paulaner
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Zitat von Offspring78:Es ergibt doch einfach keinen Sinn. Die beiden kriegen ein Kind und anstatt dies zum Anlass zu nehmen, sich endlich zueinander zu bekennen, jubeln sie dem Mann das Kind unter und treffen sich weiterhin heimlich.
Sowas komisches hab ich echt noch nie gehört.
DonaAmiga
Zitat von Isely:Das trifft auf Deutschland zu. @easyornot ist aber schätzungsweise Österreicher, und im österreichischen Famienrecht könnte so was anders geregelt sein.Rechtlich hast du nicht mal Anspruch auf dein Kind...
Dediziert
Es besteht keine Aufklärungspflicht der Mutter gegenüber dem Ehemann, jedenfalls solange der nicht danach fragt. Schadensersatzansprüche bestehen deshalb hier nicht OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.10.1996, 13 W 32/96, FamRZ 1997 S. 1357. Es können aber Schadensersatzansprüche bestehen, wenn die Mutter auf Frage des Ehemannes den Kontakt mit anderen Männern leugnet oder gar eine Falschaussage macht. Denn darin liegt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB LG Verden, Urteil vom 26.11.2009, 5 O 60/09, FamRZ 2011 S. 1078.
Sollte sich nachträglich herausstellen, dass der Vater nur ein Scheinvater ist und zu Unrecht Unterhalt gezahlt hat, steht diesem gegen den biologischen Vater ein Regressanspruch zu. Dieser Anspruch ist in der Höhe jedoch beschränkt. Es kommt auf die Einkommensverhältnisse des wahren Vaters an. Zur konkreten Ermittlung wird dann die Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegt.
In einem Unterhaltsregressverfahren ist es nicht erforderlich, zunächst in einem separaten Verfahren die Vaterschaft klären zu lassen. Diese kann im Rahmen des Regressverfahrens festgestellt werden, ohne dass es auf die Zustimmung der Mutter, des Kindes oder gar des biologischen Vaters ankäme BGH, Urteil vom 16.4.2008, XII ZR 144/06, FamRZ 2008 S. 1424. Um den Anspruch durchsetzen zu können, hat der Scheinvater gegen die Mutter außerdem einen Auskunftsanspruch. Sie muss den Namen des leiblichen Vaters nennen BGH, Urteil vom 9.11.2011, XII ZR 136/09 .
Zitat von Landlady_bb:ist aber schätzungsweise Österreicher, und im österreichischen Famienrecht könnte so was anders geregelt sein.
Offspring78
Zitat von paulaner:Naja, in den allerwenigsten Fällen wollen sich Affärenführer trennen.
Das ist doch der Sinn einer Affäre: zweigleisig.
Isely
Zitat von Landlady_bb:Das trifft auf Deutschland zu. @easyornot ist aber schätzungsweise Österreicher, und im österreichischen Famienrecht könnte so was anders geregelt sein.
Isely
DonaAmiga
Zitat von paulaner:Jeder Mensch hat das Recht zu wissen, richtig. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Mensch auch die Pflicht dazu hat.Es ist übrigens europäisches Menschenrecht, das jeder Mensch das Recht hat zu wissen welcher Herkunft es ist. Z.B. bei Adoption.
Also irgendwann muss zumindest das Kind (oder der Jugendliche) es erfahren, dass sein Vater nicht der leibliche ist.
Scrawled
Zitat von easyornot:
Ich war AM weil es eine unglaublich tolle Frau ist.
Offspring78
Zitat von Isely:@darki wie ist das bei uns ? Weisst du das ?
Zitat von Scrawled:Zitat von easyornot:
Ich war AM weil es eine unglaublich tolle Frau ist.
Scrawled
Zitat von Offspring78:Ja, das ist das andere, was mir nicht in den Kopf will. Ein Mensch, der mir das Kind nimmt...
Ich persönlich könnte mir jetzt keinen schlimmeren Feind vorstellen, aber unglaublich toll? Schluck.
Offspring78
Holzer60
Zitat von darkenrahl:
Keine Ahnung, ich habe noch mit keiner AF ein Kind gezeugt
Müsste das googeln.
Zitat von Holzer60:
Der war echt gut !
VG Holzer60
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