Naja
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Naja
Zitat von Garibaldi:Juristisch bin ich jedenfalls dafür, dass die Beteiligten für Folgeschäden mit aufkommen müssen.
An den Therapiekosten und sonstign Sozialleistungen für die betrogene Familienmutter könnten sie sich durchaus beteiligen . Denn derzeit tragen es wir Steuerzahler und Krankenkassenbeitragszahler .
Ein Schmerzensgeldanspruch sollte auch drin sein.
Zitat von Garibaldi:Du zahlst also gerne für die Betrügereien anderer Leute ?
Zitat von Garibaldi:Blanca: Paartherapie muss privat gezahlt werden. Sie ist also nicht solidarisch finanziert.
Therapie wegen Trennungstrauma, Depression oder einer anderen Folgeerkrankung wird von den Versicherungsmitgliedern finanziert. Bei einem Krankenhausaufenthalt geht das schnell in einen Bereich von mehreren tausend Euro.
solea
Zitat von Blanca:
Zudem entsteht der Eindruck offener Heuchelei, wenn staatlich bestellte Gerichtsvollstrecker einerseits Therapiekosten bei Ex-Affairen eintreiben, während Vater Staat andererseits Freudenhäuser (wo auch viele hingehen, die in Festbeziehungen oder verheiratet sind) und Seitensprungportale als ganz normale Dienstleistung nicht nur duldet, sondern sogar bereitwillig deren Steuern mit einkassiert und somit ein gesellschaftliches Klima mitverantwortet, das Fremdgehen spürbar leicht macht.
guthe
Zitat von planless:Ich nehme mal an, das passiert sowieso, da ich ja neben meiner niederträchtigen Freizeit Vollzeit arbeiten gehe und das schon viele Jahre lang. Da müsste man ja jetzt aber noch mal genau nachschauen bei der Verteilung, nicht dass da in den Familien gar sich auch noch einer was zu Schulden kommen hat lassen. Vielleicht hat sich das Kind im Sandkasten geprügelt, oder die Mama angelogen.
Naja
Naja
Zitat von guthe:Vielleicht, das Kind hat geprügelt und Mama angelogen,.. es dürfte egal sein, es wird von die Sünderin bezahlt, die als Erwachsene bewusst sich in der Familie eindringt.
Garibaldi
Shufa
Zitat von Garibaldi:Nochmal:
Die eigene Freiheit hört dort auf, wo man beginnen würde, andere zu verletzen. Affairen bringen Leid und Elend über andere. Verletzt wird die Gesundheit anderer.
Zitat:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt.......
Naja
Zitat von Garibaldi:In der Tat:
Sollte die Affaire vom Fremdgeher belogen worden sein, und hätte Schaden erlitten, sollte ihr auch dieser vom Ehebrecher abgegolten werden.
planless
Zitat von guthe:Vielleicht, das Kind hat geprügelt und Mama angelogen,.. es dürfte egal sein, es wird von die Sünderin bezahlt, die als Erwachsene bewusst sich in der Familie eindringt.
Zitat von Shufa:Kann ich dann AM oder AF verklagen und dafür noch das
Schmerzensgeld für Seelischesvhmerzen bekommen und so weiter ?
guthe
Zitat von Shufa:Bin nicht so mit dem Gesetz vertraut.
Kann ich dann AM oder AF verklagen und dafür noch das
Schmerzensgeld für Seelischesvhmerzen bekommen und so weiter ?
guthe
Zitat von Blanca:Schau mal hier:
https://www.juraforum.de/recht-gesetz/e...sen-474885
Aber vergiß bitte nicht, die Anmerkung der Redaktion zu lesen...
In anderen Ländern geht man allerdings auch anders damit um:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/...60688.html
https://de.zenit.org/articles/indonesie...ngenommen/
https://de.wikipedia.org/wiki/Ehebruch#...Nordafrika
Naja
guthe
Zitat von Shufa:Kann ich dann AM oder AF verklagen und dafür noch das
Schmerzensgeld für Seelischesvhmerzen bekommen und so weiter ?
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