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Entscheidung zwischen Familie oder der Geliebten

D
Zitat von Lotte08:
Hast du ihr das je ausdrücklich gesagt? Wahrscheinlich nicht.

Ich denke nicht , denn täte er dieses, wäre die Affäre mit größter Wahrscheinlichkeit beendet.

So hält man die Geliebte an der Stange.

26.01.2023 09:49 • x 8 #11866


B
Zitat von Debby3:
So hält man die Geliebte an der Stange.

Sehr hübsch

26.01.2023 11:08 • x 3 #11867


A


Entscheidung zwischen Familie oder der Geliebten

x 3


E
@playmobil habe dir versucht, eine PN zu schreiben. Das hat leider nicht geklappt.

26.01.2023 15:15 • #11868


F
Zitat von playmobil:
macht sie auf mich einen guten Eindruck. Sie richtet unsere Haushälfte gerade schön ein. Sie geht darin auf. Ich bin mir sicher, dass der Zusammenhalt der Familie über alles steht. Ein Umzug, steht nicht mehr im Raum.

Ist das ok für dich, dass deine Frau IHREN Traum vom Haus und vom Umzug zur Familie für deine Affäre und dein derzeitiges Halbgares Mal sehen ob die Gefühle wiederkommen aufgegeben hat?
Es liest sich nämlich so.

Zitat von playmobil:
in meinem alten Leben nochmal glücklich bzw zufrieden werde. Ich auch kaum etwas dafür tue ...

Genau.
Du tust nichts.
Du wartest, dass durch Zauberhand irgendwas passiert.
Du eines Morgens aufwachst und denkst: Wooooow, meine Frau. Die liebe ich so sehr!
Spoiler:
Das wird nicht passieren.

Wag es halt nicht, dich am Ende hinzustellen und zu sagen: tja, da könnte man nichts machen, die Gefühle waren einfach nicht mehr so da.

Wobei ich in Anbetracht deines Schreibens hier nahezu ausschließen kann, dass du selbst den Mut hast, dich von deiner Frau zu trennen ohne eine Neue im Hinterzimmer.

26.01.2023 21:29 • x 3 #11869


F
PS:
DAS wäre ein Thema, ein m.e. sinnvolles Thema für deine Therapie; Hinzuschauen, warum du so sehr auf die Weisung, den Rat oder die Anerkennung anderer angewiesen bis.

Dass.deine Ex Affäre dir nun die Aufmerksamkeit entzieht, damit kommst du nicht klar - obwohl du im Vorfeld ALLES dafür getan hast, sie genau in diese Entscheidung zu drängen.
Die Kinder, die die Aufmerksamkeit deiner EF forderten (weswegen du auch keine mehr willst).
Die mehrfache Betonung hier des Status' (s. Porsche, s. Studium).

All das führt.dazu, dass ich in dir so gar nicht den toughen Player sehe, mit Freundeskreis und Sport und Studium und Haus und 3.Autos, sondern ein Männlein, dass hinter der Aufmerksamkeit von Frauen im Speziellen und der Gesellschaft im Allgemeinen lechzt.
Willst du mit dem Studium mit deiner besserverdienenden Frau gleich ziehen?

Deinen letzten Berechnungen zu Folge gehört ihr das Haus ohnehin mehr als dir, weil sie.mehr davon abbezahlt? Oder war sie eine der naiven Frauen wie ich, die 50:50 eingetragen haben?

27.01.2023 00:41 • #11870


ElGatoRojo
Zitat von Florentine:
Oder war sie eine der naiven Frauen wie ich, die 50:50 eingetragen haben?

Erinnere ich es falsch, dass so etwas beim Notar (Kaufvertrag) festgelegt wird? Und man sich zuvor oder spätestens da auf eine Quote einigt?

27.01.2023 01:21 • #11871


T
Zitat von ElGatoRojo:
Erinnere ich es falsch, dass so etwas beim Notar (Kaufvertrag) festgelegt wird? Und man sich zuvor oder spätestens da auf eine Quote einigt?

An sowas kann ich mich nicht erinnern.
Und so lange ist es bei uns noch nicht her. Da wurde keine Quote festgesetzt.

Aber wenn das Haus vom gemeinsamen Haushaltseinkommen abgezahlt wird, gehört es sicher beiden 50:50.

Anders ist, sagte uns die Notarin, wenn bspw. einer gleich 3/4 der Summe in bar einzahlt und das so festgehalten wird (also dass noch eindeutig nachvollziehbar und belegt ist, dass einer so viel mehr eingezahlt hat) - das bekommt man später im Trennungsfall auch wieder so raus! Da wird nicht einfach 50:50 gemacht.

Aber ganz ehrlich - hier finde ich es jetzt doch bissle kleinlich.
Seien wir alle mal ehrlich: würde Playmobil besser verdienen und die Frau einen Ticken weniger würde sich jetzt keiner darüber mokieren, dass das Haus beiden zu 50:50 gehört.
Das ist in Zugewinngemeinschaften halt so.

27.01.2023 01:27 • x 1 #11872


ElGatoRojo
Zitat von thegirlnextdoor:
An sowas kann ich mich nicht erinnern.
Und so lange ist es bei uns noch nicht her. Da wurde keine Quote festgesetzt.

Wenn du als Ehepaar in Deutschland ein Grundstück kaufst, dann erwirbst das Ehepaar in der Regel das Grundstück jeder zur ideellen Hälfte (also 50-50 %). Das wird beim notariellem Kaufvertrag festgelegt und natürlich dementsprechend in das Grundbuch eingbetragen. Wer von den Eheleuten das Geld aufbringt ist dabei völlig irelevant.

Wenn das anders sein soll, muss das entsprechend notariell festgelegt werden (z.B. nur einer wird Grundstückseigentümer, weil er z.B. das Grundstück geerbt hat). Gibt natürlich auch die zum Glück aussterbende Sorte von Ehefrauen, die so dumm sind und beim Kaufvertrag den Mann als Alleineigentünmer eintragen lassen.

27.01.2023 01:49 • x 2 #11873


T
Zitat von ElGatoRojo:
Wer von den Eheleuten das Geld aufbringt ist dabei völlig irelevant.

Hm... das sagte uns die Notarin vor ein paar Jahren anders, und ich kenne sogar einen Scheidungsfall wo es gerade anders war und tatsächlich anders geregelt wurde. (Da bezahlte der Mann das Grundstück, aufs Haus waren beide trotzdem 50:50 eingetragen. Aber als es an die Scheidung ging bekam er den vollen Grundstückswert wieder raus, das wurde nicht durch zwei geteilt.)

Die Notarin sagte zu uns, dass es automatisch als 50:50 zählt, wenn das Geld von einem gemeinsamen Konto kommt oder gemeinsam eingezahlt wird (da ist ja auch nicht mehr nachvollziehbar wem es gehörte), aber es sei anders, wenn einer explizit von seinem eigenen Konto zahlt und das auch belegen kann, dass es sich dabei um sein Geld handelte.
Ich hatte nämlich nachgefragt, da ich tatsächlich auch mehr in unser Haus einbezahlt habe - die Notarin versicherte mir auf Nachfrage mehrfach (und ich gehe davon aus, dass sie mich nicht angelogen hat ) dass ich das im Trennungsfall auch so wieder heraus bekäme. (Aber etwas komplexer ist es in unserem Fall schon, da mein Anteil noch in einer Immobilie steckt, die mir gehört und die für das Darlehen beliehen worden war -

selbstverständlich kommt keiner umhin, sich für seinen konkreten Fall ganz ausführlich beraten zu lassen...)

27.01.2023 01:55 • #11874


ElGatoRojo
Zitat von thegirlnextdoor:
Die Notarin sagte zu uns, dass es automatisch als 50:50 zählt, wenn das Geld von einem gemeinsamen Konto kommt oder gemeinsam eingezahlt wird (da ist ja auch nicht mehr nachvollziehbar wem es gehörte), aber es sei anders, wenn einer explizit von seinem eigenen Konto zahlt und das auch belegen kann, dass es sich dabei um sein Geld handelte.



Woher das Geld kommt ist völlig egal. In der Regel ist es ohnehin ein Bankkredit, der beide Eheleute verpflichtet - auch dann, wennn z.B. der Ehemann das Geld allein verdient oder meinetwegen auch sie.

Eigentümer des Grundstückes (zumindest in Deutschland) ist derjenige oder sind diejenigen, die in Abteilung I des Grundbuches als Eigentümer eingetragen sind. Dies Eigentum erwirbst du durch den notariellen Kaufvertrag. Und da ist es für Notare Routine, hier bei Eheleuten die ideelle Hälfte vorzusehen. Das wird im Kaufvetrag explizit gesagt und das muss es auch, damit es im Grundbuch korrekt eingetragen werden kann.

27.01.2023 02:05 • x 1 #11875


T
Zitat von ElGatoRojo:
Woher das Geld kommt ist völlig egal

Genau da sagte uns die Notarin etwas anderes.
Und es ist tatsächlich so: das Grundstück im obigen Fall bezahlte der Mann von seinem Geld (Erbe/Großmutter) und dennoch standen beide Eheleute gemeinsam im Grundbuch.
Bei der Scheidung wurde dann aber das Grundstück abgezogen - von dessen Wert bekam die EF nichts, nur eben Anteil von der Wertsteigerung.
Alle anderen Kosten für das Haus musste auch sie zu 50% tragen.
Gibt es das, dass im Grundbuch einer als Grundstücksbesitzer aber beide zu 50% als Hauseigentümer eingetragen sind? Falls ja, ok, dann war das da sicherlich so geregelt.

Dennoch wundert mich das jetzt sehr, was du sagst, da die Notarin zu mir explizit sagte: wenn sich eindeutig belegen lässt wer was eingezahlt hat, bekommt der das am Ende auch wieder raus. Der Rest 50:50.

Aber es ist wirklich sehr gut, dass wir darüber gesprochen haben - denn dann rufe ich demnächst mal bei der Notarin an und frage diesbezüglich nochmal ganz genau nach. In meinem Fall ist glücklicherweise noch nichts passiert, was nicht noch zu regeln wäre.

27.01.2023 02:17 • #11876


ElGatoRojo
Zitat von thegirlnextdoor:
Gibt es das, dass im Grundbuch einer als Grundstücksbesitzer aber beide zu 50% als Hauseigentümer eingetragen sind?

Nein - im Grundbuch ist der oder sind die Eigentümer eingetragen. Der Besitzer ist schlicht der, der das Grundstück unter der Hand hat und nutzt. Kann auch ein Mieter des Grundstücks sein. Oder eben der / die Eigentümer selbst (Beispiel selbstgenutztes Eigenheim). Besitzer einer Sache ist nicht immer auch der Eigentümer!

Wie das Grundstück bei der Regelung der Scheidungsfolgen behandelt wird, ist dann eine weitere Sache.

Zitat von thegirlnextdoor:
Dennoch wundert mich das jetzt sehr, was du sagst, da die Notarin zu mir explizit sagte: wenn sich eindeutig belegen lässt wer was eingezahlt hat, bekommt der das am Ende auch wieder raus. Der Rest 50:50.

Eben deswegen das
Du schilderst da oben einen sehr spezierllen Fall, wo offenbar ein großer Teil des Hauspreises nicht über einen Kredit bezahlt wurde.

27.01.2023 02:30 • #11877


ElGatoRojo
Zitat von thegirlnextdoor:
Gibt es das, dass im Grundbuch einer als Grundstücksbesitzer aber beide zu 50% als Hauseigentümer eingetragen sind?

Oder meinst du unterschiedliches Eigentum an Haus und Grundstück? Gibt es nur beim sog. Erbbaurecht. Ansonsten ist im Normalfall ein Haus nur zufälliges Bestandteil des Grundstückes und ist im Eigentum dessen oder derer, zu denen auch das Grundstück gehört.

27.01.2023 02:44 • #11878


T
@ElGatoRojo
Moin. Richtig, ich meinte natürlich Eigentümer, nicht Besitzer. Aber hier in Bayern nimmt man das nicht so genau und verwendet außerhalb der juristischen Fachsprache diese Begriffe durchaus auch synonym.
Es war in jedem Fall so, dass der Mann das Grundstück (komplett) bezahlt hatte, auf dem anschließend das gemeinsame Haus gebaut wurde, für das tatsächlich BEIDE im Grundbuch eingetragen waren und 50:50 (Kredit) zahlen mussten.
Bekam ich im Zuge der Scheidung live mit.
Als es darum ging dass der Wert geschätzt wurde, wurde das Grundstück rausgerechnet - der Frau stand nichts davon zu bis auf ein Anteil an der Wertsteigerung seit Kaufdatum.
Der Mann hatte es vollständig bezahlt und es gingen nicht 50% dessen, was er dafür in bar hingelegt hatte, in ihren Besitz über. (Was mE. absolut fair ist.)
Aber das wurde tatsächlich separat berechnet, das weiß ich noch (ist erst ein Jahr her).

Zitat von ElGatoRojo:
Oder meinst du unterschiedliches Eigentum an Haus und Grundstück?

Denke nicht dass das hier der Fall war.

Aber ich werde unsere Notarin auf jeden Fall nochmal näher befragen. Denn ich weiß noch ganz genau was sie mir sagte, ich hakte ja auch dreimal nach.

Aber, ja: es ging in der Tat nicht um aufgenommenen Kredit - es ging ja um die Anzahlung/Einzahlung.
Also wenn ein Haus bspw. 800.000 Euro kostet und einer der beiden Partner bezahlt bereits 400.000 davon direkt ab - aus Vermögen das nachweislich und eindeutig belegbar nur ihm gehörte!
Von einem solchen Fall spreche ich.
Nicht von dem gemeinsam aufgenommenen Kredit. Das ist natürlich wieder etwas anderes.

Aber das bringt Playmobil jetzt alles gar nichts
(Wobei es auch schon keine Rolle mehr spielt, da sich das Thema ja eh seit 700 Seiten im Kreis dreht, wird es ja sicher gestattet sein, mal für paar Beiträge abzudriften.)

27.01.2023 05:28 • x 1 #11879


S
@thegirlnextdoor

Also bei uns war es so, dass der Notar gefragt hat, wie die Anteiligkeiten eingetragen werden sollen und da wäre jede Aufteilung möglich gewesen, egal wer was bezahlt hat oder wie der Kredit ist. Für die Kreditaufnahme hat es die Bank wiederum schon interessiert....

Hier speziell hoffe ich , das die EF nicht nich für 100% sein Eigentum abbezahlt...

27.01.2023 08:15 • x 1 #11880


A


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