HanCoop
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Zitat von Heffalump:Wann holst du denn nächstes Mal die Kinder? Da ist sie bestimmt anwesend zur Übergabe - und du hast einen bestätigten Termin, wo du auch gleich deine Sachen mitnehmen könntest
Zitat von HanCoop:Ich hätte das aber gerne im Wechsel. Kann meine NF darauf bestehen bzw. Ihre Arbeit als Grund anführen?
Zitat von HanCoop:bzw. Ihre Arbeit als Grund anführen?
PeterN
Zitat von HanCoop:Meine NF fordert, dass ich immer die zweite Hälfte der Ferien übernehme, da das Semester Ihrer Studenten da dann anfängt.
Zitat von PeterN:Entweder ihr einigt euch vorher oder es legt das Gericht fest.
Zitat von HanCoop:Ich hätte das aber gerne im Wechsel.
Zitat von HanCoop:Kann meine NF darauf bestehen bzw. Ihre Arbeit als Grund anführen?
Zitat von VictoriaSiempre:Spätestens, wenn die Kinder zur Schule gehen (oder in einen Kindergarten mit Schließungszeiten, die sich an den Ferien orientieren) wird es eh schwierig ohne Fremdbetreuung. Welche/r Arbeitnehmer/in hat schon 12 Wochen Urlaub, ausgenommen Lehrkräfte (und jaja - die haben nicht so viel Urlaub, sondern unterrichtsfreie Zeit ).
Dudo
Dudo
Zitat von alleswirdbesser:Sollte sie beruflich Schwierigkeiten bekommen oder den Job gar verlieren, wer profitiert davon?
Zitat von Dudo:du hast schon recht, aber bei dem was sie so Abliefert wäre das ihr Problem, denn sie wäre die erste die Terror machen würde wäre es Umgekehrt. ...
PeterN
Zitat von alleswirdbesser:Ich könnte mir vorstellen, dass es ganz schön ins Geld geht, wenn man wegen der Ferienregelung jedes Mal vors Gericht zieht
Dudo
Zitat von alleswirdbesser:Ich finde wenn es ums Berufliche geht, sollte man Kompromissbereit sein, wenn man das einrichten kann.
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