Andy61
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Andy61
Zitat von Unglück112233:da gibt es die düsseldorfer tabelle nachdem die richter entscheiden desweiteren wenn das kind in der lehre ist enfällt der unterhalt des kindes. des weiteren wird der unterhalt gekürzt da die frau sich darum kümmern muss einen eigen unterhlat zu kümmern. die gesetze sind geändert worden. in österreich und schweiz ist dies andere schuldfrage. außerdem werden kindergeld und sonstige bezüge miteinberechnet.
eigener fall nicht verheirate unterhalt für 3 jahre bezahlen müssen , unterhalt für kind bis zum 16 lebensjahr bei beginn der lehre ist weggefallen.
ich hab dies freiwillig bis zum 19 legensjahr bezahl , mein sohn lebt heute bei mir,
für die freundin hab ich bis zum 6 lebensjahr bezahlt anschließend arbeit sie seit dem bei mir in der firma.
ich bitte euch lasst die rechtsberatung da kommt nichts raus. wie gesagt liegt es am rechtanwalt und richter.
die dinge was gedreht werden können hingbogen werden , das gestz ist so dehnbar ihr glaubt es nicht.
fazit die rechtsanwälte gewinnen die prozzese und das gnadenlos
Isely
Andy61
Isely
Zitat von Unglück112233:in österreich und schweiz ist dies andere schuldfrage.
Gast2000
Zitat von DoubleHope:
Genau das habe ich ja vorher schon geschrieben, Unterhalt mindestens bis zum zwölften Lebensjahr.
1. Ohne Kinder kurze Ehedauer ( 5 Jahre), meistens kein Unterhalt oder Unterhalt befristet auf Ehedauer
2. Mit Kindern kurze Ehedauer, nachehelicher Unterhalt mindestens bis Kinder älter als drei Jahre, aus Billigkeitsgründen aber auch bis zum zwölften Lebensjahr. Danach aber auch kein kompletter Entfall des Unterhalt, weil evtl. weitere Betreuung notwendig ist.
3. Lange Ehedauer - nachehelicher Unterhalt bis zum letzten Atemzug der EF.
Bei 2. bin ich mir nicht ganz sicher, denn der Betreuungsbedarf entsteht ja nicht durch seine Kinder, aber ich denke mit der Heirat hat er dieses Risiko angenommen. Bin kein Familienrechtler, dass muss ein Spezialist beantworten.
Unglück112233
Unglück112233
Baumo
Zitat von DoubleHope:
Das Unterhaltrecht schlägt schon ziemliche Kapriolen:
Mit Urteil XII ZR 65/10 vom 18.04.2012 hat der BGH entschieden, dass einer alleinerziehenden Mutter auch weit über das dritte Lebensjahr des Kindes Betreuungsunterhalt zusteht. Im vorliegenden Fall waren die drei Kinder zwölf, 15 und 17 Jahre alt, die vormittags die Schule besuchten und am Nachmittag von der Mutter zu Sportvereinan in einer Entfernung von 5 bzw. 15 km gebracht wurden. In diesem Fall war der Mutter eine Vollzeitbeschäftigung nicht zuzumuten.
Ichgeheim
Baumo
Sohnemann
Ichgeheim
Zitat von Baumo:Hat der Anwalt gesagt du sollst es so machen?
Dir ist bewusst dass du nach 6 Monaten das Wohnrecht verlierst und nicht mehr ins Haus kannst aber zahlen musst?
Und dir ist bewusst dass sie an dem Tag deines Auszugs Unterhalt fordern kann ?
Und dir ist bewusst dass dieser Mann in dein Haus geht?
Ichgeheim
Zitat von Sohnemann:Wirst du dir jetzt ein Zimmer nehmen als Zweitwohnung oder eine Wohnung wo ein oder mehrere Kinder übernachten können?
Mit Kinderzimmern etc.
Wirst du in dein Haus gehen wann immer du willst oder lässt du dich da auf irgendwelche Regeln ein?
Der meist Mist passiert, wenn Männer in solchen Situationen versuchen, ihre Ex zu beschwichtigen.
Alles was du aus der hand gibst, alles was du zusagst und entgegen kommst, bekommst du nicht mehr für lau zurück.
Sohnemann
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