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Emotionaler Missbrauch / psychische Gewalt als Straftat

Y
Ihr scheint alle in Paardynamiken zu denken. Opfer von Narzissten und Co. Das Thema geht doch viel weiter. Man ist nicht immer Opfer eines Partners und kann auch nicht immer durch Beziehungsabbruch aussteigen. So viele Menschen werden diskriminiert, gemobbt usw. Ich verstehe die persönliche Betroffenheit, aber man kann doch nicht über pro und kontra Gesetz diskutieren und nur an seine Expartner denken.

09.03.2020 23:32 • x 2 #121


LaLeLu_
Menschen, die sich nicht Gut regulieren können, schlagen zu im Affekt.. ist es deshalb weniger falsch? Sie konnten eben nicht anders und haben es doch nicht in böser Absicht getan...? Sind auch nur Opfer gewesen irgendwann Mal?

09.03.2020 23:33 • x 1 #122


A


Emotionaler Missbrauch / psychische Gewalt als Straftat

x 3


LaLeLu_
Viele Gewalttäter sind auch psychisch gestoert. Aus ihrer Sicht ist ihr tun und handeln vielleicht in Ordnung gewesen? Wurden eben zurückgewiesen, abgelehnt, gekränkt oder beleidigt oder so? Die sind auch nicht so auf die Welt gekommen... sind auch in gewisser Weise Opfer. Wenn gesagt wird, der Vergewaltiger hatte eine schlechte Kindheit, rasten alle aus. Aber bei emotionaler Gewalt soll man ihn auch als Opfer sehen? Was ist das für eine Logik? Warum zählt es nur, wenn es körperliche Schäden hat?

Die Petition wird sich eh nicht durchsetzen, weil in erster Linie eben nur Opfer unterzeichnen werden! Und warum? Weil nur sie die Folgen kennen! Weil sie keine Fotos hochhalten können, wie sie misshandelt wurden und weil es niemand anders sehen kann, außer die, die ganz nah dran sind.

Im übrigen bin ich zum Glück keins Habe keineN persönlichen Antrieb.

Im Übrigen fordert hier keiner die Todesstrafe aber strafrechtliche Konsequenzen, auch für diskriminierung und mobbing fände ich persönlich gut.

09.03.2020 23:44 • x 3 #123


Y
@LaLeLu35

Zitat:
Die Petition wird sich eh nicht durchsetzen, weil in erster Linie eben nur Opfer unterzeichnen werden! Und warum? Weil nur sie die Folgen kennen! Weil sie keine Fotos hochhalten können, wie sie misshandelt wurden und weil es niemand anders sehen kann, außer die, die ganz nah dran sind.


neh, ich bin auch Opfer gewesen (auch wenn ich mich heute keineswegs mehr so fühle) und sehe auch bei anderen die Folgen. Trotzdem würde ich nicht unterschreiben.
Es wäre politisch katastrophal, wenn alle Menschen ohne innere Distanz zu einem Thema nur aufgrund persönlicher Betroffenheit entscheiden. Deswegen finde ich Volksabstimmungen auch schwierig. . .

09.03.2020 23:52 • #124


LaLeLu_
Darueber entscheiden? Sie machen lediglich Gebrauch von ihrem Recht gemäß Grundgesetz, schließlich sind wir eine Demokratie.

Darueber entscheiden tun andere und die sind sicher keineswegs alle Opfer und/oder persönlich vorbelastet.

Aber wenn es dich beruhigt: 50.000 mitzeichner werden für eine Vorlage benötigt. Ich war heute morgen nr 500 irgendwas. Also eher unwahrscheinlich, dass es in der zeitlichen Frist die Anspruchsgrundlage erreichen wird.

09.03.2020 23:59 • #125


Zweizelgänger
Zitat von YsaTyto:
Es wäre politisch katastrophal, wenn alle Menschen ohne innere Distanz zu einem Thema nur aufgrund persönlicher Betroffenheit entscheiden. Deswegen finde ich Volksabstimmungen auch schwierig. . .

Das ist jetzt aber auch etwas eindimensional.
Das würde unterstellen dass Volksentscheide nur aus emotionalen Gründen auf den Weg gebracht würden.

Insgesamt HRT nunmal eine Demokratie in gewisser Weise emotional, da wir Menschen sind.

Das war schon immer so und wird sich nicht ändern.

Werbung funkioniert so und Wählerversprechen genauso.

Was wird denn gewählt ?
Das Gefühl von Sicherheit, Zukunft und die Dinge die emotional für uns eine Rolle spielen.

Mehr ist das ja leider oft nicht.

10.03.2020 00:04 • x 1 #126


S
Ich sag nur Brexit.

Und ich bin gegen Bestrafung von Menschen durch Leute ohne ausreichende innere Distanz

10.03.2020 00:07 • x 1 #127


Y
ich hab gar keine Sorge @LaLeLu35

nur, es geht um Opfer und viele haben ihre Scheuklappen auf und sehen nur ihr persönliches Schicksal. So kann man keine politischen Entscheidungen treffen. Und besonders empathisch ist es auch nicht. Das hat dann echt eher was von: ich will meinen Ex bestrafen. Finde ich ziemlich eng gedacht, wenn`s sich um politische Fragen handelt.

Übrigens ist es Quatsch zu behaupten, nur Opfer würden unterschreiben. Massenhaft Menschen waren mal Opfer (kannst Dir ja z.B. mal die Statistiken über S Missbrauch in der Kindheit angucken + Dunkelziffern mitgedacht) und dann gibt`s noch sehr viele Menschen, die beruflich bedingt um emotionalen Missbrauch wissen. Da müsste ja eine ganz schöne Zahl an Unterschreibern zusammen kommen.

@Zweizelgänger

Zitat:
Das ist jetzt aber auch etwas eindimensional.
Das würde unterstellen dass Volksentscheide nur aus emotionalen Gründen auf den Weg gebracht würden.

Insgesamt HRT nunmal eine Demokratie in gewisser Weise emotional, da wir Menschen sind.

Das war schon immer so und wird sich nicht ändern.

Werbung funkioniert so und Wählerversprechen genauso.

Was wird denn gewählt ?
Das Gefühl von Sicherheit, Zukunft und die Dinge die emotional für uns eine Rolle spielen.

Mehr ist das ja leider oft nicht.


nein, dass ich VE kritisch betrachte, unterstellt nicht, dass Menschen NUR emotional entscheiden.

Ansonsten stimme ich Dir zu

10.03.2020 00:08 • #128


LaLeLu_
Lassen wir eben einfach stehen, dass wir eine unterschiedliche Meinung haben

Gute Nacht

10.03.2020 00:14 • x 1 #129


LaLeLu_
Zitat von Sohnemann:
Und ich bin gegen Bestrafung von Menschen durch Leute ohne ausreichende innere Distanz


Das ist wirklich eine komische Aussage... warum bestrafen die Opfer? Sie klagen maximal an. Inwiefern unterscheidet es sie dann von Opfern körperlicher Gewalt? Haben die etwa eine ausreichend innere Distanz?

10.03.2020 00:17 • #130


Y
ich zitiere mal Frank und Frei @LaLeLu35
Zitat:
Bei der Prügelstrafe gibt es die Abgrenzungsproblematik doch gar nicht, wegen der sich hier viele Sorgen machen. Bei der Prügelstrafe muss nicht zwischen zulässigen und unzulässigen Fällen unterschieden werden. Sie ist immer unzulässig.



Gute Nacht***

10.03.2020 00:21 • #131


VictoriaSiempre
Hier werden ja munter Birnen mit Äpfel verglichen.

Es gibt bereits Gesetze gegen Diskriminierung und gegen Mobbing, das StGB hat Paragraphen dafür. Nur liegt halt die Beweislast beim Kläger und das macht es einerseits schwierig, andererseits ist es ja auch richtig. Sonst könnte jede/r jederzeit einfach irgendwas behaupten. Bei körperlicher Gewalt lässt es sich leichter nachweisen.

Wenn ich hier so querlese durch verschiedene Threads, dann geht es aber oft in die Richtung, den (Ex)Partner bestrafen zu wollen: Weil er gemein war, weil er fremdgegangen ist, weil er nicht wertgeschätzt hat, was er hatte, weil er sich wortlos entzogen oder wortreich fiese Dinge gesagt hat... tbc.

Ich kann die Wut und (ja, auch) die Opferhaltung dahinter nachvollziehen. Jedenfalls für den ersten Moment, wenn man verletzt und gekränkt ist, und das zu recht. Aber wer immer da an Strafverfolgung denkt, der sollte mal tief in sich gehen und prüfen, ob er nicht auch schon mal einen Menschen sehr verletzt hat. Wie wäre es, wenn einem dann eine Anzeige wegen psychischer Gewalt ins Haus flattern würde, bloß weil Heinz-Rüdiger heftigen Liebeskummer hat, nachdem ich ihn abserviert habe? Wer soll denn überprüfen, was da passiert ist zwischen Heinz-Rüdiger und mir? Wer bewertet das?

Es gibt ein super Gesetz mit einem ganz wichtigen 1. Artikel. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das gilt auch für meine Würde. Diese zu wahren, sehe ich als erwachsener Mensch in meiner Verantwortung.

10.03.2020 00:27 • x 2 #132


LaLeLu_
Was soll mir dieses Zitat sagen? Auch körperlicher Gewalt kann ich jemanden zu Unrecht bezichtigten. Ja . Und habe die Beweislast. Was auch nicht immer einfach ist. Siehe Kindesmissbrauch, Vergewaltigung etc.

Das ist auf psychischer Ebene auch so. Aber dank heutiger elektrischer Kommunikationsmittel ist vieles schon darstellbar. Außerdem geht es ja vor allem um extreme Fälle und einen Opferschutz.

Das muss dann Natürlich durch die jurisdiktion entsprechend umgesetzt werden. Dass das möglich ist, zeigt Frankreich.

Zitat von VictoriaSiempre:
Wie wäre es, wenn einem dann eine Anzeige wegen psychischer Gewalt ins Haus flattern würde, bloß weil Heinz-Rüdiger heftigen Liebeskummer hat, nachdem ich ihn abserviert habe?

eine komische denke, dass es um solche Banalitäten geht und dass den Weg in die Deutsche Gerichtsbarkeit fände. Für eine Anzeige würde es Im harten Liebeskummer vielleicht noch reichen. Aber nicht bis in die Gerichtsbarkeit Mit Beweislast. Dafür wäre jedem wohl dann doch nach 2 Wochen Liebeskummer die Kosten für Anwalt und Gericht zu schade....

10.03.2020 00:32 • x 1 #133


Y
@LaLeLu35

falls Du mich meinst, wäre ein @-zeichen ganz nett, sonst zeige ich Dich wegen passiver Aggros an

Warum manche hier es dennoch schwierig bis unmöglich betrachten, steht auf den vorigen Seiten. Mag das alles nicht nochmal wiederholen.

10.03.2020 00:43 • #134


LaLeLu_
Ich habe alles gelesen und es hat mich Eben nicht überzeugt.

Wenn ich die Ahndung physischer Gewalt runterbreche auf klar abgrenzbar und psychischer eben nicht - das ist eine ungleiche Rechnung. In der Praxis ists eben auch bei körperlicher Gewalt nicht einfach. Bei beidem nicht.

Der besagte Heinz Rüdiger kann mich aus heftigstem Liebeskummer ebenfalls des körperliche Übergriffs bezichtigen oder Mich anzeigen, dass ich ihm Noch 5 Sachen gestohlen habe, bevor ich ihn verlassen habe. Er wirds nur nie beweisen Können. Weil nicht passiert. Und das wird er wohl auch in einem solchen der psychischen Gewalt auch nicht.

10.03.2020 00:56 • #135


A


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