Hallo jan31,
möchte mich mit meiner subjektiven Meinung zurückhalten und nur das Objektive beleuchten.
Kurz: Aus der Reaktion deiner Arbeitskollegin geht jedenfalls mal für mich hervor, dass sie ziemlich an Gefühlen investiert haben muss. Aus deiner jetzigen Reaktion geht hervor, dass du sie eigentlich gerne wieder hättest, dieses Mal jedoch ganz, nur sie zieht nicht mehr, weil sie dieses Hick Hack nicht mehr will und dir unterm Strich gesagt, eigentlich auch keinen Glauben mehr schenken kann.
Du hast festgestellt, dass du deine Freundin eigentlich nicht mehr liebst, dir jedoch wegen dem Kind einen Kopf machst.
Und weiters kann man herauslesen, dass, wäre deine Arbeitskollegin wieder bereit, du deine Freundin durchaus wegen ihr verlassen würdest.
Wie einige Vorposter bereits geschrieben haben, würde auch ich es für gut halten, du würdest bei deiner Freundin erstmals reinen Tisch machen, und zwar stehen folgende Gründe dafür:
Du liebst deine Freundin nicht mehr, dafür deine Arbeitskollegin, wegen der du deine Freundin sogar verlassen würdest - dann schreibst du, du machst es aber eher davon abhängig, ob du, salopp ausgedrückt, die Arbeitskollegin bekommst oder nicht, dies mit der Begründung, da, im Falle, dass es nicht klappt, du keine alltagstaugliche Beziehung zu deinem Kind mehr führen kannst.
Sehe ich das so richtig?
Wenn ja, kann ich dir nur vielleicht folgenden Denkanstoß vorschlagen:
Egal, ob du deine Freundin nun wegen deiner Arbeitskollegin verlassen würdest oder du sie wegen fehlender Liebe zu ihr verlässt, in keinem dieser beiden Fälle würdest du mehr eine alltagstaugliche Beziehung mit deinem Kind führen können.
Also wäre es ja egal, unter welchem Aspekt du klar Schiff machst, oder?
Positiv herausgehoben werden kann jedoch, dass du Ehrlichkeit deiner Freundin gegenüber an den Tag legst UND, dass deine Arbeitskollegin vielleicht dann deine ernsten Absichten anerkennt.
p.S.: Ich weiß nicht, wie die Gesetze in Deutschland sind, doch, nachdem du geschrieben hast, du hast eine Freundin (bist also nicht verheiratet), müsstest du dich vielleicht noch erkundigen, wie es denn mit dem Besuchsrecht für dich aussieht ...... .
29.11.2012 12:35 •
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