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Ex zwingt Kind zur Kur - Polizeieinsatz?

PsychoMantis
Zitat von Cabonga1970:
Die Kur liegt nur zur Hälfte in ihrer Betreuungszeit ich vermute es ist Rache, weil ich mich getrennt habe. Sie steht finanziell deutlich schlechter ...

Wenn die Kur halb in deiner Betreuung steht ohne das du dem zugestimmt hast dann hol ihn doch einfach ab sobald dein Umgang beginnt. Es ist dann nicht dein Problem wie sie das weiter regelt.

19.12.2024 11:59 • #31


HerrZ
Zitat von Cabonga1970:
as habe ich abgelehnt, weil (Kurzfassung) er auch seine Mutter viel sehen soll

Was Dich ehrt.
Aber: Das deutsche Recht kennt nur Einer zahlt, einer betreut. Eigentlich Einer zahlt, eine betreut
Das Wechselmodell 50/50 ist schon eine lebenspraktische Notwendigkeit, die zwar bei den Gerichten Einzug gehalten hat, aber immer noch nicht in der Gesetzgebung. Da sind andere Staaten viel weiter.

Kindesperspektive/Kindeswohl mal außen vor, auch wenn sich das nicht gehört. Rein rechtlich.
Das Problem hier ist: Bei 5/9, 6/8, allem was nicht 50/50 entspricht, wird Deine Ex vollumfänglich unterhaltspflichtig. So wie bei alle 2 Wochen ein Wochenende. Denn Du hast einen Betreuungsvorsprung. Sie betreut dann also das Kind fast hälftig, muss aber voll zahlen. Kein Win-Win.

19.12.2024 12:07 • x 2 #32


A


Ex zwingt Kind zur Kur - Polizeieinsatz?

x 3


C
@HerrZ
Weiß ich. Hierzu gibt es jedoch nach dem Eckpunktepapier des Familienministeriums schon erste gerichtliche Entscheidungen, die anders lauten, als du geschrieben hast, dennoch unüblich.
Ich habe ihr ganz klar mitgeteilt, dass ich bei 8 / 6 nicht von ihr haben wollen würde. Bei 9 / 5 müsste ich es mir genauer betrachten. Zudem ist sie so blank, dass zunächst das Amt die summe übernehmen würde (so wie ihr alle ihre Anwaltskosten zahlt). Aber wie geschrieben bei 8 / 6 würde ich gar nichts haben wollen und bei 9 / 5 hinge es von meiner zukünftigen Wirtschaftlichkeit ab.

19.12.2024 12:12 • #33


PsychoMantis
Zitat von HerrZ:
Was Dich ehrt. Aber: Das deutsche Recht kennt nur Einer zahlt, einer betreut. Eigentlich Einer zahlt, eine betreut Das ...

Für mich ist so eine Aktion ein Eingriff bzw eine Manipulation. Da hätte man es einfach laufen lassen sollen wenn das Verhältnis so schlecht ist.
Aber erst angeblich wohlwollend dem Kind vor Gericht den Mund verbieten und jetzt so reagieren finde ich schwierig.

Wobei ich es verstehen kann da die Kur ja auch in seinen Umgang fällt. Würde ihn dann da einfach abholen ab dem Zeitpunkt

19.12.2024 12:12 • x 1 #34


PsychoMantis
Zitat von Cabonga1970:
@HerrZ Weiß ich. Hierzu gibt es jedoch nach dem Eckpunktepapier des Familienministeriums schon erste gerichtliche Entscheidungen, die anders lauten, ...

Du darfst das aber nicht ablehnen denn das Geld gehört nicht dir sondern dem Kind. Sie müsste zahlen egal was du da für Zugeständnisse machst. Ablehnung ist nicht zulässig.

19.12.2024 12:13 • x 1 #35


K
Zitat von Cabonga1970:
Wenn es jetzt dazu kommt, dass er mitfahren muss und er sich an dem Übergabetag weigert - was würdet ihr tun, was wenn die Polizei ihn mit Gewalt abholen muss / will?

Um vielleicht mal wieder zur Kernfrage zu kommen.....

Unterstellt, ein Richter / eine Richterin entscheidet darauf, dass Dein Sohn mit zur Kur muss. Dann musst Du Dir wohl oder übel eine Strategie überlegen, wie Du Deinen Sohn bestmöglichst darauf vorbereitest. Je mehr Zeit Du dafür hast, umso besser kannst Du das.

Eventuell kann das JA diesbezüglich mit Kontakten unterstützen und Dir Hilfsangebote vermitteln.

Am Ende kann es nicht Sinn der Sache sein, unter Geschreit und Schmerz Deinen Sohn aus dem Haus zerren zu lassen.

Weiterhin würde ich mir über Kurz oder Lang überlegen, dass alleinige Sorgerecht zu beantragen. Nicht, weil Du dann der Mutter erfolgreich einen reingeballert hast, sondern weil dann für Deinen Sohn erstmal der Druck rausgenommen wurde. Sie bekommt weiterhin den vereinbarten Umgang, Dein Sohn Sicherheit vor weiteren Kuren oder anderen Maßnahmen. Wenn sie versteht, dass irgendwann einfach mal Feierabend ist, wenn es um Gericht und Zwang geht, ist sie eventuell aus Mangel an Optionen gesprächsbereiter und friedlicher.

Ein geteiltes Sorgerecht bringt nix, wenn man sich bekriegt.

19.12.2024 12:17 • x 1 #36


unbel-Leberwurst
Zitat von Cabonga1970:
@unbel-leberwurst nein. Aber seinen Wunsch würde ich ihm gerne erfüllen

Ja und?
Ihr müsst als Eltern trotzdem eine Sprache gegenüber dem Kind sprechen, sonst passiert nämlich genau das, was gerade passiert:
Der Kleine versucht, euch gegeneinander auszuspielen.

Du willst mir doch nicht ernsthaft erzählen, dass Du nicht in der Lage bist, ein 7jährigens Kind zu Deiner Ex zu transportieren?

19.12.2024 12:21 • x 7 #37


C
@PsychoMantis

Deine Antworten gehen aus meiner Sicht doch einiges an dem vorbei, was sinnvoll erscheint. Bsp Unterhalt. Wenn Einnahmen doch groß genug sind, um unserem Kind ein gutes Leben zu ermöglichen, was soll ich dann mit Euro 400,00 vom Amt, versus einen monatlichem Gehalt Gewinn von x? Das ist dann für die Katz. Bevor ich mich mit der Frau weiter streite und meinem Kind ein gutes leben ermöglichen kann verzichte ich darauf. Ich versuche, seit über einem Jahr Streitigkeiten zu vermeiden. Auf den kann ich auch noch verzichten. Das Ganze geht jetzt in Richtung 10.000,00. Mir reicht es mit ihr.

Bitte frage doch nach anstatt krude Thesen aufzustellen. Es gibt z.B. auch keine Gesetze die den Umgang regeln.

Wo nimmst Du es z.B. her, dass irgendjemand dem Kind vor Gericht den Mund verboten hätte?

Und so einfach abholen geht auch nicht. Das wäre zum einen in der Mitte der Kur, zum anderen habe ich geschrieben, dass sie das gerichtlich klären möchte und es notfalls mit Polizeigewalt durchsetzen will (ich kenne sie).

Was hätte man z.b. einfach laufen lassen sollen? Weil es so schlecht ist.

Zitat von unbel-Leberwurst:
Du willst mir doch nicht ernsthaft erzählen, dass Du nicht in der Lage bist, ein 7jährigens Kind zu Deiner Ex zu transportieren?

doch will ich. Ich werde ihm keine Gewalt antun. Und er versucht uns nicht auszuspielen. Er will nicht mit. Punkt.

19.12.2024 12:24 • #38


K
Zitat von PsychoMantis:
Du darfst das aber nicht ablehnen denn das Geld gehört nicht dir sondern dem Kind. Sie müsste zahlen egal was du da für Zugeständnisse machst. Ablehnung ist nicht zulässig.

Man darf ihn nicht ablehnen. Aber man kann auf die Geltendmachung verzichten, solange man keinen rechtlichen Verzicht damit verbindet.

Zitat von Cabonga1970:
Bevor ich mich mit der Frau weiter streite und meinem Kind ein gutes leben ermöglichen kann verzichte ich darauf.


Vor allem erfüllst Du ja den Bedarf des Kindes. Den gezahlten Unterhalt musst Du für das Kind aufwenden. Wenn Du nun - statt der Unterhaltszahlungen - Dein eigenes Geld dafür verwendest, entsteht dem Kind kein Nachteil. Auch wenn das rechtlich nicht in Ordnung ist, kann man das für mein Dafürhalten so machen. Die Praxis hat nichts mit Gerichtssälen zu tun.

19.12.2024 12:24 • x 1 #39


PsychoMantis
Zitat von KlausHeinrich:
Um vielleicht mal wieder zur Kernfrage zu kommen..... Unterstellt, ein Richter / eine Richterin entscheidet darauf, dass Dein Sohn mit zur Kur muss. ...

Es bekommt niemand mehr das alleinige Sorgerecht zugesprochen nur weil das Kind nicht gern zum anderen Elternteil geht. Wie kommst du dazu, so einen Tipp zu geben?

19.12.2024 12:24 • x 2 #40


PsychoMantis
Zitat von KlausHeinrich:
Man darf ihn nicht ablehnen. Aber man kann auf die Geltendmachung verzichten, solange man keinen rechtlichen Verzicht damit verbindet.

Nein, denn das Geld gehört dem Kind. Und das ist unantastbar.

19.12.2024 12:25 • x 1 #41


unbel-Leberwurst
Zitat von Cabonga1970:
doch will ich. Ich werde ihm keine Gewalt antun. Und er versucht uns nicht auszuspielen. Er will nicht mit. Punkt.

Und was machst Du in sonstigen Situationen, wenn Dein Kind was nicht will?

19.12.2024 12:28 • x 4 #42


K
Zitat von PsychoMantis:
Nein, denn das Geld gehört dem Kind. Und das ist unantastbar.

Mantis - er setzt sein eigenes als Ersatz ein. Bitte erkläre mir, wo das Kind den Mangel hat, wenn er es so macht.
Seinem Sohn isses vollkommen schnurz, ob sein Essen und das Dach über dem Kopf sowie die Betreuung von Bankkonto Ehemann oder Ehefrau kommt, oder?

Da, wo man die Sache einfach mal aufgrund is latte so lassen kann, wie es ist, pochst Du auf Prinzipien mit der Begründung isso, weil isso. Maximal umständlich. Glaubste, Du kriegst den TE dazu, die Kohle zu nehmen? Ergo - lass es doch so stehen. Er hat Dich verstanden. Er wird das Geld trotzdem nicht nehmen.

19.12.2024 12:31 • x 1 #43


PsychoMantis
Zitat von Cabonga1970:
@PsychoMantis Deine Antworten gehen aus meiner Sicht doch einiges an dem vorbei, was sinnvoll erscheint. Bsp Unterhalt. Wenn Einnahmen doch groß ...

Der Kindesunterhalt steht dem Kind zu. Da hast du nichts zu entscheiden das ist rechtlich ein unantastbarer Betrag der dem Kind gehört, Punkt.

Wenn du es zudem ablehnst das dein Kind Aussagen darf oder befragt wird verbietest du ihm indirekt den Mund.

Und nur weil dein Kind keine Lust hat so ein Theater zu machen ist ein Unding. In dem Alter hat nicht jeder immer Lust, es ist aber nun einmal auch dass Recht der Mutter. Was tust du aktiv dafür dass Kind positiv im Umgang zu bestärken?

In der Zeit des Umgangs entscheidet die Mutter, ob der Lust hat oder nicht. Und dann könntest du ihn abholen.

Dieses ganze Theater macht das Kind mehr kaputt als die Umgänge. Hört auf an dem Kind herum zu zerren.

19.12.2024 12:31 • x 2 #44


N
Zitat von KlausHeinrich:
Und für mich bildet sich der Eindruck eines Mannes, der von Grenzen extrem viel hält und von Empathie mal grad gar nichts.

Findest Du es empathischer, wenn der Vater eskaliert und einen Polizeieinsatz provoziert?
Dafür habe ich null Verständnis.

19.12.2024 12:31 • x 3 #45


A


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