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Eine Affäire genug für das ganze Leben?

A
Zitat von paulaner:
Das kann den stärksten Mann komplett aus der Bahn werfen

Der Mann ist am Ende, wenn die Nachricht herauskommt. Vielleicht hat es auch was Gutes und er kann sich eine neues Leben aufbauen.

22.01.2021 17:53 • x 3 #286


A
Zitat von paulaner:
Und wenn der EM nen VS Test macht?

Nur der vom Gericht zählt! Aber betraft wird niemand! Ein anderer muss vielleicht zahlen.

22.01.2021 17:54 • x 1 #287


A


Eine Affäire genug für das ganze Leben?

x 3


O
Zitat von paulaner:
Das hab ich anders gelesen.
Jedenfalls in dem Artikel.

Nope. Ein DNA Gutachten kann nicht erzwungen werden, wenn es dem Wohl des Kindes widerspricht. Und dann gibt es da auch noch strenge zeitliche Fristen, die einzuhalten sind.

22.01.2021 17:54 • x 3 #288


A
Wenn der TE die Bombe platzen lässt, dann treffen sich beiden Herren um zwölf Uhr mittags vor dem Saloon.
Ich glaube aber immer noch nicht, ob er so viele Ei.er in der Hose hat.

22.01.2021 17:58 • #289


S
Zitat von paulaner:

Und dann vielleicht noch zu erfahren, dass die beiden munter weiter 2 Jahre gepimpert haben...



Ich finde es auch komisch, dass der TE innerhalb 3 Wochen, die Affäre (die 8j gedauert hat) verarbeitet hat. Und das erst nachdem, er eine neue Beziehung angefangen hat. Und jetzt plötzlich will er das Kind. Kann gut sein, dass er die ganze Zeit damit gedroht hat, die Wahrheit zu sagen, wenn die Affäre aufhören würde.

22.01.2021 18:09 • x 3 #290


darkenrahl
Zitat von Offspring78:
Nope. Ein DNA Gutachten kann nicht erzwungen werden, wenn es dem Wohl des Kindes widerspricht. Und dann gibt es da auch noch strenge zeitliche Fristen, die einzuhalten sind.


Bis Ende zweiten Lebensjahr darf der EM im Zweifelsfall einen Vaterschaftstest verlangen.
Soviel ich weiss, ich die Rechtslage in DE so, dass nach zwei Jahren der EM automatisch rechtlich der Vater wird, wenn er das bis dann nicht anficht. Wenn die EF den leiblichen Vater bis dann nicht bekanntgibt, könnte das strafrechtliche Folgen für die Affähreführenden zur Folge haben.

22.01.2021 18:11 • x 3 #291


O
Zitat von darkenrahl:

Bis Ende zweiten Lebensjahr darf der EM im Zweifelsfall einen Vaterschaftstest verlangen.
Soviel ich weiss, ich die Rechtslage in DE so, dass nach zwei Jahren der EM automatisch rechtlich der Vater wird, wenn er das bis dann nicht anficht. Wenn die EF den leiblichen Vater bis dann nicht bekanntgibt, könnte das strafrechtliche Folgen für die Affähreführenden zur Folge haben.

Die Zwei Jahresfrist läuft nach bekannt werden des Umstandes bzw nach Aufkeimen erster Zweifel. Hat mit den Lebensjahren des Kindes nichts zu tun. Viel wichtiger ist allerdings das Kindeswohl. Könnte die Mutter wirklich glaubhaft darlegen, dass ihr Leben und somit das Leben des Kindes völlig aus den Fugen gerät, wird ein Familiengericht den DNA Test wohl nicht anordnen.
Selbstverständlich ist das hochverdächtig und der EM wird zweifelsfrei seine Schlüsse draus ziehen. Dies kann er dann allerdings lediglich privat machen, rechtlich wird er aus der Vaterschaft nicht mehr rauskommen. Und der TE auch nicht rein. Ist leider so.

22.01.2021 18:28 • x 1 #292


I
Zitat von Andy17:
Der Mann ist am Ende, wenn die Nachricht herauskommt. Vielleicht hat es auch was Gutes und er kann sich eine neues Leben aufbauen.


Genau so sehe ich das auch.

Für ihre Krokodilstränchen ist es etwas spät.
Was denkt man da?
Der Mann war bei der Geburt eines fremden Kindes dabei, herzt es , glaubt es ist seins.

Da sind die Sätze wie.... aber nun, er liebt es als sein eigenes , schon ein Schlag ins Gedicht.
Betrug ist das.

Und die arbeitsscheue gelangweilte Gattin pulvert auch noch weiter mit dem rum.

Ich würde im Strahl .... als Mann.

Manche Frauen sind es echt nicht wert, nicht mal das man ihnen eine scheuert...

Also , ich würde komplett die Fassung verlieren.
Bin in dem Fall froh das ich eine Frau bin, möchte niemals so was mieses erleben müssen.

22.01.2021 18:52 • x 3 #293


I
Zitat von darkenrahl:

Keine Ahnung, ich habe noch mit keiner AF ein Kind gezeugt
Müsste das googeln.



Guter Junge

22.01.2021 18:55 • x 1 #294


darkenrahl
Zitat von Offspring78:
Die Zwei Jahresfrist läuft nach bekannt werden des Umstandes bzw nach Aufkeimen erster Zweifel. Hat mit den Lebensjahren des Kindes nichts zu tun. Viel wichtiger ist allerdings das Kindeswohl. Könnte die Mutter wirklich glaubhaft darlegen, dass ihr Leben und somit das Leben des Kindes völlig aus den Fugen gerät, wird ein Familiengericht den DNA Test wohl nicht anordnen.
Selbstverständlich ist das hochverdächtig und der EM wird zweifelsfrei seine Schlüsse draus ziehen. Dies kann er dann allerdings lediglich privat machen, rechtlich wird er aus der Vaterschaft nicht mehr rauskommen. Und der TE auch nicht rein. Ist leider so.


Das, dass die Frau den Test verweigern kann ist ein alter Zopf. Und ich glaube, das hat sich in den letzten zwei Jahren rechtlich auch geändert.

Fakt ist dass der EM die Kindschaft verweigern, anfechten und einen Test verlangen kann. Sollte ein Richter diesen verweigern, kann man einen DNA-Test in Holland machen lassen, ist zwar strafbar aber der zeigt halt die Wahrheit. Aberkennen kann den auch ein deutsches Gericht nicht.

Und was hat die Wahrheit mit Kindeswohl zu tun? Der AF war das ja auch egal, als sie in fremden Gärten gewildert hat, ja sogar jetzt noch ist es ihr egal, wichtig für sie sind nur die finanziellen Folgen... ich möchte wissen, was im Ehevertrag steht, dass sie immer noch alles vertuschen möchte.

22.01.2021 18:56 • x 2 #295


6rama9
Zitat von Isely:
Und die arbeitsscheue gelangweilte Gattin pulvert auch noch weiter mit dem rum.
Ich würde im Strahl .... als Mann.
Manche Frauen sind es echt nicht wert, nicht mal das man ihnen eine scheuert...

Ich denke du darfst nicht jeder Geschichte glauben, die in Foren verbreitet wird. Manche Leute haben auch einfach nur Langeweile. Findest du es nicht reichlich seltsam, dass das Kind just zu dem Zeitpunkt aufkam, als der Thread eingeschlafen war und vorher keinerlei Rolle in den Überlegungen und Diskussionen gespielt hat?

22.01.2021 19:02 • x 4 #296


VictoriaSiempre
Zitat von 6rama9:
Ich bin mehr als erstaunt, welche Wendung der Thread genommen hat. Bin schon mal auf die nächste Wendung gespannt und lege mir das Popcorn zur Seite.

Der TE könnte in der Zwischenzeit den Kaukasischen Kreidekreis von Brecht lesen. Falls er Langeweile hat...

Nochmal: Ja, ich finde auch, dass sowohl der Ehemann als auch das Kind ein Recht auf die Wahrheit haben. Es geht jedoch um das WIE und WANN. Für mich hast Du durch Dein Verhalten in den letzten zwei Jahren Dein Recht verspielt, jetzt deshalb Druck zu machen (ausdrücklich nur meine Meinung!).

22.01.2021 19:05 • x 1 #297


O
Zitat von darkenrahl:

Das, dass die Frau den Test verweigern kann ist ein alter Zopf. Und ich glaube, das hat sich in den letzten zwei Jahren rechtlich auch geändert.

Fakt ist dass der EM die Kindschaft verweigern, anfechten und einen Test verlangen kann. Sollte ein Richter diesen verweigern, kann man einen DNA-Test in Holland machen lassen, ist zwar strafbar aber der zeigt halt die Wahrheit. Aberkennen kann den auch ein deutsches Gericht nicht.

Und was hat die Wahrheit mit Kindeswohl zu tun? Der AF war das ja auch egal, als sie in fremden Gärten gewildert hat, ja sogar jetzt noch ist es ihr egal, wichtig für sie sind nur die finanziellen Folgen... ich möchte wissen, was im Ehevertrag steht, dass sie immer noch alles vertuschen möchte.

Ein Gericht kann die Zustimmung der Mutter heutzutage ersetzen, sollte sie sich weigern, aber NUR wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Und das dürfte es in diesem Fall. Das Kind hat faktisch einen Vater. Auch wenn es nicht der leibliche ist, dem Kind dürfte das (bisher) noch relativ schnurz sein, denn es hat bereits eine enge Bindung aufgebaut, wenn es seit Geburt unter dessen Dach lebt. Gerichte sind hier in letzter Zeit sehr vorsichtig. Es ist nicht sicher, dass der EM da rauskommt.

22.01.2021 19:06 • #298


I
In der Schweiz kannst du als Ehemann einen Vaterschaftstest machen lassen wenn das Kind unter 6 ist.
Danach soll es strafbar sein. Komisch.

Ich kann mich jetzt allerdings erinnern, das generell ein Vaterschaftstest direkt nach der Geburt grundsätzlich obligatorisch werden sollte.
Ob es noch in der Verlassung hängt oder gar kommt, weiss ich nicht.

Schlecht finde ich diese Idee allerdings nicht.

Nur mancher Ehefrau würde dann schlecht... und das liegt eher nicht an den typischen Schwangerschsftsbeschwerden...

Jedenfalls wäre diese Klamotte hier nicht durchgegangen...

22.01.2021 19:06 • x 2 #299


D
Zitat von paulaner:
@Landlady_bb
Schau mal in dem Wikipedia Artikel in D unter Personenstandsfälschung.
Wieso D? Das hier dürfte eher Ö wie Österreich sein!

22.01.2021 19:07 • #300


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