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Finanzielle Schwierigkeiten getrennter Väter

B
Hast du dich mal durch einen Verein beraten lassen,der sich für die Rechte der Väter einsetzt? Da gibt es einige zu finden.

06.07.2020 09:25 • x 2 #151


G
Nein, ich werde mich jetzt erstmal noch bei einer anderen Stelle erkundigen ob ich Wohngeld beantragen kann.

Und hier noch ein Tipp von wo anders:
Zitat:
eine kleine Möglichkeit sehe ich für Dich ergänzendes ALG II zu beantragen bzw. beantrage doch Wohngeld, weil Du ja keine günstigere Wohnung bekommen kannst und Du ja die 3 Zimmer Wohnung wegen der Kinder benötigst. Wobei ich dazu tendiere Dir zu Raten das ergänzende ALG II zu beantragen. Dort wird dann so gerechnet von Deinem Einkommen bleiben die ersten 100 Euro komplett anrechnungsfrei. Das gilt bis 1000Euro . Ab 1001 bleiben ( da Du ja 2 Kinder hast) bis 1500 Euro nochmals 20 % also 99,80 Euro anrechnungsfrei und die Werbungskosten werden auch noch abgezogen, sowie Deine geleisteten Unterhaltszahlungen. Ich weiß nicht genau wie viel aber denke mal das dann ein paar Euro für Dich an Unterstützung herauskommen und wenn es nur bei der Miete ist. Während die Kinder bei Dir sind bildest Du eine temporäre Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Kindern so das dafür auch noch Anteilig was gerechnet wird.

06.07.2020 09:39 • #152


A


Finanzielle Schwierigkeiten getrennter Väter

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G
Vielleicht noch eine kleine Frage, da ich zur Zeit viel am Lesen bin und schon ein wenig durcheinander: Was ist denn der Selbstbehalt? Er ist bzgl. meiner Kinder 1160 EUR. Was muss denn vom Netto alles abgezogen werden?

Ist das bereinigte Netto abzgl. Kindesunterhalt der Selbstbehalt?

Im Selbstbehalt werden ja auch 380 EUR (Warmmiete) berücksichtigt. Jetzt ist es ja definitiv so, dass ich mit meinen 685 EUR Warmmiete da deutlich drüber liege und keine günstigere Wohnung finde. Selbst eine 2-Raum-Wohnung für 480 EUR wäre ja noch teurer als die Wohnung, die mit 380 EUR beim Selbstbehalt reingerechnet wird.

06.07.2020 09:42 • #153


Elfe11
Mit einer 3-Zimmer-Wohnung bekommt man sicher kein Wohngeld. Die Kinder kommen ja nur an 2 Wochenenden im Monat zu Besuch. Sie leben ja nicht dauerhaft bei dir. Auch nicht mit deinem Netto Einkommen von 1900 Euro. Du bist doch kein Sozialfall und auch nicht krank in Frührente oder ähnliches. Die Kirche immer schön im Dorf lassen.
Du solltest an deinem Einkommen mittelfristig arbeiten und dich höher qualifizieren! Mit deinem Chef sprechen oder den Job wechseln. Nicht an deiner Bedürftigkeit! Das ist die falsche Denke. Viel Glück!

06.07.2020 09:46 • x 1 #154


Heffalump
Zitat von Elfe11:
Mit einer 3-Zimmer-Wohnung bekommt man sicher kein Wohngeld. Die Kinder kommen ja nur an 2 Wochenenden im Monat zu Besuch. Sie leben ja nicht dauerhaft bei dir. Auch nicht mit deinem Netto Einkommen von 1900 Euro.

Woher willst du das denn so genau wissen, bist du da für jedes Bundesland die Sachverständige ?

Solche Pauschal-Aussagen sind scheinbar dein Ding

06.07.2020 09:51 • x 1 #155


darkenrahl
Zitat von T4U:
Es gibt Hilfen für Vater im www, da du weißt, was du exakt brauchst, rate ich dir zur Suche


Ja, es gibt da Vätervereinigungen, die sich da austauschen. Aber auch die können gegen Windmühlen nicht anstehen. Keine Chancen.
Für getrennte oder geschiedene Väter gibt es in Europa keine offizielle Stelle, die ihnen hilft. Die wissen nur, wie man diesen Männern das Geld aus der Tasche ziehen und in Armut stürzen kann. Alle zum Wohle der Kinder und der Ex.

06.07.2020 09:52 • x 1 #156


Elfe11
Zitat von T4U:
Woher willst du das denn so genau wissen, bist du da für jedes Bundesland die Sachverständige ?

Solche Pauschal-Aussagen sind scheinbar dein Ding


Ich habe mir den Kriterien Katalog einmal kommen lassen, als ich krankgeschrieben war.

06.07.2020 09:54 • #157


Heffalump
Zitat von Elfe11:

Ich habe mir den Kriterien Katalog einmal kommen lassen, als ich krankgeschrieben war.

Als allein erziehender Vater - krass

06.07.2020 09:57 • #158


Elfe11
Zitat von T4U:
Als allein erziehender Vater - krass


Mit einer 3-Zimmer-Wohnung hast du keine Chance als Einzelperson! Und mit dem Netto Gehalt auch nicht! Er verdient zu gut. GSD.

Man kann nur zu einem guten Freundeskreis raten, der ihn in der Übergangssituation zur Seite steht. Ihn also mal einlädt zu Unternehmungen und zum Essen, Kleidung und Spielsachen für die Kids schenkt, ihm hilft die neue Wohnung zu dekorieren oder ihn mal mit dem Auto mitnimmt, zu Ausflügen und in Urlaub.

06.07.2020 10:00 • #159


A
Ich habe das in ähnlicher Situation jahrelang durchgezogen, immer am Existensminimum und immer versucht es allen Recht zu machen.
Bis ich dann 2015 zum zweiten mal psychisch zusammengebrochen bin.
Erstmal Reha, dann ALG1 ...
und siehe da, ich bekam dann Wohngeld, hatte genug Zeit noch nebenher was zu machen und mir ging es psychisch und finanziell besser als vorher.
Wenn es mehr Männer geben würde die das so machen würde sich auch etwas verändern.

06.07.2020 10:05 • x 2 #160


G
Nochmal ne Frage zum Kindesunterhalt. Ich zahle laut Düsseldorfer Tabelle 589 EUR. Meine Exfrau bekommt aber weiterhin das Kindergeld. Ist in die Düsseldorfer Tabelle das Kindergeld schon reingerechnet, oder könnte ich das vom Unterhalt dann abziehen, weil sie ja das Kindergeld für beide noch gesondert gezahlt bekommt. Könnte ich also das hälftige Kindergeld (2 Kinder je 150 EUR) also 150 EUR abziehen?

06.07.2020 10:23 • #161


darkenrahl
Zitat von Elfe11:
Man kann nur zu einem guten Freundeskreis raten, der ihn in der Übergangssituation zur Seite steht. Ihn also mal einlädt zu Unternehmungen und zum Essen, Kleidung und Spielsachen für die Kids schenkt, ihm hilft die neue Wohnung zu dekorieren oder ihn mal mit dem Auto mitnimmt, zu Ausflügen und in Urlaub.


Toll, also Almosen sammeln gehen mit dem Hut in der Hand.
Und besser noch unter der Brücke wohnen, kostet auch weniger als eine Wohnung.
Da kann man gleich zu Caritas gehen

06.07.2020 10:31 • x 2 #162


aquarius2
Machst du eine Steuererklärung? Sind die Kinder auf deiner Karte eingetragen? Bekommst du anteilig Kindergeld?
Mit Elster geht eine Steuererklärung leicht und bei ALDI gibt es einmal im Jahr Software.

Zitat von Gandalff:
Gibt kein extra Geld vom Arbeitgeber.


Nö, warum sollte er auch?

Zitat von Gandalff:
In 5 Jahren zahl ich gut 800EUR für beide Kids. Also nochmal über 200 EUR als jetzt - spätestens dann hab ich ein riesen Problem!


Bekommst du dann nicht mehr Gehalt?

Zitat von Luk:
Vor allem aber, wie kann man denn 50Euro im Monat für Kleidung ausgeben?


Das sind pro Jahr 600 Euro finde ich nicht sooo viel. Etwas geht kaputt und gute Kleidung kostet eben.

Zitat von Solskinn2015:
Was erwartest Du Dir davon? Ich erwarte von BU Versicherungen grundlegend nix. Ich habe auch keine, weil sie einfach zu teuer sind. Kommt es zum Streitfall bist Du krank oder behindert.

Zitat von PuMa:
Kündigen, braucht kein Mensch wenn du nicht gerade Dachdecker bist.


Hm, stimmt so auch nicht. Nur wenn man seinen Job einarmig vom Rollstuhl aus ausüben kann. Ich arbeite in der Pflege, wenn ich da mal nicht mehr arbeiten kann und nicht eben mal was neues lernen kann wäre ich schnell in der Armutsfalle.

Brauchst du dein Auto dringend? Wofür brauchst du das Auto? Gibt es keinen ÖPNV oder Carsharing?

06.07.2020 10:37 • x 1 #163


B
Zitat von Gandalff:
Nochmal ne Frage zum Kindesunterhalt. Ich zahle laut Düsseldorfer Tabelle 589 EUR. Meine Exfrau bekommt aber weiterhin das Kindergeld. Ist in die Düsseldorfer Tabelle das Kindergeld schon reingerechnet, oder könnte ich das vom Unterhalt dann abziehen, weil sie ja das Kindergeld für beide noch gesondert gezahlt bekommt. Könnte ich also das hälftige Kindergeld (2 Kinder je 150 EUR) also 150 EUR abziehen?

In deinem Zahlbetrag ist das hälftige Kindergeld bereits abgezogen. Du kannst also nichts mehr abziehen.

Was ich nicht verstehe, dir war doch bereits vor Umzug in die große Wohnung bewusst, dass die Kosten dich überfordern. Du hattest sogar eine große 2-Zimmerwohnung in Aussicht, die für dich stemmbar gewesen wäre. Aus deinem Thread Anfang des Jahres:
Zitat von Gandalff:
Die große Wohnung raubt mir jeden Cent - das geht eigentlich nicht.

Jetzt hab ich ne größere 2 zi wohnung gefunden.

Kurze frage: klar, wenn die kids bei mir sind können sie im SZ schlafen und ich auf der Couch im WZ.

Aber wie macht ihr das wenn ihr Damenbesuch hättet und eure kids wären da? Schlafen dann die kids auf einmal auf der couch im WZ? Oder habt ihr keinen Damenbesuch wenn die kids da sind? Ich mein die kids würdem sich ha auch wundern wenn sie's gewohnt wärek in Papas Bett zu schlafen, aber dieses wochenende müssten sie auf die couch auswandern...
Ich hab halt 2 kinder, da ist es schwieriger zu organisieren wo sie schlafen können, wenn es eben doch keine 3 zi wohnung ist.

Zitat von Gandalff:
Ich habe eine Wohnung in der wir alle genug Platz hätten, zu der ich auch mal eine Partnerin die eventuell schon Kinder hätte mit einladen könnte. Das würde bedeuten eine schöne einigermaßen vernünftige Wohnung in der sich alle Beteiligten richtig wohl fühlen würden, mit der Konsequenz ein Leben auf Sparflamme außerhalb der Wohnung.


Link zum alten Thema: 8-jahre-ehe-kaputt-2-kinder-wegen-einem-anderen-t55803-s690.html

Hast du jetzt echt wegen der -fiktiven- Aussicht auf Damenbesuch die für dich zu teure Wohnung genommen?

06.07.2020 10:42 • x 4 #164


L
[quote=Gandalff]Vielleicht noch eine kleine Frage, da ich zur Zeit viel am Lesen bin und schon ein wenig durcheinander: Was ist denn der Selbstbehalt? Er ist bzgl. meiner Kinder 1160 EUR. Was muss denn vom Netto alles abgezogen werden?

Ist das bereinigte Netto abzgl. Kindesunterhalt der Selbstbehalt?

Im Selbstbehalt werden ja auch 380 EUR (Warmmiete) berücksichtigt. Jetzt ist es ja definitiv so, dass ich mit meinen 685 EUR Warmmiete da deutlich drüber liege und keine günstigere Wohnung finde. Selbst eine 2-Raum-Wohnung für 480 EUR wäre ja noch teurer als die Wohnung, die mit 380 EUR beim Selbstbehalt reingerechnet wird. [/quote
Ja der die Differenz zwischen bereinigten Einkommen und abzüglich KU muss über den Selbstbehalt liegen. Hatte ich aber schon geschrieben.

06.07.2020 11:09 • #165


A


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