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Ex wohnt noch bei mir und ich komme nicht klar

Solist
Zitat von Cocolores:
Solche Menschen bekommen Prozesskostenhilfe.

Nicht in diesem Fall, denke ich. Nicht in jedem BGB-Fall herrscht Anwaltszwang und nur bei solchem gibt es Prozesskostenhilfe.

Heute 13:41 • x 2 #61


ElGatoRojo
Zitat von Cocolores:
Solche Menschen bekommen Prozesskostenhilfe.

Welches Recht hat er? Auf was will er klagen? Auf ihr Wohlwollen?

Kein Wunder, dass die Gerichte überlastet sind wenn man bedenkt, dass solche Leute einklagbare Rechte haben und Idioten von Richtern dann noch damit rumeiern. Ich würde es darauf ankommen lassen.

Heute 13:52 • x 6 #62


A


Ex wohnt noch bei mir und ich komme nicht klar

x 3


Vienne
Zitat von ElGatoRojo:
Welches Recht hat er? Auf was will er klagen? Auf ihr Wohlwollen? Kein Wunder, dass die Gerichte überlastet sind wenn man bedenkt, dass solche Leute einklagbare Rechte haben und Idioten von Richtern dann noch damit rumeiern. Ich würde es darauf ankommen lassen.

Ich auch ehrlich gesagt.

Heute 13:53 • x 4 #63


W
Zitat von ElGatoRojo:
Welches Recht hat er? Auf was will er klagen? Auf ihr Wohlwollen? Kein Wunder, dass die Gerichte überlastet sind wenn man bedenkt, dass solche Leute einklagbare Rechte haben und Idioten von Richtern dann noch damit rumeiern. Ich würde es darauf ankommen lassen.

Ich auch, zumal sie rechtlich nichts großartiges zu befürchten hat. Das eigene Wohlergehen ist allemal wichtiger. Das sieht er ja im Übrigen genauso...

Heute 14:03 • x 3 #64


MafusCage
Nutze am besten einmal https://chatgpt.com für eine genaue erste Beratung. Da kannst du deinen Fall schildern und bekommst akurate Tips zum vorgehen! Kann ich total empfehlen! Die KI hat immerhin auch ein Staatsexamensprüfung bestanden.

Heute 15:20 • #65


MafusCage
Ich hab das Thema mal eingegeben und folgendes herausbekommen. Du kannst das aber nach deinem Thema noch verfeinern mit Infos die du hier nicht angeben willst:

In deiner Situation gibt es ein paar rechtliche Aspekte zu beachten:

1. Kein Mietvertrag, aber möglicherweise ein Wohnrecht
Da dein Ex-Freund ohne Mietvertrag bei euch gewohnt hat, stellt sich die Frage, ob er ein sogenanntes Leihverhältnis oder ein Gefälligkeitsverhältnis hat. Wenn er regelmäßig Miete gezahlt hat (auch wenn es nur ein Anteil an den Nebenkosten war), könnte das als stillschweigender Mietvertrag gewertet werden. Das würde bedeuten, dass du ihn nicht einfach so rauswerfen kannst.
Falls er aber nur aus Gefälligkeit mit dir gewohnt hat (also ohne finanzielle Gegenleistung und ohne vertragliche Vereinbarung), kannst du das Wohnrecht beenden. Dann hätte er in der Regel keinen rechtlichen Anspruch auf weiteren Verbleib.

2. Kündigungsfrist und Räumung
Wenn ein Mietverhältnis besteht (auch mündlich), dann müsste dieses offiziell gekündigt werden – mit einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten, wenn es sich um ein reguläres Mietverhältnis handelt.
Falls es sich um eine Leihe/Gefälligkeit handelt, genügt eine angemessene Frist. Zwei Wochen könnten als angemessen gelten.
Weigert er sich trotzdem zu gehen, musst du ihn offiziell auf Räumung verklagen. Ein einfaches Rauswerfen ist rechtlich nicht zulässig.

3. Darfst du das Schloss einfach austauschen?
Nein, wenn dein Ex-Freund eine Art Wohnrecht hatte (z. B. durch stillschweigenden Mietvertrag oder längere Duldung), dann wäre das unzulässig. Ein eigenmächtiger Austausch des Schlosses könnte als verbotene Eigenmacht oder sogar als Nötigung gewertet werden.
Falls er jedoch nur geduldet war (also kein echtes Wohnrecht hatte), dann kannst du ihn theoretisch zum Auszug auffordern und ihm eine klare Frist setzen. Nach Ablauf dieser Frist kannst du das Schloss wechseln – aber das kann rechtlich strittig sein. Im Zweifel wäre es besser, eine offizielle schriftliche Aufforderung zu schicken und im schlimmsten Fall rechtliche Schritte einzuleiten.

Was kannst du tun?
- Schriftlich auffordern: Schicke ihm eine offizielle Aufforderung mit Fristsetzung (am besten per Einwurf-Einschreiben), dass er ausziehen muss.
- Eltern als Hauseigentümer einschalten: Da deine Eltern die Eigentümer des Hauses sind, könnten sie ihm eine schriftliche Räumungsaufforderung schicken.
- Rechtlichen Rat einholen: Falls er sich weiter weigert, wäre eine anwaltliche Beratung sinnvoll. Eine Räumungsklage wäre der nächste Schritt.
- Versuch einer einvernehmlichen Lösung: Falls möglich, kläre mit ihm direkt, ob er eine faire Frist benötigt und wie er ausziehen kann.

Fazit:

Wenn er sich weigert, kannst du nicht einfach das Schloss austauschen. Falls er ein Wohnrecht hatte (z. B. als Mitbewohner mit Kostenbeteiligung), müsstest du ihn offiziell kündigen und notfalls räumen lassen. Falls er nur aus Gefälligkeit dort war, wäre ein Rauswurf nach angemessener Frist möglich, aber das könnte zu rechtlichen Problemen führen. Am besten: erst schriftlich auffordern und dann notfalls mit rechtlicher Unterstützung weitergehen.

Heute 15:25 • x 4 #66


W
@MafusCage
Zitat von MafusCage:
Falls er aber nur aus Gefälligkeit mit dir gewohnt hat (also ohne finanzielle Gegenleistung und ohne vertragliche Vereinbarung), kannst du das Wohnrecht beenden. Dann hätte er in der Regel keinen rechtlichen Anspruch auf weiteren Verbleib.

So habe ich die TE verstanden. Er arbeitet seit Jahren nicht und lässt sich aushalten, ich denke nicht, dass er Miete zahlt. Vielleicht mag @Benigna das noch beantworten.

Aber egal wie, sie muss abwägen. Für mich wäre es klar: raus mit ihm und was danach kommt, halte ich aus.

Eine Räumungsklage kann sich ewig hinziehen und die TE leidet schon jetzt so sehr unter der Situation. Er hat sich in ihr Leben gezeckt, wird jetzt Zeit für die Zeckenzange.

Heute 16:06 • x 4 #67


MafusCage
@Woelkeline Er arbeitet nicht, aber bezieht sicher ALG II auf Basis der gemeinsamen Miete und somit wird er die Kosten sicherlich auch mittragen. Aber genauer weiß das nur die TE.

Heute 16:13 • #68


Kroenchen_richten
Mach ihm das schlichtweg so ungemütlich wie möglich.
Dann kommt er schon in die Hufe.

Irgendwann ist mal Schluß mit der Ausbeutung.
Wem gehört das Sofa auf dem er schläft, Fernseher etc.?
Würde ich glatt irgendwo einlagern.

Diese Art Mensch baut darauf, dass man sich kleinmacht und immer anständig verhält.
Glaube auch nicht, dass er sich aufrafft dagegen mit Anwalt etc. anzugehen.

Heute 17:08 • x 3 #69


ElGatoRojo
Zitat von Benigna:
Und ja, er hat noch nie gearbeitet, weil er das angeblich mit Soziophobie nicht kann,

.... dann zahlt er Miete wovon?

Heute 17:20 • x 2 #70


MafusCage
@ElGatoRojo
Zitat von ElGatoRojo:
dann zahlt er Miete wovon?

Vom ALG II. Er wartet ja auch aufs Amt, dass die Kaution und Miete der neuen Wohnung genehmigen. Dies schrieb sie relativ weit vorne.

Heute 17:25 • #71


Worrior
Zitat von MafusCage:
@ElGatoRojo Vom ALG II. Er wartet ja auch aufs Amt, dass die Kaution und Miete der neuen Wohnung genehmigen. Dies schrieb sie relativ weit vorne. ...

Abgründe tun sich da auf ......

Heute 17:27 • #72


Kroenchen_richten
Zitat von MafusCage:
aber bezieht sicher ALG II

Dann aber nicht als Bedarfsgemeinschaft, dann werden ihre Einkünfte angerechnet.
Und bei zwei Jobs ganz sicher.
Sollte er sich als Untermieter beim Jobcenter gemeldet haben, dann nicht.

Meine Liebe, Vorwürfe muss man nicht ertragen. Kopfhörer auf, Musik aufdrehen. Ihn ignorieren.
Die Beziehung ist eh kaputt und warum sich nicht auch mal an seinem unempathischen Verhalten orientieren?
Er hat Ersatz, nicht dein Problem ob er da übernachten kann oder nicht.

Heute 17:32 • x 3 #73


ElGatoRojo
Zitat von MafusCage:
Er wartet ja auch aufs Amt, dass die Kaution und Miete der neuen Wohnung genehmigen.

Ja gut - für die neue Wohnung. Aber für das Hausen bei ihr? Ich hoffe, sie war so schlau und hat nie Geld von ihm genommen für irgendwas anderes als Nahrungsmittel

Heute 17:35 • x 1 #74


Benigna
Vielen Dank für die vielen Antworten, die netten Worte und Ratschläge. Da ist seit gestern Abend soviel zusammen gekommen, dass ich nicht auf jeden Post einzeln antworte, sondern einfach hier gesammelt einmal die Dinge schreibe:
Ich habe sämtliche Kosten für den Wohnraum immer alleine getragen. Er hat sich lediglich an den Kosten für Einkäufe beteiligt.

Seine Möbel aus seiner alten Wohnung sind noch hier eingelagert. Gemeinsame, große Anschaffungen gab es nie, dafür war ja auch nie das Geld da. Ich würde also nicht viel verlieren in der Hinsicht.

Das Verhältnis zu meiner Familie ist angespannt und auch nicht gerade geprägt von Vertrauen und Sicherheit, da dort eher toxische Beziehungsdynamiken herrschen. Ich halte zwar Kontakt, beschränke diesen aber bewusst stark, da ich nicht wieder in diese Dynamiken reingezogen werden möchte.
Meine Mutter wäre bereit, mir als die Eigentümerin zu helfen und ich werde mich morgen, wenn mein Ex beschäftigt ist, mit meiner Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen und dort bezüglich der Sache nach Rat fragen..

Heute 17:35 • x 8 #75


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