Fragen rund um die bevorstehenden Scheidung

M
Hallo,

im Februar nächsten Jahres geht das Trennungsjahr zu Ende und da steht die Frage im Raum wann der Scheidungsantrag eingereicht werden kann, mal ist von zwei Monaten vor Ablauf des Trennungsjahrs die Rede mal von erst nach Ablauf des Trennungsjahrs. Wie sind da die Erfahrungen?

Meine zukünftige Ex möchte ihren derzeitigen Job (während des Trennungsjahrs) kündigen und somit verursacht sie natürlich auch eine Minderung ihres derzeitigen Einkommens. Die Frage ist, steht mir eine Neuberechnung des Trennungsunterhalts ins Haus? Wie gesagt, sie kündigt auf eigenen Wunsch.

Wir haben für die Betreuung unsere Kinder das Wechselmodell vereinbart. Derzeit und auch in Zukunft kann man nicht von einem wirklichen Wechselmodell sprechen, die Betreuung der Kinder wird hauptsächlich von mir geleistet. Leider wurde durch einen anwaltlichen Beratungsfehler vereinbart die gesamte Kindesunterhaltssumme zzgl. Kindergeld an meine zukünftige Ex zu überweisen. Sie nutzt einen großen Teil der Summe um ihren Unterhalt zu bestreiten. So weit ich es in Erfahrung bringen konnte ist steht im Wechselmodell der gesamte Kindesunterhalt zzgl. Kindergeld als erstes den Kindern zu um deren Bedarf zu decken. Gibt es Erfahrungen bzw. Ideen um dieses Problem möglichst einfach zu lösen?

Vielen Dank für´s lesen.

25.09.2019 07:45 • #1


VictoriaSiempre
Es ist für mich ein wenig schwierig, Deine Geschichte nachzuvollziehen, weil Du über den jeweils aktuellen Stand in ständig neuen Threads geschrieben hast. Ist Deine Nochfrau mittlerweile ausgezogen, hat sie eine eigene Wohnung, wie lebt Ihr das vereinbarte Wechselmodel (das ja nach Deiner Aussage eben NICHT praktiziert wird)?

Die Fragen, die Du hier zu Deiner Scheidung stellst, wären meiner Meinung nach bei (D)einem Anwalt richtig aufgehoben. Was hilft es Dir, wenn Du hier zig Antworten bekommst, die objektiv gefärbt und/oder mit gefährlichem Halbwissen glänzen?

Du schreibst von einem anwaltlichen Beratungsfehler - wenn Dein Anwalt hier Mist gebaut hat, dann würde ich als erstes den Anwalt wechseln. Jemanden, der Dich und Deine Interessen vertritt, dem solltest Du unbedingt vertrauen können.

Zur Unterhaltssituation wird Dir hier niemand konkret etwas sagen können, weil die sehr individuell gesehen wird. Zum einen heißt es nicht von ungefähr vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand; d. h. vieles hängt vom zuständigen Richter ab. Zum anderen kommt es auch auf bestimmte Umstände an; z. B. ob es ehebedingte Nachteile für einen von Euch gegeben hat, die der Expartner dann - auf Dauer oder für eine bestimmte Zeit - ausgleichen muss.

Grundsätzlich ist es meines Wissens jedoch so, dass man nicht mehr von einer lebenslangen Unterhaltsverpflichtung ausgehen kann/darf/muss. Aber genaueres kann Dir da nur ein versierter Anwalt erklären.

25.09.2019 09:12 • #2


P
Wenn sie den Job kündigt ohne Not, dann würde sie sogar vom Arbeitsamt eine Weile nichts bekommen oder stark gemindert.

Dürfte auch interessant sein für den Scheidungsanwalt.

Kann sich ja ohne Not nicht den Unterhalt und Co erschleichen.

25.09.2019 09:23 • #3




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