Butterblume63
- 88976
Butterblume63
Zitat von Sonja55:Am besten wär es, du schaltest einen Anwalt ein, der deiner AF nahelegt, es ihrem EP zu sagen.
Wenn du es ihren Mann sagst, wäre das ein zusätzlicher Schlag ins Gesicht für den Nichtsahnenden.
Offspring78
Zitat von easyornot:
Wir haben nicht einmal darüber geredet wie du dir vorstellen kannst.
Gemeinsam haben wir uns geeinigt, dass wir vorerst nichts sagen. Ich habe dann meine Meinung geändert und sie nicht.
Das ist seit einem Jahr so.
Ich weiss ja nicht einmal, ob ich meine Tochter je sehen dürfte. Sie würde mich hassen falls es wegen mir raus kommt.
easyornot
Zitat von Butterblume63:Anwalt finde ich zu hoch gegriffen ausser man möchte den rechtlichen Hintergrund abklären wie Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltrückzahlungsforderung durch den Ehemann.
Er sollte das Gespräch mit seiner ehemaligen Geliebten suchen und ihr ein Zeitlimit setzen mit ihrem Mann zu sprechen.
Evtl.mit Hilfe eines Mediator.
die_Zeit_danach
Butterblume63
easyornot
Zitat von die_Zeit_danach:Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie glücklich ist. Darf ich fragen, wie alt ihr anderes Kind ist? Ich bin der Meinung, dass ihr zumindest auf Elternebene keinen Kontaktabbruch eingehen könnt. Irgendwie muss es eine Lösung geben. Ein Gespräch. In dem du klar machst, dass du deine Tochter sehen willst und an ihrem Leben teilhaben willst...
Butterblume63
Zitat von paulaner:Die Gesetze in Deutschland sind ja, was z.B. Kuckuckskinder angeht, extrem männerfeindlich.
Ein Kind, das in der Ehe geboren wird, von dem ist der EM der gesetzliche (Zahl)Vater.
Der EM darf keinen heimlichen Vaterschaftstest machen. Das ist strafbar. Er braucht bei minderjährigen Kindern die Zustimmung der Mutter!
Die Mutter ist ihrem EM gegenüber nicht verpflichtet den wahren Erzeuger anzugeben. Dafür muss er klagen.
Butterblume63
Zitat von easyornot:
Ihr Sohn ist ca. 12 Jahre jetzt.
Muss sie mich dann am Leben von ihr teilhaben wollen?
Butterblume63
Zitat von Reality:
Ich auch!
Meines Erachtens ist immer der Gebundene verantwortlich. Der freie ist frei.
die_Zeit_danach
easyornot
Zitat von die_Zeit_danach:Und auch deine Tochter hat ein Recht auf den Umgang mit dir. Sie ist noch so jung und du kannst noch eine Bindung zu ihr aufbauen!
Offspring78
Zitat von Butterblume63:Paulaner,diese heimlichen Test sind zwar verboten,aber falls der Kuckuckskind Vater mit einem Anwalt vor Gericht geht wird in der Regel vom Gericht ein Vaterschaftsgutachten in Auftrag gegeben. Was bleibt,daß die Ehefrau den Erzeuger gegenüber ihres Ehemannes nicht nennen muss.
Besser wäre natürlich eine außergerichtliche Einigung wo im Interesse des Kindes der Umgang geregelt wird.
Wie das Ehepaar selbst verbleibt ist allein deren Sache.
Butterblume63
Zitat von easyornot:
Ja das wird mir bewusst. Es ist mir eigentlich schon Monate bewusst. Darum auch meine innere Unruhe.
Nur darf ich jetzt wegen dem Forum hier nicht überstürzt handeln.
Ich fange mit meiner Freundin an. Heute! Dann gibt es zumindest in meinem neuen Leben keine Lügen. Falls sie geht muss ich damit Leben.
Ähnliche Themen
Hits
Antworten
Letzter Beitrag
26216
291
3425
16
23837
230
23004
23
16098
191