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Frau hat sich in Affäre verliebt aber will bleiben

D
Vorweg muss ich leider sagen: wenn ich die Möglichkeit hätte, würde ich wider besseren Wissens auch mitlesen (müssen).

@Nostraventjo hat hier nicht ganz unrecht.Hier kommt eine Strafbarkeit nach § 202b StGB (Abfangen von Daten) in Betracht.
Theoretisch bis zu 2 Jahren Freiheitsentzug. In der Schweiz gab's für das Mitlesen von Mails schon mal 1600Euro Strafe.
Zitat von unregistriert:
Echt? Ich dachte immer in der Familie, also wenn man sich das Kennwort organisiert, ist es unschön aber der Staat mischt sich nicht ein.

Ist zwar ein Antragstatbestand, also der Staat mischt nicht von sich aus mit, aber auf Antrag halt schon.

Zitat von Sohnemann:
Lass das mit dem Lesen.
Wenn die das raus bekommt, hat sie dich am Ar.

Zitat von hahawi:
WA App auf IPad runterladen, Handy ein paar Sekunden ausleihen, QR Code scannen und live mitlesen.


@Adorno und die oben zitierten: ich habe bei gleichzeitiger Benutzung von WhatsAppWeb und Smartphone schon einmal einen Hinweis auf dem Smartphone erhalten, dass WhatsAppWeb aktiv ist.Hab's gerade nochmal getestet und konnte es nicht verifizieren. Dennoch kann es scheinbar so einen Hinweis geben, dann weiß sie Bescheid mit den oben genannten Folgen.

Zitat von Gast2000:
Auch ein leicht erratbares Kennwort ist kein ausreichender Schutz.

Im og schweizer Beispiel hatte der Ehemann immer das gleiche Passwort für alle Mail-Konten benutzt, war nicht relevant.

Zitat von Kabr:
Wobei Adorno, wenn ich das richtig verstanden habe, WhatsApp Web verwendet. Das ist eine ganz offizielle Funktion von WhatsApp. Ist im ersten Moment mal nicht illegal.

Leider :Nein!

Zum moralischen Aspekt zitiere ich mich mal selbst:
Zitat von DasKorrektiv:
Und bitte bedenke: Solltest du in Betracht ziehen mit deiner Frau zusammen zu bleiben, machst du es dir mit jedem Satz, den du jetzt liest selbst schwerer. Zum einen könntest du dich jetzt emotional immer weiter von deiner Frau entfernen (was ich persönlich nicht mal das Schlechteste fände, aber kontraproduktiv im Falle einer Weiterführung der Ehe ist), zum anderen haben solche Detailinformationen die Eigenart irgendwann im Leben (nach Jahren) wieder mit Macht an die Oberfläche zu drängen, wenn sie schon bewältigt erscheinen #Kopfkino

17.11.2018 18:20 • #526


N
Einigen scheint die rechtliche Sache gar nicht bekannt zu sein.

In dem Moment, wo jemand meine privaten Daten ohne mein Wissen liest und dies absichtlich vor mir verheimlicht macht er sich strafbar.

Leute seid da vorsichtig. Sich Zugang zu sowas zu verschaffen und private chats zu lesen ist definitiv strafbar.

17.11.2018 18:21 • x 3 #527


A


Frau hat sich in Affäre verliebt aber will bleiben

x 3


aquarius2
Da hast du recht, ich würde auch alle Einzelheiten so genau nicht wissen wollen. Von der Tendenz her weiß @Adorno ja wie seine Frau denkt, wenn sie bei ihm bleibt, dann sicher nicht, weil sie über nacht festgestellt hat, er ist doch der Beste, eher weil AM von seiner Frau die Düsseldorfer Tabelle vor die Nase und die Pistole auf die Brust gesetzt bekam....

17.11.2018 18:25 • #528


O
Letzten Endes hat er ja wirklich alles gelesen was er wissen muss. Obwohl ich es wie gesagt auch gemacht hätte und ich finde es ist nochmal eine andere Qualität ob ich dem Yogalehrer schreibe: Ich vermisse deinen riesen Ding Dong unterum oder das 5. Kind mit jemandem plane.

Aber klar ist das erstmal nicht erlaubt. Zum Glück HAT er es aber gelesen und wird in ein paar Wochen nicht darauf reinfallen wenn sie mit dem Schwangerschaftstest um die Ecke kommt. Und ein Kind untergeschoben bekommen finde ich schon ziemlich krass, das wäre mir auch 1.600,- EUR Geldstrafe wert. Immer noch billiger als sein Leben für ein fremdes Kind zu bezahlen.

Und sich dann noch von ihr ins Gesicht lügen lassen und denken es ist wieder alles rosig und das neue Kind rettet ja die Beziehung usw. Neeee danke

17.11.2018 18:29 • x 1 #529


G
Zitat:
Zitat von Nostraventjo:
Es ist strafbar. Egal wie es moralisch aussieht.
Gesetzlich ist es strafbar.


Das setzt aber voraus, dass ein ausreichender Schutz für die Daten besteht mit einem nur dem Nutzer bekannten ausreichend sicherem Kennwort/Pin. Ist z.B. dem LP das aktuelle Kennwort/Pin bekannt, hat er jederzeit legalen
Zugriff auf die Daten. Auch ein leicht erratbares Kennwort ist kein ausreichender Schutz.

Ergänzung:
Strafbar ist generell die Umgehung von ausreichenden Schutzmaßnahmen (z. B. durch Hackertool) um an die Daten widerrechtlich heran zu kommen.

17.11.2018 18:38 • #530


N
War früher vll so. Mittlerweile ist der Sachverhalt noch härter.

17.11.2018 18:40 • #531


6rama9
Zitat von Gast2000:
Das setzt aber voraus, dass ein ausreichender Schutz für die Daten besteht mit einem nur dem Nutzer bekannten ausreichend sicherem Kennwort/Pin. Ist z.B. dem LP das aktuelle Kennwort/Pin bekannt, hat er jederzeit legalen
Zugriff auf die Daten. Auch ein leicht erratbares Kennwort ist kein ausreichender Schutz.

Korrekt. Und es ist kaum nachweisbar, ob dem Partner das PW vorenthalten wurde oder nicht. Daher kam es bisher auch fast nie zu Verurteilungen wegen Bruch des Briefgeheimnisses innerhalb der Ehe. Kaum nachweisbar.
Zitat von Nostraventjo:
War früher vll so. Mittlerweile ist der Sachverhalt noch härter.

Nein. Wenn ich stillschweigendes Einvernehmen voraussetzen kann, darf ich alles lesen. Und die Beweislast liegt hier nicht beim Beklagten.

17.11.2018 18:49 • #532


D
Zitat von Gast2000:
Das setzt aber voraus, dass ein ausreichender Schutz für die Daten besteht mit einem nur dem Nutzer bekannten ausreichend sicherem Kennwort/Pin. Ist z.B. dem LP das aktuelle Kennwort/Pin bekannt, hat er jederzeit legalen
Zugriff auf die Daten. Auch ein leicht erratbares Kennwort ist kein ausreichender Schutz.

Ergänzung:
Strafbar ist generell die Umgehung von ausreichenden Schutzmaßnahmen (z. B. durch Hackertool) um an die Daten widerrechtlich heran zu kommen.


Lass mich dir in aller Höflichkeit widersprechen.
Den von mir genannten Paragrafen gibt es erst seit 2007. Bei Interesse kannst du dir mal eine Kommentierung dazu durchlesen:
https://www.internet-strafrecht.com/dat ... entierung-§202b-stgb-abfangen-von-daten/

17.11.2018 18:51 • #533


L
Ich weiss es zwar nicht aber ich kann mir nicht vorstellen dass es strafbar sein soll in einer Ehe auf gemeinsam angeschafften Geräten bzw die er bezahlt hat die Nachrichten der Frau zu lesen.
Er darf ja auch im Todesfall über die Frau bestimmen und Post öffnen darf er doch auch. Wieso darf er nicht ihre Mails lesen?
Was ihr meint ist wenn man das bei bekannten oder Kollegen macht.
Ich habe auch die Nachrichten der äffare meines Mannes gelesen und er öffnet meine Post ohne zu fragen. Können wir uns jetzt anzeigen?

17.11.2018 18:56 • #534


G
Zitat:
Zitat Nostraventjo:

War früher vll so. Mittlerweile ist der Sachverhalt noch härter.


Ist mir bekannt und treibt ja auch gelegentliche Blüten (z.B. Namen an Klingelschilder)

Laut Artikel 2 Abs. 2c der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) findet diese Verordnung keine Anwendung auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch natürliche Personen in ausschließlicher Ausübung persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.

Dies bedeutet nichts anderes, dass eine Privatperson, welche privat WhatsApp nutzt, hierdurch keinen Datenschutz-verstoß begeht, da die entsprechende Datenschutzgrundverordnung überhaupt nicht für Privatpersonen anwendbar ist.

Quelle: RA Matutis

Die Betonung liegt darauf, dass die DSGVO überhaupt nicht für Privatprsonen anwendbar ist.

17.11.2018 19:08 • x 2 #535


D
Zitat von Lug:
Können wir uns jetzt anzeigen?


Noch einmal, dann bin ich raus, sonst wird es zu sehr ot:

Bei einer intakten Ehe können wir davon ausgehen, dass die Post geöffnet werden darf, da dies im Rahmen von alltäglichen Angelegenheiten vom mutmaßlichen Willen des Ehepartners gedeckt sein sollte. Dennoch haben auch Eheleute das Persönlichkeitsrecht des anderen zu akzeptieren.

17.11.2018 19:09 • x 1 #536


N
Ich bin mir sicher, wenn sie es raus bekommt und ihm an die Eier will, dann kriegt sie ihn auch an den Eiern.

Der Staat ist bei so etwas sehr empfindlich geworden.

Davon ab, daß es moralisch einfach Mist ist. Ich kann verstehen das man so handelt, aber ob man selbst so tief sinken will?!

17.11.2018 19:12 • #537


E
Hab mir den Strang grob durchgelesen. Es ist schon heftig was hier abgeht und wie breit gefächert die Spekulationsmöglichkeiten sind.
Allerdings stellt sich mir die Frage was das unterjubeln eines 5.Kindes anbelangt. Ist es nicht so, dass der Ehemann automatisch als Vater bestimmt wird wenn ein Kind in der Ehe gezeugt wurde?

17.11.2018 19:24 • x 5 #538


O
Jepp, das ist so

17.11.2018 19:29 • #539


D
Zitat von Elon:
Ist es nicht so, dass der Ehemann automatisch als Vater bestimmt wird wenn ein Kind in der Ehe gezeugt wurde?


Diese Diskussion hatten wir vor zwei Wochen bei @Ratlos32 . Unter anderem mit einem Eichhörnchen, das sich damit auskennt
Wenn Interesse besteht, guckst du ab hier:
ehefrau-trennt-sich-ploetzlich-t43998-s120.html#p1573262

17.11.2018 20:06 • #540


A


x 4




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