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Extremer Hass gegenüber Ex-Frau nach Trennung / Ängste

Heffalump
Zitat von HanCoop:
Alles andere schlucke ich runter

nicht runter - zur Seite spucken. Runter schlucken macht krank. Sport könnte helfen oder neues Hobby

22.07.2024 09:41 • x 1 #241


HanCoop
Zitat von Heffalump:
nicht runter - zur Seite spucken. Runter schlucken macht krank. Sport könnte helfen oder neues Hobby

Das meine ich ja. Ich schaue diesbezüglich nach mir. Ich mache mich nicht mehr angreifbar.

22.07.2024 09:45 • x 1 #242


A


Extremer Hass gegenüber Ex-Frau nach Trennung / Ängste

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P
Zitat von HanCoop:
Ich bin mir gerade nicht ganz sicher. Ich glaube das kommt daher, weil der Lebensmittelpunkt dann bei der Mutter ist

Ja das ist so. Der umgangsberechtigte Elternteil hat auch die Kosten des Umgangs zu tragen.
Ausnahmen sind große Entfernungen.
Da kann man auch schon mal vor Gericht vereinbaren, das man sich in der Mitte trifft oder der, der die Entfernung schafft, sich an den Kosten beteiligt.

@HanCoop:
Ich habe immer noch nicht verstanden was Deine Pläne bzgl Umgang und Aufenthaltsbestimmunsrecht sind? Sollen die Kids bei Deiner Ex leben?

22.07.2024 10:05 • x 2 #243


HanCoop
Zitat von PeterN:
Ja das ist so. Der umgangsberechtigte Elternteil hat auch die Kosten des Umgangs zu tragen. Ausnahmen sind große Entfernungen. Da kann man auch schon mal vor Gericht vereinbaren, das man sich in der Mitte trifft oder der, der die Entfernung schafft, sich an den Kosten beteiligt. @HanCoop: Ich habe immer noch nicht ...

Mein Ziel wäre es die Kids so viel wie möglich zu haben. Das muss ich aber erstmal prüfen lassen und auch schauen wie ich das beruflich abgedeckt bekomme.

22.07.2024 10:14 • x 1 #244


Heffalump
Zitat von HanCoop:
Mein Ziel wäre es die Kids so viel wie möglich zu haben.

käme ihr doch entgegen, wenn sie dauernd zum Lover will

22.07.2024 10:23 • x 1 #245


Heffalump
Zitat von PeterN:
Der umgangsberechtigte Elternteil

ich frag jetzt da mal nach, weil mich das schon interessiert, aber wenn einer von beiden auszieht, woher weiß man welcher umgangsberechtigt ist? Weil, so denk ich mir das jetzt laienhaft, ist das doch 50:50

22.07.2024 10:26 • x 1 #246


N
In einer Trennung vermischen sich immer viele Themen miteinander, das ist normal.
Aber bei diesem Punkt, musst Du unbedingt aufpassen:

Klar habe ich ja gesagt um die Kids für 2 Stunden zu haben aber als es den Kindern nicht gut ging und Sie zur Mama wollten, war sie nicht wie abgesprochen zu Hause, sondern 100km weit weg. Darum geht es mir. Wo sie war ist mir im Endeffekt egal hier geht es um die Kinder und das sie die Prioritäten anders gelegt hat. Es hätte ja auch sein können, dass ich weg muss oder einen Termin habe. Das war Ihr zu diesem Zeitpunkt vollkommen egal. Absprache wieder nicht eingehalten und ich musste das ausbaden.

Das Wochenende mit den Jungs war super aber als die Kinder sie, wie abgesprochen, gebraucht haben, war sie nicht da. Klar hat sie sich damit ein Eigentor geschossen aber es macht mich trotzdem wütend wegen der Kids.

Wenn Du die Kids so viel wie möglich bei Dir haben willst und als gleichberechtigtes Elternteil gesehen werden möchtest, musst Du hier unbedingt in die Verantwortung und Autarkie kommen.

Dein Text oben liest sich für Außenstehende, als könntest Du die Kinder nur in Bestlaune und nur ein paar Stunden betreuen. Werden sie krank oder weinerlich, dann wollen sie stets zu Mama und Du kannst sie nicht ersetzen und Deine Kinder trösten bzw. emotional und körperlich versorgen. Und wenn Dir mal was dazwischen kommt, muss die Ex halt wieder ran, weil Du kein eigenes Betreuungsnetzwerk aufgebaut hast, das für Dich einspringen kann.

Damit hast DU Dir ein Eigentor geschossen. Wenn Du ihr solche Vorwürfe per Mail machst und die damit zu ihrem Anwalt geht, siehst Du die Kids jedes zweite Wochenende und einen Nachmittag in der Woche und sie verweigert Dir (zu Recht!) den Umgang, sobald die Jungs krank sind oder keine Lust haben oder lieber bei Mama wären.
Damit machst Du Dich vollkommen abhängig von Deiner Ex und stehst in der Bezugspersonreihenfolge noch hinter dem Babysitter.

Hier musst Du aus meiner Sicht Deine Rolle als Vater dringend überdenken und in die Verantwortung kommen. Deine Ex steht Dir als Lilalaunebär, der Dir die Spielzeiten mit Deinen Kindern vorbereitet, abfedert und notfalls auffängt, nicht mehr zur Verfügung.

Und versteck Dich bloß nicht hinter dem aber die Jungs wollten zur Mama oder die Jungs bräuchten ihre Mama. Das impliziert nämlich, dass Du als Vater nicht genügst und sowohl Du als auch die Kids das akzeptiert haben. Wäre Deine Ex ein echter Stunkstiefel, könnte sie Dir im bösartigsten Fall aus der Forderung, sie habe sich absprachegemäß bereit zu halten, die Kinder während Deines Umgangs zu übernehmen, den Strick drehen, dass Du ganz offensichtlich nur begleiteten Umgang haben kannst, da Du im Normalfall stets auf Deine Ex zurückgreifen möchtest.

22.07.2024 10:35 • x 6 #247


P
Zitat von Heffalump:
ich frag jetzt da mal nach, weil mich das schon interessiert, aber wenn einer von beiden auszieht, woher weiß man welcher umgangsberechtigt ist?

Der Elternteil, bei dem die Kids ihren primären Lebensmittelpunkt haben, ist der beureuende Elternteil.
Der andere wird zum umgangsberechtigten Elternteil.
Egal wer auszieht.
Entscheidend ist, wo sie primär leben

Aktuell ist es die Exe, weil sie in dem Haus wohnt ,wo sich die Kids primär aufhalten bwz bisher aufgehalten haben

Sind sich die Eltern nicht einig, muss es das Gericht festlegen.

Umgekehrt kann auch ein Elternteil ausziehen und die Kinder mitnehmen. Dann wird das neue Zuhause der Lebensmittelpunkt.

Hier darf wohl vermutet werden, dass das bisherige Haus incl Ex der bisherige Lebensmittelpunkt war und ist, da die Kids dort aktuell wohnen und gemeldet sind

22.07.2024 10:36 • x 3 #248


P
Zitat von HanCoop:
Mein Ziel wäre es die Kids so viel wie möglich zu haben. Das muss ich aber erstmal prüfen lassen und auch schauen wie ich das beruflich abgedeckt bekomme.

Das solltest du schleunigst tun. Kubd solange würde ich weder über alleiniges ABR noch WM nachdenken.
Wie ist die aktuelle Situation mit dem Next? Hast Du nicht geschrieben dass der 100km qeit weg wohnt?
Hast Du keine Angst, dass Exe nach dem Hausverkauf einfach mit den Kids dort hinzieht?

22.07.2024 10:40 • x 2 #249


Heffalump
Zitat von PeterN:
Exe nach dem Hausverkauf einfach mit den Kids dort hinzieht?

darf man das?
ich dachte, du korrigierst mich dann eh - im gleichen Bundesland darf sie das und in ein anderes müsste sie fragen, oder?

22.07.2024 10:48 • x 1 #250


HanCoop
Zitat von Heffalump:
darf man das? ich dachte, du korrigierst mich dann eh - im gleichen Bundesland darf sie das und in ein anderes müsste sie fragen, oder?

Koblenz wäre noch im Einzugsgebiet und dürfte meine NF. Aber sobald es um Schule und Kita usw. geht habe ich gleiches Mitspracherecht und könnte mein Veto einlegen. Sie könnte also dorthin ziehen aber die Kinder bleiben 100km entfernt in der Schule. Auch wenn es keinen Sinn machen würde.

Außerdem geht das von Ihrer Arbeit her nicht zum Glück und wechseln kann Sie auch nicht, da Bistum.

22.07.2024 10:51 • x 3 #251


N
Genaues weiß der Anwalt.
Aber grundsätzlich gilt, dass beide Elternteile einem Umzug der Kinder zustimmen müssen (gemeinsames Sorgerecht), selbst wenn er nur 2 Straßen weiter ist. Ohne Zustimmung des anderen kann man sein Kind nicht ummelden.

Diese Zustimmung muss der Umgangsberechtigte aber geben, sofern ihm aus dem Umzug keine Nachteile entstehen.

Und ein Nachteil, der zur berechtigten Verweigerung der Zustimmung führen kann, ist die Erschwerung des Umgangs durch Vergrößerung der Distanz.

22.07.2024 10:53 • x 3 #252


Heffalump
Habs selbst nie gebraucht - darum frag ich nach

22.07.2024 10:56 • x 2 #253


P
Zitat von Heffalump:

darf man das?
ich dachte, du korrigierst mich dann eh - im gleichen Bundesland darf sie das und in ein anderes müsste sie fragen, oder?


Nein das darf sie eigentlich nicht weil beide das geteilte Aufenthaltsbestimmunsrecht haben.
Unabhängig von Bundesland. Eigentlich muss sie ihn fragen

ABER:
Sie kann einfach Fakten schaffen und die Kids einfach mitnehmen, sie am neuen Wohnort anmelden, im Kiga, Schule usw.

Bis dann das Gericht über das ABR entschieden hat, vergehen Monate.
Das dann ein Gericht sagt, wir reissen die Kids aus dem neuen Umfeld wieder raus und geben sie zurück zum Vater (der noch nicht einmal ein Betreuungskonzept hat und so wie ich es bisher verstanden habe nicht einmal die Hauptbezugsperson für die Kids ist) ist dann eher unwahrscheinlich.

Er müsste dann beim ersten Anzeichen, dass Exe weg will, eine Eilantrag auf alleiniges ABR stellen und ihn begründen. Dann entscheidet das Gericht relativ zügig, dass die Kids zunächst beim Vater leben dürfen, solange bis im Hauptverfahren endgültig über das ABR entschieden wurde

Es gibt leider genug Fälle von Trennungseltern in Deutschland, wo ein Elternteil einfach 800km weit weg zieht, nur um den anderen (meist den Vater) zu entsorgen.

Das Umgangsrecht existiert dann nur auf dem Papier.

22.07.2024 11:04 • x 3 #254


P
Zitat von Nalf:
Ohne Zustimmung des anderen kann man sein Kind nicht ummelden.

Das wird immer wieder gerne auch von Einwohnermeldeämtern behauptet.
Das ist aber falsch!
Due Einwohnermeldeämter MÜSSEN eine Anmeldung vornehmen, wenn die Kids im neuen Wohnort leben. Schließlich können sie nicht ohne Wohnsitz bleiben.

Ein Beamter wollte mir das auch mal weiss machen, bis ich ihn dann nach der gesetzlichen Grundlage für seine Aussage fragte.

Da herrschte dann Ruhe

22.07.2024 11:08 • x 1 #255


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