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Ex hat ihre Kinder bei uns abgeladen

S
Sehe ich auch so. Die kranke Tante schießt ein paar Pfeile in der Gegend rum und hofft.......... auf genau das, was hier gerade passiert. Eine genaueren Blick wird das nicht stand halten, das wird sie auch wissen, aber mal ein bisschen Staub aufwirbeln , ist immer drin.

Solchen Leuten begegnet man am besten mit Ignoranz.
Ich persönlich hätte die Tante ja nur ausgelacht, aber ich kann jeden verstehen, der da mal kurz nasse Hosenbeine kriegt. Schließlich hat man es nicht jeden Tag mit so merkwürdigen Leuten zu tun. Ich schon.. und mittlerweile bin ich dahingehend total abgestumpft. Karrli ignoriert die kranke Tante einfach nur. Das ist too much.. Aber bei solchen Menschen brauchst du ein dickes Fell, selbst wenn du die einfach nur ignorierst.

28.05.2020 10:52 • #766


K
Update. Email der Lehrerin. Ein kurzer Satz: Ich möchte Sie bezüglich eines Schulpflichtsvergehen sprechen. Soll ich jetzt doch anrufen? Oder schreiben, dass ich mehr wissen möchte? Oder gar nichts machen? Verdammter...

28.05.2020 11:01 • #767


A


Ex hat ihre Kinder bei uns abgeladen

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S
Zitat von Karili:
Da hält sie sich vollständig bedeckt.


Zitat von Karili:
Auf meine Rückfragen ist sie nicht eingegangen.


Zitat von Karili:
mit der Bitte um Bestätigung. Das hatte sie ebenfalls ignoriert



Also wie eine Verbündete sieht das für mich nicht aus ---------- Tonne
Zitat:
Update. Email der Lehrerin. Ein kurzer Satz: Ich möchte Sie bezüglich eines Schulpflichtsvergehen sprechen. Soll ich jetzt doch anrufen? Oder schreiben, dass ich mehr wissen möchte? Oder gar nichts machen? Verdammter...


Anwalt


Nachsatz: Schulpflichtsvergehen sind Sache der Eltern.

28.05.2020 11:03 • x 5 #768


B
Zitat von Karili:
Update. Email der Lehrerin. Ein kurzer Satz: Ich möchte Sie bezüglich eines Schulpflichtsvergehen sprechen. Soll ich jetzt doch anrufen? Oder schreiben, dass ich mehr wissen möchte? Oder gar nichts machen? Verdammter...


Würde ich mit dem Anwalt besprechen.

28.05.2020 11:06 • x 1 #769


B
Ich würde um eine Mail bitten um was es sich genau handelt. Falls sie dazu nicht bereit ist würde ich das Gespräch aufzeichnen mit vorherigen Hinweis darüber an die Leherin. Eine weitere Möglichkeit wäre eine unabhängige Person /Nachbarin zu dem Gespräch hinzu zu bitten um mitzuhoeren.
Oder Anwalt fragen.

28.05.2020 11:08 • x 2 #770


D
Verweise sie an die Mutter, Ende, aus.
Diese Lehrerin gibt nichts preis, sie gibt Dir nichts Schriftliches und hält sich komplett bedeckt, die ist clever.

Schulvergehen...da wirft sie ja einen fetten Köder aus, bloß nicht darauf anspringen.
Sie soll Dir den Sachverhalt bitte schriftlich zukommen lassen. Das wird sie nicht tun.
Und dann ist Ruhe.
Sie wird noch etwas quengeln, aber nie im Leben wird sie Dir etwas Schriftliches geben, die bestätigt ja nicht einmal den Inhalt eures letzten Gespräches.

Die Mutter ist Ansprechpartner, niemand sonst, Du hast da rein gar nichts verloren.
Wenn ein Vorwurf gegen Dich erhoben wird, dann soll das korrekt in Schriftform, als Anzeige oder als Anklage an Dich gehen.
Das wird aber nicht geschehen.

Die kranke Ex hat da mit diebischer Freude etwas Gewaltiges losgetreten, als Dank für Deine guten Taten.Tritt gelassen einen Schritt zur Seite, die Schlammlawine wird sie selbst überrollen.

28.05.2020 11:12 • x 2 #771


L
Du bist nicht Erziehungsberechtigt, also gehen Dich eventuelle Schulpflichtsvergehen überhaupt nichts an. Ich würde sogar behaupten, nicht mal in der Zeit als die Kinder bei Dir waren. Weil Du letztlich nur der Babysitter warst.
Ich bin inhaltlich komplett bei Sorgild. Verbündete Informanten klingen anders. Und da sie beim letzten Mal schon nicht bereit war, Dir eine kurze Zusammenfassung zu schicken, wird Dich das was auch immer sie zu sagen hat nur wieder aufwühlen, und Du hast danach nichts in der Hand.

Ich würde keine Zeit oder Mühe mehr da rein stecken und sie kurz informieren: Sehr geehrte Frau Lehrerin, ich bin weder eingetragene Bezugsperson, noch erziehungsberechtigte ihrer Schüler. Bitte wenden Sie sich an diese. Sollten Sie rechtliche Punkte in meine Richtung zu klären haben übersende ich hnen anbei die Kontaktdaten meines Rechtsanwaltes. Bitte entfernen Sie ebenfalls meine privaten Kontaktdaten aus Ihren Verzeichnissen.
Vielen Dank und mit freundlichem Gruß

28.05.2020 11:13 • x 3 #772


Minnie
Ruf einfach an, frag was los ist und fertig- auf die Eltern kannst immer noch verweisen

28.05.2020 11:13 • x 2 #773


S
Schulpflichtvergehen.. Ja soweit kenn ich mich aus. Also Schulpflicht heißt, dass die Gören (sorry, hier Berlin, nicht wertend gemeint) also gut, die Kinder die Pflicht haben am Unterricht teil zu nehmen- Das ist alles.
Anscheinend haben die beiden Süßen mal schlicht und ergreifend die Schule geschwänzt..

Weiß die Lehrerin eigentlich, dass die TE nicht länger die Kinder beaufsichtigt?

Ansonsten würds mich nicht wundern. Ey Mama hat neuen Stecher UND Job im Krankenhaus.. ist halt schwer alles.. irgendwie.. und so..

28.05.2020 11:16 • x 3 #774


B
Zitat von Minnie:
Ruf einfach an, frag was los ist und fertig- auf die Eltern kannst immer noch verweisen


Nicht,dass Karili dann zuviele Infos von sich aus preisgibt,wenn sie etwas dazu sagt.
Deshalb lieber mit dem Anwalt absprechen. Die Lehrerin verhält sich sehr undurchsichtig, deshalb wäre ich vorsichtig.
Mit einem Schulpflichtsvergehen hat Karili überhaupt nichts zu tun

28.05.2020 11:16 • x 4 #775


K
Zitat von Bones:
Kenne ich und habe es an mir abprallen lassen, nachdem ich gemerkt habe, dass es mit der Begründung vollkommen selbstverständlich war, dass ich den Müttern ihre Arbeit abnehme.


Auch ich kenne das. Ich übernehme die Arbeit von Eltern/Alleinerziehenden mittlerweile nur noch, wenn das auch auf Gegenseitigkeit beruht. Sobald das zur Selbstverständlichkeit mutiert, bin ich raus. In Diskussionen hat mir oft die laut ausgesprochene Feststellung geholfen:

Ich verstehe, dass dieses und jenes gerade schwierig für dich ist. Aber wenn ich die Entscheidung getroffen habe, keine Kinder haben zu wollen, bedeutet es nicht, dass meine neben der Arbeit verbleibende Zeit/Freizeit in meinem Leben weniger wichtig oder bedeutsam ist als deine.

Aus. Sieh zu, wie Du Deine Probleme löst, aber bitte nicht auf meinem Rücken.

Da wirst Du zwar erstmal angesehen, als würdest Du von einem anderen Planeten kommen. Frei nach dem Motto: So hat die jew. Mutter/ der Vater das ja noch nie gesehen. Aber dagegen sagen, können sie kaum etwas.

28.05.2020 11:18 • x 7 #776


K
Zitat:
Schulvergehen...da wirft sie ja einen fetten Köder aus, bloß nicht darauf anspringen.
Sie soll Dir den Sachverhalt bitte schriftlich zukommen lassen. Das wird sie nicht tun.
Und dann ist Ruhe.
Sie wird noch etwas quengeln, aber nie im Leben wird sie Dir etwas Schriftliches geben, die bestätigt ja nicht einmal den Inhalt eures letzten Gespräches.


So habe ich es jetzt gemacht. Kurze Email. Sie soll mir bitte genauer schreiben, wie ich ihr helfen könnte. Unterschrift.

28.05.2020 11:22 • x 1 #777


D
Zitat von Minnie:
Ruf einfach an, frag was los ist und fertig- auf die Eltern kannst immer noch verweisen


Bloß nicht.
Mit jeder aktiven Handlung wird sie tiefer in den Sumpf gezogen.
Diese Lehrerin geht weit über ihre Zuständigkeiten hinaus, das muss man ihr mal klarmachen.
Sie kontaktiert ernsthaft mehrfach eine Fremde, die bei den Kindern gezwungenermaßen Betreuung und home scholling übernommen hat, sie geht ihr auf die Nerven und belästigt sie mit angedeuteten Vorwürfen, das ist eine bodenlose Unverschämtheit.

Diese Grundschullehrerin nimmt sich etwas arg wichtig.
Wenn sie etwas bedrückt oder ihr Sorgen macht, dann soll sie mit den leiblichen Eltern der Kinder reden.
Mit wem auch sonst?
Und wenn sie Ungesetzliches vermutet oder beweisen kann, dann wird Ihre Schulleitung über das Schulamt schon die korrekten Schritte einleiten.

28.05.2020 11:26 • x 2 #778


K
Ich finde, insgesamt grenzt Du Dich super ab.

Aber Du bist jetzt im dauernden Dialog mit der Lehrerin. Da gelingt es Dir nicht und Du machst Dich insofern unglaubwürdig, als dass Du Dich einerseits distanzierst und andererseits doch nach den Ködern schnappst, die sie auswirft.

Schulvergehen während oder nach Deiner Betreuung? Das ist nicht geklärt. Für die Zeit während Deiner Betreuung hast Du einen Rechtsbeistand und die Zeit danach geht Dich nichts an. Auch wenn Dich die Sorge ehrt. Cutte diesen Dialog!

28.05.2020 11:29 • x 1 #779


K
Ich glaube nicht, dass sie mir Details schreibt. Damit bin ich dann auch raus. Sollte sie sich noch einmal melden, werde ich ihr den Text von dir, Lostgirl, übernehmen. Dann ist alles gesagt. Ich werde die Schule in CC nehmen.

28.05.2020 11:30 • x 1 #780


A


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