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Frau schreibt mit anderem Mann

A
Zitat von Unglück112233:
punkt 3 kannst vergessen.

freund 30 ehejahre nur im scheidungsjahr unterhalt, frau ist verpflichtet ihren unterhalt selber zu regeln kann dir das urteil geben.

für alles andere brauchst du eine gnadenlosen rechtsanwalt der weis was er tut , das ist aber die frage des geldes wie bei anwälten so ist.


Dann ist wahrscheinlich bei Deinem Freund nicht so viel zu holen, grob gesagt geht es beim Unterhalt um die Sicherstellung der in der Ehe erworbenen Lebensansprüche - und die können hoch sein. Es gibt zwar eine sogenannte Sättigungsgrenze, das waren mal so monatlich 5.000 Euro beim Ehegattenunterhalt, wenn aber die Gattin den täglichen Kosmetiker/Friseur, Golf- oder Reitsport belegen kann haben auch diese Kosten die Ehe geprägt. Das Geld dafür muss also weiter kommen.

Ohne dem TE zu nahe zu treten dürften wir im hier vorliegenden Fall davon weit weg sein, denn 5.000 Euro sind bei der 3/7 Regel grob 11.666 Euro Nettogehalt (monatlich) = 23.000 Euro Brutto = 276.000 Euro Brutto p.A. Es gilt also der alte Anwaltsspruch: es kommt auf die Umstände an.

03.11.2020 19:05 • #3721


A
Zitat von Sorgild:

Bin zwar auch kein Familienrechtler, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das man einem geschiedenen Mann zu Unterhalt verdonnert, weil die Exfrau Kinder betreuen muss, die nicht seine sind.


Das Unterhaltrecht schlägt schon ziemliche Kapriolen:

Mit Urteil XII ZR 65/10 vom 18.04.2012 hat der BGH entschieden, dass einer alleinerziehenden Mutter auch weit über das dritte Lebensjahr des Kindes Betreuungsunterhalt zusteht. Im vorliegenden Fall waren die drei Kinder zwölf, 15 und 17 Jahre alt, die vormittags die Schule besuchten und am Nachmittag von der Mutter zu Sportvereinan in einer Entfernung von 5 bzw. 15 km gebracht wurden. In diesem Fall war der Mutter eine Vollzeitbeschäftigung nicht zuzumuten.

03.11.2020 19:08 • #3722


A


Frau schreibt mit anderem Mann

x 3


S
Zitat von Ichgeheim:
Nebenbei erfahren dass der Mädelsabend gar nicht von donnerstag auf samstag verschoben wurde, wie meine frau sagt. Also geht sie samstag zu dem Typen in seinen Geburtstag reinfeiern. Also reinbeepen


@Baumo
Könntest du mir netterweise mal ne Weile lang deine Kristallkugel pumpen..? Irgendwie scheint das Ding voll praktisch..
Also Mädelsabend ist Alibiabend.

03.11.2020 19:11 • x 1 #3723


S
Zitat von DoubleHope:
Mit Urteil XII ZR 65/10 vom 18.04.2012 hat der BGH entschieden, dass einer alleinerziehenden Mutter auch weit über das dritte Lebensjahr des Kindes Betreuungsunterhalt zusteht. Im vorliegenden Fall waren die drei Kinder zwölf, 15 und 17 Jahre alt, die vormittags die Schule besuchten und am Nachmittag von der Mutter zu Sportvereinan in einer Entfernung von 5 bzw. 15 km gebracht wurden. In diesem Fall war der Mutter eine Vollzeitbeschäftigung nicht zuzumuten.


Mist, ich hab alles falsch gemacht.
Aber da steht nicht, das die Kinder nicht von dem Unterhaltspflichtigen sind.

03.11.2020 19:12 • x 1 #3724


A
Zitat von Sorgild:

Bin zwar auch kein Familienrechtler, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das man einem geschiedenen Mann zu Unterhalt verdonnert, weil die Exfrau Kinder betreuen muss, die nicht seine sind.


Habe mal kurz recherchiert, der Betreuungsunterhalt ist in § 1570 BGB geregelt:

Nach dieser Regelung kann der geschiedene Ehegatte, dem die Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes obliegt und der deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, von dem anderen erwerbstätigen Ehegatten für sich selbst Unterhalt verlangen. Derjenige, der also das Sorgerecht für die gemeinschaftlichen Kinder hat, oder bei dem die Kinder trotz gemeinschaftlichem Sorgerecht wohnen, wird von der Obliegenheit einer Erwerbstätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen freigestellt.

Folgende Kommentierung des § 1570 zum gemeinschaftlichen Kind:

Wenn ein Kind während bestehender Ehe von Mutter und Vater zur Welt kommt, ist es gemeinschaftlich, §§ 1591, 1592 Nr. 1 BGB.

Ein gemeinschaftliches Kindes ist auch gegeben, wenn es vor der Ehe geboren und die Vaterschaft anerkannt oder festgestellt wurde (§ 1592 Ziffer 2 und 3 BGB). Auch ein gemeinsam adoptiertes Kind ist ein gemeinschaftliches Kind (§ 1754 Abs. 1 BGB).

Hingegen ist ein Pflegekind oder Stiefkind kein gemeinschaftliches Kind; insoweit kommt nur ein Unterhaltsanspruch gemäß § 1576 BGB in Betracht.

Und genau der 1576 BGB ist möglicherweise der Pferdefuß:

§ 1576 Unterhalt aus Billigkeitsgründen

1. Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit und solange von ihm aus sonstigen schwerwiegenden Gründen eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann und die Versagung von Unterhalt unter Berücksichtigung der Belange beider Ehegatten grob unbillig wäre.

2. Schwerwiegende Gründe dürfen nicht allein deswegen berücksichtigt werden, weil sie zum Scheitern der Ehe geführt haben.



Also mit der Sachlage würde ich die EF bitten den Guten Freund anzurufen und ihm ihr kommen mit den ältesten beiden Kindern anzukündigen. Dann Koffer packen und ab zum neuen Papi.

03.11.2020 19:18 • #3725


I
Also als ich heute nach Hause kam waren 8 Kinder und 3 Freundinnen da, die weiber haben um 17 Uhr schon Sekt geschlürft und die Kinder sind quer durchs Haus gerannt.
Alle nicht ganz dicht.
Danach alle weg, werden erstmal die Kinder angeschrien warum die Zimmer so ne Sauerei haben.den mittleren nachem essen angemeckert er muss noch Hausaufgaben machen. Jetzt erstmal mit Freundin und Hund laufen.

Die dreht völlig durch.

03.11.2020 19:25 • x 1 #3726


S
Zitat von DoubleHope:
Also mit der Sachlage würde ich die EF bitten den Guten Freund anzurufen und ihm ihr kommen mit den ältesten beiden Kindern anzukündigen. Dann Koffer packen und ab zum neuen Papi.

Sche.....

Das wusste ich tatsächlich nicht. Interessant.. unser Rechtsystem.
Unter diesen Bedingungen kann dem TE ja gar nix besseres passieren, das die Frau ihre Kinder mal gleich im warmen Wechsel zu dem neuen Typen bugsiert.

03.11.2020 19:31 • #3727


S
Zitat von Ichgeheim:
Die dreht völlig durch.

Klar tut sie das. Weil sie es kann.

03.11.2020 19:33 • x 1 #3728


Plentysweet
Zitat von Sorgild:
Unter diesen Bedingungen kann dem TE ja gar nix besseres passieren, das die Frau ihre Kinder mal gleich im warmen Wechsel zu dem neuen Typen bugsiert.

Also die Kinder zu instrumentalisieren, damit es auf monetärer Ebene gut läuft, finde ich das Allerletzte.

03.11.2020 19:34 • #3729


paulaner
Zitat von Ichgeheim:
Also als ich heute nach Hause kam waren 8 Kinder und 3 Freundinnen da, die weiber haben um 17 Uhr schon Sekt geschlürft und die Kinder sind quer durchs Haus gerannt.
Alle nicht ganz dicht.
Danach alle weg, werden erstmal die Kinder angeschrien warum die Zimmer so ne Sauerei haben.den mittleren nachem essen angemeckert er muss noch Hausaufgaben machen. Jetzt erstmal mit Freundin und Hund laufen.

Die dreht völlig durch.

Bitte, bitte! Setz sie jetzt gleich aufn Pott. Und rede einmal Klartext. Du wirst sehen wie befreiend das dann ist.

03.11.2020 19:35 • x 5 #3730


S
Gleich alle anzeigen.
Das ist Dein Haus.
Die Damen können künftig gerne weg bleiben.

03.11.2020 19:42 • x 1 #3731


I
Zitat von Ichgeheim:
Also als ich heute nach Hause kam waren 8 Kinder und 3 Freundinnen da, die weiber haben um 17 Uhr schon Sekt geschlürft und die Kinder sind quer durchs Haus gerannt.
Alle nicht ganz dicht.
Danach alle weg, werden erstmal die Kinder angeschrien warum die Zimmer so ne Sauerei haben.den mittleren nachem essen angemeckert er muss noch Hausaufgaben machen. Jetzt erstmal mit Freundin und Hund laufen.

Die dreht völlig durch.


Hast du eigentlich nüscht zu melden ?
Oder darf da jetzt alles gemacht werden.

Ich mein das ernst, dass kriegt wer mit und dann gibts Ordnungsgeld.
Interessiert deine Holde auch nicht. Ich weiss.

03.11.2020 19:44 • x 1 #3732


A
Zitat von Sohnemann:
Gleich alle anzeigen.
Das ist Dein Haus.
Die Damen können künftig gerne weg bleiben.


Anzeigen und gleich den Corona-Kontrollbesuch für den Geburtstag des Freundes ankündigen.

03.11.2020 19:47 • x 1 #3733


U
da gibt es die düsseldorfer tabelle nachdem die richter entscheiden desweiteren wenn das kind in der lehre ist enfällt der unterhalt des kindes. des weiteren wird der unterhalt gekürzt da die frau sich darum kümmern muss einen eigen unterhlat zu kümmern. die gesetze sind geändert worden. in österreich und schweiz ist dies andere schuldfrage. außerdem werden kindergeld und sonstige bezüge miteinberechnet.

eigener fall nicht verheirate unterhalt für 3 jahre bezahlen müssen , unterhalt für kind bis zum 16 lebensjahr bei beginn der lehre ist weggefallen.
ich hab dies freiwillig bis zum 19 legensjahr bezahl , mein sohn lebt heute bei mir,
für die freundin hab ich bis zum 6 lebensjahr bezahlt anschließend arbeit sie seit dem bei mir in der firma.

ich bitte euch lasst die rechtsberatung da kommt nichts raus. wie gesagt liegt es am rechtanwalt und richter.
die dinge was gedreht werden können hingbogen werden , das gestz ist so dehnbar ihr glaubt es nicht.
fazit die rechtsanwälte gewinnen die prozzese und das gnadenlos

03.11.2020 19:56 • #3734


A
Zitat von Plentysweet:
Also die Kinder zu instrumentalisieren, damit es auf monetärer Ebene gut läuft, finde ich das Allerletzte.


Zunächst mal instrumentalisiert die EF doch den TE mit den Kindern. Sie lässt, trotz Trennung, zwei für ihn jetzt fremde Kinder bei ihm und schafft sich damit Freiräume. Die älteren Kinder sind nicht von ihm, den Kontakt wird er sowieso verlieren, er sollte sich auf sich und seine Tochter konzentrieren. Beim Lügen über den Mädelsabend hat sie keine Sekunde an Ihre Kinder gedacht.

Die kalte Dusche ist das einzige was die EF zur Besinnung bringt.

Aber ich fürchte der TE schafft das nicht, er ist unterwürfig und das hat sie erkannt. Sie hat Macht über ihn, ich denke manchmal er wünscht sich das sogar im geheimen, sie kommt frisch besamt nach Hause und er darf sie dann auslecken. Falls ihn dieser Gedanke antörnt, sollte er in ein anderes Forum wechseln.

Falls nicht und er noch einen Funken Selbstachtung haben sollte, dann wäre es sinnvoll wenn er sich mit seiner Geschichte beim lokalen VafK (Väteraufbruch für Kinder) vorstellt. Da er ja auch keine Kumpels hat, bekommt er dort Unterstützung. Die meisten Vereine bieten auch einen telefonischen Notruf an.

03.11.2020 19:58 • #3735


A


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