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Frau schreibt mit anderem Mann

I
Zitat von HerrZ:

Sag mal verstehst Du was Dir hier geraten wird? Wenn Du gehst, hat Deine Noch-Frau eine gute Chance zu erwirken, dass Du nicht mehr in Deinem Haus wohnen wirst. Ich verstehe dass Du keine Strategie entwickeln kannst, daher - bleib dort wohnen und seile Dich in eine Klinik ab?

Besprich das ausgiebig mit Deinem Anwalt und hör auf unausgegorene Schnellschüsse zu machen.


Ich wohne dort doch noch offiziell. Bin wegen den Kindern 1-2 die Woche dort.
Ich gehe von diesem böswilligenPlan nicht aus.

04.11.2020 14:42 • #3886


S
Zitat von Ichgeheim:
Ich gehe von diesem böswilligenPlan nicht aus.


Sobald es für sie unangenehm wird, wird ihr Anwalt für den böswilligen Plan sorgen.

04.11.2020 14:44 • #3887


A


Frau schreibt mit anderem Mann

x 3


B
Wenn man die Schwiegermutter so liest, kann man wenigstens erahnen,wo die BPS herkommt

04.11.2020 14:45 • x 1 #3888


HerrZ
Zitat von Ichgeheim:
Ich gehe von diesem böswilligenPlan nicht aus.

Weil? Sie es ja nur gut mit Dir meint? Sie sicher in Geldfragen großzügig ist? Sie bei Erkennen eines Vorteils auf diesen verzichtet, weil Liebe und so? Und für den Anwalt, den sie sicher aufsuchen wird, gilt das auch?

Du bist auf dem Weg in einen Scheidungs-/Rosenkrieg. Wenn sie, wenn ihr Anwalt nur will. Und Du kannst nichts(!) dagegen tun, außer zu versuchen Dich gegen Deine schlimmsten Befürchtungen abzusichern.
Wach auf.

Zitat von Sohnemann:
Bis dahin nehme ich mir eine zweite Wohnung in die ich, *wenn es mich nervt* gehe und ins Haus komme wann immer ich will.
Vorausgesetzt du kümmerst dich um meine Wäsche Und machst mir einmal die Woche Gulasch mit Knödel*

Das ist dann keine Trennung von Tisch und Bett - sprich kein Trennungsjahr.

04.11.2020 14:47 • x 1 #3889


unbel-Leberwurst
Zitat von Sohnemann:

Sobald es für sie unangenehm wird, wird ihr Anwalt für den böswilligen Plan sorgen.


Und wo wird es für sie unangenehm?

Wenn sie ihn endgültig loswerden wollen würde, könnte sie das doch sagen.

04.11.2020 14:49 • x 1 #3890


unbel-Leberwurst
Zitat von HerrZ:
Du bist auf dem Weg in einen Scheidungs-/Rosenkrieg. Wenn sie, wenn ihr Anwalt nur will.


Wo siehst Du diesbezüglich dafür Anzeichen?
Ich finde, Du malst hier den Teufel an die Wand.

04.11.2020 14:51 • x 1 #3891


S
Zitat von unbel Leberwurst:

Und wo wird es für sie unangenehm?

Wenn sie ihn endgültig loswerden wollen würde, könnte sie das doch sagen.


Wenn sie:
In ihrer neuen Freiheit beschnitten wird.
Sich eine Wohnung suchen soll.
Mehr arbeiten gehen soll.
Finanzielle Nachteile in Kauf nehmen soll.
Sich wohnlich verkleinern soll.

Aso......

Ein Kasten B. darauf, dass sie ihn dazu bringt sich zu trennen.
Sie selbst wird es nicht tun.
Deswegen dieses Gelaber von räumliche Trennung und wir versuchens vielleicht noch mal wenn du Brav bist.

Ja ja, wenn sie der Blitz beim sch.n trifft.

04.11.2020 14:52 • x 2 #3892


A
Zitat von HerrZ:
Sag mal verstehst Du was Dir hier geraten wird? Wenn Du gehst, hat Deine Noch-Frau eine gute Chance zu erwirken, dass Du nicht mehr in Deinem Haus wohnen wirst. Ich verstehe dass Du keine Strategie entwickeln kannst, daher - bleib dort wohnen und seile Dich in eine Klinik ab?

Besprich das ausgiebig mit Deinem Anwalt und hör auf unausgegorene Schnellschüsse zu machen.


Absolut richtig, Du gehst in ein Zimmer des Hauses (oder sind die alle voll ?) , nur Mittwochs betreust Du die Kinder, ansonsten bist Du unterwegs und nicht verfügbar. Klinik ist eine gute Idee, Dein Hausrecht kannst Du dann ausüben und der AM kann nicht rein, das ist Dir nicht zumutbar. Siehe hier : Wenn Ehepaare nach einer Trennung noch in der gemeinsamen Wohnung leben, muss der eine die Besuche eines neuen Lebenspartners des anderen nicht uneingeschränkt dulden. Kommt es zu regelmäßigen Übernachtungen, stellt dies eine sogenannte unbillige Härte dar. In diesem Fall kann die Ehewohnung dem anderen Partner zugewiesen werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az.: II-2 UF 186/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Konkret heißt das wahrscheinlich auch, holt sie den AM oder jemanden anderen in Dein Haus, kannst Du sie rausschmeißen, aber nur wenn Du noch dort wohnst - deshalb keinesfalls ausziehen.

Für die Trennung ist der der Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung nicht erforderlich (vgl. § 1567 Abs. 1 Satz 1 BGB, wonach die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben können). Voraussetzung für das Getrenntleben ist, dass die häusliche Gemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht mehr besteht (sogenannte Trennung von Tisch und Bett).

Für die häusliche Trennung ist es erforderlich, dass die Räume aufgeteilt werden. Jeder Ehegatte muss in einem anderen Raum schlafen. Ob dies in einem Bett oder auf der Couch geschieht, spielt keine Rolle. Badezimmer und Küche dürfen weiterhin gemeinsam genutzt werden, wobei allerdings ein Zeitplan sinnvoll ist. Das Wohnzimmer mit dem dort regelmäßig vorhandenen Fernseher ist allerdings kein Gemeinschaftsraum.

Ob und inwieweit diese Vorgaben für das Trennungsjahr im gemeinsamen Haus oder in der gemeinsamen Wohnung von den Ehegatten beachtet werden, bleibt allerdings ihnen überlassen. Das Familiengericht überprüft beim Scheidungsverfahren die tatsächliche Trennung bzw. Wohnsituation im Trennungsjahr nicht, sondern legt lediglich die Aussagen der Ehepartner zugrunde.

Haben diese Aussagen den gleichen Inhalt, stellt das Gericht dazu keine weiteren Fragen. Weichen die Aussagen über das verbrachte Trennungsjahr jedoch voneinander ab, weil die Vorgaben nicht konsequent eingehalten wurden und einer der Ehegatten die Scheidung nicht (mehr) möchte, kann das im Scheidungsverfahren zu Problemen führen.

Mehr dazu hier : https://www.scheidung.org/trennungsjahr/

04.11.2020 14:55 • #3893


I
Zitat von DoubleHope:

Absolut richtig, Du gehst in ein Zimmer des Hauses (oder sind die alle voll ?) , nur Mittwochs betreust Du die Kinder, ansonsten bist Du unterwegs und nicht verfügbar. Klinik ist eine gute Idee, Dein Hausrecht kannst Du dann ausüben und der AM kann nicht rein, das ist Dir nicht zumutbar.

Siehe hier : Wenn Ehepaare nach einer Trennung noch in der gemeinsamen Wohnung leben, muss der eine die Besuche eines neuen Lebenspartners des anderen nicht uneingeschränkt dulden. Kommt es zu regelmäßigen Übernachtungen, stellt dies eine sogenannte unbillige Härte dar. In diesem Fall kann die Ehewohnung dem anderen Partner zugewiesen werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az.: II-2 UF 186/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Konkret heißt das wahrscheinlich auch, holt sie jemanden in Dein Haus, kannst Du sie rausschmeißen, aber nur wenn Du noch dort wohnst.

Voraussetzung für das Getrenntleben ist, dass die häusliche Gemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht mehr besteht (sogenannte Trennung von Tisch und Bett).

Der Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung ist dazu jedoch nicht erforderlich (vgl. § 1567 Abs. 1 Satz 1 BGB, wonach die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben können).

Für die häusliche Trennung ist es erforderlich, dass die Räume aufgeteilt werden. Jeder Ehegatte muss in einem anderen Raum schlafen. Ob dies in einem Bett oder auf der Couch geschieht, spielt keine Rolle. Badezimmer und Küche dürfen weiterhin gemeinsam genutzt werden, wobei allerdings ein Zeitplan sinnvoll ist. Das Wohnzimmer mit dem dort regelmäßig vorhandenen Fernseher ist allerdings kein Gemeinschaftsraum.

Ob und inwieweit diese Vorgaben für das Trennungsjahr im gemeinsamen Haus oder in der gemeinsamen Wohnung von den Ehegatten beachtet werden, bleibt allerdings ihnen überlassen. Das Familiengericht überprüft beim Scheidungsverfahren die tatsächliche Trennung bzw. Wohnsituation im Trennungsjahr nicht, sondern legt lediglich die Aussagen der Ehepartner zugrunde.

Haben diese Aussagen den gleichen Inhalt, stellt das Gericht dazu keine weiteren Fragen. Weichen die Aussagen über das verbrachte Trennungsjahr jedoch voneinander ab, weil die Vorgaben nicht konsequent eingehalten wurden und einer der Ehegatten die Scheidung nicht (mehr) möchte, kann das im Scheidungsverfahren zu Problemen führen.

Mehr dazu hier : https://www.scheidung.org/trennungsjahr/


Na dann essen wir samstags mit den kindern zusammen und Tisch ist nicht getrennt.

04.11.2020 14:59 • #3894


unbel-Leberwurst
Zitat von Sohnemann:
Wenn sie:
In ihrer neuen Freiheit beschnitten wird.
Sich eine Wohnung suchen soll.
Mehr arbeiten gehen soll.
Finanzielle Nachteile in Kauf nehmen soll.
Sich wohnlich verkleinern soll.


All das wird in den nächsten 6 Wochen nicht passieren, wenn er nicht anfängt zu diskutieren in dieser Zeit.

04.11.2020 15:05 • x 1 #3895


A
Zitat von Ichgeheim:
Na dann essen wir samstags mit den kindern zusammen und Tisch ist nicht getrennt.


Ich bin kein Anwalt und kann nicht rechtsverbindlich bewerten, ich bin aber im VafK (Väteraufbruch für Kinder) aktiv. Wir begleiten aktiv als Beistand Umgangs- und Sorgerechts- Verfahren. Dort besteht übrigens keine Anwaltspflicht, ein Anwalt empfiehlt sich aber. Allerdings sehen wir auch, dass die Anwälte bei den oft geringen Streitwerten nicht immer alles für Ihre Mandanten rausholen. Noch eine Empfehlung: such Dir eine Anwältin, keinen Mann, 75% der FamilienrichterInnen sind Frauen.

Such Dir den lokalen VafK und geh dort hin. Von dem Stammtischen dort könnte ich Trennungsgeschichten erzählen, die alles hier im Forum toppen. https://vaeteraufbruch.de/index.php?id=startseite

04.11.2020 15:10 • #3896


I
Zitat von unbel Leberwurst:

All das wird in den nächsten 6 Wochen nicht passieren, wenn er nicht anfängt zu diskutieren in dieser Zeit.


Na höchstens das sie doch lieber nach ner Wohnung suchen soll, weil ich nach den 6 Wochen wieder komme und das Haus behalten möchte. Und halt das keine Typen ins Haus rein dürfen während ich weg bin.

04.11.2020 15:35 • #3897


B
Zitat von DoubleHope:
Ich lege Dir auch nochmal meine Erfahrung als AM ans Herz. Gegen Gefühle ist kein Kraut gewachsen, aber die Situation bis zum Ende durchdenken schafft manchmal überraschende Klarheit. Solange ich nur dran dachte, dass ich unbedingt in sie rein will, war ich total benebelt.

Frag sie mal, wie sie sich ihr Leben in fünf Jahren vorstellt ? Und Du solltest Dich das gleiche Fragen.



Das war toll. Genau das würde ich mir hier auch wünschen. Mann sein. Respekt.

04.11.2020 15:36 • #3898


I
Mama mia,,,, rein, raus... nein doch nicht.

Wenn ich schon immer von Druck lese, den hattest du nicht ?
Die kommt mit 2 ADHS Kindern in dein Leben geschneit , damit musstest du auch klar kommen, wo es nicht mal deine eigenen waren.
Da hat sie dein Druck aber herzlich wenig interessiert.

Getrennt von Tisch und Bett.
Ne, dann sitzt du am Tisch und isst mit den Kindern, so einfach.
Oder Bau dir die Scheune um.

Wie kann man so behäbig sein ?

Und warum zum 100. mal lehnst du dich nicht auf ?

Genau wie dieses Samstag Abend Ding.
Geh am Nachmittag , egal wohin.
Bin weg, so geht das.
Hat sie nicht zu interessieren wohin.
Lass sie da hocken, aber nein, du setzt dich da noch als Babysitter hin.

Würdest du dein Ding machen, dann könnte sie sich ihre Mädelstreffen und ihren Hausfreund Ritt, irgendwo hin klemmen.

Aber da du brav bist, spielst du ihr die Möglichkeiten doch zu, sie kann gehen, weil du ja den Depp machst, und schön auf die Kinderleins aufpasst.
Schön blöd.

Daher habe ich zum Auszug tendiert bei dir, aber ehrlich, dann kommst du eben jeden Abend zum aufpassen, weil sie das so will.
Dann kannst auch gleich da wohnen bleiben.

Und wie sieht es mal mit Geldhahn zudrehen aus ?
Nur die Kosten fürs Haus, fertig.
Getrennt heisst auch getrennte Kasse.

04.11.2020 15:40 • x 3 #3899


I
Zitat von Isely:
Mama mia,,,, rein, raus... nein doch nicht. Wenn ich schon immer von Druck lese, den hattest du nicht ? Die kommt mit 2 ADHS Kindern in dein Leben geschneit , damit musstest du auch klar kommen, wo es nicht mal deine eigenen waren. Da hat sie dein Druck aber herzlich wenig interessiert. Getrennt von Tisch und Bett. Ne, dann sitzt du am Tisch und isst mit den Kindern, so einfach. Oder Bau dir die Scheune um. Wie kann man so behäbig sein ? Und warum zum 100. mal lehnst du dich nicht auf ? Genau wie dieses Samstag Abend Ding. Geh am Nachmittag , egal ...


Also ich gehe jetzt wie gesagt 6 Wochen, ich gehe am Sonntag, soll sie diesen Samstag halt machen was sie will, wenn sie da unbedingt zum AM reiten will, findet sie für die Kinder eh ne Lösung oder läßt sie wie letztens ja alleine.
Und ich sage ihr aber dass ich nach den 6 Wochen wieder komme, weil ich da wo ich hingehe eh raus muss und ich mein Haus auch trotz trennung behalten möchte.
Wenn sie frägt ob sie dann doch ne Wohnung suchen muss, sage ich das muss sie wissen.

04.11.2020 15:46 • #3900


A


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