Butterblume63
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Butterblume63
Zitat von darkenrahl:
Keine Ahnung, ich habe noch mit keiner AF ein Kind gezeugt
Müsste das googeln.
DonaAmiga
Zitat von Landlady_bb:Wieso D? Das hier dürfte eher Ö wie Österreich sein!
Zitat von Offspring78:dem Kind dürfte das (bisher) noch relativ schnurz sein, denn es hat bereits eine enge Bindung aufgebaut, wenn es seit Geburt unter dessen Dach lebt. Gerichte sind hier in letzter Zeit sehr vorsichtig.
easyornot
Zitat von darkenrahl:
Bis Ende zweiten Lebensjahr darf der EM im Zweifelsfall einen Vaterschaftstest verlangen.
Soviel ich weiss, ich die Rechtslage in DE so, dass nach zwei Jahren der EM automatisch rechtlich der Vater wird, wenn er das bis dann nicht anficht. Wenn die EF den leiblichen Vater bis dann nicht bekanntgibt, könnte das strafrechtliche Folgen für die Affähreführenden zur Folge haben.
DonaAmiga
easyornot
Zitat von Landlady_bb:Fällt außer mir noch jemandem hier in dieser illustren Runde auf, dass @easyornot ziemlich schweigsam geworden ist?
Butterblume63
Zitat von Landlady_bb:Fällt außer mir noch jemandem hier in dieser illustren Runde auf, dass @easyornot ziemlich schweigsam geworden ist?
Offspring78
Zitat von darkenrahl:
Klar ist es dem Kind im Moment schnurz, aber in einigen Jahren nicht mehr, denn wenn es dann irgendwie erfährt, dass dieser Vater der falsche ist, dann möchte es meistens wissen, wer der leibliche, richtige Vater ist.
Kindeswohl ist ein schwer definierbarer Begriff. Denn wenn der falsche rechtliche Vater dem Kind gegenüber nicht wohl gesinnt ist, dann hat es eine schlechte Kindheit.
@landlady_bb... es gibt da europäisches Recht, daran müssen sich DE, Ö und die CH schlussendlich halten.
Und, ein nachträglicher Beweis kann für die Verursacher recht teuer werden. Dafür gibt es auch Gerichtsurteile.
easyornot
Zitat von darkenrahl:
Klar ist es dem Kind im Moment schnurz, aber in einigen Jahren nicht mehr, denn wenn es dann irgendwie erfährt, dass dieser Vater der falsche ist, dann möchte es meistens wissen, wer der leibliche, richtige Vater ist.
Kindeswohl ist ein schwer definierbarer Begriff. Denn wenn der falsche rechtliche Vater dem Kind gegenüber nicht wohl gesinnt ist, dann hat es eine schlechte Kindheit.
@landlady_bb... es gibt da europäisches Recht, daran müssen sich DE, Ö und die CH schlussendlich halten.
Und, ein nachträglicher Beweis kann für die Verursacher recht teuer werden. Dafür gibt es auch Gerichtsurteile.
Butterblume63
Zitat von easyornot:
Danke. Du beschreibst die Problematik die ich bis jetzt rausgefunden habe.
Ich muss innerhalb weniger Wochen einen Antrag dazu bei Gericht einbringen. Mache ich das nicht, dann kann ich es nie mehr ohne ihre Einwilligung.
Offspring78
Zitat von easyornot:
Danke. Du beschreibst die Problematik die ich bis jetzt rausgefunden habe.
Ich muss innerhalb weniger Wochen einen Antrag dazu bei Gericht einbringen. Mache ich das nicht, dann kann ich es nie mehr ohne ihre Einwilligung.
Offspring78
Zitat von Butterblume63:
Te,bist du aus Österreich?
Falls ja, kann ich die Kindsmutter verstehen, dass sie mauert,denn in Österreich wird sie schuldig geschieden und verliert Unterhaltsansprüche. Die Luxus-Lady müsste arbeiten gehen.
Zitat von easyornot:
Ja. Soviel weiss ich jetzt auch ungefähr. Habe telefoniert und gegoogelt.
Es ist in der Tat ein Zeitdruck da - wenige Wochen.
Es ist fast gut so weil sonst würde ich mich wahrscheinlich nicht entscheiden und das ganze weiter vor mir herschieben.
Strafe droht mir nicht - falls dann der Ehefrau.
Isely
Zitat von Butterblume63:
Te,bist du aus Österreich?
Falls ja, kann ich die Kindsmutter verstehen, dass sie mauert,denn in Österreich wird sie schuldig geschieden und verliert Unterhaltsansprüche. Die Luxus-Lady müsste arbeiten gehen.
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