Die Entschidung des BGH wurde aber im Komertar auch gleich Ralativiert. Immer im Eizellfall Prüfen.
Nun wird natürlich beim ASD und Gericht wieder mit Schlamm geworfen und allen Bandagen gekämpft, insbesondere wenn
finanzielle Agelegenheiten durch die Gesetzesänderung sich ebenfalls Ändern.
Im schlimmsten Fall wird dann auch die S... Keule ausgepackt.
Ich weiß nicht ob sich das geändert hat: Eheliches Kind- Die Mutter darf nicht ohne weiteres aus dem erreichbaren Bereich
wegziehen. Trifftige Gründe -Arbeitsplatz müssen vorliegen, ansonnsten sogar bis Kindesentzug! Also Nix von München nach
Hamburg, oder Ausland Ziehen.
Nichteheliches Kind- Die Mutter kann Umziehen so viel und oft wie sie will, muß nicht den Kindsvater um Erlaubnis bitten.
Mit solchen Spielchen konnte soviel ich weiß jegliches Urteil verhindert werden wenn die Mutter zackig reagiert, zumal dann die Zuständigkeiten mit Wohnort wechseln . Bis dann dort verhandelt wird 600 km entfernt vergehen Jahre.
Wenn die Mutter jetzt also nachgibt bedeutet das nicht unbedingt Entspannung.
28.02.2017 15:00 •
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