Name
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Name
Zitat von playmobil:Und sie entfällt, wenn man sie 1 Jahr selbst genutzt hat.
Zitat von playmobil:dann würde ich sicherlich nicht noch 800,- Euro Unterhalt zahlen. Never ...
Zitat von playmobil:Aber meinst Du wirklich, dass ich 800,- Euro oder mehr für Unterhalt bezahlen würde?
Nein, würde ich nicht.
Mae_bee
playmobil
Zitat von Name:Und ist für wieder für dich da?
Zitat von playmobil:Das mag ja alles schön und gut sein.
Aber meinst Du wirklich, dass ich 800,- Euro oder mehr für Unterhalt bezahlen würde?
Nein, würde ich nicht
Zitat von playmobil:Sie darf die Kinder letzten Endes aber nicht einfach so einpacken und mitnehmen.
Weil ein Haus, bleibt ein Gegenstand.
Zitat von playmobil:Hier oben, haben wir beide auch unsere Jobs. Die Kinder haben eine schöne Kita. Mein kleiner ist hier oben geboren und mein großer lebt hier, seid dem er ein 3/4 Jahr alt ist. Zur Schule, könnten Sie auch hier gehen.
Zitat von playmobil:Nichtsdestotrotz, müsste ich dem ganzen zustimmen. Das Haus unten, kann man
playmobil
Zitat von Maxy522:Viertens öhm nö wie gesagt Familien Gericht
Trust_him
Zitat von playmobil:Meine Frau wird sowas von kein Interesse an einem Familiengericht haben. Genauso wenig, wie ich.
playmobil
Zitat von Maxy522:Erstens diese Tabelle ist fest vom Staat geregelt da kommst du knilch auch nich drum herum Punkt!
SchlittenEngel
Zitat von playmobil:Meine Frau wird sowas von kein Interesse an einem Familiengericht haben. Genauso wenig, wie ich.
Name
Zitat von playmobil:Meine Frau wird sowas von kein Interesse an einem Familiengericht haben.
Zitat von playmobil:Unterhalt, können WIR selbstverständlich nach der Trennung oder Scheidung auch privat regeln. Ich kann im gegenseitigen Einvernehmen mit meiner ...
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Zitat von Trust_him:Wann sprichst du mit deiner Frau über eure Trennung?
Zitat von playmobil:Meine Frau wird sowas von kein Interesse an einem Familiengericht haben. Genauso wenig, wie ich.
Zitat von playmobil:Unterhalt, können WIR selbstverständlich nach der Trennung oder Scheidung auch privat regeln. Ich kann im gegenseitigen Einvernehmen mit meiner Frau vereinbaren, in welcher Höhe Sie Unterhalt fordert.
Es muss nichts übers Familiengericht laufen.
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