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EX - Freund droht intime Fotos zu verbreiten

Brokenheaaart
Hallo liebe Forummitglieder.

Ich hab ein ganz großes Problem. bitte helft mir, ich bin so verzweifelt und am Ende !

Ich habe mich dazu entschieden mich von meinem Freund zu trennen, da er mich nur noch wie den letzten Dreck behandelt hatte und auch gewalttätig wurde.

Nun kommt das Problem. Ich habe ihm Anfangs unserer Beziehung, (und auch mittendrin) Fotos ohne Bekleidung von mir gesendet, da er drauf bestand und ich ihm zu dem Zeitpunkt sehr vertraut habe. Ich bereue dies zutiefst.

Denn nachdem ich heute die Trennung ausgesprochen habe, hat er mir gedroht die Fotos meiner Mutter per Whatsapp zu schicken. Das ist einfach das allerletzte und so ein abscheuliches ekelhaftes Verhalten, ich kann es kaum in Worte fassen.
Meine Familie ist türkischer Abstammung,ich würde mich zu Grund und Boden schämen wenn sie das mitkriegen würden. Es würde in einer Katastrophe enden, meine Familie würde mich abstoßen. Und ohne meine Familie möchte ich nicht mehr leben.

Ich würde meinem Leben dann tatsächlich auch ein Ende setzen!

Jetzt bin ich auf die Idee gekommen, sein Handy zu zerstören. Ich möchte zuerst so tun wie wenn ich mich wieder mit ihm versöhnen würde und dann aber bei der nächsten Gelegenheit die sich ergibt, z.B. wenn er schläft, sein Handy kaputt machen. Denn somit wären auch die Fotos weg. Ich weiß seinen Sperrcode nicht, daher bleibt mir leider nichts anderes übrig.

Jetzt zu meiner Frage:

Er besitzt ein IPhone. Die Fotos sind lediglich auf seinem Handy vorhanden, da er sonst keinen Laptop oder o.ä. bestitzt. Wenn ich sein Handy kaputt mache, hat er dann die möglich irgendwie die Fotos zurück zubekommen ? Speichert das IPhone die Fotos lediglich auf dem Handy oder auch in irgendeinem System wie Icloud oder ähnliches?
Ich besitze ein Samsung, daher kenne ich mich leider nicht damit aus.


Ich möchte nicht wegen den Fotos den Rest meines Lebens mit ihm verbringen müssen. Bitte helft mir ! :'(

Liebe Grüße Brokenheaaart

11.08.2020 09:57 • #1


Campanula
Hallo Borokenheaaart.

Bin kein Profi, aber ich weiß, dass man I-Cloud extra einstellen muß. - Ob Dein Widerling das gemacht hat, kannst Du nur herausfinden, in dem Du ihm das Handy wegnimmst (und zwar so, so dass er den Eindruck bekommt, er habe es verloren oder jemand hats gestohlen) und dann ganz rasch zu einem Spezi gehst, der herausbekommt, obs da eine I-Cloud Einstellung gibt.

11.08.2020 10:05 • x 1 #2


A


EX - Freund droht intime Fotos zu verbreiten

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Gorch_Fock
Ähm, zunächst ein mal weisst Du nicht ob er die Bilder in einer Cloud oder auf einem sonstigem Medium gespeichert hat. Im digitalen Zeitalter ist es daher gefährlich solche Daten zu verbreiten. Außerdem machst Du dich dadurch strafbar (Sachbeschädigung). Sprich mit Deinen Eltern über Deinen Fehler und dann zeig ihn an wg. Erpressung. Das ist der richtige Weg.

11.08.2020 10:09 • x 2 #3


VictoriaSiempre
Vermutlich sind die Fotos in der Cloud gespeichert.

Liebe Brokenheaaart, schieb Deine Scham beiseite, geh zur Polizei und zeig ihn für seine Drohung an. Eine Straftat durch eine andere zu vergelten, ist keine Lösung. Ewig in Angst zu leben, mit ihm zusammen zu bleiben oder gar Suizid erst recht nicht.

Du wirst sicher ernst genommen mit Deiner Angst. Auf der Wache/Dienststelle kannst Du auch nach einer weiblichen Beamtin fragen, wenn Dir das leichter fällt. Aber auch männliche Polizisten sind (oder sollten zumindest) mittlerweile für solche Themen sensibilisiert - so selten sind sie nämlich nicht.

Alternativ kannst Du auch zu einem Anwalt/einer Anwältin gehen, Dich beraten und ihm/ihr alles weitere überlassen.

Meine Wahl wäre der Weg zur Polizei. Was Dein Ex macht, ist Erpressung und kein Kavaliersdelikt.

11.08.2020 10:10 • x 5 #4


J
Um ein iPhone nutzen zu können musst du eine Apple ID anlegen und damit ist die Cloud automatisch erstellt. Er kann aber entscheiden ob er die Fotos die er hat in die Cliud lädt oder doch nur au Handy belässt.
Falls du das Handy in die FInger bekommst musst du in die Foto App vom iPhone suchst das oder die Bilder und klickst auf das Müll Symbol die Frage wird dann kommen ob das Bild NUR auf dem iOhone gelöscht werden soll oder aber auf dem iPhone + der Cloud.

11.08.2020 10:12 • x 2 #5


JessesMädchen
Bitte geh zur Polizei-davon werden Deine Eltern nichts erfahren. Wenn Du das so dringlich machst, wird da wahrscheinlich auch schnell etwas passieren-es geht um Erpressung. Die Beamten haben eine Verschwiegenheitspflicht.
Weder Sachbeschädigung noch Suizid bringen Dich weiter-im Gegenteil: dann erfahren es es Deine Eltern auf jeden Fall.

11.08.2020 10:18 • x 1 #6


unbel-Leberwurst
Zitat von JessesMädchen:
Bitte geh zur Polizei-davon werden Deine Eltern nichts erfahren. Wenn Du das so dringlich machst, wird da wahrscheinlich auch schnell etwas passieren-es geht um Erpressung. Die Beamten haben eine Verschwiegenheitspflicht.
Weder Sachbeschädigung noch Suizid bringen Dich weiter-im Gegenteil: dann erfahren es es Deine Eltern auf jeden Fall.


Im gelungenen Fall sucht die Polizei ihn auf und macht ihm eine Ansprache.
Das sollte hoffentlich ausreichen, ihn von seinem Vorhaben abzubringen.

11.08.2020 10:24 • x 2 #7


Campanula
Zitat von JessesMädchen:
Bitte geh zur Polizei-davon werden Deine Eltern nichts erfahren. Wenn Du das so dringlich machst, wird da wahrscheinlich auch schnell etwas passieren-es geht um Erpressung. Die Beamten haben eine Verschwiegenheitspflicht.
Weder Sachbeschädigung noch Suizid bringen Dich weiter-im Gegenteil: dann erfahren es es Deine Eltern auf jeden Fall.


Von der Sachbeschädigung muß ja niemand etwas erfahren.
Sein Handy ist plötzlich verloren oder gestohlen, und das tut ihr ganz doll leid.

Mir wäre das zu gefährlich, zur Polizei zu gehen, denn wie soll sie die Erpressung beweisen? (Außer sie hat es schriftlich)

Und natürlich kann sie ihren Eltern das nicht sagen.
Zitat von Brokenheaaart:
Es würde in einer Katastrophe enden, meine Familie würde mich abstoßen. Und ohne meine Familie möchte ich nicht mehr leben.

11.08.2020 10:25 • x 1 #8


S
Anzeige wegen Nötigung/Erpressung!

11.08.2020 10:28 • x 1 #9


K
Hallo,

ganz so ohnmächtig und machtlos bist Du nicht.

Ich empfehle Dir, geh sofort zu einem Anwalt und erwirke über ihn einen sogenannten vorbeugenden Unterlassungsanspruch. Dieser ist effektiv und zielgenau und schützt vor Veröffentlichungen intimer Bilder gegen deinen Willen, denn hier geht es um die Verletzung deines Persönlichkeitsrechts. Die Strafen bei Verstoß sind empfindlich.

Juristisch ist der vorbeugende Unterlassungsanspruch - ein scharfes Schwert, das deinen Ex genau da trifft, wo es am meisten wehtut: im Geldbeutel.

Grund hierfür ist, dass die Veröffentlichung von Bildern gegen deine Einwilligung eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt. In diesem Falle gewährt das Recht dem Geschädigten u.a. die Unterlassung der Veröffentlichung, Beseitigung und Herausgabe der Bilder, insbesondere aber eine geldwerte Entschädigung für die Verletzung der Intimsphäre.

Droht nun also dein frustrierter Exfreund mit der Veröffentlichung von intimen Fotos, so steht die Verletzung des Persönlichkeitsrechts unmittelbar bevor und man kann sich bereits zu diesem Zeitpunkt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens gegen eine Veröffentlichung zur Wehr setzen. Und zwar sehr wirksam.

Wie das funktioniert? Gehe umgehend zu einem Anwalt, nimm die Mitteilung der Androhung der Veröffentlichung mit, der dann alles weitere in die Wege leitet. Der Weg zur Polizei ist eine Option, die Dir aber unter Umständen empfehlen, Dich von einem Anwalt beraten zu lassen.

Nicht zögern, kein Handy wegnehmen oder zerstören, gehe zum Anwalt, das ist die richtige Entscheidung und der richtige Weg.

Alles Gute für Dich.

11.08.2020 10:36 • x 8 #10


S
Ich würde den Spieß einfach mal umdrehen und ihm sagen, wenn er das macht, dann wirst DU seiner Familie erzählen, was für ein falsches Spiel ER spielt, inklusive seiner Drohung.
Deine Familie darauf vorbereiten, was evtl. kommt. Und in Zukunft derlei Fotos nur ohne Kopf verschicken, bzw. es nicht erlauben, dass ein Mann solche Fotos von dir macht und abspeichert.
Alternativ bleibt die Drohung, dass du ihn anzeigst, wenn er das tatsächlich macht.

11.08.2020 10:41 • x 1 #11


W
Hallo Brokenheaaart,

ich kann verstehen, dass Du verzweifelt bist. Und ich verstehe auch, dass Du große Angst vor der Reaktion Deiner Familie hast.

Aber: Du darfst Dich nicht erpressen lassen! Wer garantiert Dir, dass er die Fotos nicht noch woanders gespeichert hat und Dich weiterhin erpresst? Wenn er behauptet, er hat noch weitere Fotos, kannst Du nicht wissen, ob das stimmt.

Dann wird er Dich immer in der Hand haben...

Kannst Du Dich an Jemanden aus Deiner Familie wenden? Eine Tante vielleicht? Oder hast Du eine Schwester, mit der Du reden kannst? Es ist jetzt erstmal wichtig, dass Du mit diesem Horror nicht alleine bist und Deine Sorgen teilen kannst. Im besten Fall kann Dich ein Familienmitglied unterstützen, Deine Eltern vorzubereiten auf das, was kommen könnte.

Wäre das denkbar?

11.08.2020 10:44 • x 2 #12


E-Claire
Meine wirklich ernstgemeinte (und wiederholte) Bitte an alle nicht ständig vermeintliches juristisches Halbwissen im Forum zu verbreiten.
Eine Erpressung dient immer der Vermögensverschiebung, also geht es im Ziel immer um Geld. @Brokenheaaart hat von der Drohung geschrieben, die Bilder an die Mutter zu schicken, da kam noch nicht mal im Ansatz drin vor, was mit der Drohung eigentlich bezweckt werden soll. Ob dies überhaupt strafrechtlich relevant ist, kann nur ein Anwalt einschätzen, der genauere Kenntnis der Situation hat! Da gibt es neuere Straftatbestände, die so etwas abdecken könnten, wobei, wenn diese nur an die Mutter verschickt werden sollen, man das genauer prüfen müsste.

Dagegen ist das Entwenden des Telefons bzw die Idee das Telefon zu zerstören, jedenfalls strafrechtlich relevant. Daher zunächst meine Bitte an Dich @Brokenheaaart solche Vorhaben nicht in einem öffentlichen Forum zu überlegen. Sonst bekommen die Betreiber womöglich Ärger.

Außerdem ist das ganze eine wirklich doofe Idee, weil diese Fotos, wie mehrfach, beschrieben in der Cloud vorhanden sein könnten. Das allerdings ist von den Einstellungen und dem benutzen Messenger abhängig. Als Beispiel bei einem I-Phone werden über WhatsApp empfangene Bilder nicht grundsätzlich auf dem phone bzw in der Cloud gespeichert, dafür braucht es eine zusätzliche Einstellung.

Was also tun, wenn die rechtliche Seite mal wieder nicht besonders weiter hilft.

Zunächst mal die Frage, hat Dein Ex tatsächlich die Telefonnummer Deiner Mutter? Falls ihr so eng wart, daß also Kontakt zu allen Eltern Bestand, gäbe es eine Möglichkeit, die Drohung Deines Ex, seiner Mutter zu erzählen und würde dies vielleicht etwas bringen?

Du könntest auch mal schauen, ob es in Deinem Umfeld moralische Instanzen gibt, die geeigneter sind als die Polizei, welche auf Deinen Ex Eindruck machen würden? Gehört ihr beide einer muslimischen Gemeinde an? Gibt es einen Iman, der Euch beide kennt und vielleicht helfen kann?
Was Du gemacht hast, war ziemlich naiv, aber sein Handeln entspricht ebenfalls nicht den Grundsätzen des Islams.

Schließlich, wenn gar nichts hilft, könntest Du Dir überlegen, ob es sinnvoll wäre, zu sagen, daß Du das nicht bist und es sich um einen Deep-Fake handelt. Dafür müsstest Du jetzt in die Offensive (mit ganz, ganz vielen Tränen), Du gibst die gute und wohlerzogene Tochter, die so etwas nie machen würde und die Bilder sind eine Fälschung.
Das aber als Strategie mußt Du durchhalten und erfordert ein bissl schauspielerisches Talent.

Bitte schlag Dir die Idee sein Handy kaputt machen zu wollen aus dem Kopf, das bringt nur noch mehr Ärger und den brauchst Du nicht.
Überlegen doch mal, was Du sonst tun könntest, damit er das lässt! Gibt es die Möglichkeit, daß er sich wieder beruhigt?

Viel Kraft für Dich!

11.08.2020 10:50 • x 4 #13


D
Achtung, langer Text.
Auszug von einer Anwaltseite im Netz, inklusive Urteil das BGH.
Spoiler / Trigger

*beep* sind in Beziehungen nicht ungewöhnlich. Nach einer Trennung muss der Ex-Partner sie aber auf Verlangen des anderen vernichten. Einen solchen Löschanspruch hat der Bundesgerichtshof BGH in einem nun veröffentlichten Urteil bestätigt.

Nur intime Aufnahmen betroffen

Aneinander geraten waren ein Mann und eine Frau wegen zahlreicher Fotos und Videos. Auf diesen war sie unbekleidet und nur teilweise bekleidet zu sehen. Außerdem fanden sich Aufnahmen vor, während und nach gemeinsamem S.. Die Frau hatte ihm dabei auch von sich aus intime Aufnahmen geschickt. Alles geschah im Einverständnis. Als aus Liebe Streit wurde, verlangte die Frau von ihrem als Fotograf arbeitenden nunmehrigen Ex-Partner die Löschung aller Aufnahmen, die er von ihr besaß.

Ihre entsprechende Klage reduzierten die Vorinstanzen später auf intime Aufnahmen der Frau. Demnach musste der Ex-Freund nur die Aufnahmen vollständig löschen, auf denen die Frau unbekleidet war bzw. teilweise unbekleidet war soweit ihre Brust und/oder Scham zu sehen waren , auf denen sie lediglich ganz oder teilweise nur mit Unterwäsche bekleidet war sowie Aufnahmen, die sie vor, während oder im Anschluss an den Geschlechtsverkehr zeigten. Aufnahmen, die seine ehemalige Liebe in anderer Weise zeigten, durfte der Mann zur Erinnerung behalten, aber nicht ohne Einwilligung der Frau veröffentlichen. Das hätte der Mann, der keine Absicht zur Veröffentlichung hatte, aber gerne für alle Aufnahmen gehabt. Kunstfreiheit und Recht auf Eigentum berechtigten ihn seiner Meinung nach, die Aufnahmen behalten zu dürfen. Er erhob daher Revision gegen die Entscheidung zum BGH. Diese hatte das Oberlandesgericht Koblenz, das den Fall in der Berufung verhandelt hatte, dabei ausdrücklich zugelassen. Denn insofern hatte sich auch der BGH als höchstes Zivilgericht noch nicht mit einem solchen Löschanspruch von *beep* befasst. Anerkannt war dieser bisher nur, sofern Aufnahmen ohne Einwilligung entstanden sind. Die lag beim Entstehen der *beep* aber gerade vor.

Auf Veröffentlichungsabsicht kommt es nicht an

Der BGH entschied jedoch, dass auch ohne eine beabsichtigte Veröffentlichung der Schutz der Intimsphäre überwiege. Dieser Schutz folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem daraus abgeleiteten Recht am eigenen Bild. Dieses gibt einem Abgebildeten die Befugnis, über die Verwendung eines Bildes zu bestimmen, einschließlich des Rechts, einer Veröffentlichung zu widersprechen. Darüber entscheidet jeder grundsätzlich allein.

Der Verwendung von Aufnahmen, die die Intimsphäre und insbesondere das Geschlechtsleben betreffen, zieht der BGH mit seiner Entscheidung dabei besonders enge Grenzen. Bereits die Macht eines anderen, solche Bilder immer wieder betrachten zu können, ist zu viel. Der BGH spricht dabei von einer gewissen Herrschafts- und Manipulationsmacht über den Abgebildeten, die umso größer ist, als jemand sich auf Aufnahmen entblößt. Fehlt wie gerade nach einer Trennung  dann noch das gemeinsame S., wird der abgebildete Ex-Partner nur noch zum Objekt des Betrachters. Im Einzelfall kommt es allerdings konkret darauf an, inwieweit jemand solche Bilder geheim halten will bzw. ursprünglich wollte. So gibt es zum Beispiel für bewusst zur Veröffentlichung angefertigte Aufnahmen wie beispielsweise zur Schau gestellte Aktfotos keinen Löschanspruch. Andernfalls ist aber von einer begrenzten Einwilligung auszugehen, dass ein Partner *beep* jeweils nur für die Dauer der Beziehung behalten soll BGH, Urteil v. 13.10.2015, Az.: VI ZR 271/14.

Ins Internet stellen ist strafbar

Immer wieder kommt es abseits davon zu Fällen, in denen Ex-Partner *beep* des anderen bewusst ins Internet stellen. Die Bilder erscheinen dann in Sozialen Netzwerken, in Tauschbörsen oder besonders erniedrigend auf sogenannten Revenge-Porn-Seiten. Oft sind Rache und Enttäuschung nach dem Aus der Beziehung das Motiv für ein solches oft demütigendes Vorgehen. Wer sich so verhält, muss aber damit rechnen, sich wegen Beleidigung bzw. Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen strafbar zu machen. Die vielfach vorgebrachten verletzten Gefühle reichen dabei so gut wie nie, eine solche Tat zu rechtfertigen. Stellt jemand dem anderem zudem beharrlich nach, indem er intime Details und insbesondere intime Aufnahmen im Internet veröffentlicht, ist auch eine Bestrafung wegen Nachstellung möglich. Findet dies vorwiegend im Netz statt, ist von Cyber-Stalking bzw. Cyber-Mobbing die Rede.

Manche wollen darüber hinaus, den oder die Ex mit der Veröffentlichung erpressen. Ein häufiges Ziel dabei ist eine Beziehung zwangsweise fortzuführen bzw. weiter S. Kontakt zu haben. Auch dieses Vorgehen ist strafbar. Für Erpressung sieht das Strafgesetz dabei eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Zudem droht Schmerzensgeld

Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe kann die Veröffentlichung wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts auch ein zivilrechtliches Nachspiel haben. 25.000 Euro Schmerzensgeld musste ein Mann seiner ehemaligen Partnerin zahlen. Er hatte drei *beep* mit ihrem Name, ihrer Anschrift und Telefonnummer sowie der Bemerkung danach!, die auf vorherigen Geschlechtsverkehr anspielte, in eine Tauschbörse gestellt. Die Frau bekam infolgedessen S. Kontaktanfragen unbekannter Männer und musste später mit ihren Kindern umziehen. Obendrein verurteilte das Landgericht Kiel den Mann, der Frau jeglichen weiteren Schaden zu ersetzen, der ihr aufgrund der unbefugten Veröffentlichung der *beep* im Internet zukünftig entstehen wird Urteil v. 27.04.2006, Az.: 4 O 251/05. Denn ist etwas bekanntermaßen einmal ins Netz gelangt, lässt es sich nicht wieder einfach entfernen.



Fazit: Geht die Beziehung in die Brüche, sind intime Aufnahmen auf Verlangen des Ex-Partners zu löschen.
Geh' zu einem Anwalt und schalte gegebenenfalls die Polizei ein.

11.08.2020 12:21 • x 2 #14


E
Ich finde, hier wurden richtig gute Vorschläge gemacht! Wisch diese Vorschläge gedanklich bitte nicht einfach weg, dass sie keine Lösung für deine spezielle Situation sein können! Doch können sie. Ruf einen Anwalt an, heute und lass dir einen kurzfristigen Termin geben. Hat er keinen, ruf den nächsten Anwalt an. Hör dir zumindest an, was der Anwalt dir rät. Sprech mit ihm offen über alle möglichen Befürchtungen die Du hast.

11.08.2020 12:36 • x 2 #15


A


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