Ichgeheim
- 3335
- 1
- 2708
Ichgeheim
Zitat von HerrZ:
Sag mal verstehst Du was Dir hier geraten wird? Wenn Du gehst, hat Deine Noch-Frau eine gute Chance zu erwirken, dass Du nicht mehr in Deinem Haus wohnen wirst. Ich verstehe dass Du keine Strategie entwickeln kannst, daher - bleib dort wohnen und seile Dich in eine Klinik ab?
Besprich das ausgiebig mit Deinem Anwalt und hör auf unausgegorene Schnellschüsse zu machen.
Sohnemann
Zitat von Ichgeheim:Ich gehe von diesem böswilligenPlan nicht aus.
Bones
Zitat von Ichgeheim:Ich gehe von diesem böswilligenPlan nicht aus.
Zitat von Sohnemann:Bis dahin nehme ich mir eine zweite Wohnung in die ich, *wenn es mich nervt* gehe und ins Haus komme wann immer ich will.
Vorausgesetzt du kümmerst dich um meine Wäsche Und machst mir einmal die Woche Gulasch mit Knödel*
Zitat von Sohnemann:
Sobald es für sie unangenehm wird, wird ihr Anwalt für den böswilligen Plan sorgen.
Zitat von HerrZ:Du bist auf dem Weg in einen Scheidungs-/Rosenkrieg. Wenn sie, wenn ihr Anwalt nur will.
Sohnemann
Zitat von unbel Leberwurst:
Und wo wird es für sie unangenehm?
Wenn sie ihn endgültig loswerden wollen würde, könnte sie das doch sagen.
Andy61
Zitat von HerrZ:Sag mal verstehst Du was Dir hier geraten wird? Wenn Du gehst, hat Deine Noch-Frau eine gute Chance zu erwirken, dass Du nicht mehr in Deinem Haus wohnen wirst. Ich verstehe dass Du keine Strategie entwickeln kannst, daher - bleib dort wohnen und seile Dich in eine Klinik ab?
Besprich das ausgiebig mit Deinem Anwalt und hör auf unausgegorene Schnellschüsse zu machen.
Ichgeheim
Zitat von DoubleHope:
Absolut richtig, Du gehst in ein Zimmer des Hauses (oder sind die alle voll ?) , nur Mittwochs betreust Du die Kinder, ansonsten bist Du unterwegs und nicht verfügbar. Klinik ist eine gute Idee, Dein Hausrecht kannst Du dann ausüben und der AM kann nicht rein, das ist Dir nicht zumutbar.
Siehe hier : Wenn Ehepaare nach einer Trennung noch in der gemeinsamen Wohnung leben, muss der eine die Besuche eines neuen Lebenspartners des anderen nicht uneingeschränkt dulden. Kommt es zu regelmäßigen Übernachtungen, stellt dies eine sogenannte unbillige Härte dar. In diesem Fall kann die Ehewohnung dem anderen Partner zugewiesen werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az.: II-2 UF 186/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Konkret heißt das wahrscheinlich auch, holt sie jemanden in Dein Haus, kannst Du sie rausschmeißen, aber nur wenn Du noch dort wohnst.
Voraussetzung für das Getrenntleben ist, dass die häusliche Gemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht mehr besteht (sogenannte Trennung von Tisch und Bett).
Der Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung ist dazu jedoch nicht erforderlich (vgl. § 1567 Abs. 1 Satz 1 BGB, wonach die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben können).
Für die häusliche Trennung ist es erforderlich, dass die Räume aufgeteilt werden. Jeder Ehegatte muss in einem anderen Raum schlafen. Ob dies in einem Bett oder auf der Couch geschieht, spielt keine Rolle. Badezimmer und Küche dürfen weiterhin gemeinsam genutzt werden, wobei allerdings ein Zeitplan sinnvoll ist. Das Wohnzimmer mit dem dort regelmäßig vorhandenen Fernseher ist allerdings kein Gemeinschaftsraum.
Ob und inwieweit diese Vorgaben für das Trennungsjahr im gemeinsamen Haus oder in der gemeinsamen Wohnung von den Ehegatten beachtet werden, bleibt allerdings ihnen überlassen. Das Familiengericht überprüft beim Scheidungsverfahren die tatsächliche Trennung bzw. Wohnsituation im Trennungsjahr nicht, sondern legt lediglich die Aussagen der Ehepartner zugrunde.
Haben diese Aussagen den gleichen Inhalt, stellt das Gericht dazu keine weiteren Fragen. Weichen die Aussagen über das verbrachte Trennungsjahr jedoch voneinander ab, weil die Vorgaben nicht konsequent eingehalten wurden und einer der Ehegatten die Scheidung nicht (mehr) möchte, kann das im Scheidungsverfahren zu Problemen führen.
Mehr dazu hier : https://www.scheidung.org/trennungsjahr/
Zitat von Sohnemann:Wenn sie:
In ihrer neuen Freiheit beschnitten wird.
Sich eine Wohnung suchen soll.
Mehr arbeiten gehen soll.
Finanzielle Nachteile in Kauf nehmen soll.
Sich wohnlich verkleinern soll.
Andy61
Zitat von Ichgeheim:Na dann essen wir samstags mit den kindern zusammen und Tisch ist nicht getrennt.
Ichgeheim
Zitat von unbel Leberwurst:
All das wird in den nächsten 6 Wochen nicht passieren, wenn er nicht anfängt zu diskutieren in dieser Zeit.
Baumo
Zitat von DoubleHope:Ich lege Dir auch nochmal meine Erfahrung als AM ans Herz. Gegen Gefühle ist kein Kraut gewachsen, aber die Situation bis zum Ende durchdenken schafft manchmal überraschende Klarheit. Solange ich nur dran dachte, dass ich unbedingt in sie rein will, war ich total benebelt.
Frag sie mal, wie sie sich ihr Leben in fünf Jahren vorstellt ? Und Du solltest Dich das gleiche Fragen.
Isely
Ichgeheim
Zitat von Isely:Mama mia,,,, rein, raus... nein doch nicht. Wenn ich schon immer von Druck lese, den hattest du nicht ? Die kommt mit 2 ADHS Kindern in dein Leben geschneit , damit musstest du auch klar kommen, wo es nicht mal deine eigenen waren. Da hat sie dein Druck aber herzlich wenig interessiert. Getrennt von Tisch und Bett. Ne, dann sitzt du am Tisch und isst mit den Kindern, so einfach. Oder Bau dir die Scheune um. Wie kann man so behäbig sein ? Und warum zum 100. mal lehnst du dich nicht auf ? Genau wie dieses Samstag Abend Ding. Geh am Nachmittag , egal ...
Ähnliche Themen
Hits
Antworten
Letzter Beitrag
13261
3
4727
5
17498
83
18367
97
11217
7