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Eine Affäire genug für das ganze Leben?

B
Zitat von easyornot:
Ich gelte nicht als annerkannter Vater. Ich habe noch nicht einmal ein Schreiben erhalten. Bei den Kontakten sind wir zweimal pro Woche 3 Stunden mit der Mutter. Das Verhältnis zur Mutter ist inzwischen freundschaftlich. Ich erwarte (und hoffe auch), dass es zu keinem Konflikt kommen wird.

Die Vaterschaftsklage muss bei Gericht eingereicht werden....und dies dauert nicht nur Corona bedingt.
Wenn,ein Termin mitgeteilt wurde kann es schnell gehen, wenn Easy ohne vom Gericht ansonsten angeordneten DNA Test die Vaterschaft anerkennt.
Ein weiteres Verfahren kann es geben,wenn sich Scheinvater und Easy über die Zurückförderung geleisteter Unterhaltsansprüche nicht einig werden sollten.
Deshalb sollte meiner Meinung nach eine Mediation aller Beteiligten stattfinden.

16.03.2021 13:54 • #1351


S
Zitat von easyornot:
Meine Ex-Affaire / die Muttter meint, dass auf mich eine Vaterschaftsklage zukommen wird und auf sie die Scheidungsklage.


Das ist das beste, was hier passiert kann. Für alle Beteiligten. Vor allem für den Ehemann.

16.03.2021 14:37 • x 3 #1352


A


Eine Affäire genug für das ganze Leben?

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K
Zitat von Scrawled:
Das ist das beste, was hier passiert kann. Für alle Beteiligten. Vor allem für den Ehemann.


für alle Beteiligten wäre besser, wenn endlich mal Fakten geschaffen würden - die Geschichte dreht sich im Kreis. Und ohne geschaffene Fakten hängen doch alle Beteiligten in den Seilen - weil ... niemand weiß was Genaues. Es wird über Therapien schwadroniert, ohne darüber nachzudenken, WAS therapiert werden soll - will heißen....dass die Vaterschaft eindeutig geklärt wird. Sinnvoll wäre,
das im Sinne aller Beteiligter auf den Weg zu bringen - so fast as possible. Und erst DANN kann über Modalitäten geredet werden. Nein... es macht keinen Sinn, sich über das Fell des Bären zu unterhalten, solange der Bär nicht erlegt wurde.

Aber solange alle die Füße stillhalten, nichts dergleichen auf den Weg zu bringen versuchen, wird es bei weiteren wilden Spekulationen bleiben - vor allem zum Leidwesen des Ehemannes. So m. M.!

16.03.2021 15:39 • #1353


E
Ich bin gestern von meiner Ex-Affaire informiert worden, dass ihr EM Scheidungsklage eingereicht hat und auch eine Klage zur Feststellung meiner Vaterschaft. Sie dürften das erste Mal miteinander telefoniert haben.

Ich weiss nicht wann er das genau gemacht hat, was drinnen steht und wann das zu mir kommt.

19.03.2021 11:33 • x 2 #1354


B
Zitat von easyornot:
Ich bin gestern von meiner Ex-Affaire informiert worden, dass ihr EM Scheidungsklage eingereicht hat und auch eine Klage zur Feststellung meiner Vaterschaft. Sie dürften das erste Mal miteinander telefoniert haben. Ich weiss nicht wann er das genau gemacht hat, was drinnen steht und wann das zu mir kommt.

Easy er wird alles über seinen Anwalt in die Wege geleitet haben.
Du solltest nun selbst deinen Bekannte oder doch besser einen Anwalt für Familienrecht einschalten.

19.03.2021 15:14 • #1355


T
Zitat von easyornot:
Klage zur Feststellung meiner Vaterschaft

Eine solche Klage ist doch unnötig, wenn die Mutter dem zustimmt und du auch. Da kann man sich die Gerichtskosten doch sparen. Schließlich ist es doch ohnehin nur noch Formsache. Ihr wisst, doch wer der Vater ist...

19.03.2021 15:29 • #1356


B
Zitat von Trust_him:
Eine solche Klage ist doch unnötig, wenn die Mutter dem zustimmt und du auch. Da kann man sich die Gerichtskosten doch sparen. Schließlich ist es doch ohnehin nur noch Formsache. Ihr wisst, doch wer der Vater ist...

Leider ist dies nicht so einfach. Der Ehemann gilt als leiblicher Vater. So mit ist es nur über das Gericht möglich diese gesetzlich Vaterschaft aufzugeben und die neue Vaterschaft anzuerkennen.

19.03.2021 15:33 • x 2 #1357


K
Und was ist, wenn alle Seiten - TE, seine Affären-Frau und deren EM - sich per Vergleich auf einen Vaterschaftstest einigen? Muss es dann erst zu einem Klageverfahren kommen? Sobald geklagt/eingeklagt wird, wird es von Staatswegen teuer!
Oder geht es allen Beteiligten jetzt darum, eine absolute Rechtssicherheit durch ein offizielles Verfahren zu gewährleisten? Ist das, was der EM auf den Weg gebracht hat, im Sinne des TE und im Sinne der Kindsmutter?

Mein Eindruck - ein einen Tisch zu kommen, um die Geschehnisse und die Vorhaben aller Beteiligter offen zu besprechen, scheint unmöglich zu sein - wobei ich den EM durchaus verstehen kann, dass er das ggf. nicht will.

Dass der EM jetzt Fakten zu schaffen gedenkt - Scheidungsklage eingereicht, den Titel einer Feststellungsklage der Vaterschaft einreicht - ist mehr als nur legitim. Dass der EM einen Hals hat, bzw. mehr als nur das, ist wohl nachvollziehbar. ER ist jetzt der Handelnde, was ich durchaus begrüße - egal wie er bisher zu dem Kind stand/steht.

So kann es gehen, wenn beteiligte Protagonist/innen nicht zu Potte kommen, um so Wichtiges zu klären - im Sinne aller Beteiligter. War der EM des weiteren Zuwartens überdrüssig? Und...was hat das ganze Theater mit ihm gemacht? Schließlich ist er der betrogene Ehemann.

Und...wer zahlt die materielle Zeche? Die mag für alle ggf. noch zu verschmerzen sein. Aber ... wer zahlt die menschliche Zeche? Hoffentlich NICHT irgendwann das Kind - das kann am Allerwenigsten für irgendwas ....

...und für den TE und die Kindsmutter wird DIESES Desaster hoffentlich eine Lehre sein. Das wird es allerdings nur, wenn sie aus den gesamten Geschehnissen ihre persönlichen Lehren ziehen werden...egal wie die jeweiligen Klagen ausgehen!

Zitat:
https://www.dahag.de/c/ratgeber/familienrecht/vaterschaft/vaterschaftsklage#:~:text=Wie%20hoch%20sind%20die%20Kosten%20f%C3%BCr%20eine%20Vaterschaftsklage%3F,1.000%20Euro%20ebenso%20wie%20die%20Mutter%20des%20Kindes.

19.03.2021 15:57 • #1358


B
@kuddel, es muss zu einem Gerichtsverfahren kommen. Wie dieses abläuft liegt aber an den Beteiligten.
Nur ein Gericht kann die Vaterschaft des Ehemannes aufheben.
Ob,bei Bekunden durch Easy,dass er der biologische Vater ist trotzdem ein durch das Gericht angeordneter DNA Test notwendig ist entscheidet der Richter.

19.03.2021 17:45 • x 1 #1359


Unicorn68
Ich kann schon nachvollziehen, dass EM alles offiziell und mit Klagen handhabt.

19.03.2021 17:57 • x 1 #1360


K
Zitat von Butterblume63:
@kuddel, es muss zu einem Gerichtsverfahren kommen. Wie dieses abläuft liegt aber an den Beteiligten. Nur ein Gericht kann die Vaterschaft des Ehemannes aufheben. Ob,bei Bekunden durch Easy,dass er der biologische Vater ist trotzdem ein durch das Gericht angeordneter DNA Test notwendig ist entscheidet der Richter.


es geht mir doch gar nicht darum, KEINEN Vaterschaftstest zu machen - sondern darum, dass ein Test gemacht wird...ohne eine Klage anzustrengen. Wenn sich die Beteiligten darauf einigen könnten - was spräche dagegen?

In Anbetracht der bisherigen Entwicklung sehe ich das jetzt allerdings außer jeder Reichweite...und der EM hat ja auch Nägel mit Köpfen gemacht.

Mir geht es zudem immer auch darum, mehrere Optionen in die Überlegungen einzubeziehen, um allen Beteiligten ggf. ein Schießen mit Kanonen auf Spatzen zu vermeiden.

Logo ist, dass das bloße Wort des TE nicht ausreicht, dass ER sich als Vater bekennt - also... ein Test bliebe ihm da eh nicht erspart, um eine Beweislast zu erbringen, dass der TE tatsächlich der Vater ist.

Warum seit dem Bekenntnis zur Vaterschaft des TE inzwischen so viel Zeit ins Land ging, erschließt sich mir eh nicht. Dass dem TE bewusst sein musste, dass das mündliche Bekenntnis zur Vaterschaft nicht ausreicht, erscheint mir beim TE und bei der Kindsmutter auch eher in weiter Ferne gewesen zu sein.

Zitat von @Unicorn68

Zitat:
Ich kann schon nachvollziehen, dass EM alles offiziell und mit Klagen handhabt.


Ja... Nägel mit Köpfen hat der EM gemacht, um eine Rechtssicherheit zu erwirken - für sich UND für das Kind. Alles was sonst noch daraus erwächst, wird sich für alle Beteiligten noch zeigen - auch dessen können sich die Beteiligten sicher sein.

20.03.2021 10:45 • #1361


B
Auch bei größter Einigkeit unter den Beteiligten muss! Das Gericht entscheiden und dies geht nur über den Klageweg. Wie lange sich dieser hinzieht liegt an den Beteiligten. Wird aber kurz sein,denn Einigkeit herrscht zumindest in dem Punkt der Vaterschaft.

20.03.2021 10:59 • x 2 #1362


E
Zitat von Butterblume63:
Auch bei größter Einigkeit unter den Beteiligten muss! Das Gericht entscheiden und dies geht nur über den Klageweg. Wie lange sich dieser hinzieht liegt an den Beteiligten. Wird aber kurz sein,denn Einigkeit herrscht zumindest in dem Punkt der Vaterschaft.


Habe mit meinem RA geredet. Stimme ich zu (Vaterschaftstest) und erkenne die Vaterschaft an, dass muss das Gericht nicht entscheiden, sondern es ist ein Vergleich möglich und das Ganze ist ganz schnell zu Ende.

Ist allerdings spekulativ, da ich noch nicht weiss was drinnen steht.

22.03.2021 09:46 • x 1 #1363


B
Ich kenne es nur so wie von mir beschrieben,aber es kann sich die letzten Jahre was geändert haben. Bin ja selbst ein Affairen-Kind. Meine Mutter hatte einen Affenzirkus vor Gericht,gut der feine Herr stritt auch ab, dass er meine Mutter überhaupt kannte.
Im anderen Fall aus dem Freundeskreis traf ein Richter die Anordnung zur Vaterschaftsfeststellung obwohl sich die Parteien einig waren.

22.03.2021 09:55 • #1364


K
Zitat von Butterblume63:
Ich kenne es nur so wie von mir beschrieben,aber es kann sich die letzten Jahre was geändert haben. Bin ja selbst ein Affairen-Kind. Meine Mutter hatte einen Affenzirkus vor Gericht,gut der feine Herr stritt auch ab, dass er meine Mutter überhaupt kannte. Im ...


was lehrt und das, was easy beschrieb - keine Regel(n) ohne Ausnahme(n). Und in Form von Vergleichen gibt es immer Möglichkeiten, wenn sich ALLE Beteiligten wirklich einig sind, was
natürlich schriftlich zu besiegeln wäre.

Und wenn man die Kosten eines Klageverfahrens sieht - ist IMMER davon auszugehen, dass eine
Klage positiv verläuft, die Kosten nicht selbst getragen werden müssen? Aber...wenn Geld keine Rolle zu spielen scheint, ist das natürlich etwas ganz anderes. Gerichte/Richter wären FROH darüber, wenn nicht für alles und jedes Klage eingereicht würde - egal worum es geht.

Und ja.... es geht zudem darum, ob die Beteiligten wirklich Ar... in der Hose haben, um dem geschlossenen Vergleich tatsächlich Folge zu leisten.

22.03.2021 10:14 • #1365


A


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