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Er lässt mich nicht zur Ruhe kommen

C
Zitat von Brightness2:
Hast du mal überlegt, dir ein paar Beratungsstunden bei einer Familienberatung -Caritas, Diakonie, was auch immer- allein zu gönnen? Sie beraten meist kostenlos, kennen andere Anlaufstellen, können dir auch wichtige Inputs zum Umgang mit eurem Sohn geben, gerade, wenn er in einen Loyalitätskonflikt zu rutschen droht.

Unterschreib. Das würde ich auch als ersten Schritt empfehlen. Meist bekommt man da auch ganz zeitnah Termine. Wenn Du jemanden zum Reden hast (und ja, Freunde und Familie sollte man hier nicht überbeanspruchen), wird es Dir auch leichter fallen, Deinem Ex gegenüber stark, souverän, abgrenzend und unemotional zu sein - das ist wiederum total wichtig für Dein Selbstwertgefühl.

Und ja - sie können Dich auch bezüglich Deines Sohnes beraten. Das liest sich echt ganz schlimm, der arme Kleine. Meine Kinder hatten (und haben), obwohl schon älter, auch schlimme Loyalitätskonflikte - das ist als Eltern echt schwer auszuhalten.

Was das Patchworkgedöns angeht, habt Ihr ja noch die besondere Situation, dass die Neue die Mutter des Freundes ist - das macht es aus meiner Sicht nochmal schwieriger. Gefühlsmäßig würde ich sagen, dass es gut wäre, wenn er Euren Sohn (und ggf. auch den anderen Jungen) erst einmal da rauslassen könnte - aber klar, Du kannst ihn nicht zwingen. Mein Ex hat damals ein gutes halbes Jahr gewartet, bis er das Patchworkgedöns gestartet hat - dafür war ich ihm sehr dankbar.

15.07.2024 12:30 • x 2 #31


E
Zitat von Alduin:
Macht sie das dürfte er sie auf Schadensersatz verklagen.... Hör bitte auf solche rechtlich fragwürdigen Ratschläge zu geben.

Wohnt er offiziell mit Ummeldung bei der anderen Frau und alles ist anwaltlich geregelt, darf sie Selbstverständlich das Schloss wechseln und Besuch der Kinder nach Absprache .
Oder meinst Du er darf auf Dauer in ihr Leben spazieren wann er möchte ?

15.07.2024 12:37 • x 1 #32


A


Er lässt mich nicht zur Ruhe kommen

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B
Zitat von 123ABC:
Wohnt er offiziell mit Ummeldung bei der anderen Frau und alles ist anwaltlich geregelt, darf sie Selbstverständlich das Schloss wechseln und Besuch der Kinder nach Absprache . Oder meinst Du er darf auf Dauer in ihr Leben spazieren wann er möchte ?

Lies doch bitte den Eingangspost. Wir schreiben hier über die Anfangszeit der Trennung. Nicht auf Dauer. Er ist noch nicht einmal ausgezogen. Seine Sachen sind noch im Haus. Es ist gerade mal zwei Wochen her. Natürlich darf sie ihn nicht aussperren. Was ist mit dir los, was veranlasst dich, ständig irgendwelche zweifelhaften juristischen Ratschläge zu geben, die den oder die jeweilige TE in Teufelsküche bringen können? Gefühlter, subjektiver Gerechtigkeitssinn, eigene Betroffenheit ist nicht mit Recht zu verwechseln.
Zitat von MotA:
Ich wurde vor 2 Wochen von meinem Mann verlassen.

Zitat von MotA:
wohnt er nun seit 2 Wochen bei ihr.

Zitat von MotA:
Er wohnt zwar bei der anderen Frau, ist aber täglich in unserem Haus. Er arbeitet teils am PC. Er hat kaum Sachen mitgenommen und nutzt die Garage mittlerweile als Büro und Aufenthaltsort.

15.07.2024 12:46 • x 5 #33


A
Zitat von MotA:
Ich suche seit 2 Wochen im Kopf permanent nach dem „Warum“, beleuchte unsere Beziehung aus allen Winkeln und suche den Auslöser. Sicher habe ich Fehler gemacht. Wir sind alle nur Menschen… Aber wenn man 22 Jahre immer offen sprechen konnte und sagen durfte, dass gerade etwas fehlt - Warum plötzlich nicht mehr? Ich und unsere Ehe hätten es verdient, zu kämpfen und wenigstens den Versuch zu wagen, den Karren aus dem Dreck zu ziehen.

Dein Mann ist kopfmäßig viel weiter als du.
Deswegen will er auch keinen Versuch unternehmen an eurer Ehe zu arbeiten. Er hat sich über Wochen bzw. Monate Gedanken gemacht (mit wahrscheinlich tatkräftiger Unterstützung seiner Affäre und Next) und für sich eine Entscheidung getroffen.
An der wird er auch nicht mehr rütteln... solange sein Plan aufgeht. Kann sein, dass er nochmal auf dich zukommt wenn es doch nicht mit Next klappt.

Das alles sollte für dich aber im Moment keine Rolle spielen. Du bist mental (noch) nicht in der Lage deine Beziehung wirklich aufarbeiten zu können. Im Moment regieren bei dir die Velrustängste, der Schock und die Verzweiflung und mit denen als kostenloser Taktgeber kann man nicht objektiv auf die Ex-Beziehung schauen.

Mein Rat (der hier schon geschrieben wurde): Lenk dich ab. Kümmere dich um dein Kind, kümmere dich um dich selbst.


Zitat von MotA:
Ich glaube, ich brauche wirklich dringend die vielmals zitierte Rechtsberatung, um irgendwo anzufangen… Danke!

Ja die brauchst du.
Kopiere alle Unterlagen von euch und damit dann ab zum Anwalt.

15.07.2024 12:47 • x 4 #34


A
Zitat von 123ABC:
Wohnt er offiziell mit Ummeldung bei der anderen Frau und alles ist anwaltlich geregelt, darf sie Selbstverständlich das Schloss wechseln und Besuch der Kinder nach Absprache .

Nichts davon steht in ihrem Text und nichts davon hast du vorher in deiner Antwort geschrieben.
Eben deswegen schreibe ich: Hör auf rechtlich fragwürdige Ratschläge zu geben.

Zitat von 123ABC:
Oder meinst Du er darf auf Dauer in ihr Leben spazieren wann er möchte ?

Willst du nur provozieren oder hast du den Wortlaut deines Beitrags schon wieder vergessen?

Zitat von 123ABC:
Er ist ausgezogen und ich rate Dir es per Anwalt zu klären , wann er das Haus betreten darf.
Ändere das Schloss , er wohnt dort nicht mehr

15.07.2024 12:51 • x 1 #35


paul258
(Der Thread ist kaum paar Stunden alt und wird schon, wie fast jeder hier mittlerweile, zerschossen. Das kann NICHT im Sinne der te sein. Deshalb bitte private Streitereien via DM klären, danke im Namen vieler.)

15.07.2024 12:59 • x 4 #36


E
Zitat von MotA:
dass er irgendwann „aufwacht“ und wieder zu dem Menschen wird, der er mal war…

Würdest Du ihn dann zurücknehmen ?

15.07.2024 13:17 • x 1 #37


B
@paul258 Ich lese keine persönlichen Streitigkeiten. Juristisch fragwürdige Empfehlungen, welche die TE ernsthaft in die Bredouille bringen können, sollten richtig gestellt werden. Das hat mit persönlichen Befindlichkeiten und Streitereien nichts zu tun.

15.07.2024 13:19 • x 2 #38


E
Zitat von Alduin:
Nichts davon steht in ihrem Text und nichts davon hast du vorher in deiner Antwort geschrieben.
Eben deswegen schreibe ich: Hör auf rechtlich fragwürdige Ratschläge zu geben

Liest Du meinen Text konkret , steht das Wort Anwalt klar und deutlich .
Ich frage mich übrigens wie Du mit Deinen gerade mal 27 Jahren scheidungserfahrene Ratschläge geben willst , besonders wenn es um Trennung / Scheidung / Rechte an Immobilien und rechtliche Vereinbarungen bezüglich Aufenthalt und Unterhalt , geben kannst ?

Wie oft hast Du denn die Situation schon durchlebt ?
Wahrscheinlich noch nie .
Ich möchte Dich belehren :

Erst wenn ein Ehepartner ausgezogen ist, bereits alle seine Sachen mitgenommen hat und man davon ausgehen kann, dass er oder sie alle Rechte an der Wohnung willentlich aufgegeben hat, dürfen die Schlösser ausgetauscht werden.

Er hat nicht das Recht im Trennungsjahr einfach zu erscheinen, wann es ihm in den Kram passt

15.07.2024 13:25 • #39


E
Zitat von Brightness2:
@paul258 Ich lese keine persönlichen Streitigkeiten. Juristisch fragwürdige Empfehlungen, welche die TE ernsthaft in die Bredouille bringen ...

Es handelt sich um keine juristische fragwürdige Empfehlung, sondern sich familienrechtlich beraten zu lassen und alles schriftlich zu vereinbaren , auch bezüglich der Kosten für das Haus und des Unterhalts .
Danach empfiehlt es sich das Schloss nach einer angemessenen Zeit zu wechseln , damit die @te nicht das Gefühl
hat ,ausgeliefert zu sein ohne das Recht auf Privatsphäre und der Exmann kommt und geht , wann er möchte
@alduins Tonfall hat sich etwas in der Musik falsch eingependelt, er mit seinen gerade mal 27 lehnt sich da wohl etwas weit aus dem Fenster ! Ziemlich respektlos Scheidungserfahrenen Personen gegenüber !
Selbstverständlich ist wohl jedem
bewusst , alles wesentliche per Anwalt klären zu lassen , bevor das Schloss gewechselt wird.
Oft wirkt es auch , merkt der Schuldige Partner , der die Beziehung beendet und schon die neue am Start hat , dass die verlassene Ehefrau durchaus fähig ist , sich zu wehren juristisch.

15.07.2024 13:34 • #40


M
@123ABC Wenn MEIN Mann vor meiner Tür stehen würde und mir glaubhaft versichert, dass er nicht er selbst war, würde ich uns definitiv eine Chance geben. Viel Mut, Arbeit, Willen und Kraft investieren, um uns zurück zu bekommen…
Aber diesen fremden Mann, der uns absichtlich so weh tut - Nein, den würde ich nicht wollen.

Ich bin überwältigt von euren ganzen Nachrichten, dem Verständnis und den Tipps. Danke! Es überfordert mich zwar gerade, aber ich hab ja Zeit ohne Ende, alles zu durchdenken.

15.07.2024 13:40 • #41


Gwenwhyfar
Fakt ist, dass auch viele Anwälte raten, das Schloss austauschen zu lassen. Ja, es ist nicht lege artis, aber er muss sich ja erstmal wehren usw.

15.07.2024 13:45 • x 2 #42


E
Zitat von MotA:
@123ABC Wenn MEIN Mann vor meiner Tür stehen würde und mir glaubhaft versichert, dass er nicht er selbst war, würde ich uns definitiv eine Chance ...

Vielleicht besinnt er sich ja noch aber Du solltest es ihm nicht zu leicht machen .
Ein Anwalt für Familienrecht hilft Dir da weiter , vielleicht fängst Du an alle Unterlagen wie Gehaltsabrechnungen, Unterlagen des Hauses , Bankunterlagen über Kredite , Versicherungsnachweise etc. zusammenzupacken und mitzunehmen zum ersten Gespräch. Erfahrungsgemäss ist der Partner der verlassen hat erstmal informiert welche finanziellen Verpflichtungen auf ihn zukommen wendet sich das Blatt und er versucht mit neuer Partnerin im Familienhaus zu leben.
Davor musst Du Dich schützen.
Trockne die Tränen und kämpfe .

15.07.2024 13:48 • x 2 #43


P
@MotA
Hallo MotA

Menschen ändern sich, meist nicht zum Positiven. Das kann man als Partner nicht immer nachvollziehen, so wie in meinem Fall


Zitat von 123ABC:
Ändere das Schloss , er wohnt dort nicht mehr


Ich lese disen Unsinn hier immer wieder.

@MotA kann ihn nicht einfach vor die Tür setzen. Er ist auch noch nicht ausgezogen und hat auch noch seine Sachen dort.

Wenn Du das Schloss austauschst, lässt er es aufbohren und präsentiert Dir die Rechnung

Ich vermute, das Haus gehört euch beiden?

Willst Du das Haus alleine nutzen, er aber nicht ausziehen, kannst Du beim Familiengericht die Zuweisung des Hauses beantragen, jedoch nur, wenn dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.

Nur um das zu verdeutlichen: Wenn er freiwillig ausgezogen ist, um zunächst weiteren Streit zu vermeiden und dabei seine persönlichen Gegenstände im Haus gelassen hat, so kann er weiterhin in das gemeinsame Haus zurückkehren. Das Verlassen stellt also keinen tatsächlichen Auszug oder Umzug dar.
Ist er jedoch mitall seinen Sachen ausgezogen (was aktuellwohl nichtderFallist), kann er nur dann wieder einziehen, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach dem Auszug Dir das mitgeteilt hat.

Bleibst Du im Haus wohnen, kann er von Dir eine Vergütung verlangen, die mit dem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verrechnet werden kann
Daneben hast Du natürlich auch Anspruch auf Unterhalt für das Kind abzgl. hälftigem Kindergeldanspruch.

Darüber hinaus schmälern natürlich die Kreditraten den Unterhaltsanspruch

Ein Anwalt wird Dir genau alles ausrechnen.

15.07.2024 16:29 • x 2 #44


tlell
Wenn der Ehepartner ausgezogen ist mit ALLEN seinen Sachen und im Laufe von 6 Monaten nicht zurück geht, gilt die gemeinsame Wohnung als aufgegeben. Erst dann dürfen Schlösser getauscht werden. Es sei denn der Ehepartner erklärt in diesen 6 Monaten schriftlich seinen Willen in die Wohnung zurück zu kehren. Dann erfolgt das tatsächlich erst nach dem Trennungsjahr. Vorher haben beide Ehepartner das Recht die Ehewohnung/ Haus zu nutzen/ bewohnen.

Man kann nur in Härtefällen erreichen das einem die Wohnung zugesprochen wird vor Ende des Trennungsjahres.

Das ist die Rechtslage.

15.07.2024 16:39 • x 3 #45


A


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