Isely
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Isely
Zitat von darkenrahl:
Ich denke, rückwirkend Unterhalt zu zahlen ist nicht ohne.
Und, moralisch ist dein Wirken recht verwerflich, und jetzt alle Schuld der AF in die Schuhe schieben jämmerlich.
Zitat von easyornot:
Danke. Du beschreibst die Problematik die ich bis jetzt rausgefunden habe.
Ich muss innerhalb weniger Wochen einen Antrag dazu bei Gericht einbringen. Mache ich das nicht, dann kann ich es nie mehr ohne ihre Einwilligung.
Scrawled
Naivling
Zitat von 6rama9:Die Geschichte muss in Ö spielen... fehlt nur noch ein Impfvordrängler.
Zitat von easyornot:Ich muss innerhalb weniger Wochen einen Antrag dazu bei Gericht einbringen. Mache ich das nicht, dann kann ich es nie mehr ohne ihre Einwilligung.
Scrawled
Zitat von easyornot:
Ja. Telefoniert, geredet und gegoogelt. Das Forum hier hat mir etwas die Augen geöffnet.
Butterblume63
Zitat von Isely:
Das wäre mir schnurz, stell dir vor die kleine fragt später mal, warum hast du mir nicht gesagt das du mein Vater bist ...
Antwort..., weil deine Mama geldgeil war...
Ausserdem kriegt sie ja zumindest für das andere Kind Unterhalt.
Scrawled
Zitat von Butterblume63:Und nein,der Mann muss Null Komma Null für sie bezahlen.
Zitat von paulaner:Wikipedia:
(Österreich)
Ein nach eigenen Angaben leiblicher Vater, der noch nie Kontakt zum Kind gehabt hat, hat laut Verfassungsgerichtshof unter Berufung auf den EuGH nicht das Recht auf biologische Vaterschaftsfeststellung, wenn wie im konkreten Fall durch Heirat vor der Geburt des Kindes ein rechtlicher Vater bereits Familienkontakt zum Kind lebt.[34]
Isely
Zitat von Scrawled:
Der TE musste dann Unterhalt für sein Kind auch bezahlen?
Butterblume63
Zitat von Scrawled:
Der TE musste dann Unterhalt für sein Kind auch bezahlen?
Isely
Zitat von darkenrahl:
Mir wird schon schlecht nur beim Gedanken, einem Betrogenen ohne Skrupel ein Kuckuckskind unterjubeln zu wollen, ja schon machte.
Sich mit der Frau eines Andern zu vergnügen und dann das Resultat dieses unrühmlichen Tuns diesem zu Füssen zu legen ohne Gewissensbissen.
Und dann nach zwei Jahren frech und ohne Skrupel noch die Vaterschaft einklagen zu wollen, um die AF zu erpressen.
Ich hoffe einfach auf Gerechtigkeit und die beiden Turteltauben kriegen die Rechnung im Nachhinein gesalzen präsentiert.
Butterblume63
Scrawled
Zitat von Butterblume63:Ob er dann an die schuldig geschiedene Kindsmutter auch Unterhalt zahlen muss weiß ich leider nicht.
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