unbel-Leberwurs.
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Zitat von Ichgeheim:
Ja und wenn ich dort wohne weil es mein Haus ist, dann fliegen die halt raus wenn ich heimkomme und es so zugeht.
Zitat von Ichgeheim:Mein Haus werde ich eh behalten.
Sohnemann
Ichgeheim
Zitat von Isely:
Weil du der eigentlich näher stehen solltest , als Schwiegermutti.
Ichgeheim
Zitat von Isely:
Ja aber das war gestern der Fall und du hast nix unternommen.
Das erste was ich getan hätte, schon allein weil es gegen die Corona Auflagen verstösst.
Ichgeheim
Zitat von unbel Leberwurst:
DU aber nicht.
Wann kapierst Du, dass es dabei in erster Linie um DICH geht?
Warum kommst Du nicht zur Ruhe, wenn Du Abstand hast?
Das ist nicht überzeugend...
Wirst Du Dein Haus behalten?
Hast Du den worst case schon durchgerechnet?
Gestern hast Du noch gemeint, Du wärest dann pleite...
Ichgeheim
Zitat von HerrZ:Ich kann Dir nur anraten nicht zu gehen. Wenn Du ausziehst, sei es auch nur temporär, ist lange nicht sicher gestellt dass Du auch zurück kannst oder darfst. Ein findiger Anwalt wird Dir einen Auszug zu Deinem Nachteil gestalten. Und auch Deine Noch-EF wird irgendwann einen Anwalt aufsuchen. Wenn Du so sehr am Haus hängst, wie Du es beschreibst, dann bleib dort wohnen.
Und seil Dich in eine Klinik ab, um zur Ruhe zu kommen und für Dich Klarheit zu finden.
Nö. Das wird noch ein Kampf. Sie kann bei Gericht einen Antrag auf Zuweisung stellen - dann bist DU raus. Nichts, aber auch gar nichts ist im Familienrecht eh sicher.
Zitat von Ichgeheim:Wieso kann Sie ein Antrag auf Zuweisung stellen?
Zitat von Ichgeheim:Ja aber mein Haus werde ich versuchen zu halten und das ist mein Zuhause, mein Hobby, mein Traum gewesen, deshalb lasse ich mir das nicht nehmen, da bekomme ich am besten zur Ruhe.
Ichgeheim
Zitat von HerrZ:Rechtsberatung beim Anwalt war nicht so umfassend, oder? Solange sie dort wohnt, kann sie die alleinige Nutzung/Überlassung beantragen. Da spielen dann so Sachen wie wer betreut die Kinder, kann den Kindern ein anderes Zuhause zugemutet werden, etc. eine Rolle. Du behältst das Eigentum. Doch das Wohnrecht ist eine andere Geschichte.
Nur mal als Beispiel: Sie geht zur Polizei und behauptet aufgrund Deiner Brüllerei sie habe Angst. Vor Dir und um die Kinder. Unterstellt Dir vllt. sogar eine Handgreiflichkeit. Schwupps hast Du mindestens zwei Wochen Hausverbot. Im eigenen Haus.
Mal Dir Deine Worst-Case-Szenarien aus. Und sichere Dich dagegen ab.
Ichgeheim
Zitat von unbel Leberwurst:
Sagt doch auch niemand, dass es Dir jemand wegnehmen will.
Nur zur Ruhe kommst Du da im Moment nicht, da muss ich Dir widersprechen.
Andy61
Zitat von Ichgeheim:
Wieso kann Sie ein Antrag auf Zuweisung stellen?
Ist ja mein Haus nicht unseres.
Zitat von Ichgeheim:Ja, aber ich laufe trotzdem nicht davon. Sie hat doch die Trennung ausgesprochen und mit wohnungssuche angefangen, also dann soll sie das auch machen.
Ichgeheim
Zitat von unbel Leberwurst:
Okay.
Alles gut, wenn Du eine endgültige Trennung willst.
Bis jetzt hatte ich immer gedacht, dass Du was retten willst.
Baumo
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