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Eine Affäire genug für das ganze Leben?

B
Zitat von Sonja55:
Am besten wär es, du schaltest einen Anwalt ein, der deiner AF nahelegt, es ihrem EP zu sagen.
Wenn du es ihren Mann sagst, wäre das ein zusätzlicher Schlag ins Gesicht für den Nichtsahnenden.

Anwalt finde ich zu hoch gegriffen ausser man möchte den rechtlichen Hintergrund abklären wie Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltrückzahlungsforderung durch den Ehemann.
Er sollte das Gespräch mit seiner ehemaligen Geliebten suchen und ihr ein Zeitlimit setzen mit ihrem Mann zu sprechen.
Evtl.mit Hilfe eines Mediator.

21.01.2021 15:14 • x 1 #166


O
Zitat von easyornot:

Wir haben nicht einmal darüber geredet wie du dir vorstellen kannst.
Gemeinsam haben wir uns geeinigt, dass wir vorerst nichts sagen. Ich habe dann meine Meinung geändert und sie nicht.
Das ist seit einem Jahr so.

Ich weiss ja nicht einmal, ob ich meine Tochter je sehen dürfte. Sie würde mich hassen falls es wegen mir raus kommt.

Ja dann fände ich jetzt mit dem Anwalt zu kommen auch komisch. Möchtest du deiner Ex nicht erstmal vorher nochmal im Guten ins Gewissen reden? Es kann doch nicht sein, dass sie wirklich null Verständnis für dich und das Kind hat.

21.01.2021 15:18 • x 2 #167


A


Eine Affäire genug für das ganze Leben?

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E
Zitat von Butterblume63:
Anwalt finde ich zu hoch gegriffen ausser man möchte den rechtlichen Hintergrund abklären wie Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltrückzahlungsforderung durch den Ehemann.
Er sollte das Gespräch mit seiner ehemaligen Geliebten suchen und ihr ein Zeitlimit setzen mit ihrem Mann zu sprechen.
Evtl.mit Hilfe eines Mediator.


So würde ich den Vorschlag umsetzen. Anwalt ist mir zu krass.

21.01.2021 15:20 • x 1 #168


D
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie glücklich ist. Darf ich fragen, wie alt ihr anderes Kind ist? Ich bin der Meinung, dass ihr zumindest auf Elternebene keinen Kontaktabbruch eingehen könnt. Irgendwie muss es eine Lösung geben. Ein Gespräch. In dem du klar machst, dass du deine Tochter sehen willst und an ihrem Leben teilhaben willst...

21.01.2021 15:21 • #169


paulaner
Die Gesetze in Deutschland sind ja, was z.B. Kuckuckskinder angeht, extrem männerfeindlich.

Ein Kind, das in der Ehe geboren wird, von dem ist der EM der gesetzliche (Zahl)Vater.

Der EM darf keinen heimlichen Vaterschaftstest machen. Das ist strafbar. Er braucht bei minderjährigen Kindern die Zustimmung der Mutter!

Die Mutter ist ihrem EM gegenüber nicht verpflichtet den wahren Erzeuger anzugeben. Dafür muss er klagen.

21.01.2021 15:23 • x 1 #170


B
Te,du bist noch viel zu sehr bei einer Frau die extrem egoistisch ist. Ihr ist egal, dass du dein Kind nicht sehen darfst,ihr ist egal,dass sie jahrelang ihren Mann beschis sen und betrogen hat sie hat keinerlei Hemmungen ihrem Mann dein Kind unter zu jubeln und ihr ist es egal ihr Kind mit einer Lüge aufwachsen zu lassen die jederzeit auffliegen kann.
Hier geht es nicht um zwei Erwachsene die sich nicht mit Ruhm bekleckert haben.
Lieber Te,ich habe das Gefühl, daß du selbst darunter zu leiden anfängst und dies kann auch dich krank machen.

21.01.2021 15:27 • x 2 #171


E
Zitat von die_Zeit_danach:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie glücklich ist. Darf ich fragen, wie alt ihr anderes Kind ist? Ich bin der Meinung, dass ihr zumindest auf Elternebene keinen Kontaktabbruch eingehen könnt. Irgendwie muss es eine Lösung geben. Ein Gespräch. In dem du klar machst, dass du deine Tochter sehen willst und an ihrem Leben teilhaben willst...


Ihr Sohn ist ca. 12 Jahre jetzt.

Muss sie mich dann am Leben von ihr teilhaben wollen?

21.01.2021 15:28 • #172


paulaner
@easyornot
Wenn der EM es erfährt, kann es natürlich auch sein, dass er Unterhalt fordert.
Das ist dir schon klar, oder?

21.01.2021 15:34 • x 1 #173


B
Zitat von paulaner:
Die Gesetze in Deutschland sind ja, was z.B. Kuckuckskinder angeht, extrem männerfeindlich.

Ein Kind, das in der Ehe geboren wird, von dem ist der EM der gesetzliche (Zahl)Vater.

Der EM darf keinen heimlichen Vaterschaftstest machen. Das ist strafbar. Er braucht bei minderjährigen Kindern die Zustimmung der Mutter!

Die Mutter ist ihrem EM gegenüber nicht verpflichtet den wahren Erzeuger anzugeben. Dafür muss er klagen.

Paulaner,diese heimlichen Test sind zwar verboten,aber falls der Kuckuckskind Vater mit einem Anwalt vor Gericht geht wird in der Regel vom Gericht ein Vaterschaftsgutachten in Auftrag gegeben. Was bleibt,daß die Ehefrau den Erzeuger gegenüber ihres Ehemannes nicht nennen muss.
Besser wäre natürlich eine außergerichtliche Einigung wo im Interesse des Kindes der Umgang geregelt wird.
Wie das Ehepaar selbst verbleibt ist allein deren Sache.

21.01.2021 15:35 • x 1 #174


B
Zitat von easyornot:

Ihr Sohn ist ca. 12 Jahre jetzt.

Muss sie mich dann am Leben von ihr teilhaben wollen?

Steht deine Vaterschaft fest hast du zumindest ein Umgangsrecht bzw.kannst du ein gemeinsames Sorgerecht anstreben.

21.01.2021 15:37 • x 1 #175


B
Zitat von Reality:

Ich auch!

Meines Erachtens ist immer der Gebundene verantwortlich. Der freie ist frei.

Sehe ich nicht so,ausser die Affäre weiß nichts von einem festen Partner.
Auch die Affäre beteiligt sich wissentlich am Betrug an einem Dritten. Zwar hat die Affäre keinen Vertrag mit dem Betrogenen aber durch die Teilnahme eine Mitschuld. Schließlich gehören immer noch Zwei zum Betrügen.

21.01.2021 15:45 • x 3 #176


D
Und auch deine Tochter hat ein Recht auf den Umgang mit dir. Sie ist noch so jung und du kannst noch eine Bindung zu ihr aufbauen!

21.01.2021 15:47 • x 3 #177


E
Zitat von die_Zeit_danach:
Und auch deine Tochter hat ein Recht auf den Umgang mit dir. Sie ist noch so jung und du kannst noch eine Bindung zu ihr aufbauen!


Ja das wird mir bewusst. Es ist mir eigentlich schon Monate bewusst. Darum auch meine innere Unruhe.

Nur darf ich jetzt wegen dem Forum hier nicht überstürzt handeln.
Ich fange mit meiner Freundin an. Heute! Dann gibt es zumindest in meinem neuen Leben keine Lügen. Falls sie geht muss ich damit Leben.

21.01.2021 15:50 • x 1 #178


O
Zitat von Butterblume63:
Paulaner,diese heimlichen Test sind zwar verboten,aber falls der Kuckuckskind Vater mit einem Anwalt vor Gericht geht wird in der Regel vom Gericht ein Vaterschaftsgutachten in Auftrag gegeben. Was bleibt,daß die Ehefrau den Erzeuger gegenüber ihres Ehemannes nicht nennen muss.
Besser wäre natürlich eine außergerichtliche Einigung wo im Interesse des Kindes der Umgang geregelt wird.
Wie das Ehepaar selbst verbleibt ist allein deren Sache.

Es kann sein, dass keiner Anfechtung stattgegeben wird. Das ist korrekt. Kindeswohl geht vor. Stichwort sozialer Vater. Haben wir hier im Forum ja einen ähnlichen Thread.

21.01.2021 15:51 • #179


B
Zitat von easyornot:

Ja das wird mir bewusst. Es ist mir eigentlich schon Monate bewusst. Darum auch meine innere Unruhe.

Nur darf ich jetzt wegen dem Forum hier nicht überstürzt handeln.
Ich fange mit meiner Freundin an. Heute! Dann gibt es zumindest in meinem neuen Leben keine Lügen. Falls sie geht muss ich damit Leben.

Bitte überstürze dieses Gespräch jetzt nicht nur weil in den letzten Stunden viel auf dich eingeprasselt ist und du deinem Affären-Kokon entwächst.
Dieses Gespräch will sehr gut vorbereitet sein. Allein wie du es führst kann evtl. entscheiden ob sie damit klar kommt oder nicht.
Wenn,deine Freundin gewisse Moralvorstellungen hat kann es trotzdem sein,dass du in der Schublade XyZ landest und sie dich nie mehr wiedersehen will.
Aber nimm dir nicht die Chance auf ihre Fragen ehrliche Antworten zu geben.
Ein ich weiß nicht....ist ziemlich sicher der Tod dieser sehr jungen Beziehung.
Trotzdem wünsche ich dir viel Glück für das Gespräch.

21.01.2021 16:03 • x 4 #180


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