Sternenstaub25
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Sternenstaub25
Kleinerose15
Sternenstaub25
Zitat von Kleinerose15:Du hast das Recht dein Eigentum aus der Wohnung raus zu holen.
Zu not gehst du zu einem Anwalt.
Kleinerose15
willan
Sabine 49
Sternenstaub25
Zitat von willan:Hatte denselben Gedanken: Warmhalten. Vielleicht ist die andere nichts, dann er ja nochmal wegen Deiner Sachen auf Dich zurückkommen. Sind es wichtige Sachen?
Sternenstaub25
Zitat von Sabine 49:Warum tauscht ihr die Sachen nicht einfach aus, ohne einander zu treffen? Ist zwar irgendwie auch albern, aber dann hättest du deinen Kram wieder.
Sabine 49
Sternenstaub25
Zitat von Sabine 49:Da kannst du vielleicht bis zum St. Nimmlerleinstag warten oder ist von ihm noch wichtiges bei dir?
Sabine 49
willan
Sternenstaub25
Zitat von Sabine 49:Die Festplatte kannst du ihm schicken und das Geld überweisen. Seine Adresse wirst du ja wohl haben und die Bankverbindung kannst du erfragen.
Anschließend soll er dann gucken, wie du zu deinem Kram kommst. Falls er nicht in die Pötte kommt, schreibst du ihm, bis wann du deinen Kram wieder haben willst.
Er muß sich bei seiner Terminnot nicht mit dir treffen.
Sternenstaub25
Zitat von willan:Ja würde es machen wie sabine auch vorschlägt. Ihm seine Sachen bringen. Ih nochmal auffordern dir deine zu bringen. Und ehrlich gesagt, falls er wieder nicht reagiert, würde ich persönlich darauf verzichten. So viel Stress ist mir ein Ex nicht wert. Also wenn es echt nichts wichtiges ist.
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