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Ex verlangt Miete für Haus / Fristen?

S
Liebes Forum,
Ich hoffe hier kennt sich jemand ein bisschen aus.
Da wir unsere Imobilie noch nicht abgewickelt haben, verlangt mein Ex jetzt Miete von mir.
In welcher Form muss er das tun, reicht sowas per email oder muss sowas per Brief eingefordert werden. Und müssen da nicht irgendwelche Fristen eingehalten werden?
Wie krieg ich raus, ob die Miete angebracht ist? Den Mietspiegel hab ich mir angeschaut. Er fordert weit darüber.
Vielleicht hat jemand schon Erfahrung mit sowas.

18.01.2018 22:57 • #1


L
Ich denke mal, das ist sehr komplex.
Anwalt!
Per Mail geht so was gar nicht..
Glaube noch........Informiere dich. und zwar rechtlich.

18.01.2018 23:06 • x 1 #2


A


Ex verlangt Miete für Haus / Fristen?

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VictoriaSiempre
Hallo Stella,

richtig ist, dass Dein Ex die ortsübliche Miete von Dir verlangen kann, wenn Du das gemeinsame Haus jetzt alleine bewohnst. Ob es dafür einer besonderen Form bedarf weiß ich nicht. Da seine Forderungen lt. Deinen Recherchen dazu auch noch überzogen sind, rate ich Dir dringend, Dich anwaltlich beraten zu lassen.

Ihr ward nicht verheiratet? Da habe ich keine Ahnung, ob ein Familienrechtler richtig wäre oder einer für Immobilienrecht. Da solltest Du vorab ein wenig rumtelefonieren und Dich informieren.

Ist das Haus bezahlt oder trägst Du auch noch Kredite mit?

18.01.2018 23:09 • x 1 #3


S
@Löwenherz4 das ist auch meine Vermutung das es mit einer Mail nicht reicht.
@VictoriaSiempre nein wir waren nicht verheiratet. Den Kredit zahlen wir beide noch ab.
Ich bin mir auch nicht sicher welcher Anwalt da hilft, werde mal weiter googlen.

19.01.2018 06:01 • #4


Vegetari
Er müsste Dir einen schriftlichen Mietvertrag geben, den ihr bEide unterschreiben solltet.die Miete sollte dem ortsüblichen Mietpreis angepasst sein. Ich würde mich da nicht von ihm über den Tisch ziehen lassen. Ggfs mit dem Mietvertrag zum Anwalt oder Mieterverein gehen und sich beraten lassen. Könntest Du denn allein die Miete zahlen?

19.01.2018 06:45 • x 1 #5


A
Willst du dir sicher sein, frage einen Anwalt weil du das Haus allein bewohnst hast du einen Mietvorteil und musst diesen ausgleichen. Ob seine Mietforderungen gerecht sind kannst du am örtlichen Mietspiegel erkennen, wobei Privatvermieter u.U. bis 20 % höher anschlagen dürfen, ob du zuviel zahlen sollst kann dir am besten ein Anwalt für Familienrecht beantworten.

19.01.2018 07:10 • x 2 #6


M
Zitat von stella0711:
@Löwenherz4 das ist auch meine Vermutung das es mit einer Mail nicht reicht.
@VictoriaSiempre nein wir waren nicht verheiratet. Den Kredit zahlen wir beide noch ab.
Ich bin mir auch nicht sicher welcher Anwalt da hilft, werde mal weiter googlen.

Rechtsanwalt für Mietrecht

19.01.2018 07:22 • x 2 #7


P
Wenn Euch die Immobilie hälftig gehört (was steht im Grundbuch?) kann er eine Nutzungsententschädigung verlangen, die i.d.R. 50% der ortsüblichen Miete beträgt. Suche Dir einen Anwalt, aber wenn ihm die Immobilie oder ein Teil davon gehört, dann ist die Forderung rechtens. Möglicherweise muss eine bestimmte Form eingehalten werden (schriftlich, mit Fristen, etc.), aber das weiß ein Anwalt. Wenn es noch einen Kredit abzuzahlen gibt, dann ist er aber ebenso in der Pflicht, seinen Teil dazu beizutragen - was er ja offensichtlich auch tut. Du hast nun, wenn Du alleine in der Immobilie wohnst einen Wohnvorteil (musst ja keine Miete zahlen), der eben durch die Nutzungsentschädigung ausgeglichen wird. Bei einem so komplexen Thema solltest Du wirklich ganz unbedingt einen Anwalt hinzuziehen (Mietrecht, Immobilien, ggf. auch Familienrecht).

19.01.2018 09:25 • x 1 #8


G
Eure Trennung ist doch schon über ein Jahr her und er ist längst ausgezogen .

Wenn ihr weiterhin beide hälftig den Kredit bedient , er noch Miete zahlen muss für seine neue Wohnung , ist es korrekt , wenn er von dir Miete bekommt . Ob da der Mietspiegel zählt weiß ich nicht . Fristen , naja , es wäre ja auch rückwirkend für ein Jahr ne .
Wer zahlt denn die anderen Sachen mit Grundsteuer usw ? Hast du das in deine Berechnungen mit einbezogen ?

Warum lebst du immer noch in dem Haus und hast dir selber noch keine Wohnung gesucht ? Die Abzahlungen an die Bank sind doch rausgeworfenes Geld . Wäre es nicht viel einfacher , sich eine Wohnung zu nehmen und das Haus dann zu verkaufen , egal ob über Makler oder Bank ?

19.01.2018 09:40 • x 1 #9


G
Die Miete kann so hoch sein wie er will, ist ja sein Haus (nehme ich an).

Ihr müsst einen Mietvertrag unterzeichnen. Die Miete die darin festgelegt wird muss auch gezahlt werden.

Kommt ihr bzgl dem Preis nicht zusammen, so musst du auch nicht den Vertrag unterzeichnen, jedoch rechtlich baldige, da sehr schnell, ausziehen!

19.01.2018 09:42 • #10


M
Zitat von gast123456789:
Die Miete kann so hoch sein wie er will, ist ja sein Haus (nehme ich an).

Ihr müsst einen Mietvertrag unterzeichnen. Die Miete die darin festgelegt wird muss auch gezahlt werden.


Die Miete kann nicht so hoch sein, wie er will, sonst wäre das Gesetzt hier eindeutiger!

19.01.2018 09:47 • x 1 #11


G
Zitat von gast123456789:
Die Miete kann so hoch sein wie er will,


1 ) Falsch - niemand kann einfach ieinen Mietpreis festsetzen , schon gar nicht wenn

2) --

Zitat:
ist ja sein Haus (nehme ich an).


Nein .
Die te hat gesagt :

A ) gemeinsame Immobilie
B ) zahlen zusammen den Kredit ab
C ) Waren nicht verheiratet

19.01.2018 09:54 • x 1 #12


G
Ach und relevant ist NICHT wer den Kredit zählt sondern wer als Besitzer im Grundbuch eingetragen ist.

Seid es ihr beide so kann er keine Miete verlangen. Ist es nur er, hat er das volle Recht auf seiner Seite.

Lg

19.01.2018 11:08 • #13


M
So oder so, wirst du um einen Anwalt nicht herum kommen

19.01.2018 11:10 • x 1 #14


G
Miete kann so hoch sein wie es im Vertrag ist. Was unterschrieben ist, ist unterschrieben!

Sie ist weder verpflichtet zu unterschreiben noch darin zu wohnen.

Alleinig wer im Grundbuch steht kann das bestimmen.

Das einzige was ziehen kann ist, weil sie schon länger dort wohnt (daher Aufenthaltsrecht. Aber auch dies ist zeitlich beschränkt)

Da zuvor kein Mietvertrag /Miete existierte ist es der erste Vertrag und keine Mieterhöhung. Daher kann er wie gesagt verlangen was er will. Sie muss nicht unterzeichnen.

Kein Gesetz kann vorschreiben wie teuer ich meine Wohnung vermiete! Alleine eine Mieterhöhung betrifft das Gesetz.

Der Rest ist abhängig von der Gemeinde.

Aber nochmals: was unterzeichnet würde gilt. Meinem Besitz kann ich so hoch (oder so niedrig) wie ich will verkaufen/vermieten.

19.01.2018 11:16 • #15


A


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