Was die technischen Probleme angeht, die gerade zur Anwaltsdrohung gegen Dich geführt hat, rate ich mal ins Blaue und Du, Cabonga, brauchst da gar nichts zu zu sagen. Vielleicht passt ja was. Wenn nicht, dann lass einfach stehen:
- Mal angenommen, es geht um etwas, was das Kind sich in seinem Zimmer beim anderen Elternteil wünscht und was nur ein Elternteil kann (z.B. ein bestimmtes Foto vergrößern oder einen Betthimmel bauen. Da muss man dem anderen seine Grenzen leider zulassen. Also auch dann, wenn das Kind sich was wünscht und dazu das Betreten oder das Bestücken des Kinderzimmers beim Ex nötig wäre, geht das halt nicht ohne Zustimmung. Und da sehe ich auch keine Äquivalenz, also dass wenn die Mutter bei Dir ins Kinderzimmer wollte und durfte oder da was dekoriert hat, dass sie das dann auch durch Dich zulassen müsste. Jeder Jeck ist da anders und die zweierlei Maß sind evtl. albern aber nun denn, hach ja, drauf gesch*ssen.
Mal ein Beispiel von uns: Kind mehr bei mir. Ex Hunderte km weggezogen. Mein Vorschlag zur Verteilung der Feiertage wurde vom Ex seinerzeit angenommen. Er hat immer Weihnachten und ich halt mich fern. Und ich hab immer den Geburtstag und Kindergeburtstag und er ist immer herzlich eingeladen. Zum Geburtstag kommt er seit ein paar Jahren nicht mehr und schickt auch keine Geschenke. Geschenke werden vom Ex and Kind grundsätzlich nur persönlich überreicht und dürfen die Stadt, in der Ex lebt, auch nicht verlassen. Find ich das bescheuert? Und wie! Handhabe ich das anders? Na klar. Kind darf die von mir geschenkten Sachen mitnehmen und lassen wo immer es will. Aber ich weiß, dass meinem Ex die Schädeldecke wegfliegen würde, wenn ich dem Kind was geben würde, das es gerne in Papas Kinderzimmer hätte. Also lasse ich da jede 'Provokation'. Mein Kind hat nichts davon, dass sein Vater sich an mir abarbeitet. Also biete ich keine Angriffsfläche. Einen Heiligenschein hab ich trotzdem nicht verdient. Zwischen einem der letzten Kindgeburtstage und dem nächsten (von Papa geplanten!) Umgangstermin lagen fast zwei Monate. Papa hat weder Geschenke geschickt noch sich an einem Wochenende dazwischen mal zu uns bequemt, sondern den Geburtstag allen Ernstes knapp 2 Monate später bei sich mit Kuchen und Kerzen und Happy Birthday to you-Gesang nachgeholt. Bei einem Grundschulkind. Als das Kind mit das erzählt hat, hab ich zunächst die Augen verdreht und dann gesagt, dass es Glück hat, weil vermutlich kein Kind in seiner Klasse zwei Mal im Jahr Geburtstag feiert. Ja, das ist Lästern und ich bin nicht stolz drauf.
Wenn also vom Anwalt kam, dass Du davon absehen sollst, dem Kind zu erzählen, dass Du etwas für ihn in der Wohnung der Ex einrichten könntest und Dir der Zutritt zur Wohnung verwehrt wird, dann kurz Augen rollen und akzeptieren und dem Kind erzählen, dass es doch gut ist, zwei unterschiedliche Zimmer zu haben, weil man dann immer was hat, worauf man sich freuen kann.
-Zu den Ausgleichstagen. Da würde ich (aber ich bin eben auch frech und hab nur die Erfahrung mit meinem(!) Ex) das Anwaltsschreiben volley nehmen und zurück schreiben: Die Unterlassensaufforderung habe ich zur Kenntnis genommen. Bei dieser Gelegenheit wäre ein weiterer Punkt offen. Der Vergleich vom (Datum) sieht eine 50/50-Verteilung vor, die nun durch die Kur vom (Datum) bis (Datum) aus dem Rhythmus geraten ist. Die hingegebene Woche vom (Datum) bis (Datum) könnte am (3 Vorschläge) ausgeglichen werden. Sollte eine derart lange Abwesenheit des Kindes durch die Mutter nicht gewünscht sein, kann auch folgende Sonderregelung akzeptiert werden: Kind bleibt vom... bis... (2 Wochen) beim Vater und dann wieder im Wochenwechsel wie gewohnt. MfG
Dann bekommst Du entweder Deine Fehlzeiten ausgeglichen oder Deinen Wochenwechsel zugunsten der Next-Kinder.
Der Anwalt der Ex ist verpflichtet, ihr Deinen Vorschlag zu unterbreiten und sie zu fragen, wie sie dazu steht. Dann muss sie sich zumindest einem Menschen (wenn auch nicht Dir) gegenüber rechtfertigen, warum sie denkt, dass beides nicht geht. Und der Anwalt müsste diese Gründe dann Dir mitteilen. Und Dich kostet das zunächst nichts.
Zum Kinderpsychologen. Ganz schwierig. Ich denke, dass Deine Ex einfach Angst vor Dir hat. Dass sie also hinter jeder Deiner Aktionen einen Komplott vermutet und denkt, Du würdest durch Auswahl des Psychologen oder Beeinflussung des Kindes ein Gutachten erwirken, in dem dann steht, dass das Kind nicht mehr zur Mutter will. Dass es wirklich darum geht, dass das Kind einen geschützten Bereich hat, sich mitteilen zu können, traut sie Dir vermutlich nicht zu.
Wenn Dein Kind keine akuten Symptome zeigt, dann kann die Therapie der Trennungsschäden vielleicht noch etwas warten? Falls akute Behandlung nötig ist, beschreib der Ex (oder ihrem Anwalt), welche Symptome Dir Sorgen machen und dass Dir ein KiJuPsy-Besuch wichtig wäre, die Kostendeckung durch die Krankenkasse geklärt ist und Du die Ex nur bittest, einen Therapeuten zu finden, den Du auch gar nicht benannt bekommen musst bzw. dessen Befund Dir auch nicht unbedingt mitgeteilt werden muss, falls dahingehend Besorgnis besteht.
Profitipp: Versuch den Wunsch nach Fairness loszuwerden. Eltern sein ist nicht fair. Ich tröste mich immer damit, dass es halt nicht fair ist, dass mein Ex so ein beschränkter Trottel ist und ich daher Rücksicht nehmen muss, um für unser Kind seine Beschränktheit auszugleichen...
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