Elfe11
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Malina84
PuMa
Zitat von Elfe11:Sie können geleisteten Kindesunterhalt von der Steuer absetzen, wenn Sie für das Betroffenen Kind kein Kindergeld erhalten oder keinen steuerlichen Kinderfreibetrag nutzen. Auch an den Ex-Partner geleistete Unterhaltszahlungen sind steuerlich absetzbar.
Sonnenblume53
Zitat von Luk:Erstmal: Wer zahlt denn heutzutage nocht Kontoführungsgebühren? DKB, DiBa und wie sie alle heißen, bieten doch online-Konten ohne Gebühren an.
Zitat von Luk:Bei deinem 1900Euro-Job wirst du ja sicher nicht in einem Bereich arbeiten, wo du top teure Anzüge brauchst. Kleidung kann man übrigens auch gebraucht kaufen und ich verstehe auch nicht, warum man jeden Monat etwas kaufen muss. Man kann doch mit 50Euro locker ein Jahr auskommen, wenn man einfach nur dann Kleidung kauft, wenn etwas kaputt wird.
Sohnemann
Ladi
Zitat von Sohnemann:Naja, derzeit macht er 80 Miese jeden Monat.
Sollte aber eigentlich jeden Monat was zurücklegen für alle Fälle.
Wer nicht in der Lage ist, 15-20 % seines Einkommens für Notfälle zur Seite zu legen wirtschaftet *auf Kante genäht*
PuMa
Zitat von Ladi:Ist er auch nicht. Halbes Kind pro Kind auf der Lohnsteuerkarte. Hälftiges Kindergeld wird auf Unterhalt angerechnet.
Katip
Ladi
Ladi
Zitat von Katip:Ja es ist schön, wenn die Kinder für zwei Besuche im Monat ein eigenes Zimmer haben... eine Weltreise ist auch schön.
Aber auch zu teuer.
Ich habe nie bei meinem Vater ein Zimmer gehabt, hätte ich auch nicht erwartet.
Mein Stiefsohn bekommt jetzt in der neuen Wohnung ein Zimmer, weil es da ist.
Es wird aber auch für Gäste genutzt.
Das Kind hat sein Zimmer bei der Mutter.
Sonnenblume53
Ladi
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