RATSUCHENDER1
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Sohnemann
Zitat von Sohnemann:Sies mal so, wenn dich deine Partnerin nicht mehr an ihrem Innenleben/Gefühlsleben teilhaben lässt, ist es sinnlos.
Wenn du ständig vor so einer Wand stehst wirst du ja mit der Zeit blöd
Solange die Kinder nicht verwahrlosen wird die vermeintliche Spielsucht Deiner Frau keinen Menschen interessieren.
Wenn sie das Ding mit Absicht gegen die Wand fährt, sitzt du da mit einem tausender im Monat und hast keinen Zugriff auf die Kinder.
Jetzt, wo die Trennung offiziell ist, wird dein letztes brutto die Grundlage für alle Unterhaltsforderungen sein.
Zitat von RATSUCHENDER1:Wir konnten nie wirklich die Lügen und affäre aufarbeiten bzw reden darüber warum und weshalb.
was hat sie dazu bewegt ausser den reiz.
wir hatten nie die Chance etwas zu ändern an uns. Dafür halt dieses extreme spielen mittlerweile.
Zitat von RATSUCHENDER1:@Vegetari ja wegen dem geh ich auch aus dem Haus die tage. Und ja gebe dir recht.. Wir haben uns durch das auseinander gelebt. Ich habe jahrelang zugeschaut.. Zwar etwas gesagt... Immer wieder.. Aber ohne Grenzen zu setzen.. Das ist mein Fehler das gebe ich zu. Jetzt muss ich den Mist ausbaden der auch durch meine Schuld entstanden ist. Aber konnte ja nicht ahnen das es mal soweit kommen wird.
Werden wegen dem Ferien Programm der kleinen mit dem Auszug bis Ende der Woche warten. Dann geht es los und schaue wie sich alles entwickelt. Habe die Hoffnung immer noch nicht begraben das sie aufwacht und vielleicht auch bemerkt das sie mich noch liebt?
Sohnemann
Bones
Zitat von Sohnemann:Von einer Sucht sollte man grundsätzlich erst dann sprechen, wenn zumindest ein Fachmann das diagnostiziert hat.
Bis dahin ist es lediglich vollkommen unangemessenes Verhalten.
Zitat von Sohnemann:Von einer Sucht sollte man grundsätzlich erst dann sprechen, wenn zumindest ein Fachmann das diagnostiziert hat.
Bis dahin ist es lediglich vollkommen unangemessenes Verhalten.
Sohnemann
Zitat von Tiefes Meer:@RATSUCHENDER1 ,
Du musst ja nicht formal ausziehen . So mit Ummelden und so . Du kannst doch auch erstmal einen Zweitwohnsitz haben . Solange das Haus Dein Erstwohnsitz ist, hast Du dort Zugang . Persönlich würde ich es zur Wahrung Deiner rechtlichen Ansprüche erstmal so spielen und dann in Ruhe austesten, wie sich alles weitere entwickelt . Ihr Umgang mit den Kindern z.B.
Zitat von Tiefes Meer:Du musst ja nicht formal ausziehen . So mit Ummelden und so . Du kannst doch auch erstmal einen Zweitwohnsitz haben . Solange das Haus Dein Erstwohnsitz ist, hast Du dort Zugang . Persönlich würde ich es zur Wahrung Deiner rechtlichen Ansprüche erstmal so spielen und dann in Ruhe austesten, wie sich alles weitere entwickelt . Ihr Umgang mit den Kindern z.B.
Gast2000
Zitat von Tiefes Meer:@RATSUCHENDER1 ,
Du musst ja nicht formal ausziehen . So mit Ummelden und so . Du kannst doch auch erstmal einen Zweitwohnsitz haben . Solange das Haus Dein Erstwohnsitz ist, hast Du dort Zugang . Persönlich würde ich es zur Wahrung Deiner rechtlichen Ansprüche erstmal so spielen und dann in Ruhe austesten, wie sich alles weitere entwickelt . Ihr Umgang mit den Kindern z.B.
Gast2000
Zitat von RATSUCHENDER1:Hallo zusammen;
So bin kurzfristig zu meinen Eltern. Frau nur geschockt geschaut.. Einzigste Reaktion... Jetzt mal schauen wies weiter geht.. War ein harter Schritt für mich eben.
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