alleswirdbesser
- 19588
- 45456
Zitat von Nalf:Damit hast DU Dir ein Eigentor geschossen.
Zitat von Nalf:Deine Ex ein echter Stunkstiefel, könnte sie Dir im bösartigsten Fall aus der Forderung, sie habe sich absprachegemäß bereit zu halten, die Kinder während Deines Umgangs zu übernehmen, den Strick drehen, dass Du ganz offensichtlich nur begleiteten Umgang haben kannst,
Zitat von Heffalump:darf man das?
ich dachte, du korrigierst mich dann eh - im gleichen Bundesland darf sie das und in ein anderes müsste sie fragen, oder?
Zitat von PeterN:Es gibt leider genug Fälle von Trennungseltern in Deutschland, wo ein Elternteil einfach 800km weit weg zieht, nur um den anderen (meist den Vater) zu entsorgen.
Zitat von Nalf:In einer Trennung vermischen sich immer viele Themen miteinander, das ist normal. Aber bei diesem Punkt, musst Du unbedingt aufpassen: Klar habe ich ja gesagt um die Kids für 2 Stunden zu haben aber als es den Kindern nicht gut ging und Sie zur Mama wollten, war sie nicht wie abgesprochen zu Hause, sondern ...
Dudo
Zitat von Nalf:als könntest Du die Kinder nur in Bestlaune und nur ein paar Stunden betreuen. Werden sie krank oder weinerlich, dann wollen sie stets zu Mama und Du kannst sie nicht ersetzen und Deine Kinder trösten bzw. emotional und körperlich versorgen. Und wenn Dir mal was dazwischen kommt, muss die Ex halt wieder ran, weil Du kein eigenes Betreuungsnetzwerk aufgebaut hast, das für Dich einspringen kann.
PeterN
Zitat von alleswirdbesser:Ich wiederhole mich, aber ich sehe den Fehler komplett bei der Frau.
Zitat von alleswirdbesser:Ach komm, es gibt genug Väter, die zu ihrer neuen Liebe ziehen und die Kinder hunderte km zurück lassen.
PeterN
Zitat von Dudo:
ich weis ja nicht ob der Vater immer Gewehr bei Fuß stehen muss, wenn die NF die Kinder abschieben will wegen der eigenen Interessen
Zitat von PeterN:Nein muss er nicht. Aber macht Sinn bei einem zukünftigen Streit über das ABR, Umgangsrecht. Nur sollte @HanCoop das auch dokumentieren. Irgendwann sitzt et vor dem Verfahrensbeistand oder ggf Gutachter wo genau das zur Sprache kommt
BernhardQXY
Zitat von BernhardQXY:? Dokumentation bedeutet auch Gedächtnisprotokoll und Aktennotiz, wer soll dir das absprechen?
Selina12
Zitat von HanCoop:Auch Zahlungen meinerseits von mehr als 2.400Euro habe ich gerne gemacht um sie und die Kinder zu unterstützen.
Dudo
Zitat von PeterN:Nein muss er nicht. Aber macht Sinn bei einem zukünftigen Streit über das ABR, Umgangsrecht.
PeterN
Zitat von HanCoop:Macht das Dokumentieren in diesem Fall sinn? Ich darf ja nichts fotografieren oder Aufzeichnen diesbezüglich.
Ähnliche Themen
Hits
Antworten
Letzter Beitrag
7567
45
7446
7
7281
9
3199
8
2178
3