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Extremer Hass gegenüber Ex-Frau nach Trennung / Ängste

HanCoop
Zitat von Heffalump:
Wann holst du denn nächstes Mal die Kinder? Da ist sie bestimmt anwesend zur Übergabe - und du hast einen bestätigten Termin, wo du auch gleich deine Sachen mitnehmen könntest

Das ist etwas kompliziert. Sie bringt die Kinder das nächste Mal und meine Eltern fahren mit den Jungs für eine Woche weg. Danach bin ich zwei Wochen mit denen im Urlaub also bin ich nicht am Haus und könnte nur den Brief persönlich übergeben.

Und in der Urlaubszeit liegt eigentlich der Termin, an dem ich meine Sachen holen will.

27.07.2024 11:47 • x 1 #361


HanCoop
Ich habs jetzt zusätzlich noch anders gemacht. Ich habe der Anwältin meiner NF auf Ihr Schreiben geantwortet. Die wollte ja sowieso noch Sachen von mir wissen und dann habe ich einfach das Thema mit dem Umzugstermin angesprochen. Damit kommt es auf jeden Fall bei meiner Ex an

30.07.2024 11:19 • x 2 #362


A


Extremer Hass gegenüber Ex-Frau nach Trennung / Ängste

x 3


HanCoop
Guten Morgen zusammen,

ich hätte da noch eine Frage. Von meiner NF fehlt weiterhin jegliche Kommunikation also hoffe ich mal, dass Madame beim Umzug anwesend ist.

Ich erwarte in 2 Wochen eine Rückmeldung von Ihrem Anwalt bezüglich des Umgangsrechtes. Hier die Frage: Meine NF fordert, dass ich immer die zweite Hälfte der Ferien übernehme, da das Semester Ihrer Studenten da dann anfängt. Ich hätte das aber gerne im Wechsel. Kann meine NF darauf bestehen bzw. Ihre Arbeit als Grund anführen?

09.08.2024 08:44 • #363


Heffalump
Zitat von HanCoop:
Ich hätte das aber gerne im Wechsel. Kann meine NF darauf bestehen bzw. Ihre Arbeit als Grund anführen?

normal kenn ich das schon so, das gewechselt wird, aber das ist auch wieder Verhandlungssache

09.08.2024 08:53 • x 1 #364


alleswirdbesser
Zitat von HanCoop:
bzw. Ihre Arbeit als Grund anführen?

Möglicherweise schon.

Schau mal, mein Ex arbeitet regelmäßig an den Wochenenden und kann manchmal die Kinder nicht planmäßig besuchen. Da kann ich unmöglich von ihm verlangen, dass er die Arbeit links liegen und kommen soll. Letztes Jahr hat er während den. Sommerferien gar keinen Urlaub bekommen und die Kinder waren allein Zuhause (sind alt genug).

Ich habe zum Beispiel einen Kollegen, der möchte, dass ich immer die erste Hälfte der Sommerferien nehme. Das habe ich jetzt jahrelang so gemacht, aber das wird wahrscheinlich nicht immer so hinhauen. Aber wenn ich kann, mache ich das. Warum sollte ich das aus Prinzip anders machen?

09.08.2024 09:03 • x 2 #365


P
Zitat von HanCoop:
Meine NF fordert, dass ich immer die zweite Hälfte der Ferien übernehme, da das Semester Ihrer Studenten da dann anfängt.

Fordern kann sie alles. Von welchen Ferien reden wir denn hier? Nur von den Sommerferien?
Und die anderen Ferien?
Was sind Deine Vorstellungen bzgl Umgang?
Entweder ihr einigt euch vorher oder es legt das Gericht fest.
Ihr Argument kann bei Gericht schon ziehen
Normal ist ein Wechsel. Das gilt auch für die hohen Feiertage.

09.08.2024 09:27 • x 1 #366


alleswirdbesser
Zitat von PeterN:
Entweder ihr einigt euch vorher oder es legt das Gericht fest.

Ich könnte mir vorstellen, dass es ganz schön ins Geld geht, wenn man wegen der Ferienregelung jedes Mal vors Gericht zieht. Ich meine mal gelesen zu haben, dass berufliche Belange berücksichtigt werden sollen. Und was spricht denn dagegen, wenn man das ansonsten ermöglichen kann. Was anderes wäre es, wenn auch der TE aus beruflichen Gründen nur während der ersten Hälfte Urlaub nehmen könnte.

09.08.2024 09:42 • #367


VictoriaSiempre
Zitat von HanCoop:
Ich hätte das aber gerne im Wechsel.

Das wäre auch die „normale“ Regelung. Du musst Dich ja vielleicht auch mit Kollegen/Kolleginnen mit schulpflichtigen Kindern absprechen, die nicht immer in der ersten Hälfte der Ferien ihren Urlaub nehmen wollen.

Die entscheidende Frage ist: Willst Du das aus Prinzip oder aus guten Gründen?

Spätestens, wenn die Kinder zur Schule gehen (oder in einen Kindergarten mit Schließungszeiten, die sich an den Ferien orientieren) wird es eh schwierig ohne Fremdbetreuung. Welche/r Arbeitnehmer/in hat schon 12 Wochen Urlaub, ausgenommen Lehrkräfte (und jaja - die haben nicht so viel Urlaub, sondern unterrichtsfreie Zeit ).

Für mich macht es wenig Sinn, die Umgangsregelung auf alle Zeit so festzuzurren, aber bei wenig kompromissbereiten Elternteilen ist es vermutlich die einzige Lösung.

Zitat von HanCoop:
Kann meine NF darauf bestehen bzw. Ihre Arbeit als Grund anführen?

Sie kann es zumindest versuchen, das Gericht wägt dann die Interessenlage ab. Und vor dem Gericht ist man bekanntlich wie auf See in Gottes Hand

09.08.2024 09:47 • x 1 #368


alleswirdbesser
Zitat von VictoriaSiempre:
Spätestens, wenn die Kinder zur Schule gehen (oder in einen Kindergarten mit Schließungszeiten, die sich an den Ferien orientieren) wird es eh schwierig ohne Fremdbetreuung. Welche/r Arbeitnehmer/in hat schon 12 Wochen Urlaub, ausgenommen Lehrkräfte (und jaja - die haben nicht so viel Urlaub, sondern unterrichtsfreie Zeit ).

Warum? Das Praktische bei den getrennt lebenden Eltern ist ja genau das, wenn jeder die Hälfte der Ferien übernimmt, sind 12 (6/6) Wochen abgedeckt. Anders als bei Paaren, die zusammen Urlaub machen wollen, da reichen die 6 Wochen natürlich nicht.

09.08.2024 09:50 • #369


D
bei dem was die Aufführt könnte sie von mir kein Entgegenkommen erwarten, denn bis jetzt diktiert sie ob du deine Sachen Abholen darfst und ich nicht einmal fähig dir Rückmeldung zu geben, obwohl du noch freien Zugang zum Haus haben müsstest, was sie dir natürlich auch Verwehrt

09.08.2024 09:50 • #370


alleswirdbesser
Sollte sie beruflich Schwierigkeiten bekommen oder den Job gar verlieren, wer profitiert davon?

09.08.2024 09:53 • x 2 #371


D
Zitat von alleswirdbesser:
Sollte sie beruflich Schwierigkeiten bekommen oder den Job gar verlieren, wer profitiert davon?

du hast schon recht, aber bei dem was sie so Abliefert wäre das ihr Problem, denn sie wäre die erste die Terror machen würde wäre es Umgekehrt.

09.08.2024 10:00 • #372


alleswirdbesser
Zitat von Dudo:
du hast schon recht, aber bei dem was sie so Abliefert wäre das ihr Problem, denn sie wäre die erste die Terror machen würde wäre es Umgekehrt. ...

Also ich spinne hier mal rum: wäre ich jetzt meinen Job los, würde ich meine Wohnung nicht mehr finanzieren können, wir müssten wieder umziehen, die Kinder hätten kein eigenes Kinderzimmer mehr, plus erneuter Wohnortwechsel, keine Reisen mehr, keine Klamotten, die sie sich wünschen, keine Freizeitvergnügen, die Geld kosten usw. Ich finde wenn es ums Berufliche geht, sollte man Kompromissbereit sein, wenn man das einrichten kann.

09.08.2024 10:05 • x 3 #373


P
Zitat von alleswirdbesser:
Ich könnte mir vorstellen, dass es ganz schön ins Geld geht, wenn man wegen der Ferienregelung jedes Mal vors Gericht zieht

Klar kann das ins Geld gehen.
Es ist immer besser, die Eltern regeln das untereinander und halten sich dann dran.
Es ist aber häufig so, dass beide Eltern unterschiedliche Vorstellungen vom Umgang haben oder ein Elternteil ständig meint, die Urlaubsplanung umschmeissen zu müssen (wie bei mir der Fall)
Meine Ex tendierte damals auch dazu, ständig umplanen zu müssen. Da ich aber sehr weit über dem Standardumgang lag, habe ich auf ein Gerichtsverfahren bzgl Umgang verzichtet. Damit hätte ich mir vermutlich selber ins Knie geschossen. Also habe ich die Pille geschluckt.

Bei dem Sorgerechtstreit um das gemeinsame Sorgerecht ging es aber nicht mehr ohne Gericht, weil sie mir das verweigerte.
Da man in einem solchen Verfahren ja Kooperationswille und Kommunikationsfähigkeit demonstrieren muss, kam mir der Verzicht auf einen Umgangsstreit entgegen.

Das Teure bei einem Umgangsverfahren sind immer die Anwaltskosten.
Den Streitwert des Verfahrens legt das Gericht bei 3.000 Euro fest. Daraufhin berechnen sich dann die Anwaltskosten, die dann bei einigen Hundert Euro liegen können, sofern man kein Stundenhonorar vereinbart hat.
Die Gerichtskosten liegen bei ca 100 Euro und dann kommen noch Kosten für den Verfahrensbeistand von ca 300 Euro hinzu.
So war das damals.

Also grob gesehen ist da schnell ein Tausender weg.

Häufig schicken die Gerichte die Eltern vor einem Beschluss zu Elterngesprächen, da es immer besser ist, wenn sie sich freiwillig einigen.

Das mindert aber nicht die Kosten, da dann das Kind schon in Brunnen gefallen ist.

Sich selbst vor Gericht zu vertreten würde ich jedem abraten, da Gerichte einen möglicherweise dann nicht ernst nehmen.

Am besten man hat dann eine Umgangsregelung , die sich an das Alter des Kindes anpasst.

Wenn sich ein Elternteil partout nicht an die gerichtliche Umfangsvereinvarung hält, muss man meist erneut vor Gericht.
Deshalb sollte man beim ersten Mal darauf achten, dass man eine Umgangsregelung beantragt, die bei Nichteinhaltung ein vollstreckbares Ordnungsgeld vorsieht.
Die Aufnahme der Vollstreckbarkeit eines Ordnungsgeldes in den Beschluss liegt aber im Ermessen des Gerichts.

Ein Ordnungsgeld wird von den Gerichten auch immer häufiger verhängt.

Hier lobe ich mir Länder wie Frankreich, die eine Umgangsverweigerung als Straftat werten. Das dient dem Kindeswohl am meisten.

09.08.2024 10:20 • x 2 #374


D
Zitat von alleswirdbesser:
Ich finde wenn es ums Berufliche geht, sollte man Kompromissbereit sein, wenn man das einrichten kann.

nur ist das ganze keine Einbahnstrasse , wo einer nur Zugeständnisse macht und der andere mit der Holzhammer Methode agiert, dem man sämtliche Prügel vor die Beine wirft die man finden kann.

ich versierere dir die Prügel werden mehr und größer, wenn der TE Next kennen lernt.

ich war auch so einer der immer Zugeständnisse gemacht hat, was bis zum Kindesentzug gereicht hat, weil einmal ihre Wünsche nicht berücksichtigt wurden.
ich war Dauergast auf dem Gericht, wo sie sich in keiner weise darum geschert hat wieviel Urlaub ich verbraten musste, oder meinen Job riskiere, weil ich auf Montage war und erst Mittwoch fahren konnte, weil nur Di am Gericht Parteienverkehr war.
wo sie mich am Gericht einmal durch die Blume gefragt haben ob meine Ex einen Dachschaden hat.
das sie Vorsätzlich alle belogen hat inkl. JA brauche ich ja nicht Extra erwähnen um das ganze in die Länge ziehen zu können

09.08.2024 10:21 • #375


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