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Frau schreibt mit anderem Mann

A
Zitat von Unglück112233:
da gibt es die düsseldorfer tabelle nachdem die richter entscheiden desweiteren wenn das kind in der lehre ist enfällt der unterhalt des kindes. des weiteren wird der unterhalt gekürzt da die frau sich darum kümmern muss einen eigen unterhlat zu kümmern. die gesetze sind geändert worden. in österreich und schweiz ist dies andere schuldfrage. außerdem werden kindergeld und sonstige bezüge miteinberechnet.

eigener fall nicht verheirate unterhalt für 3 jahre bezahlen müssen , unterhalt für kind bis zum 16 lebensjahr bei beginn der lehre ist weggefallen.
ich hab dies freiwillig bis zum 19 legensjahr bezahl , mein sohn lebt heute bei mir,
für die freundin hab ich bis zum 6 lebensjahr bezahlt anschließend arbeit sie seit dem bei mir in der firma.

ich bitte euch lasst die rechtsberatung da kommt nichts raus. wie gesagt liegt es am rechtanwalt und richter.
die dinge was gedreht werden können hingbogen werden , das gestz ist so dehnbar ihr glaubt es nicht.
fazit die rechtsanwälte gewinnen die prozzese und das gnadenlos


Auf See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand. Die Rechtsprechung der OLG sind maßgebend und jeder Fall ist anders. Richtig ist aber auch, der Anwalt ist nur so gut wie er gebrieft wird. Zu Deinem Beitrag: Die nichteheliche Mutter ist der ehelichen Mutter gleichgestellt. Mangels in der Ehe erworbenen Lebensansprüche und Ehe prägendes Einkommen, schuldet der Vater des unehelichen Kindes der Mutter ungefähr das Nettoeinkommen vor der Schwangerschaft. Unterhalt mindstens bis 3, darüberhinaus aus Billigkeitsgründen bis 12 oder auch darüber hinaus.

03.11.2020 20:38 • #3736


I
Ich bin jetzt etwas empört und erröte gerade...
Etwas arg vulgär , find ich.

03.11.2020 20:40 • x 3 #3737


A


Frau schreibt mit anderem Mann

x 3


A
Soll ich das entschärfen ?
Ich denke klare Sprache ist angesagt, ich will aber niemandem auf die Füssen treten.
Kann es auch nicht mehr ändern.

Es gibt ja Männer die das brauchen und damit glücklich werden in Ihrer Bezeihung, wenn sie sich diese Neigung erstmal eingestanden haben. Und wenn ich jetzt so zurück blättere im Thread ...

03.11.2020 20:43 • #3738


I
Zitat von Unglück112233:
in österreich und schweiz ist dies andere schuldfrage.


Wir haben in der Schweiz auch keine Schuldfrage.
Das hat nur Österreich.

03.11.2020 20:45 • x 1 #3739


G
Zitat von DoubleHope:

Genau das habe ich ja vorher schon geschrieben, Unterhalt mindestens bis zum zwölften Lebensjahr.

1. Ohne Kinder kurze Ehedauer ( 5 Jahre), meistens kein Unterhalt oder Unterhalt befristet auf Ehedauer

2. Mit Kindern kurze Ehedauer, nachehelicher Unterhalt mindestens bis Kinder älter als drei Jahre, aus Billigkeitsgründen aber auch bis zum zwölften Lebensjahr. Danach aber auch kein kompletter Entfall des Unterhalt, weil evtl. weitere Betreuung notwendig ist.

3. Lange Ehedauer - nachehelicher Unterhalt bis zum letzten Atemzug der EF.

Bei 2. bin ich mir nicht ganz sicher, denn der Betreuungsbedarf entsteht ja nicht durch seine Kinder, aber ich denke mit der Heirat hat er dieses Risiko angenommen. Bin kein Familienrechtler, dass muss ein Spezialist beantworten.

Mal nachgefragt: Eine echte Pflegebedürftigkeit liegt bei ADHS nicht vor. Lediglich bei Kindern, die unter einer schweren Form der ADHS leiden, erkennt die Pflegekasse in Ausnahmefällen Pflegegrad 1 an. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betreuungsaufwand den eines gesunden Kindes deutlich übersteigt. Hier könnte es ein Anhaltspunkt geben - falls überhaupt relevant werdend - das durch
die Pflegkasse überprüfen zu lassen. Wer seine Kinder - wie sie das gemacht hat - sich selbst über-
lässt um bei ihrem Freund zu sein, kann auch arbeiten gehen.

Zu 2. Der Betreuungsmehraufwand bezieht sich nur auf ihre eigenen 2 Kinder. Da der TE für diese
Kinder keinerlei Pflichten hat - die nach wie vor bei den Erzeugern und der Mutter liegen -, kann er
auch nicht herangezogen werden. Das hat sich auch durch die Heirat mit ihr nicht verändert.
Besteht ein Mehrbedarf zum Unterhalt der Kinder müßte sie das gegenüber deren Väter bei Gericht
geltend machen. So ist jedenfalls meine eingeholte Information. Natürlich ohne Gewähr.

Aber, wie immer kommt es auf den Einzelfall an.

03.11.2020 20:46 • x 2 #3740


U
dophop lass es einfach , was ist zumutbar und was nicht wird vor gericht festgelegt du, sprichst wie ein richter oder anwalt lass es bitte

wie gesagt entscheidet das gericht, was kann der frau zugemutet werden. das heist kann sie ihre stelle aufstocken gibt es auch für nachmittags eine betreuung alles zähl mit. das hier sind reine spekulationen hoch 10.

da ich arbeitgeber bin kann ich dir sagen das 2 bücher von gestz gibt ein pro für arbeitnehmer eins pro für arbeitgeber . dies gibt es acu für andere gesetze ein pro und kontra. olg ist also länder und nicht bgh gesamt deutschland

03.11.2020 20:59 • #3741


U
geh mal aufs gericht egal scheidung strafrecht arbeitsrecht.

Beispiel genaueres sag ich nicht mein ehmaliger angestellter ging mit mir bis zum bundesarbeitsgericht. die anwältin konnte nicht den Paragrafen nennen was sie brauchte um eine neue verhandlung zu erreichen. der richter gab ihr 10 mal die tipps sogar mein anwalt sagte fast den Paragrafen mit meiner zustimmung sie brachte nichts raus kannte sich nicht aus.
neuverhandlung abgelehnt , dafür ging sie nach erfurt.

03.11.2020 21:11 • #3742


B
Zitat von DoubleHope:

Das Unterhaltrecht schlägt schon ziemliche Kapriolen:

Mit Urteil XII ZR 65/10 vom 18.04.2012 hat der BGH entschieden, dass einer alleinerziehenden Mutter auch weit über das dritte Lebensjahr des Kindes Betreuungsunterhalt zusteht. Im vorliegenden Fall waren die drei Kinder zwölf, 15 und 17 Jahre alt, die vormittags die Schule besuchten und am Nachmittag von der Mutter zu Sportvereinan in einer Entfernung von 5 bzw. 15 km gebracht wurden. In diesem Fall war der Mutter eine Vollzeitbeschäftigung nicht zuzumuten.

.
Ihr fantasiert hier etwas zu viel.
Die Frau hier ist nicht faul. Sie geht arbeiten, nicht voll aber soviel sie eben kann. Das reicht in dem Fall völlig weil sie zusätzlich genug Geld von der Pflegekasse und Rentenkasse kassiert. Das passt also .
In Falle der Scheidung muss er nur für seine Tochter aufkommen und das nur wenn sie bei ihr lebt . Genauso gut kann sie bei ihm leben oder sie vereinbaren ein halb halb modell, was ich an seiner Stelle auch nutzen würde da er die meiste Betreuung tatsächlich macht. In dem Fall zahlt er nix.
Er muss sich nur um den Rest kümmern , also Haus und Autos, wer da was bekommt aber das macht dann sein Anwalt für ihn.
Generell kommt er nicht schlecht aus der Sache raus. Momentan ist es sogar so dass er von den Einkünften der Frau profitiert.
Aber er muss wissen was er will.
Das ganze passiert nur wenn er das will.
Er will aber lieber alles aussitzen.

03.11.2020 21:48 • #3743


I
Also ich habe nochmal ein Gespräch erzwungen sie möchte die Trennung, bzw. Die räumliche trennung, sie hätte schon eine Wohnung haben können, aber mit 2 Jahres vertrag, das wollte sie nicht. Ja sie hofft es wird wieder, kann aber momentan ihre Gedanken und Gefühle nicht einordnen und da hat kein anderer was damit zu tuen, wie ich ihr vorgeworfen hätte.
Sie kann einfach nicht mehr, der Alltag hat uns kaputt gemacht das Haus usw. Und sie kann grad einfach nicht mehr sie ist kurz vorm Burnout. Ja kurz über Mutter Kind Kur gesprochen, hat sie kurz überlegt, aber das wird ja mit corona und so auch nichts so schnell werden.
Also Kurzfassung, ich habe dann gemeint ich suche mir was, sie solle solange mit den kindern hier bleiben, da verlieren die Kinder nicht so viel und ist besser.
Sie meinte dann auch ja , der wohnungsmarkt ist sch. und ich soll halt nicht gleich ein 2 jahresvertrag unterschreiben
Ich meinte dann ja ich schau halt ob ich auf die schnelle zur Mutter oder so kann, findet sie auch nicht so toll.
Habe dann gemeint egal, muss halt dann erstmal so sein, wir machen das am Wochenende, ich gehe am Sonntag. Ist für sie okay wir müssen den Kindern halt vorher was sagen.
Ich meinte noch, wir legen das halt mal für 3-4 Monate an, damit wir uns vorm Hochzeitstag im Februar noch entscheiden können wegen der Scheidung, sie ha du Ar., sie will nicht alles hinschmeissenysie hat mich schon bewusst geheiratet.

So jetzt suche ich mal ne Wohnung.

03.11.2020 22:01 • x 1 #3744


B
Hat der Anwalt gesagt du sollst es so machen?
Dir ist bewusst dass du nach 6 Monaten das Wohnrecht verlierst und nicht mehr ins Haus kannst aber zahlen musst?
Und dir ist bewusst dass sie an dem Tag deines Auszugs Unterhalt fordern kann ?
Und dir ist bewusst dass dieser Mann in dein Haus geht?

03.11.2020 22:11 • x 4 #3745


S
Wirst du dir jetzt ein Zimmer nehmen als Zweitwohnung oder eine Wohnung wo ein oder mehrere Kinder übernachten können?
Mit Kinderzimmern etc.

Wirst du in dein Haus gehen wann immer du willst oder lässt du dich da auf irgendwelche Regeln ein?

Der meist Mist passiert, wenn Männer in solchen Situationen versuchen, ihre Ex zu beschwichtigen.
Alles was du in dem Versuch aus der hand gibst, alles was du zusagst und entgegen kommst, bekommst du nicht mehr für lau zurück.

03.11.2020 22:33 • #3746


I
Zitat von Baumo:
Hat der Anwalt gesagt du sollst es so machen?
Dir ist bewusst dass du nach 6 Monaten das Wohnrecht verlierst und nicht mehr ins Haus kannst aber zahlen musst?
Und dir ist bewusst dass sie an dem Tag deines Auszugs Unterhalt fordern kann ?
Und dir ist bewusst dass dieser Mann in dein Haus geht?


Ne, der Anwalt hat dazu nichts gesagt, bzw. Kann nur sagen das es finanziell schlecht wäre.

Ja wie gesagt wir haben das auf 3-4 Monate mal angelegt.

Wie meinte sie bekommt nichts wenn sie auszieht, trennungsunterhalr meinte sie gibt es nicht mehr.
Ich meinte nur ja wir sind halt wirtschaftlich noch gebunden und müssen zusammen schauen das man die Wohnung dann zusätzlich bezahlt bekommt.

Das hoffe ich nicht, aber kann es natürlich nicht ausschließen.
Kann nur ihr Wort nehmen, das es nichts mit einem anderen zu tuen hat.

03.11.2020 22:38 • x 1 #3747


I
Zitat von Sohnemann:
Wirst du dir jetzt ein Zimmer nehmen als Zweitwohnung oder eine Wohnung wo ein oder mehrere Kinder übernachten können?
Mit Kinderzimmern etc.

Wirst du in dein Haus gehen wann immer du willst oder lässt du dich da auf irgendwelche Regeln ein?

Der meist Mist passiert, wenn Männer in solchen Situationen versuchen, ihre Ex zu beschwichtigen.
Alles was du aus der hand gibst, alles was du zusagst und entgegen kommst, bekommst du nicht mehr für lau zurück.


Nur was kleines als zweitwohnung.
Sie meint ich solle für die Kinder ja doch auch irgendwie da sein. Wenn sie mittwochs zb. Lange arbeiten muss.

Ne ich werde schon sagen, ich komme halt wenn ich was brauche oder so trotzdem ins Haus.

Ja ich weiß, es ist komisch und schwierig.
Muss vielleicht auch nochmal dazu sagen dass es keine Männerbesuche in meinem Haus geben darf. Oder kommt das blöd?

03.11.2020 22:40 • x 1 #3748


S
Wenn deine Hauptadresse weiterhin dein Haus ist, du kommst und gehst wann du willst, dort deine Wäsche wäscht Und an den Kühlschrank gehst und dir ein brot schmierst.
Jegliche Art von MännerBesuch untersagst.
Dir schriftlich geben lässt, dass du jederzeit deine Tochter sehen kannst.
Sie, wenn es ihr zu viel ist, dass du im Haus bist, jederzeit selbst abdampfen kann.

Dann ist das doch erst mal eine gute Lösung.

Fang halt mal an zu verhandeln.
Am besten tough!
Denn, es ist ein Geben und nehmen

Du kommst ihr mit dieser Lösung entgegen, und hast was gut bei ihr.
Verstehste das?

Oder bist du ihr irgendetwas schuldig?

03.11.2020 22:47 • x 3 #3749


meineMeinung
Ich würde auch unter diesen Umständen den Samstagabend noch abklären. Wenn sie wirklich mit dem Typen in den Geburtstag hinein feiern geht, dann wäre für mich das ganze Gespräch von eventueller gemeinsamer Zukunft obsolet.

03.11.2020 23:24 • x 1 #3750


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