61

Ex Freund erpresst mich

RoseDawson1275
Ich habe mich von meinem Freund getrennt und möchte hier gern weg ziehen
um das finanzieren zu können hab ich mir überlegt 6 gegen Taschengeld anzubieten.
Nun hat sich mein Ex als interessierter Mann ausgegeben und ich bin in seine Falle getappt.
Er möchte nun alles meinem Vermieter sagen ggf. Chats übergeben.

Kennt jemand die Rechtlage ?
Kann ich wegen so etwas fristlos gekündigt werden?

22.08.2024 22:43 • #1


NurBen
Ja, du kannst fristlos gekündigt werden.
Du mietest die Wohnung zu privaten Wohnzwecken. Prost. ist eine gewerbliche Tätigkeit und stellt somit eine Vertragsverletzung da.

Dazu natürlich die Störung des Hausfriedens. Insbesondere wenn es ein Wohnhaus mit mehreren Parteien evtl. sogar Familien mit Kindern sind.

In der Regel muss hier aber auch ein Abmahnung vorausgehen. Auch muss z.B. eine Wiederholungsabsicht vorliegen. Dies könnte man z.B. unterstellen, wenn du bspw. eine Anzeige erstellt hast.

Daher würde ich dringend davon abraten sowas in der eigenen Wohnung zu betreiben. Nicht nur, dass du deine Wohnung loswerden kannst. Das kann auch schnell das Finanzamt auf den Plan rufen.
Ebenso kann dein Ex dich an Freunde/Verwandte oder Arbeitgeber verpetzen. Das sollte man natürlich ebenfalls auf den Schirm haben.

22.08.2024 23:07 • x 3 #2


A


Ex Freund erpresst mich

x 3


CanisaWuff
@RoseDawson1275 generell solltest Du keinen fremden Mann in Deine Wohnung lassen und ich glaube es ist auch wirklich verboten in einer Mietwohnung S. gegen Geld anzubieten.
Warum schaust Du nicht, ob Du irgendwo in einem Studio unterkommst? Du musst dann natürlich den sog. Hu.renschein machen, aber Du bist sicher vor Übergriffen.
In der Mietwohnung solltest Du die Tätigkeiten erst mal einstellen und wenn Dein Ex Dich erpressen möchte, dann geht Dein Weg zur Polizei mit Anzeige.
Ich glaube fristlos kann Dir der Vermieter nicht kündigen, aber das sollten User kommentieren, die sich mit dem Mietrecht ein wenig auskennen.

23.08.2024 07:31 • #3


C
Zitat von RoseDawson1275:
Kennt jemand die Rechtlage ?

Ja, dein Freund hat sich wahrscheinlich strafrechtlich schuldig gemacht. Chats sichern und ab zur Polizei. Was hat er denn gefordert, dafür dass er deinen Vermieter nicht informiert?

Du hast dich zivilrechtliche schuldig gemacht, ein Gewerbe in einer Privatwohnung ohne OK des Vermieters zu betreiben, weiches zudem den häuslichen Frieden stört, was mit einer Kündigung sanktioniert werden kann und wahrscheinlich wird.

23.08.2024 07:34 • x 2 #4


Heffalump
Zitat von RoseDawson1275:
Er möchte nun alles meinem Vermieter sagen ggf. Chats übergeben.

sei klug und komm ihm zuvor
Oute dich ggü dem Vermieter und sag auch warum dir dieser saublöde Gedanke kam
und dann gehst du zur Polizei und zeigst deinen Ex an

23.08.2024 07:39 • x 3 #5


CanisaWuff
Zitat von Heffalump:
sei klug und komm ihm zuvor Oute dich ggü dem Vermieter und sag auch warum dir dieser saublöde Gedanke kam und dann gehst du zur Polizei und zeigst ...

Das würde ich nicht machen...die TE ist hoffentlich mit Synonym unterwegs...Daher waren hoffentlich auch die Chats mit Synonym geschrieben. Daher alles dementieren...ich bin ja generell schon für Ehrlichkeit, aber ich glaube hier wäre es der falsche Weg.

23.08.2024 07:43 • x 2 #6


Heffalump
Zitat von CanisaWuff:
die TE ist hoffentlich mit Synonym unterwegs

sie will doch eh weg ziehen

23.08.2024 07:43 • x 1 #7


aequum
Zitat von CanisaWuff:
Das würde ich nicht machen...die TE ist hoffentlich mit Synonym unterwegs...Daher waren hoffentlich auch die Chats mit Synonym geschrieben. Daher ...

Man weiß ja nicht wie weit es in dem Chat mit dem EX gegangen ist. Sollte die TE bereits z.B. ihre Adresse genannt haben weil das S. bei ihr stattfinden sollte, ist sie bereits eindeutig identifiziert.

23.08.2024 10:06 • x 1 #8


DrillingsPapa
@aequum ich bezweifle, das ein Vermieter/Hausverwaltung sich Chats angucken wird, zumal man hier nichtmal 100% nachweisen könnte, dass sie vom TE geschrieben worden ist.
Rechtlich hat dieser Chat für dem TE keine Auswirkung. Für eine Fristlose Kündigung langt das auf keinen Fall.

23.08.2024 10:21 • x 5 #9


B
Montag fängt die Schule in rlp wieder an.

23.08.2024 10:25 • x 3 #10


DrillingsPapa
Zitat von Heffalump:
sei klug und komm ihm zuvor Oute dich ggü dem Vermieter und sag auch warum dir dieser saublöde Gedanke kam und dann gehst du zur Polizei und zeigst ...

Das sollte der TE auf keinen Fall tun.
Das wäre so ziemlich das schlechteste was sie tun könnte.

23.08.2024 10:25 • x 3 #11


Heffalump
Zitat von DrillingsPapa:
Das wäre so ziemlich das schlechteste was sie tun könnte.

so wie sich als Freizeit 6 Dame zu verkaufen, etwa?

23.08.2024 10:31 • x 2 #12


DrillingsPapa
@Heffalump ja so in etwa

23.08.2024 10:32 • x 1 #13


G
Gegenüber dem Vermieter hast du nichts zu befürchten, insbesondere da du geschrieben hast, dass du nur die Absicht hattest Protestitution durchzuführen. Eine Tätigkeit die ggf. zur Abmahnung oder Kündigung führen könnte hat also noch gar nicht stattgefunden. Auch die Anbahnung/ Werbung zu diesem Geschäft beweist nicht, dass du dies wirklich umgesetzt hast. Dem Vermieter wird das nicht interessieren und selbst wenn ja, gibt es keine belastbaren Beweise. Ich könnte auch für meine Exfreundin einen Account auf Kleinanzeigen oder einen einschlägigigen Portal erstellen und ihre Adresse und Telefonnummer verteilen. Hier muss man schon ziemlich viel nachweisen ...

Eine Anzeige bei der Polizei würde ich in Betracht ziehen wegen der Erpressung weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft darf die Informationen weitergeben, insbesondere bei einer möglicherweisen privatrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dir und deinem Vermieter.

23.08.2024 10:42 • x 3 #14


aequum
@DrillingsPapa rechtlich kenne ich mich nicht aus, weiß aber was ein öffenlicher Rufmord durch die sozialen Mefien anrichten kann.

Ein sehr guter Freund von mir hatte eine Zeit lang arg damit zu kämpfen. Ende vom Lied war das er umziehen musste.

23.08.2024 10:44 • x 4 #15


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag