LostGirl1
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LostGirl1
Zitat von HeartOfGold:Demnach liegt kein konkludentens Handeln vor, wenn ein Mieter das Mietobjekt zwar nutzt, jedoch keine Miete dafür zahlt.
LostGirl1
Zitat von HeartOfGold:Demnach liegt kein konkludentens Handeln vor, wenn ein Mieter das Mietobjekt zwar nutzt, jedoch keine Miete dafür zahlt.
Zitat von LostGirl1:naaa - so ganz deutlich formuliert das die TE nicht - auch wenn es anzunehmen ist, dass er nichts zahlt.
Ich glaub, da werden wir wohl auf weiteren Input warten müssen, alles andere ist Glaskugelguckerei
silbererde
LostGirl1
Zitat von silbererde:würde ich die Sache gerne ohne deren Hilfe regeln
Zitat von silbererde:im Grunde genommen ist er ziemlich arm dran, weil er vieles in seinem Leben verbockt hat
Zitat von silbererde:ich sehe nicht ein ihn immer und immer wieder aus der sch. zu ziehen, weil er selbst keine Verantwortung übernimmt
Zitat von silbererde:und eigentlich benutzt er mich nur noch zu seinen Gunsten, auch wenn ihm das natürlich nicht bewusst ist.
Benita
Zitat von silbererde:Dazu kommt die Angst, dass hier irgendwann die Polizei oder der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht oder sie seinen Lohn pfänden, weil er vereinbarte Raten von verschiedenen Gläubigern nicht bezahlt.
Das würde dann wieder mich mit betreffen, weil er kein Geld hat und ich dieses finanzielle Loch mit auffangen muss.
Zitat von Spreefee:
Es besteht ein Mietvertrag. Der entstand durch konkludentes Handeln.
Also, Eltern kündigen Mietvertrag über RA bis zum.... Ansonsten Räumungsklage.
Geht, geht gut und mit dem richtigen Anwalt schnell.
Zitat von BlueApple:Ist aber eine langwierige und kostspiele Sache. Zuerst muss ein Räumungstitel erwirkt werden. Dies geschieht durch eine Räumungsklage.
Wenn der Titel vorliegt, kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Der verlangt aber einen ordentlichen Vorschuss, bevor er die Wohnung räumen lässt.
Ob die Kosten, die anfallen, anschließend beigetrieben werden können, bleibt abzuwarten. Die Prognose ist aber gleich bei null.
Zitat von Benita:Wenn du deine Eltern nicht mit ins Boot nehmen magst, suche allein einen Anwalt für Mietrecht auf und lasse dich beraten, vielleicht übernimmt die Haftpflicht die Kosten (vorher kontaktieren) oder du musst für die Beratung bei einem Anwalt ca. 190 Euro zahlen, vielleicht reicht es schon aus wenn du weißt wie du dich verhalten kannst/sollst - wichtig ist für alles Nachweise zu bekommen.
Benita
Zitat von SweetCookie:Egal, mal zur Sachlage. Du kannst ihn tatsächlich rein rechtlich von jetzt auf gleich vor die Tür setzen und er könnte dir nichts.
Zitat:Die Haftpflicht übernimmt das nicht
LostGirl1
Zitat von Benita:Bei Rechtsfragen immer den Anwalt zu Rate ziehen,
Zitat von SweetCookie:weil er nachweislich nichts gezahlt hat.
Zitat von silbererde:Zur Mietfrage: Ja, mein Partner (Ex-Partner) zahlt Miete bar auf die Hand und beteiligt sich auch mehr oder weniger an den Lebensunterhaltskosten
KBR
Merilin
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