Ich würde an Deiner Stelle sehr wohl das Jugendamt einschalten. Denn das was Deine Nochfrau da tut, ist schon psychische Gewalt gegenüber den Kindern und schadet diesen. Es wird über kurz oder lang eh zu einer Involvierung der Behörden kommen, so wie Du ihr Verhalten beschreibst. Spätestens wenn es im Rahmen der gerichtlichen Scheidungsphase zu Einschnitten für sie kommt, wird sie eh so abgehen bzw. versuchen den Spieß gegen Dich herumzudrehen.
Du versuchst ja gerade schon den friedlichen und kostengünstigen Weg zu gehen. Mitarbeiten tut sie nicht, wie Du es schon beschreibst.
Wenn Du jetzt schon ruhig und souverän die Situation beim Jugendamt beschreibst und dort - dokumentiert - um Hilfe nachfragst, kann das für Dich nur positiv ausgelegt werden.
Dem Wechselmodell wird sie eh nicht zustimmen, da es bei einer 50:50 Betreuung für sie keinen Unterhalt mehr geben würde. Ein Thema wo viele Frauen rot sehen. Denn für Kinder hat man nach deren Logik Geld zu bekommen, damit das Leben so weitergeht wie zuvor.
Letztlich geht es bei Trennungen / Scheidungen - auch mit Kindern - nur um Geld. Du musst hier schauen, was Du dir ggf. erkaufen kannst. Ansonsten bietet das wenig väterfreundliche deutsche Familienrecht eigentlich alle Möglichkeiten, Dich über die Kinder zu erpressen.
Gerade wenn sie jetzt schon so drauf ist, wirst Du da noch Dein blaues Wunder erleben. Gerne genutzte Möglichkeiten sind da:
- Ich hab jemand in 800 km Entfernung kennengelernt. Nächsten Monat ziehe ich zu ihm mit den Kindern, machs gut
- Wechselmodell wird eingerichtet. Mutter zum Kind: Natürlich darfst Du zum Papa gehen. Dein Haustier / Katze / Vogel / Maus muss dann leider verhungern, weil ihn niemand füttern wird. Viel Spaß. Alternativ: Wenn Du zu Papa gehst, muss Mama immer ganz viel weinen.
- Neue Partner wird innerhalb von wenigen Wochen installiert (wenn sie clever ist gehaltstechnisch weit über Dir). Trotzdem wird sie dich so finanziell auspressen, damit das Unterhaltsgeld für Luxus (Urlaub, etc.) ausgegeben werden kann.
- Du denkst Dir kann zu Hause nichts passieren? Sie muss einmal mit dem Kopf gegen den Schrank laufen, röchelnd vom Bett den Notruf wählen und darauf hin wirst Du für mind. 10 Tage im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes aus Deinem Haus entfernt. Besitzverhältnisse vollkommen egal. Danach kann sie eine gerichtliches Annäherungsverbot gegen Dich erwirken. Alternativ: Vorher Nachbarn / Freunden Bescheid sagen und an der Haustür anfangen zu schreien. Vorher nochHaustürschlösser austauschen lassen. Du rüttelst an der Tür. Du bist wieder gewaltätig und wirst wieder vom Grundstück entfernt.
Und das sind keine Märchen, das kommt vor.
Du solltest Dir sehr gute rechtliche Beratung suchen.
20.01.2019 11:26 •
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