Zweizelgänger
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YsaTyto
Zitat:Psychische Körperverletzung im Strafrecht: Tatbestandsvoraussetzungen. . . . .
. . . In ihrem Beschluss stellen die Karlsruher Richter klar, wann eine psychische Verletzung als Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB gilt. Dies lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Rein psychische Empfindungen genügen [nicht], um einen Körperverletzungserfolg [] zu begründen. Wirkt der Täter auf sein Opfer lediglich psychisch ein, liegt eine Körperverletzung daher erst dann vor, wenn ein pathologischer [ ] Zustand hervorgerufen worden ist, der vom Normalzustand nachteilig abweicht. Bloß emotionale Reaktionen auf Aufregungen, [], aber auch latente Angstzustände, stellen keinen pathologischen Zustand und damit keine Gesundheitsbeschädigung [] dar.
[HRR-Strafrecht.de Online-Zeitschrift und Rechtsprechungsdatenbank zum Beschluss BGH 4 StR 168/13]
Zwar könne eine massive depressive Verstimmung eine psychische Körperverletzung darstellen, nicht aber eine lediglich reaktive kurze Depression. Der BGH wertete die Weinkrämpfe und Schlafstörungen des Tatopfers als normale Reaktion auf die Bedrohung des Angeklagten. Dies sei allenfalls eine Beeinträchtigung des seelischen Wohlbefindens, jedoch kein pathologischer (krankhafter) Zustand, wie ihn der Tatbestand der einfachen Körperverletzung zwingend voraussetzt.
Diese rechtliche Beurteilung mag für Opfer derartiger Nachstellungen unbefriedigend und ungerecht erscheinen. Tatsächlich existierte lange Zeit eine Strafbarkeitslücke bei derartigen Fällen, sodass sich die Betroffenen vielfach hilflos fühlten. Dem wirkt jedoch der noch relativ neue § 238 StGB entgegen, der die Nachstellung (Stalking) unter Strafe stellt und damit die Gesetzeslücke schließt.
Wie kann ich mich gegen eine psychische Körperverletzung und Stalking wehren?
Bekomme ich Schmerzensgeld wegen einer Körperverletzung, die sich psychisch auswirkt?Bekomme ich Schmerzensgeld wegen einer Körperverletzung, die sich psychisch auswirkt?
Der BGH hat selbst eingeräumt, dass auch eine psychische Körperverletzung unter Strafe steht. Voraussetzung ist aber, dass der Täter durch sein Verhalten einen pathologischen Gesundheitszustand bei seinem Opfer hervorruft. Doch selbst wenn dies nicht der Fall ist, macht sich der Täter unter Umständen wegen Nötigung, Bedrohung, Nachstellung (Stalking) oder anderer Delikte strafbar.
Tuvalu123
Zitat von YsaTyto:Wie kommst Du dazu zu sagen, es sei Zeit sich mal damit auseinander zu setzen?
Ernstgemeinte Frage.
Liesel
Zitat von Frank-und-frei:Dass alle Menschen Sünder sind, ist keine neue Erkenntnis.
YsaTyto
Zitat:Ernstgemeinte Antwort. Das habe ich so nicht gesagt, ich habe gesagt das Thema kommt gerade verstärkt hoch, weil es hoch frequentiert wird auf leichter zugänglichen Kanälen. Und gerne nochmal, nicht jeder liest psychologische Literatur und Philosophie. Und auch wenn, heißt das nicht, dass das Bewusstsein dafür vorhanden sein muss.
Sohnemann
Zitat von Ayaka:bin keine Juristin - aber ist ein Narzisst aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung ohnehin nur eingeschränkt schuldfähig, insbesondere dann wenn seine Störung das angeklagte Fehlverhalten - in diesem Fall psychische Gewalt - begründet?
Tuvalu123
Zitat von YsaTyto:@Tuvalu123
meine Wahrnehmung kann ja auch falsch sein, aber wenn mir im RL ein Mensch suspekt vorkommt und eine Freundin sich in ihn verliebt oder in die Lehre bei ihm geht, würde ich ihr schonmal stecken, genau hinzugucken.
Ich habe einer Freundin vor seine Videos gesetzt und kein Wort vorher gesagt, sie dann gefragt, welchen Eindruck sie hat- fiel ebenfalls negativ aus.
Ich verwette meine Schoki, die ich gerade esse, drauf, dass der Typ irgend ein Dr ogenproblem.
nein, das denke ich eben nicht. Du scheinst nach wie vor nur im engen Rahmen dieser toxischen Liebesbeziehungen zu denken und meinst jetzt allen ernstes, diese Themen würden erstmals sehr im Fokus stehen weil Buchhandlungen und das Netz mit Narzthemen überflutet wird?
Ausgrenzung, Rufmord, psychische Quälereien, Machtmissbrauch uvm. werden seit langer Zeit diskutiert. Und meinem Eindruck nach wesentlich ernsthafter und tiefgründiger diskutiert, als in diesen virtuellen Flugblättern- oftmals von Betroffenen.
Und klar ist das Bewusstsein dafür vorhanden! Und war es immer, wenn auch manche Begriffe neu sind. Man nannte es nicht emotionale Gewalt oder Gaslighting. . .
Dazu braucht man auch keine hohe Philosophie lesen. Zahllose Menschen aller Generationen haben es am eigenen Leib erlebt und nun kommen speziell die Opfer toxischer Beziehungen und erklären uns, dass niemand diese Gewalt sieht?
Ihr kreist mir echt zu sehr um Liebesbeziehungen. Tagtäglich werden Menschen erniedrigt, verleumdet, benachteiligt, diskriminiert, gemobbt, gedemütigt, ausgebeutet. . .Es gibt massenhaft Opfer und ihr kreist nur um Liebesbeziehungen.
Kann man machen, aber wenn`s eine politische Frage wird, sollte man mMn schon etwas weiter denken.
Liesel
Zitat von Sohnemann:
Nein, sie sind in der Regel voll schuldfähig.
Sie wissen genau was sie falsch machen Und kenne die Regeln.
Nur, sie empfinden das nicht.
YsaTyto
Zitat:wir sind hier jedoch in einem Forum für Trennungsschmerzen nicht politischer Teilhabe.
Tuvalu123
Sohnemann
YsaTyto
Zitat:Ich stehe hier nicht für den Verlauf des Threads und bitte dich das zu respektieren und mich ab hier rauszulassen.
Zitat von LaLeLu35:Ich habe die Emotionen durch Schmerzen ersetzt und du hattest gesagt, dass es kein Gesetz aufgrund von Emotionen geben dürfe. Aber inwiefern unterscheidet sich denn für dich dann die Intention hinter anderen Straftatbeständen? Der Antrieb zur Strafverfolgung bei körperlichen Übergriffen ist doch in erster Linie ebenso emotional?
YsaTyto
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