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Ex zwingt Kind zur Kur - Polizeieinsatz?

C
Hallo,

unser Junior will nicht mit zur Kur. Die Mutter will ihn dazu zwingen. Evtl. sogar gerichtlich. Evtl. kommt es dazu, dass das Gericht im Eilverfahren entscheidet, dass er mit muss. Die Wahrscheinlich dass er sich dagegen wert ist sehr groß. Ähnliches gab es schon mal. Wenn das jetzt so kommt, wie er es nicht will, dann müsste ich ihn mit Gewalt zu ihr bringen, oder umgekehrt könnte sie mit der Polizei (ihr traue ich das zu) anrücken und ihn rauszehren lassen (diese wären dazu verpflichtet). Was würdet ihr tun.

Kurz noch weitere Hintergründe. Wir habe 50 / 50. Er will mehr bei mir sein. Sie weigert sich seit Monaten aus einem 50 / 50 Modell eines zu machen, bei der er (zunächst probeweise 8 Tage bei mir und 6 bei ihr wäre). Weiterhin könnte sie ohne Probleme die Wochen wechseln, damit er die Kinder meiner Partnerin sehen kann. Er sagt sinngemäß, wenn ich künftig länger bei Dir sein kann und ich die anderen Kinder sehen kann, dann fahre ich mit zur Kur.

Zweimal wollte sie gerichtlich das Residenzmodell erzwingen. Es wurde beide Male abgelehnt.

Unser Kind ist 8,5 Jahre alt und versteht das schon recht viel. Momentan ermöglichst sie ihm alles und er sagt dazu, dass das nur machen würde, damit er freiwillig mitführe.

Wenn es jetzt dazu kommt, dass er mitfahren muss und er sich an dem Übergabetag weigert - was würdet ihr tun, was wenn die Polizei ihn mit Gewalt abholen muss / will?

19.12.2024 10:20 • x 1 #1


HerrZ
Cabonga,
wenn die Kur in die vereinbarte Betreuungszeit der Mutter fällt, dann hat sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Da darf sie bestimmen. Wenn Dein Sohn nicht mit will, dann ist das eine Frage für ein Familiengericht. Denn Du kannst nicht in ihre Zeit pfuschen. Ein FG-Termin heißt, dass Kind einen eigenen Anwalt bestellt bekommt, gehört wird - das ist echt schaizze. Doch bei verhärteten Fronten muss das manchmal sein.

Wie ein FG Kindeswohl definiert und entscheidet? Kristallkugel. Doch wenige Gerichte setzen sich über erklärten Kindeswillen hinweg, selbst in dem Alter.
Sag Deinem Kind: Egal wie Du Dich entscheidest, ich stehe hinter Dir.
Da das Wechselmodell auch in Frage steht? Ich würde es auf einen Gerichtstermin ankommen lassen.
Die Polizei/ das Jugendamt kommt bei Kindesentzug oder Kindeswohlgefährdung. Was dann auch beim FG landet.
Lass es - so beschissen das ist - auf das Eilverfahren ankommen.

Edit/ Nachschlag: Jugendamt einbeziehen. Unbedingt und sofort.

19.12.2024 10:27 • x 4 #2


A


Ex zwingt Kind zur Kur - Polizeieinsatz?

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DieSeherin
ich werde immer nicht das gefühl los, dass auch du eine rolle spielst... wenn du z.b. deinem sohn die kur schmackhaft machen würdest, eben nicht auf seine abneigung eingehen würdest, könnte es sein, dass es nicht so eskaliert?

dein sohn scheint nämlich deine wut auf die ex sehr zu spüren!

was ist das eigentlich für eine kur? eine mutter-kind-kur?

19.12.2024 10:28 • x 11 #3


Sitamun
Was ist das für ne Kur?

19.12.2024 10:29 • x 1 #4


Ayaka
Würde mich auch interessieren was das für eine Kur ist bevor man überhaupt viel dazu sagen kann - vor allem wenn es unter Umständen eine Kur für die Gesundheit eures Kindes ist.

19.12.2024 10:34 • x 1 #5


N
Warum möchte Dein Sohn denn nicht zur Kur?
War er schon mal bei einer?
Ich kenne eigentlich nur Kinder in dem Alter, die sich auf die Kur gefreut haben.
Daher die Frage, welche Gründe Dein 8jähriger hat, so strikt gegen ein Mitgehen zur Kur zu sein?

19.12.2024 10:35 • x 3 #6


VictoriaSiempre
Zitat von Cabonga1970:
Unser Kind ist 8,5 Jahre

Zitat von Cabonga1970:
weil Sohn klar sagt (6 Jahre), dass er nicht zur Mama will


Im August war er noch 6 Jahre. Was denn nun - ist er im Zeitraffer gealtert? 2 Jahre machen in dem Alter einen deutlichen Unterschied.

Wenn ich Deine ganzen anderen Threads angucke, dann bekomme ich den Eindruck, dass sowohl Deine Ex als auch Du Eure Auseinandersetzungen aus der (ehemaligen) Paarebene auf dem Rücken Eures Kindes austragt. Mal darf er nicht mit Dir in den Urlaub, mal soll er nicht mit ihr zur Kur.

Es wäre so ungewöhnlich nicht, dass Kinder, die in einen Loyalitötskonflikt gestürzt werden, dem jeweiligen Elternteil immer das erzählen, von dem sie annehmen, dass dieser das gerne hören möchte.

Wäre ich Richterin am Familiengericht, würde ich Euch beide zu einer Erziehungsberatung verdonnern.

19.12.2024 10:57 • x 21 #7


PsychoMantis
Liegt Gefahr in Verzug vor? Kindeswohlgefährdung oder hat er einfach nur keine Lust und dir passt das in den Kram will du Groll gegen sie hegst? Was gibt es für akute Gründe das Kind sogar mit Androhung von Gericht und Polizei an der Teilnahme hindern zu wollen?

19.12.2024 10:59 • x 1 #8


C
er ist kerngesund. Er war noch nie dort.

Er möchte nicht mit zur Kur, da er viel lieber bei mir ist (dies hat er bei beiden Gerichtstermine so geäußert und erzählt es auch seinen Freunden und anderen Eltern - also nicht nur mir), weil er vor der Haustür Skifahren kann (dort nicht), weil er dann seine Freunde sehen und in die Schule gehen kann. Er war schon immer ein Papakind und wird es immer mehr. Warum er immer weniger zu ihr will, kann ich nicht wirklich beurteilen, sondern nur vermuten. Ich betreue ihn nicht derart, dass ich ihn auf meine Seite ziehe, sondern bin ab und an auch sehr streng und vllt. mal ungerecht etc pp. Ich ermögliche ihm noch lange nicht alles. Ich habe sicherlich mehr Zeit als sie. Wenn er bei mir ist, arbeite ich von zu Hause und er darf da sein, wo er will. Während der Pandemie war ich viel zu Hause. Vom Charakter her ist er mir viel ähnlicher als ihr.


Er liegt mir seit Monaten in den Ohren. Das Verhältnis wird seit Monaten immer schlechter, da sie ihm viele Ding verwehrt die für ihn gut wären. Sie könnte z.B. sehr einfach (gab sie auch zu) die Wochen der Betreuung mit mir tauschen, damit unsere Patchworkfamilie zusammenwächst, weigert sich dennoch. Sie teilt ihm das auch mit, dass das nicht ginge. Sie bringt ihn nicht zum Sport, verweigert Schwimmkurse, zwingt ihn zur Nachmittagsbetreuung, die er nicht will etc. pp

Das einzige Hobby, was er lieber mit ihr gemacht hat, verweigert er nun wohl auch.

Ich wollte ihn schon von einem Kinderpsychologen befragen lassen, was so in ihm drinsteckt, um Lösungen zu finden. Sie muss das zustimmen. Sie verweigert es.

Ob alles stimmt, was er erzählt weiß ich nicht. Aber es kommt sehr häufig dass er nicht so lang bei ihr sein will und das mit einer brutalen Wortwahl.

Ich habe vorgeschlagen, dass er mitfährt und sie einige seiner Wünsche erfüllt. Komplettverweigerung ihrerseits!

Ich könnte ihn in der Zeit problemlos betreuen.

Und wer hier schreibt, dass ich meinen Teil dazu beitrage. Natürlich gehören immer zwei dazu. Aber sie ist nun schon zum 4. Mal vor Gericht, hat bisher nichts erreicht und versucht immer wieder gegen seinen Willen etwas durchzusetzen. Der letzte Richter hat ihr eine verbale Watschen erteilt, dass das nicht gut für das Kind sei und sie damit aufhören solle

Mutter - Kind - Kur hat sie für sich beantragt, weil sie vermutlich psy angeschlagen ist.

Die Krankenkasse schreibt dazu:

Damit Sie sich auf sich und Ihre Bedürfnisse konzentrieren können, ist eine Kur entspannter für Sie Ohne Familie können Sie Ihre Situation häufig objektiver betrachten.

Für Kinder kann es sehr anstrengend sein, sich an eine fremde Umgebung zu gewöhnen.

Die Mutter- oder Vater-Kind-Kur kann nur durchgeführt werden, wenn das Kind eine ganztägige Fremdbetreuung gewohnt ist. Andernfalls können keine Anwendungen durchgeführt werden.

19.12.2024 11:01 • #9


C
Sorry verschrieben 7,5 ist er. Nicht ich bin bei Gericht. Sie!
Ich stelle mal umgekehrt mal die Frage in den Raum: Warum sollte denn ein Kind mit zur Kur fahren, wenn es nicht will. Welche Gründe sprächen den dafür?

Ich persönlich finde, wenn es nicht gegen das Wohl des Kindes geht, sollte man seine Wünsche und nicht der Eltern umsetzen. Ich versuche, wann immer es geht.

Vllt in Ergänzung für die den Fall nicht kennen: sie wollte ihn im Residenzmodell betreuen und an ihrem Ort zur Schule zwingen. Dort hat er bis heute nach seinen Aussagen keine Freunde (bei mir wohne diese fußläufig entfernt). Beides wollte er nicht, beides haben die Richter abgelehnt.

Weiteres Beispiel: ich habe ihr X-Mal freiwillig Unterhalt angeboten auch einen korrekten (mit Hilfe vom JA oder Anwälten ohne Gericht) ermitteln zu lassen. Sie will das aber gerichtlich klären lassen.

Ich will habe ihr 2023 ein Modell vorgeschlagen wie wir ihn betreuen können. In einem Zeitraum von ca. 180 Tagen wich mein Vorschlag von ihrem um 3 Tage ab. Deshalb zog sie vor Gericht. Seitdem darf ich nicht mehr mit ihm telefonieren.

Ich gehöre auch dazu, ganz klar. Aber ich versuche immer wieder, auch jetzt mit Vorschlägen, dass Gericht zu meiden.

19.12.2024 11:03 • #10


unbel-Leberwurst
Zitat von Cabonga1970:
Er sagt sinngemäß, wenn ich künftig länger bei Dir sein kann und ich die anderen Kinder sehen kann, dann fahre ich mit zur Kur

Öhm, ihr wollt euch von einem achtjährigen erpressen lassen?

19.12.2024 11:07 • x 11 #11


PsychoMantis
Zitat von Cabonga1970:
er ist kerngesund. Er war noch nie dort. Er möchte nicht mit zur Kur, da er viel lieber bei mir ist (dies hat er bei beiden Gerichtstermine so ...

Es liegt also keine Wohlgefährdung vor. Die Mutter möchte zuerst das Verhältnis zum Kind verbessern was sehr löblich ist. Wie kommst du da auf Polizeieinsatz? Also mir bleibt da die Spucke im Hals stecken was du deinem Kind antust mit deinem Drama. Das ist ekelhaft das muss ich jetzt hier so ehrlich sagen! Ihr seid beide Eltern, euer Kind liebt und braucht euch beide! Statt mit Polizei und so einem Theater zu drohen solltest du die Umgänge zur Mutter unterstützen! Hör auf mit solchen Machtspielen das macht euer Kind nur noch mehr kaputt. Unfassbar dass Theater. Wie kann man seine Kinder in so einen Konflikt bringen wegen dem eigenen Ego!

19.12.2024 11:08 • x 10 #12


HerrZ
So..Mit Zeit.
Szenario 1) die Kur fällt in ihre vereinbarte Betreuungszeit. Dann kannst du nichts tun.
2) Die Kur fällt auch in deine vereinbarte Betreuungszeit. Dann steht es dir frei mit guten Gründen deine Zustimmung zu verweigern. Falls sie sich darüber hinwegsetzt, wird das im Nachgang(!) anwaltlich und gerichtlich zusammen mit dem Wechselmodell aufgearbeitet.

Szenario 3
Du verweigerst. Dann kann sie einen Eilantrag bei Gericht stellen, in dem das Gericht das Kindeswohl definiert. Hierzu wird Kind gehört und selbst mit anwaltlichem Beistand versehen.

ob ex gewillt ist, Kind gegen erklärten willen mit der Polizei holen zu lassen, mag ich anzweifeln.

Was Du nicht kannst, ist das Kind außerhalb der vereinbarten Umgangsregeln einzubehalten. Was du kannst ist das Jugendamt zu involvieren
Und das solltest Du unbedingt. Denn die ganze Sache riecht danach, dass die sowieso dazukommen. Sei es bei Entzug, sei es bei Bestimmung des Kindeswohls. Sei proaktiv.

Sei für dein Kind da. Egal wie es sich entscheidet. Keine Beeinflussung! Du für Kind, nicht für dich, nicht gegen sie.

19.12.2024 11:10 • x 6 #13


C
@unbel-leberwurst

nein. Aber seinen Wunsch würde ich ihm gerne erfüllen

19.12.2024 11:12 • #14


Sitamun
Zitat von unbel-Leberwurst:
Öhm, ihr wollt euch von einem achtjährigen erpressen lassen?

Ja der Kleine hat schon raus, was zwischen seinen beiden Eltern läuft.

19.12.2024 11:13 • x 8 #15


A


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