Zweizelgänger
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Zitat von Sohnemann:Wenn ich für meine frühere Familie solch eine Riesenbelastung wäre.
Dann würde ich mich erst mal 5-7 Jahre komplett aus dem Rennen nehmen.
So unter Beobachtung is doch nix.
Zitat von Tuvalu123:Thema Übergriffe
Tuvalu123
Zitat von berliner1962:
Hallo,
Thema verfehlt würde ich sagen!
Hier geht es nicht um die übliche Darstellung von Übergriffen von Männern sondern um einen Aufruf zu einer Petition im Bundestag bei der es um Gesetzesänderung im Bereich Emotionaler Gewalt geht. Und darum geht auch die Diskussion.
Zitat von Tuvalu123:angetickert
Sohnemann
Emma75
Urgestüm
Tuvalu123
Zitat von berliner1962:Wenn Du meine Beiträge mal anschaust wirst Du sehen das ich Ausrufezeichen sehr sparsam verwende.
Wenn ich es diesmal tat dann wohl deswegen weil mich noch mehr geärgert hat, als das Du nur das Thema verfehlt hättest. Wieder einmal wurde durch persönliche Schilderungen von persönlichen Erlebnissen (Deinen üblen Erfahrungen) der Blick auf den Mann an sich als potentieller Täter versucht zu lenken. Darum geht es aber bei diesem Thema nicht.
Emma75
Zitat von Urgestüm:Moralische Überlegungen werden immer mehr marginalisiert oder sind sogar verpönt. In ist sich damit nicht aufzuhalten und sich als rechter Mensch zu fühlen, solange man sich an die Gesetze hält.
Ex-Mitglied
Zitat von Emma75:Ich denke es wäre gut, ähnlich wie in der ICD10-Einteilung von psychischen Erkrankungen, erst dann von seelischem Missbrauch zu sprechen, wenn eine bestimmte Anzahl aus einer Liste von gut abgewogenen Kriterien erfüllt ist. Bei Nachweis und Urteil sollte dann sehr sensibel vorgegangen werden und es wird Zeit brauchen Juristen und andere Gutachter zu finden, die in der Lage sind hier gut zu urteilen.
Zitat von Bundesverfassungsgericht:Das Gebot der Normenbestimmtheit und der Normenklarheit [] soll die Betroffenen befähigen, die Rechtslage anhand der gesetzlichen Regelung zu erkennen, damit sie ihr Verhalten danach ausrichten können. Die Bestimmtheitsanforderungen dienen auch dazu, die Verwaltung zu binden und ihr Verhalten nach Inhalt, Zweck und Ausmaß zu begrenzen sowie, soweit sie zum Schutz anderer tätig wird, den Schutzauftrag näher zu konkretisieren. Zu den Anforderungen gehört es, dass hinreichend klare Maßstäbe für Abwägungsentscheidungen bereitgestellt werden. Je ungenauer die Anforderungen an die dafür maßgebende tatsächliche Ausgangslage gesetzlich umschrieben sind, umso größer ist das Risiko unangemessener Zuordnung von rechtlich erheblichen Belangen. Die Bestimmtheit der Norm soll auch vor Missbrauch schützen, sei es durch den Staat selbst oder soweit die Norm die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander regelt auch durch diese.
Emma75
Zitat von Frank-und-frei:Nur wenn die von einer gesetzlichen Regelung Betroffenen selbst beurteilen können, ob ihre Handlungen einen Straftatbestand erfüllen oder nicht, können sie ihr Verhalten entsprechend anpassen.
Zitat von berliner1962:Noch einmal: Ich möchte keine Gewalt rechtfertigen, sei es tätliche, männliche oder sonst irgend eine Form von Gewalt. Wir müssen nur leider konstatieren, das es beispielsweise in Affekthandlungen auch eine Art Notwehrhandlung gibt die insbesondere Folge psychischer Gewalt sind.
Ex-Mitglied
Zitat von Emma75:So hab ich das nicht gemeint. Die Kriterien sollten natürlich transparent und für jeden ersichtlich sein.
Zitat von Emma75:Ich denke es wäre gut, ähnlich wie in der ICD10-Einteilung von psychischen Erkrankungen, erst dann von seelischem Missbrauch zu sprechen, wenn eine bestimmte Anzahl aus einer Liste von gut abgewogenen Kriterien erfüllt ist.
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Emma75
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