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Emotionaler Missbrauch / psychische Gewalt als Straftat

Zweizelgänger
@Forenleitung
Bitte löscht das Thema, sollte es gegen die Forenregeln verstoßen und gebt mir bescheid. Danke euch!

Da ich auf dieses Thema hier immerwieder stoße und man daran wirklich erkennen kann, was das mit den Menschen macht, habe ich mich dazu entschieden, den Link hier reinzustellen.

Ich persönlich glaube, dass es leider immer schwer sein wird diese Verhaltensweisen zu beweisen, aber ich erhoffe mir dadurch eine Sensibilität für das Thema.

https://epetitionen.bundestag.de/petiti...07033.html

Ausschnitt Text zur Petition :

Emotionaler Missbrauch hat für ein Opfer schwerwiegende Folgen, die mindestens so schlimm sein können wie zum Beispiel bei einer rein körperlichen Misshandlung. Bei Kindern und Jugendlichen kann dieser zu schweren Entwicklungsstörungen führen und auch bei Erwachsenen können ein psychisches Trauma, Depression, Hilflosigkeit, Angst und PTBS als Folge eines emotionalen Missbrauchs und der seelischen Verletzungen entstehen. 

Bei einem emotionalen Missbrauch benutzt der Täter sein Opfer gegen dessen Willen über eine psychische Ebene. Mögliche Formen des emotionalen Missbrauchs sind zum Beispiel:


Einschüchterung durch Aggression
Mobbing
Entzug von Aufmerksamkeit und/oder Liebe zwecks psychischer Manipulation
Verhöre mit Androhung von empfindlichen Konsequenzen (ansonsten verlasse ich Dich)
Benutzung des anderen als Ablassventil
Strafandrohungen
bewußtes Belügen
Verweigerung der Kommunikation aus Manipulationsgründen 
emotionale Erpressung
Haltlose Kritik, Abwertungen, Schuldumkehr, verbale Angriffe, vor allem bei Partnern mit einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung.

Weitere Informationen auf der Seite über den Link.

Es fehlen noch Stimmen..!

Alles Liebe

08.03.2020 08:35 • x 4 #1


Mayla
Noch viel wichtiger wäre für mich die Prävention.

Wie kann ich mich selbst vor emotionaler Gewalt schützen? Wie kann ich mich bemächtigen? Was hilft mir dabei, ein gutes Gespür für mich zu entwickeln, damit ich rechtzeitig Grenzen ziehen und damit eigenverantwortlich handeln kann? Wie bringe ich das auch meinen Kindern bei?

Liebe Grüße

08.03.2020 08:49 • x 1 #2


A


Emotionaler Missbrauch / psychische Gewalt als Straftat

x 3


Zweizelgänger
Ja da hast du grundsätzlich recht.

Leider ist es aber oft so, dass genau diese Kandidaten zunächst die tollsten, spannensten und liebevollsten Menschen geben und sich dann plötzlich drehen bzw zeigen.

Klar wäre ein vorher Erkennen da gut, aber geht das so einfach ?!

08.03.2020 08:53 • x 1 #3


B
Finde das Thema gut,wäre schön,wenn es ein Fix.thema werden könnte,damit die Betroffenen alle Infos sofort parat haben.Vielleicht noch durch Stellen ergänzen, an die man sich wenden kann?

08.03.2020 09:03 • x 2 #4


T
Wer hat diese Petition veranlasst? Hast du da die Quelle?

Ich finde das Thema im Sinne der Prävention unglaublich wichtig. Aber solche Sachen machen mich irgendwie stutzig. Sorgt das nicht für mehr Spaltung als alles andere?

Ich meine die Grenzen sind fließend und nicht alles ist gleich emotionaler Missbrauch. Ich weiß nicht, ich bin da irgendwie zwiegespalten. Und ich war in einer toxischen Beziehung und hoffe, dass es meiner Nachfolgerin besser ergeht als mir. Aber ich hätte meinen Ex nie angezeigt oder unter Tatverdacht gestellt. Evtl. sind meine Erfahrungen auch nicht krass genug. Keine Ahnung. Und es gibt ja für Opfer von Mobbing, Stalking etc. bereits Regelungen.

Ich weiß es nicht, es ist schwierig und macht mich betroffen. Zumal ich Sachen gelesen habe, wo ich gedacht habe, der betroffenen Person hätte überhaupt und schneller geholfen werden müssen. Aber mit meiner eigenen Erfahrung war das auch nicht zu vergleichen. Deshalb mein Zwiespalt.

08.03.2020 09:43 • x 1 #5


Zweizelgänger
Ich verstehe deine Bedenken, allerdings finde ich eben, dass es eine Sensibilität für das Thema braucht.

Auch vor Gericht.
Es wird sicher Situationen geben, bei denen das dann eine Rolle spielen könnte.

Dabei kann es um wirklich heikle Themen gehen und wenn es da Möglichkeiten gibt genauer hinzuschauen, ist das eigentlich nur gut.

Ich kann mir sogar vorstellen, dass entsprechende Kandidaten, mit Stolz von ihrem Verhalten berichten.

08.03.2020 09:59 • #6


E
Zitat von Zweizelgänger:
Bei einem emotionalen Missbrauch benutzt der Täter sein Opfer gegen dessen Willen über eine psychische Ebene.

Das klingt für mich so, als solle generell manipulatives Verhalten unter Strafe gestellt werden. Dies wiederum fände ich höchst problematisch, denn manipulatives Verhalten ist ein mehr oder weniger normaler Bestandteil zwischenmenschlicher Interaktion und ist nicht per se schlecht. Jeder Appell, jede Mahnung, jede Erziehungsmaßnahme stellt doch im Grunde einen Manipulationsversuch dar. Selbst Lügen sind ein normaler Bestandteil menschlichen Verhaltens. Wer sich einredet, er sage immer die Wahrheit, der belügt sich selbst. Untersuchungen zufolge lügt ein durchschnittlicher Mensch zigmal am Tag. Lügen generell unter Strafe zu stellen, führte demnach zu Massenkriminalisierung, und dies kann niemand wollen.

Man müsste also sehr genau zwischen erlaubter und unerlaubter Manipulation unterscheiden. Dies stelle ich mir extrem schwierig vor, und am Ende hätten wir vermutlich endlose Deutungskämpfe und Gutachterschlachten vor den Gerichten.

08.03.2020 13:39 • x 2 #7


T
Zitat von Frank-und-frei:
Das klingt für mich so, als solle generell manipulatives Verhalten unter Strafe gestellt werden. Dies wiederum fände ich höchst problematisch, denn manipulatives Verhalten ist ein mehr oder weniger normaler Bestandteil zwischenmenschlicher Interaktion und ist nicht per se schlecht. Jeder Appell, jede Mahnung, jede Erziehungsmaßnahme stellt doch im Grunde einen Manipulationsversuch dar. Selbst Lügen sind ein normaler Bestandteil menschlichen Verhaltens. Wer sich einredet, er sage immer die Wahrheit, der belügt sich selbst. Untersuchungen zufolge lügt ein durchschnittlicher Mensch zigmal am Tag. Lügen generell unter Strafe zu stellen, führte demnach zu Massenkriminalisierung, und dies kann niemand wollen.

Man müsste also sehr genau zwischen erlaubter und unerlaubter Manipulation unterscheiden. Dies stelle ich mir extrem schwierig vor, und am Ende hätten wir vermutlich endlose Deutungskämpfe und Gutachterschlachten vor den Gerichten.

Das denke ich auch, obwohl emotionaler Missbrauch wirklich verheerend sein kann. Das ist das Tragische, es bewegt sich alles in einer ausgemachten Grauzone und da wird es halt schwierig. Wo abgrenzen, wie beweisen, wird dann evtl. dem Opfer noch mehr Schaden zugefügt, da es ja da durch muss.

08.03.2020 13:51 • #8


Zweizelgänger
Natürlich ist das sicher ein schwieriges Thema und natürlich geht es hier nicht um kleine Manipulationen, sondern um tatsächlichen Missbrauch.

Habt ihr dtag die Seite mal angeschaut ?

Hier ein weiterer Ausschnitt aus der Petition :

In Frankreich wurde psychische Gewalt bereits als Straftatbestand aufgenommen und bisher mit bis zu 3 Jahren Haftstrafe bemessen (auf Grundlage psychologischer Gutachten). In Deutschland hingegen ist dies noch eine Tabuzone, die Erlebnisse der Opfer werden systematisch heruntergespielt und die Behörden haben nur für physisch sichtbare Verletzungen ein offenes Ohr. Anders als z.B. körperliche Gewalt hinterlässt psychische Gewalt keine sichtbaren Wunden oder Spuren und ist oftmals weniger sichtbar - doch das heißt nicht, dass es nicht vorhanden ist!

08.03.2020 14:59 • x 1 #9


T
Zitat von Zweizelgänger:

Habt ihr dtag die Seite mal angeschaut ?

Ja deshalb fragte ich wer diese Petition eingebracht hat. Das würde mich schon interessieren, konnte dazu nichts finden.

08.03.2020 15:04 • #10


E
Zitat von Zweizelgänger:
Habt ihr dtag die Seite mal angeschaut ?

Ja, habe ich, aber viel mehr Informationen als Du hier bereits gepostet hattest, finden sich dort auch nicht.

Zitat:
In Frankreich wurde psychische Gewalt bereits als Straftatbestand aufgenommen und bisher mit bis zu 3 Jahren Haftstrafe bemessen (auf Grundlage psychologischer Gutachten).

Hierzu hätte ich mir z.B. nähere Informationen gewünscht. Mittels Google-Suche konnte ich nur einige wenige Artikel aus 2010 finden:
https://taz.de/Frankreich-verabschiedet.../!5146894/
https://www.bbc.com/news/10459906

Laut dem taz-Artikel soll es in Frankreich wohl strafbar sein, wenn das wiederholte Verhalten und die Worte darauf abzielen, die Lebensbedingungen des Opfers herabzusetzen, indem dessen Rechte und Würde verletzt oder dessen physische oder geistige Gesundheit beeinträchtigt wird.

Finde ich extrem unscharf und würde einen entsprechenden Straftatbestand in Deutschland ablehnen, wenn ich darüber abstimmen dürfte. Strafandrohungen sollten schon so formuliert sein, dass man sich auch ohne Fachgutachter ungefähr vorstellen kann, wann der Straftatbestand erfüllt ist und wann nicht. Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Ich kann mir aufgrund der zitierten Definition nicht ansatzweise vorstellen, wo nun genau die Grenze zur Strafbarkeit liegt. Derartige Gesetze machen Betroffene (das gilt sowohl für die mutmaßlichen Täter als auch Opfer) zum Spielball der Rechtsauslegung.

Zitat:
In Deutschland hingegen ist dies noch eine Tabuzone, die Erlebnisse der Opfer werden systematisch heruntergespielt und die Behörden haben nur für physisch sichtbare Verletzungen ein offenes Ohr. Anders als z.B. körperliche Gewalt hinterlässt psychische Gewalt keine sichtbaren Wunden oder Spuren und ist oftmals weniger sichtbar - doch das heißt nicht, dass es nicht vorhanden ist!

Nur weil es hierzulande keinen entsprechenden Straftatbestand gibt, heißt das nicht automatisch, dass die Erlebnisse der Opfer heruntergespielt werden. Es muss keine Straftat vorliegen, um ein Opfer zu sein.

08.03.2020 16:39 • #11


Zweizelgänger
Zitat von Frank-und-frei:
Nur weil es hierzulande keinen entsprechenden Straftatbestand gibt, heißt das nicht automatisch, dass die Erlebnisse der Opfer heruntergespielt werden. Es muss keine Straftat vorliegen, um ein Opfer zu sein.


Wenn du schon zitierst, wäre ich dir dankbar, wenn du das nicht aus dem Zusammenhang reißt.
Da, so wie du das gerade gemacht hast, der Eindruck entsteht, dass es sich hierbei um meine Worte handelt.

Dies ist ja nicht der Fall, da es ein Teil des Textes der Petition war.

Finde ich nicht gut sowas !

Außerdem widersprichst du dir eigentlich selbst, da die Straftat ja nicht bestehen kann, wenn es dafür kein Gesetz gibt, aber ein Opfer.

Zitat von Zweizelgänger:
Hier ein weiterer Ausschnitt aus der Petition :

In Frankreich wurde psychische Gewalt bereits als Straftatbestand aufgenommen und bisher mit bis zu 3 Jahren Haftstrafe bemessen (auf Grundlage psychologischer Gutachten). In Deutschland hingegen ist dies noch eine Tabuzone, die Erlebnisse....



Abgesehen davon, wolle ich damit keine Grundsatzdiskussion anfangen ob das gerechtfertigt ist oder nicht, da ich der Meinung bin, dass es sinnvoll wäre.

Es ist ein Hinweis für Betroffene, ehemalige Betroffene und Angehörige von Betroffenen sich eine Stimme zu holen.

Natürlich auch für alle anderen, die sowas für richtig und wichtig halten.

08.03.2020 17:55 • #12


E
Zitat von Zweizelgänger:
Wenn du schon zitierst, wäre ich dir dankbar, wenn du das nicht aus dem Zusammenhang reißt.
Da, so wie du das gerade gemacht hast, der Eindruck entsteht, dass es sich hierbei um meine Worte handelt.

Berechtigter Einwand. Da ich den Kommentar nicht mehr ändern kann, habe die Forenleitung gebeten, es entsprechend kenntlich zu machen.

Zitat von Zweizelgänger:
Finde ich nicht gut sowas !

Tut mir leid, aber das war keine Absicht.

Zitat von Zweizelgänger:
Außerdem widersprichst du dir eigentlich selbst, da die Straftat ja nicht bestehen kann, wenn es dafür kein Gesetz gibt, aber ein Opfer.

Um ein Opfer zu sein, bedarf es keiner Straftat und auch keines Gesetzes. Siehe Unfallopfer, Opfer von Krankheiten, Opfer von Naturkatastrophen, Opfer von Armut, Opfer ungünstiger Lebensumstände, etc. pp.

Zitat von Zweizelgänger:
Abgesehen davon, wolle ich damit keine Grundsatzdiskussion anfangen ob das gerechtfertigt ist oder nicht, da ich der Meinung bin, dass es sinnvoll wäre.

Wer Petitionen in Umlauf bringt oder öffentlich zu deren Mitzeichnung auffordert, der muss aber auch Gegenmeinungen aushalten können. Außerdem habe ich auch nicht grundsätzlich etwas gegen eine gesetzliche Regelung dazu, aber die Abgrenzung zwischen erlaubten und unerlaubten Handlungen sollte dann schon klar aus dem Gesetz hervorgehen.

08.03.2020 18:36 • #13


Zweizelgänger
Zitat von Frank-und-frei:
Wer Petitionen in Umlauf bringt oder öffentlich zu deren Mitzeichnung auffordert, der muss aber auch Gegenmeinungen aushalten können.

Ja da hast du recht.
Halte ich auch aus.

Zitat von Frank-und-frei:
Außerdem habe ich auch nicht grundsätzlich etwas gegen eine gesetzliche Regelung dazu, aber die Abgrenzung zwischen erlaubten und unerlaubten Handlungen sollte dann schon klar aus dem Gesetz hervorgehen

Diese sollten ja dann auch im Zuge der Auseinandersetzung mit der Thematik gesetzt werden.
Dazu braucht es aber offensichtlich auch, wie bei uns üblich, einen Anstoß.

Genau deshalb finde ich es eben auch gut, dass sowas in der Form thematisiert wird.

Wie aus dem Text ja hervorgeht, sollen ja auch psychologische Gutachten zur Abgrenzung herangezogen werden.

08.03.2020 18:42 • #14


S
Zitat von Zweizelgänger:
Ja da hast du grundsätzlich recht.

Leider ist es aber oft so, dass genau diese Kandidaten zunächst die tollsten, spannensten und liebevollsten Menschen geben und sich dann plötzlich drehen bzw zeigen.

Klar wäre ein vorher Erkennen da gut, aber geht das so einfach ?!


Jo, dann waren sie erst gute Kandidaten und ändern dann das Gesicht.

Die Frage ist, warum sie nicht einfach abgesägt werden sobald sie ihr Gesicht ändern.

Und die Antwort liegt in der psychischen Bindung.

Aber auch praktisch wird es dann heikel, wenn den Aggressor aus dem Leben zu verbannen immer mehr mit großen Schwierigkeiten verbunden ist.

Wie kann man sich nur davor schützen?

Wehret den Anfängen.

08.03.2020 18:53 • x 1 #15


A


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