paulaner
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Zitat von Gast2000:Wenn der TE auszieht - wie geplant - und sie sich einen mit allen Wassern gewaschenen RA nimmt,
hat sie - dem Kindeswohl geschuldet und weil er die eheliche Wohnung durch Auszug verlassen hat
- wie das meist ausgelegt wird - möglicherweise recht schnell ein alleiniges Wohnrecht im Haus zu-
mindest bis zur Scheidung und der TE darf das möglicherweise alles auch noch bis zum Selbstbehalt finanzieren. Vielleicht ist das ja ihr Plan. Er wäre nicht der erste, dem das so passiert.
Es geht um die Gefahr und reichlich Fallstricke die damit verbunden sind und die - in den Foren nach-
lesbar - oft unterschätzt werden.
Zitat von Gast2000:ein alleiniges Wohnrecht im Haus zu-
mindest bis zur Scheidung und der TE darf das möglicherweise alles auch noch bis zum Selbstbehalt finanzieren.
Baumo
Zitat von Baumo:Sie wird sagen: er hat mich verlassen. Und beantragt Unterhalt und Wohnrecht.
Ex-Mitglied
Ex-Mitglied
Zitat von paulaner:Wieder zu tief in die Kugel geschaut?
Zitat von Baumo:Welche Vereinbarung?
Sie wird sagen: er hat mich verlassen. Und beantragt Unterhalt und Wohnrecht.
Soll er mal was anderes beweisen. Kann er nicht. Check.
Andy61
Zitat von paulaner:Vielleicht ist es nicht ihr Plan. Vielleicht noch nicht. Sie könnte aber sehr schnell auf diesen Trichter kommen.
Sohnemann
Zitat von DoubleHope:Ist sie eben nicht, weil die Helferindustrie (Jugendämter, Anwälte etc.) immer nach dem gleichen Schema arbeiten. Er rennt in sein Unglück, aber ich ziehe mich jetzt hier raus, keinerlei Einsicht.
Andy61
Zitat von Nephilim:Er kann auch sagen... ihr wort gegen seins...
Ex-Mitglied
Zitat von DoubleHope:AMIGA = Aber meine ist ganz anders
Irgendwann
Baumo
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