Offspring78
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Offspring78
Zitat von Butterblume63:Das Gesetz hat das Anrecht auf Wissen der Scheinvater gegenüber der Mütter gestärkt. Vorher waren die Frauen geschützt und sie durften die Auskunft verweigern. Dieses Thema Scheinvater sprengt aber hier den Thread und wäre eines eigenen Themas wert.
Scrawled
Zitat von Offspring78:Nein, nicht wenn sie verheiratet sind. Da gibt es ja auch noch den üblen Fall, dass die Mutter die Aussage über den wahren Vater verweigern kann. Dann würde der arme EM blöd aus der Wäsche gucken. Er bliebe auf seinen Forderungen sitzen. Meiner Erfahrung nach ...
Offspring78
Zitat von Scrawled:Das war früher. Aktuell kann die Mutter gezwungen werden, den wahren Erzeuger zu nennen. Aber vielleicht interessiert sich der Ehemann auch nicht mal dafür. Der Spaß ging ja nur 2 Jahre.
Zitat von Offspring78:Die Mutter darf zwar eigentlich die Auskunft nicht verweigern, jedoch was willst du tun, wenn sie sagt, sie wüsste den Namen des Vaters selbst nicht? Kannst du nix machen.
Scrawled
Zitat von nimmermehr:Der Hammer wäre ja, wenn eine Vaterschaft festgestellt werden soll und sich dabei rausstellt, dass der EM doch der leibliche Vater ist. Auszuschließen ist das ja nicht wirklich, oder? Sonst hätte der EM die Vaterschaft doch schon vorher angezweifelt, wenn er unmöglich der Vater sein KANN.
Offspring78
Zitat von nimmermehr:Eben. Wenn sie z.B. behauptet, sie wurde vergewaltigt von einem Unbekannten und hat es aus Scham nicht angezeigt, oder sie hatte einen anonymen Quickie mit einem Wildfremden, von dem sie nichts weiß, da kann man schwer das Gegenteil beweisen.
Scrawled
Zitat von nimmermehr:Eben. Wenn sie z.B. behauptet, sie wurde vergewaltigt von einem Unbekannten und hat es aus Scham nicht angezeigt, oder sie hatte einen anonymen Quickie mit einem Wildfremden, von dem sie nichts weiß, da kann man schwer das Gegenteil beweisen.
Offspring78
Zitat von Scrawled:Denkt ihr wirklich, jeder darf vor dem Gericht irgendwelche Lügen erzählen? Da wäre die Strafe viel schlimmer als paar Euro. Ich denke schon, dass die Richter auch Lügen erwarten.
Scrawled
Zitat von Offspring78:Beweise doch das Gegenteil. Ohne siehst du vor Gericht keine Sonne.
Offspring78
Zitat von Scrawled:Das meine ich doch. Der Lügner braucht auch Beweise. Sonst ist es Wort gegen Wort.
Butterblume63
Zitat von Offspring78:Du warst noch nie bei Gericht, oder? Also es ist so, dass der Kläger verlangen kann, dass die Mutter Auskunft gibt. Dann gibt diese Auskunft und sagt dass sie den Namen nicht kennt. Und dann müsste der Kläger beweisen, dass sie lügt. Was er ...
Offspring78
Zitat von Butterblume63:Geht jetzt aber hier am Thema vorbei. Da Easy den Scheinvater selbst informiert hat.
Scrawled
Zitat von easyornot:Ich treffe sie am Mittag am Spielplatz.
easyornot
Zitat von Scrawled:Hat die Mutter Nähe und Körperkontakt gesucht?
easyornot
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