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Erfahrungen erweiteter Umgang bzw Wechselmodell

R
Kaaaa
Falls es ein Geld- und/oder Machtkampf sein sollte, wird sie das niemals zugeben.

Vielmehr werden wahnwitzige Rationalisierungen hervorgebracht.
Und die betreffen dann primär deine mangelnden Fähigkeiten und dein Charakter.

15.02.2017 20:35 • #166


S
Ich hatte heute Mediation zu dem Thema. Ist leider sinnlos. Schreibe aber in meinem eigenen Strang weiter.

15.02.2017 21:35 • #167


A


Erfahrungen erweiteter Umgang bzw Wechselmodell

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kaaaaa72
Man habe ich ein Glück...darf sie dann aus dem Kindergarten abholen...Natürlich nur bis 18:00 Uhr...Ihr wisst ja wegen des Lebensmittelpunktes, nicht das die kleine noch einen Schaden nimmt.

JA kommt auch nicht aus dem Quark. Hatte vor 2 Wochen angefragt wegen eines Termines.
Bisher noch keine Reaktion...läuft.

27.02.2017 15:23 • #168


kaaaaa72
Kam gestern sogar in der Tagesschau.
Mal sehen was daraus wird und vielleicht verbessert es die Position der willigen Männer wieder etwas.

http://doppelresidenz.org/article17-Pre ... ord-werden

28.02.2017 12:40 • x 1 #169


R
Nun, wenn einer dadurch Bedürftig wird, wird´s eng.
Die Mutter verliert 50% vom Kinderunterhalt.

Ich vermute, dass dadurch das Thema nachehelicher Unterhalt härter verhandelt wird.
Denn, dass das Alles die Gesellschaft Geld kostet, werden die Richter versuchen zu vermeiden.

28.02.2017 12:51 • x 1 #170


S
Ich hatte das Wechselmodell selbst nicht, (mein Ex hatte gleich die neue Frau am Start, da war eine anspruchsvolle zweijährige Dame nicht so erwünscht), aber mein jetziger Mann ; jedenfalls eine geraume Zeit. Ich möchte da mal den Zahn ziehen, dass das Auswirkungen auf den Unterhalt hat: hatte es hier nicht. Allerdings war die Kindsmutter auch nicht berufstätig. Und wie schon von Random richtig geschrieben: bevor der Staat da einspringt, wird der Vater eben anders geschröpft (nachehelicher Unterhalt).
Ich fand es ansonsten eigentlich für beide Seiten entspannend, aber da die Kindsmutter dann ein weiteres Kind bekam, fühlten die Kinder meines Mannes sich abgeschoben, wollten dann ganz zu ihm und dann ging das Theater los und das Wechselmodell war gescheitert. Ein Kind war dann alt genug, um selbst zu entscheiden und kam zu uns (ganz) und für die anderen gab es das übliche Umgangsrecht.

28.02.2017 13:12 • #171


kaaaaa72
Ich kann nicht verstehen wie eine Frau bedürftig werden kann wenn sie ein Wechselmodell hat.
Dachte immer das der Unterhalt für´s Kind wäre.
Wenn das Kind aber nicht mehr andauern da ist kostet es auch kein Geld.
Dieses Argument dürfte nicht greifen.

28.02.2017 13:15 • #172


S
Das denkst Du; lass Dich überraschen. Ich musste mit unserem Baby sofort wieder arbeiten gehen, weil die arbeitsunwillige Ex mit Kindern von 14-17 Jahre alt nicht arbeiten konnte und ohne den Unterhalt ja nicht das gemietete Haus hätte weiter halten können und die Kinder brauchten doch ihre gewohnte Umgebung und den gewohnten Standard. Folge: Unterhalt für sie und drei Kinder; mein Mann hatte etwas über Selbstbehalt (und er verdient nur wirklich nicht schlecht). Wir bekamen später auch keinen Unterhalt für das bei uns lebende Kind von ihr (vom Kindergeld ganz zu schweigen); natürlich darf man das auch nicht mit dem Unterhalt verrechnen, den wir für die anderen Kinder zahlten, aber das ist auch ok so. In Wechselmodell: voller Kindesunterhalt und hälftiges Kindergeld an sie. Mein Mann hatte das mal eigenmächtig gekürzt, weil er die gleiche Rechtsauffassung hatte, wie Du: das wurde sofort eingeklagt, da es ja einen Unterhaltstitel gab und der noch nicht abgeändert war. Also: Änderungsklage eingereicht; wurde abgelehnt, da die Mutter eine Bedürftigkeit nachwies.
Vor Gericht und auf hoher See liegt alles in Gottes Hand (Lieblingsspruch unserer Anwältin).
Ich will nicht den Teufel an die Wand malen; aber das steht und fällt eben auch alles mit dem zuständigen Richter.

28.02.2017 13:49 • x 1 #173


kaaaaa72
Naja, dass macht mir schon etwas Sorgen.

Demnächst habe ich ja mit ihr einen gemeinsamen Termin auf dem JA und da werde ich das Thema nochmals ansprechen,
Ich sehe da allerdings schwarz denn ich denke das sie nicht mal zu dem Termin erscheint.
Momentan funktioniert der Umgang sehr gut und dafür kann man schon direkt dankbar sein.

28.02.2017 14:16 • #174


S
Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen. Sie kann Sachen nicht langfristig verhindern, indem sie nicht zu den Terminen erscheint; das wird sie das JA auch nicht lange mit angucken.

28.02.2017 14:23 • #175


Konrad
Die Entschidung des BGH wurde aber im Komertar auch gleich Ralativiert. Immer im Eizellfall Prüfen.
Nun wird natürlich beim ASD und Gericht wieder mit Schlamm geworfen und allen Bandagen gekämpft, insbesondere wenn
finanzielle Agelegenheiten durch die Gesetzesänderung sich ebenfalls Ändern.
Im schlimmsten Fall wird dann auch die S... Keule ausgepackt.
Ich weiß nicht ob sich das geändert hat: Eheliches Kind- Die Mutter darf nicht ohne weiteres aus dem erreichbaren Bereich
wegziehen. Trifftige Gründe -Arbeitsplatz müssen vorliegen, ansonnsten sogar bis Kindesentzug! Also Nix von München nach
Hamburg, oder Ausland Ziehen.
Nichteheliches Kind- Die Mutter kann Umziehen so viel und oft wie sie will, muß nicht den Kindsvater um Erlaubnis bitten.
Mit solchen Spielchen konnte soviel ich weiß jegliches Urteil verhindert werden wenn die Mutter zackig reagiert, zumal dann die Zuständigkeiten mit Wohnort wechseln . Bis dann dort verhandelt wird 600 km entfernt vergehen Jahre.

Wenn die Mutter jetzt also nachgibt bedeutet das nicht unbedingt Entspannung.

28.02.2017 15:00 • #176


kaaaaa72
Mit dem einfach wegziehen geht nicht.
Da spielt es keine Rolle ob du Verheiratet warst oder nicht.
Dazu brauchst du nur das geteilte SR.
Das habe ich aber.

Natürlich gibt es 1000 Wege das zu verhindern aber das fordert auch von ihr viel Energie und die Frage ist wer dieses Spiel länger durchhält.
Man kann nur hoffen das die Mutter das Glück ihres Kindes mal über ihr eigenes Ego stellt.
Als Vater kann man sich nur korrekt verhalten und hoffen das alles gut wird.

28.02.2017 15:17 • #177


S
Es wurde doch im Urteil betont, dass die Kommunikation funktionieren muss. Das ist doch easy zu unterlaufen.

28.02.2017 20:59 • x 1 #178


kaaaaa72
@Solskinn2015

Lese es mal richtig.
Wenn die Umstände passend sind und eindeutig die eine Partei ständig für Unruhe sorgt kann und ich betone kann es auch gegen den Willen des Stinkers entscheiden werden.
Man sollte es einfach versuchen.
Da wird sich dann schnell die Spreu vom Weizen trennen.

Mal sehen wem es dann noch um das Wohl des Kindes geht.
Noch bin ich nicht an dem Punkt wo ich einfach aufgebe.
Ich warte erstmal den Termin ab und bin auf Ihre Gegenargumente gespannt.
Danach wird weiter entschieden.

Ich will weder ihr noch unserem Kind etwas schlechtes aber ich möchte gerne aktiv bei der Betreuung mit wirken.
Dabei ist es mir egal ob sie das will oder nicht.
Ihre Befindlichkeiten haben darauf keinen Einfluss.

01.03.2017 01:22 • #179


Konrad
@kaaaaa72
Ist Ex denn mit einem Anderen Abgedampft und will auf neues Glück machen?

01.03.2017 06:35 • #180


A


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