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Einvernehmlich Scheidung

FrauSteffiF
Hallo,

ich will gar nicht so viel schreiben und euch damit aufhalten.
Mir steht eine Scheidung bevor und wir wollen uns einvernehmlich scheiden lassen.

So weit so gut. Eigentlich wollten wir auch ja dafür auch nur einen Anwalt um kosten zu sparen.
Aber jetzt bin ich mir nicht mehr sicher.

Wir haben bald einen Termin beim Anwalt und ich weiß nicht.
Konkret geht es jetzt ums Trennungsjahr. Mein Mann sagt das wir uns einfach darauf einigen sollen dass das schon vor einem Jahr angefangen hat. geht das denn?

An alle geschiedenen: wie habt ihr das mit dem Trennungsjahr gemacht?
LG

21.02.2020 17:36 • #1


M
Einvernehmliche Trennung/Scheidung geht natürlich, ich hatte auch nur meinen Anwalt, sie hatte keinen. Aber ihr könnt nicht beide den einen Anwalt haben. Entweder du nimmst dir einen Anwalt und der reicht die Scheidung ein oder dein Nochmann tut das mit seinem Anwalt. Auch wenn ihr euch einig seid, der Anwalt vertritt entweder dich oder ihn, nie euch.
Ich hab als Trennungsjahr die Zeit ihres Betruges angegeben, ist dem Gericht letztendlich egal, dauert sowieso seine Zeit.
Als Maßstab für dich, getrennt im Nov, Scheidung eingereicht im März, geschieden im Feb.

PS: das Theater ging (gefühlt) erst nach der Scheidung los. Aber einvernehmliche Scheidung ist gut, spart bares Geld.

21.02.2020 17:43 • x 1 #2


A


Einvernehmlich Scheidung

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Rheinländer
FrauSteffiF,
ein Anwalt ist grundsätzlich gut

22.02.2020 00:56 • x 2 #3


Rheinländer
Ups da fehlt noch was..... Also
Hallo FrauSteffiF,
ein Anwalt ist grundsätzlich gut. Um dir jedoch weitere Ratschläge zu geben, braucht es etwas mehr als Info.
Habt ihr Eigentum und Kinder. Wie alt sind die Kinder? Bist du Berufstätig und wenn ja, kannst du davon alleine leben?
Eines muss dir klar sein.
Trennungsunterhalt steht dir nur für die Zeit bis zur Scheidung zu und kann nicht rückwirkend erstritten werden. In der Trennungszeit musst du auch nicht deine Stunden, sofern du derzeit in Teilzeit bist aufstocken. Benötigst du also dringend finanzielle Unterstützung von deinem Mann, dann würde ich den Trennungszeitpunkt nicht falsch und dann zu deinem Nachteil datieren. Trennungsunterhalt ist in der Regel höher als der nacheheliche Unterhalt, aber das hängt auch von den Randbedingungen ab, die ich oben schon erfragt habe. Ich würde dir raten, ein separates Erstberatungsgesprach bei einem Fachanwalt zu suchen, das kostet zwar ca. 250Euro, hilft dir aber zu bewerten, was dir der gemeinsame Anwalt rät.
Danach solltest du entscheiden, ob du dich über den Tisch gezogen fühlst, oder eben nicht.
Ich drücke dir die Daumen.
Gruss aus dem Rheinland

22.02.2020 01:10 • x 1 #4


Eremit
Ich war schon unendlich lange nicht mehr hier

Also wenn ihr euch wirklich einig seid und das ganze so schnell wie möglich über die Bühne gehen soll und so wenig kosten soll wie möglich würde ich euch raten es so zu machen wie ich damals ....

1: Zum Notar: Dort setzt ihr eine Trennungs und Scheidefolgevereinbarung auf .... hier regelt ihr alles was es zu Regeln gilt.
(Wie sieht es mit Zugewinn- und Versorgungsausgleich aus ? Bei uns wurde der damals ausgeschlossen, das hat die Scheidung sehr beschleunigt weil nicht erst monatelang Auskünfte über Rentenanwartschaften und Vermögenswerte geklärt werden mussten)

2: DANACH die Scheidung über einen Anwalt einreichen .... da es reicht EINER und der wird wie gesagt auch nur EINEN verteten, der andere kann auf eine Vertretung verzichten .... aber einer muss sein, ganz ohne geht es nicht.

3: Auf den Termin warten und nach 5 Minuten Gerichtstermin als geschiedene Leute den Gerichtssaal verlassen.

Wenn ihr das Trennungsjahr vordatiert und wie bei mir damals den Zugewinn und Versorgunsgausgleich geregelt habt dauert wes von der Einreichung bis zum Scheidungstermin noch einmal gute 3 Monate .....
und je nach eurem Einkomme ist diese günstigste Variante auch schnell mal bis zu 4 tausend Euro Wert mit allem drum und dran .... und auch nicht mehr steuerlich absetzbar.

22.02.2020 04:56 • x 1 #5


FrauSteffiF
Kann ich den beim Notar hinterlegen, was ich will?
Oder ist man da an irgendwelche Paragraphen gebunden? Wisst ihr was ich meine? So wie bei einer AGB dass da dann wenn es vor Gericht geht, die Klauseln gestrichen werden die nicht rechtskonform sind...

22.02.2020 10:41 • #6


Rheinländer
Du kannst alles beim Notar regeln, was Gesetzeskonform ist, ansonsten ist der Vertrag anfechtbar und damit Null und nichtig. Ein Notar ist darauf aus, das alles Gesetzeskonform ist, damit der Vertrag nicht anfechtbar ist. Das würde seiner Reputation extrem schaden. Im Normalfall ist dieser auch neutral.
Das Gericht überprüft den Vertrag auch im Rahmen der Scheidung. Beispielsweise kann nicht einer auf Unterhalt verzichten der arbeitslos und ohne weitere Einkünfte ist. Damit würde diese Person der Allgemeinheit zur Last fallen und da achten Gerichte ganz genau drauf. Dasselbe natürlich auch bezüglich dem Versorgungsausgleich. Es kann keiner auf Rente verzichten, wenn er im Alter nicht genügend Rente erhält um sich selbst zu versorgen. Alles andere lässt sich normalerweise problemlos regeln. Alles was ihr vor dem Rechtsanwaltsbesuch beim Notar regelt, insbesondere Vermögenswerte, macht die Scheidung deutlich günstiger.

22.02.2020 13:39 • x 1 #7


Eremit
Zitat von Rheinländer:
Beispielsweise kann nicht einer auf Unterhalt verzichten der arbeitslos und ohne weitere Einkünfte ist. Damit würde diese Person der Allgemeinheit zur Last fallen und da achten Gerichte ganz genau drauf


Na ja ... so genau prüfen Gerichte das auch nicht nach oder glauben ggf einfach das was der Notar da aufschreibt ....
Kurz zu meiner Situation: Meine Ex hat OFFIZIELL keinen Euro Rente und arbeitet auf 400 Euro Basis .... in echt stellt sich das ganze komplett anders dar denn sie führt ein Restaurant und hat mehr Geld zur Verfügung als ich es je haben werde .... aber sie hat auf Rente und Zugewinn verzichtet, der Notar hat geschrieben das sie umfangreiches Vermögen in China hat und fertig .... das Gericht hat nicht ein einziges mal nachgefragt.
Wie gesagt die Verhandlung hat keine 5 Minuten gedauert.
Ich weiss nicht wie das bei Unterhaltsfragen aussieht, ich habe gehört da sind sie strenger .... aber da mein Sohn bei mir geblieben ist hat sich mir diese Frage nie gestellt .... und da meine Ex ja nur 400 Euro verdient bekomme ich auch keinen Unterhalt.

Ergo: Wenn es der Notar korrekt formuliert und es ein guter Notar ist geht da schon sehr viel.
Und der gute Notar spart in der Scheidung viel Zeit Ärger und Geld .... das waren damals sehr gut angelegte 600 Euro

22.02.2020 22:37 • x 1 #8


Rheinländer
Hallo Eremit, bei mir hat sich die Richterin alles genau erklären lassen und erst als sie zu dem Schuss kam, dass meine Ex genug Rente und genügend Einkommen hat, hat sie der notariellen Vereinbarung zugestimmt
Diese mussten wir übrigens eine Woche vor Scheidungstermin dem Gericht zur Verfügung stellen.
Anscheinend hängt es doch sehr vom Gericht bzw. vom jeweiligen Richter ab.

22.02.2020 23:08 • x 1 #9


Eremit
Das kann natürlich sein ... vielleicht hat es auch mit der Bekanntheit des Notars oder das Anwalts zu tun ...Ich lebe hier doch eher ländlich in einer kleinen Stadt und ich bin mir 100 % sicher dass die Richterin sowohl meinen Anwalt als auch meinen Notar kennt (beides zusammen darf einer ja nicht machen ....) beide sind recht bekannte Größen in unserer Stadt.

23.02.2020 00:45 • x 1 #10


BlueApple
Bzgl Kinder und Scheidung. Wenn ihr euch in dem Punkt einig seid, wird das beim Termin nicht beachtet. Mich und meinen Ex fragte die Richterin nur, ob wir uns einig sind, das war's.
Das Umgangsrecht wird aber auch außerhalb der Scheidung in einem separaten Verfahren geregelt.

23.02.2020 01:15 • x 1 #11


FrauSteffiF
Danke euch allen!

Ich habe halt Sorge dass das am Ende alles nicht gut ausgeht... und man sich irgendwann denkt hätte ich das mal lieber anders geregelt...

vor allem das finanzielle! ich weiß halt nicht was in 10 jahren sein wird...

24.02.2020 10:08 • #12


Satori
Hallo Steffi,

da gibt es bei einer Trennung und Scheidung eben schon eine Vielzahl von Themen zu bedenken, die wichtigsten sind Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Vermögensausgleich (incl. Immobilien falls vorhanden) sowie Versorgungsausgleich (Rente, Pensionen, Lebensversicherungen usw.). Jedes dieser Gebiete ist an sich wieder komplex, es hängt von euren Umständen ab, was es alles zu beachten gibt.

Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall eine Erstberatung bei einem guten Familienanwalt machen, das Geld ist gut investiert. Dann weisst du, welche Rechte und Pflichten du hast, sowohl im Trennungsjahr als auch danach. Das Trennungsjahr zurückzudatieren ist nur sinnvoll wenn du keinen Trennungsunterhalt bekommst.

Wenn du dann deine Rechte kennst und ihr euch einig seid, geht ihr wie schon von Eremit u.a. vorgeschlagen zum Notar und lasst eine Vereinbarung ausarbeiten. Falls Immobilien im Spiel sind oder ihr den Versorgungsausgleich individuell regeln wollt, muss das auch zwingend beim Notar sein. Alles andere kann auch über einen normalen Vertrag zwischen euch geregelt werden.

Mit so einem Notarvertrag reicht dann im Scheidungsverfahren auch nur ein Anwalt. Am besten du beauftragst den, dann hast du einen an deiner Seite. Die Kosten werden üblicherweise geteilt.

24.02.2020 11:36 • x 1 #13


BlueApple
Wenn du kein eigenes Einkommen hast, kannst du dir für die Erstberatung bei dem für deinen Bezirk zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein holen. Dann kostet die Erstberatung anstatt max. EUR 190,00 zzgl MwSt nur EUR 15,00.

24.02.2020 16:17 • x 2 #14


FrauSteffiF
Hallo zusammen
ich habe mich gerade noch mal schlau gemacht und auch vielleicht schon den Anwalt meines vertrauens gefunden
Allerdings verstehe ich es mit dem Trennungsjahr noch nicht so ganz...
https://www.online-scheidung-deutschlan...-scheidung

Für mich liest es sich so als müsste man sich nur auf einen Tag gemeinsam verständigen?!

27.02.2020 18:52 • #15


A


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