Butterblume63
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Butterblume63
Zitat von easyornot:Ich gelte nicht als annerkannter Vater. Ich habe noch nicht einmal ein Schreiben erhalten. Bei den Kontakten sind wir zweimal pro Woche 3 Stunden mit der Mutter. Das Verhältnis zur Mutter ist inzwischen freundschaftlich. Ich erwarte (und hoffe auch), dass es zu keinem Konflikt kommen wird.
Scrawled
Zitat von easyornot:Meine Ex-Affaire / die Muttter meint, dass auf mich eine Vaterschaftsklage zukommen wird und auf sie die Scheidungsklage.
kuddel7591
Zitat von Scrawled:Das ist das beste, was hier passiert kann. Für alle Beteiligten. Vor allem für den Ehemann.
easyornot
Butterblume63
Zitat von easyornot:Ich bin gestern von meiner Ex-Affaire informiert worden, dass ihr EM Scheidungsklage eingereicht hat und auch eine Klage zur Feststellung meiner Vaterschaft. Sie dürften das erste Mal miteinander telefoniert haben. Ich weiss nicht wann er das genau gemacht hat, was drinnen steht und wann das zu mir kommt.
Trust_him
Zitat von easyornot:Klage zur Feststellung meiner Vaterschaft
Butterblume63
Zitat von Trust_him:Eine solche Klage ist doch unnötig, wenn die Mutter dem zustimmt und du auch. Da kann man sich die Gerichtskosten doch sparen. Schließlich ist es doch ohnehin nur noch Formsache. Ihr wisst, doch wer der Vater ist...
kuddel7591
Zitat:https://www.dahag.de/c/ratgeber/familienrecht/vaterschaft/vaterschaftsklage#:~:text=Wie%20hoch%20sind%20die%20Kosten%20f%C3%BCr%20eine%20Vaterschaftsklage%3F,1.000%20Euro%20ebenso%20wie%20die%20Mutter%20des%20Kindes.
Butterblume63
kuddel7591
Zitat von Butterblume63:@kuddel, es muss zu einem Gerichtsverfahren kommen. Wie dieses abläuft liegt aber an den Beteiligten. Nur ein Gericht kann die Vaterschaft des Ehemannes aufheben. Ob,bei Bekunden durch Easy,dass er der biologische Vater ist trotzdem ein durch das Gericht angeordneter DNA Test notwendig ist entscheidet der Richter.
Zitat:Ich kann schon nachvollziehen, dass EM alles offiziell und mit Klagen handhabt.
Butterblume63
easyornot
Zitat von Butterblume63:Auch bei größter Einigkeit unter den Beteiligten muss! Das Gericht entscheiden und dies geht nur über den Klageweg. Wie lange sich dieser hinzieht liegt an den Beteiligten. Wird aber kurz sein,denn Einigkeit herrscht zumindest in dem Punkt der Vaterschaft.
Butterblume63
kuddel7591
Zitat von Butterblume63:Ich kenne es nur so wie von mir beschrieben,aber es kann sich die letzten Jahre was geändert haben. Bin ja selbst ein Affairen-Kind. Meine Mutter hatte einen Affenzirkus vor Gericht,gut der feine Herr stritt auch ab, dass er meine Mutter überhaupt kannte. Im ...
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