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Finanzielle Schwierigkeiten getrennter Väter

A
@Schwedus
Hartz 4 habe ich als Negativbeispiel verwendet, um zu zeigen, dass ein Vater durch eine Trennung am Existenzminimum leben muss.

02.07.2020 19:57 • x 2 #16


L
Oh ich kenne deine Situation sehr gut. Welche Stufe musst du zahlen und wer hat den Unterhalt ausgerechnet? Ich habe das ganze selber durch und ich kann dir nur raten, dich damit zu befassen. Jugendamt sowie Anwälte werden nie für die Väter rechnen.

02.07.2020 20:01 • x 2 #17


A


Finanzielle Schwierigkeiten getrennter Väter

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S
Zitat von Andy17:
@Schwedus
Hartz 4 habe ich als Negativbeispiel verwendet, um zu zeigen, dass ein Vater durch eine Trennung am Existenzminimum leben muss.


Ich weiss.
Für mich ist es immer wieder erstaunlich, dass es einen Mindestlohn gibt mit dem Mann keinen Mindestunterhalt zahlen kann;-)

Letztendlich musst du weitermachen, verzichten und dich daran gewöhnen.

02.07.2020 20:03 • #18


B
Der Unterhalt klingt etwas viel oder?
Ich hatte 200 eur Unterhalt bekommen bei netto 4000 des Mannes.. und als ich arbeitete nahm ich gar keines mehr.
Ich finde dein unterhalt ist zu hoch und deine Miete auch.

02.07.2020 20:08 • #19


L
Falls du Fahrtkosten zur Arbeit hast,dann mindern die dein Bereinigtes Einkommen.Dir müssen mindestens 1160 Euro Selbstbehalt bleiben.Die BU würde ich nicht kündigen.Günstigere Wohnung wäre ne Option.

02.07.2020 20:24 • x 1 #20


S
Zitat von Baumo:
Der Unterhalt klingt etwas viel oder?
Ich hatte 200 eur Unterhalt bekommen bei netto 4000 des Mannes.. und als ich arbeitete nahm ich gar keines mehr.
Ich finde dein unterhalt ist zu hoch und deine Miete auch.


Aber es gibt doch ganz klare Unterhaltsätze, daran kann man nicht rütteln.

02.07.2020 20:34 • #21


L
Klare Unterhaltsätze legt nur das Gericht fest.Außergerichtliche Einigung mit der Mutter heißt die Lösung.

02.07.2020 20:36 • #22


G
Kannst du nicht mit deiner Frau in einer Art WG zusammen wohnen? Das ist ja gruselig, so kann man doch nicht leben! Wieso lässt der Staat hier einen so im Stich? Ein Vollzeit arbeitender Mensch der Kinder bekommt kann doch nicht so abgestraft werden! Da bekommen ja andere alles geschenkt und in den allerwertesten geschoben für den ganzen Tag nichts tun. Ich bin echt fassungslos.

02.07.2020 20:41 • #23


M
Zitat von Gandalff:
Hallo! Meine Exfrau und ich haben 2 Kinder. Mittlerweile sind wir 10 Monate getrennt, ich zahle regelmäßig Unterhalt, habe eine 3 Zimmer-Wohnung (1 Kinderzimmer für beide) und sehe meine Kids immer von Do abend bis Mo früh jedes 2. Wochenende. Also 4 Tage sind sie bei mir und dann 10 Tage bei der Mutter usw. Jetzt ist es mal an der Zeit mein Leid zu klagen, und zwar rein aus finanzieller Sicht. Die emotionale Ebene zu meiner Ex ist Geschichte, aber die Elternebene mit Absprachen etc. zwecks Kinder klappt echt gut. Kein Streit und nix. Ich habe kein Problem damit meine finanzielle Situation ...


Hallo,
lass Dich mal gescheit beraten, ich glaube, dass man Dir durchaus helfen kann, denn das geht so nicht.

Soweit ich weiß gibt es eine Regelung, wonach eine gewisser Selbstbehalt nicht unterschritten werden darf. Somit würdest Du nicht den vollen Satz bezahlen müssen, sondern nur das was für Dich leistbar ist. Den fehlenden Betrag gleicht dann der Staat aus, somit geht deinen Kindern nichts verloren und Du wirst nicht in den Ruin getrieben.

Ich informiere mich da auch nochmal, weil bei meinem Stiefkind gerade eine ähnliche Frage aufkommt.

02.07.2020 20:43 • x 3 #24


Clara1111
Ich würde das Gespräch mit der Kindesmutter suchen und ihr ganz ehrlich diese Aufrechnung vorlegen.

Ich würde sie bitten, ob sie aus Gründen der Fairness damit einverstanden wäre, den Unterhalt zu reduzieren.

Es wäre nicht mehr als gerecht, Du betreust und versorgst die Kinder an vielen Tagen im Monat regelmäßig.
Ihr bleiben ja an diesen Tagen Kosten erspart.

Vielleicht ist sie ja damit einverstanden.

Ich wünsche Dir ganz viel Glück.

02.07.2020 20:45 • #25


C
@Gandalff

Ist ein Wechselmodell möglich? Aktuell hast du die Kids ja schon an an 10 von 30 Tagen. 5 Tage mehr, dafür vielleicht bloß 35 Stunden arbeiten und schon kannst du den Unterhalt streichen.

02.07.2020 20:46 • x 3 #26


S
Ja rechne das mal nach mit den Unterhaltsstufen.

Des Weiteren: Die Berufsunfähigkeitsversicherung kannst Du Dir nicht leisten. Die ist einfach zu teuer für Dich. 84 EUR im Monat. Was erwartest Du Dir davon? Ich erwarte von BU Versicherungen grundlegend nix. Ich habe auch keine, weil sie einfach zu teuer sind. Kommt es zum Streitfall bist Du krank oder behindert. Welche Versicherung zahlt anstandslos. Meistens keine. Du hast dann kein Geld und keine Gesundheit um Dich mit der Versicherung rumzuschlagen. Was sollen die Dir bezahlen. EUR 1900 Netto? Dann stehst Du wieder da wo Du heute stehst. Im Minus. Lohnt sich doch nicht. Sorry aber ich bin der Meinung, dass das dann Lebensrisiko ist.

02.07.2020 20:50 • x 5 #27


S
Zitat von MariaLaFleur:

Hallo,
lass Dich mal gescheit beraten, ich glaube, dass man Dir durchaus helfen kann, denn das geht so nicht.

Soweit ich weiß gibt es eine Regelung, wonach eine gewisser Selbstbehalt nicht unterschritten werden darf. Somit würdest Du nicht den vollen Satz bezahlen müssen, sondern nur das was für Dich leistbar ist. Den fehlenden Betrag gleicht dann der Staat aus, somit geht deinen Kindern nichts verloren und Du wirst nicht in den Ruin getrieben.

Ich informiere mich da auch nochmal, weil bei meinem Stiefkind gerade eine ähnliche Frage aufkommt.


Selbstbehalt liegt bei 1160 EUR bei 2 Kindern. Ubterschreitest du diesen Selbstbehalt kann auf gesteigerte Erwerbstätigkeit geklagt werden ( 48 h sind zulässig )
Bzw. wird gern das fiktive Einkommen angewendet, so kann man sich auch ein geringes Einkommen schön rechnen.

Ich denke der Hebel ist beim Unterhalt nicht anzusetzen ( die Sätze steigen zudem in den nächsten Jahren um einiges)

02.07.2020 20:50 • x 1 #28


M
Nachtrag: Der Selbstbehalt für Erwerbstätige beträgt etwas mehr als 1000Euro, kann aber bei unvermeidbaren Wohnkosten ggf. angehoben werden.

02.07.2020 20:51 • x 1 #29


E
Ich weiß, dass Dir das nicht weiter hilft, aber ich finde unheimlich ungerecht, dass es nicht so etwas wie ein 'Teil-Wechsel-Modell' gibt. So bald Du die Kinder einen Tag weniger hast, steht der Mutter der volle Unterhalt zu.
Ich hab das mit meinem ExMann so gelöst, dass wir offiziell ein Wechselmodell haben, aber intern die Kinder öfter bei mir sind. Ich kann ihn wirklich nicht ausstehen, weiß aber, dass er finanziell viel schlechter da steht als ich und käme mir total schäbig vor, Unterhalt zu verlangen. Rede mit Deiner ExFrau und lass Dich auch vom Jugendamt o.ä. beraten.
So geht das doch nicht!

02.07.2020 20:52 • x 3 #30


A


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