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Erfahrung Erziehungsberatungsstelle/Jugendamt

Balu85
Zitat von Gorch_Fock:
Du arbeitest Schichten und verlangst jetzt von Deiner Ex, dass sich monatlich abgestimmt wird.


Das verlange nicht ich, das war anfangs von uns beiden so ausgemacht worden. Jetzt ist das Problem nur das sie dem Plan erst zustimmt und dann von hier auf jetzt etwas ändern möchte.

Von mir aus kann man das auch für's ganze Jahr planen. Bisher war immer ich derjenige der spontan eingesprungen ist und seine Pläne über Bord geworfen hat.

27.09.2023 11:19 • #16


A
Ich war am Anfang der Trennung bei einer Umgangsberatung bei einem nicht-kirchlichen Träger. Leider hat mein Ex daran nicht teilgenommen. Trotzdem war das für mich eine positive Erfahrung, die ich auch wieder in Anspruch nehmen würde. Sie hatten damals ein Einzelgespräch mit mir, hätten dann eins mit dem Ex gemacht und dann zusammen. Dabei haben sie sehr gezielte Fragen gestellt, um herauszufinden, was eigentlich mein Problem ist. Dafür gab es dann zwar keine Lösung, aber ein paar Anmerkungen, die ich als sehr hilfreich empfand.

Ich kann dir nur raten, dich auf dieses Land/Stadt Ding so wenig wie möglich einzulassen, weil es für alle Beteiligten sehr anstrengend ist. Kann deine Frau mit ihrer Arbeit argumentieren? Hast du die Möglichkeit deine Arbeitszeiten zu ändern? Kannst du, wenn es hart auf hart kommt das Residenzmodell bei dir machen?


Vielleicht ist eine Beratung jenseits der offiziellen Kanäle wie das Jugendamt erstmal besser. Auch da gibt es kostenlose Angebote.

27.09.2023 12:35 • #17


A


Erfahrung Erziehungsberatungsstelle/Jugendamt

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S
Problem: Wankelmut ist nicht strafbar. Selbst vor Gericht hat meine Dame heute so und morgen so argumentiert bzw. Zeiten mel so und mal so vorgeschlagen.

Du kannst den Umzug gerichtlich verhindern, dann musst Du aber auch ne Betreuung vor Ort darstellen. Ich vermute, dass Dein Schichtdienst bei einem strittigen Umgang Dir negativ ausgelegt wird.

27.09.2023 13:01 • #18


DieSeherin
Zitat von VictoriaSiempre:
Die kostenlosen Angebote vom Jugendamt führen jedoch dazu, dass Ihr dort eine Akte habt. Auf deren Grundlage dann evtl. entschieden wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass das zugunsten der Mutter sein wird, ist nicht gering.


also, wir haben sehr gute erfahrungen gemacht mit dem jugendamt. es ging um das umgangsrecht eines unsere söhne, mit seinem kind. die mutter und er hatten nicht wirklich eine beziehung, haben aber schwangerschaft und geburt total toll miteinander gewuppt. tja, nach der geburt hat sie aber einen flash bekommen und wollte nicht, dass er regelmäßigen umgang hat und schon gar nicht alleine!

ich habe dann bei uns im jugendamt angerufen, an wen er sich da am besten wndet (ich arbeite bei der kommune, deswegen habe ich da nachgeforscht) und er war super aufgehoben bei denen!

das jugendamt stellt nämlich wirklich das kindeswohl in den mittelpunkt, nicht das elternwohl. es geht dabei auch nicht um wer hat die größere wohnung, oder den tolleren job, sondern wie kommt das kind emotional zu seinem recht. er hatte dann zwei termine alleine, dann hatte die ex zwei termine alleine und zum schluss die beiden zusammen, wo eine vereinbarung gemacht wurde. diese vereinbarung wurde zwar nicht vom jugendamt kontrolliert, aber jeder elternteil konnte sich darauf berufen, wenn mal was blöd lief.

am anfang hat das zu ein wenig knatsch geführt, aber letzendlich war es gut, dass ganze von einer höheren instanz festlegen zu lassen!

27.09.2023 13:14 • x 3 #19


S
Bedingt halt, dass man zugänglich ist. Wenn eine Seite nicht will, dann ist es zwecklos und die Vereinbarung ist nicht durchsetzbar.

27.09.2023 14:40 • #20


DieSeherin
Zitat von Solskinn2015:
Wenn eine Seite nicht will, dann ist es zwecklos und die Vereinbarung ist nicht durchsetzbar.

also, das ginge dann halt weiter an das familiengericht (bei uns jedenfalls)

27.09.2023 15:12 • #21


alleswirdbesser
Zitat von Balu85:
Einschulung meines Wissens nach auch nur mit BEIDEN Unterschriften.

Aber letztendlich muss das Kind eingeschult werden? Wie soll das im Verweigerungsfall funktionieren?

Bei meinem ersten Umzug wurde die Unterschrift des Vaters tatsächlich verlangt bei der Ummeldung. Beim zweiten (anderes BL) nicht. Auf meine Frage hin, hieß es die Kinder müssen mit umgemeldet werden, wo sollen sie sonst hin?

27.09.2023 15:25 • #22


B
Zitat von DieSeherin:
das jugendamt stellt nämlich wirklich das kindeswohl in den mittelpunkt, nicht das elternwohl.

Genau das würde ich dir auch in allen Beratungsgesprächen und auch den Elterngesprächen mit deiner Ex empfehlen, lieber @Balu85. Argumentiere aus der Sicht des Kindeswohls. Nicht ich als Papa will, ich als Papa wünsche mir, ich als Papa habe das Recht, sondern unsere Tochter hat das Recht auf beide Eltern, sie will Zeit sowohl mit Mama als auch mit Papa verbringen, unsere Tochter hängt an ihren Hobbys, Freunden, Familie hier in der Umgebung, ihre Spielkameraden leben alle hier und werden aus dem Kindergarten in unsere Grundschule hier im Ort wechseln, wer weiß, vielleicht merkt auch deine Ex, dass ein Umzug zu Next keine schöne Geschichte für eure Tochter wird. Wie lange kennt sie Next, wie kommt sie mit ihm zurecht? Was hindert Next zu deiner Ex zu ziehen?

27.09.2023 15:39 • x 2 #23


baieutli
Puuh schwierige Situation. Privat habe ich keine Erfahrungen mit dem Jugendamt da ich kinderlos bin.

Jedoch arbeite ich in meinem Job viel mit dem Jugendamt zusammen, aber in Österreich und ich meine wir arbeiten recht ähnlich.
Zunächst einmal brauchst du keinen Kummer haben, ein 5 jähriges Kind sollte (und wird hoffentlich auch in Deutschland) nicht gefragt werden wo es leben will. Das würde das Kind in einen massiven Loyalitätskonflikt bringen. Ihr könnt das nur auf Erwachsenenebene klären. Problematisch ist auch, dass es eine Sache ist bei der kein Kompromiss möglich ist. Die Idee einer Beratung beim Jugendamt finde ich super, jedoch ist dies tatsächlich nur eine Beratung. Die Entscheidung wer schlussendlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat kann nur durch das Familiengericht getroffen werden. Natürlich wirr aber jedes Gespräch beim Jugendamt dokumentiert und der oder die zuständige Sachbearbeiter:in wird vom FG um Stellungnahme gebeten oder auch zu den Verhandlungen eingeladen.
Sollte die Situation bei den Familiengerichten jedoch ähnlich sein wie in Österreich, dann musst du dich auf eine lange Dauer der Verhandlung und hohe Kosten einstellen.
Ich betreue derzeit einen Fall in dem die Verhandlung seit zwei Jahren läuft und immer neue Gutachten angefordert werden deren Erstellung wieder monatelang andauert.

Gefühlsmäßig muss ich schon sagen, dass Mütter in meinen Augen vor Gericht definitiv bessere Karten haben solange sie sich nichts zu Schulden kommen lassen. Ich kenne weder dich, noch deine Ex und muss trotzdem aus fachlicher Sicht sagen, dass du dir gut überlegen musst ob du den gerichtlichen Weg (der natürlich dein Recht ist) gehen magst.

Worst case wäre natürlich, wenn deine Tochter aufgrund der laufenden Verhandlung im jetzigen Ort eingeschult wird und nach zwei Jahren aus dem noch mehr gefestigten Umfeld gerissen wird.

27.09.2023 19:01 • x 1 #24


S
@baieutli
In Deutschland werden sehr wohl Kinder vor Gericht befragt bei strittigen Umgangsfragen. Meine Tochter wurde mit 6 Jahren heulend vor Gericht befragt. Das ist in unserem System leider so. Wenn keine Einigung der Eltern mgl. ist, entscheidet das Gericht nach Anhörung der Kinder. Das macht kein Richter gerne. Bei uns hat die Richterin zweimal bittend geschrieben zu einer Einigung zu kommen, um dem Kind das zu ersparen. Letztendlich wurde das Kind unter Auschluss von der Richterin befragt. Und hat gesagt, sie möchte beide Eltern gleichermaßen sehen. Eine Wahnsinnsbelastung.

27.09.2023 19:59 • #25


S
Weiterer Interessanter Punkt. Zieht die Dame mit Kind plötzlich weg, dann ändert sich der Gerichtsstand und die Zuständigkeit des JA. Beides auf den Meldeort des Kindes.

27.09.2023 20:04 • #26


Balu85
Zitat von acre:
Kann deine Frau mit ihrer Arbeit argumentieren? Hast du die Möglichkeit deine Arbeitszeiten zu ändern? Kannst du, wenn es hart auf hart kommt das Residenzmodell bei dir machen?

Mit der Arbeit nicht wirklich, da wäre mein ursprünglicher Vorschlag wohl sogar noch sinnvoller für sie.
Meine Arbeitszeiten, da hab ich mit meinem Chef gesprochen und es gibt zumindest eine Lösung damit ich mehr und längere Betreuungsintervalle haben könnte. Aber ich denke mal auch daran wird NF wieder etwas auszusetzen habe. Außerdem wollen wir (Ich und Chef) noch mit den Kollegen sprechen, denn diese trifft es ja teils auch irgendwie.
Zitat von Solskinn2015:
Ich vermute, dass Dein Schichtdienst bei einem strittigen Umgang Dir negativ ausgelegt wird.

Das brauchst du nicht vermuten, das ist so.
Zitat von Brightness2:
Argumentiere aus der Sicht des Kindeswohls. Nicht ich als Papa will, ....

Das mache ich eigentlich schon die ganze Zeit der NF gegenüber.
Zitat von baieutli:
Gefühlsmäßig muss ich schon sagen, dass Mütter in meinen Augen vor Gericht definitiv bessere Karten haben solange sie sich nichts zu Schulden kommen lassen.

Und so kenne ich es auch, also der Regelfall ist Vor dem Gesetz sind erstmal beide gleich...aber die Mama ist halt die Mama.
Zitat von Solskinn2015:
In Deutschland werden sehr wohl Kinder vor Gericht befragt bei strittigen Umgangsfragen. Meine Tochter wurde mit 6 Jahren heulend vor Gericht befragt. Das ist in unserem System leider so. Wenn keine Einigung der Eltern mgl. ist, entscheidet das Gericht nach Anhörung der Kinder

Richtig und genau das möchte ich nicht (NF wohl auch nicht). Auch wenn nach aktuellem Stand und dem was mir von NF und der Gurke so mitgeteilt wird ihre Entscheidung klar wäre. Aber sie soll es nicht entscheiden. Da es zum einen immer nur eine Momentaufnahme ist und außerdem ich nicht alleine die Betreuung sichern kann. NF kann der Umzug nicht verboten werden, nur ein Kompromissvorschlag nahegelegt...aber im schlimmsten Fall müsste sich die Kleine Maus entscheiden und das Ergebnis ist dennoch das gleiche. Ich weiß nicht ob ich dann eher, im Gedanken an König Salomon, zähneknirschend meiner NF ihren Willen lasse.
Zitat von Solskinn2015:
Weiterer Interessanter Punkt. Zieht die Dame mit Kind plötzlich weg, dann ändert sich der Gerichtsstand und die Zuständigkeit des JA. Beides auf den Meldeort des Kindes.

Ja ich weiß, ob das dann aber negativ, positiv oder neutral ist kann ich nicht beurteilen.

27.09.2023 20:47 • #27


tlell
Zitat von Balu85:
NF kann der Umzug nicht verboten werden,

Doch kann er. Sie braucht dazu deine Zustimmung, wenn sie euer Kind mitnehmen will.

27.09.2023 21:14 • #28


S
@Balu85 Letzteres macht es schwerer, wenn strittig werden. Du müsstest Dich an das JA vor Ort wenden. Nicht einfach wenn da hunderte von km dazwischen liegen. Selbiges gilt für das Gericht.

28.09.2023 20:43 • x 1 #29


S
@tlell Die Praxis sieht vielmals anders aus.

28.09.2023 20:44 • #30


A


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