easyornot
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easyornot
Zitat von Butterblume63:Kleine Anmerkung: Ab dem Zeitpunkt wo der nicht biologische Vater erfährt,dass es nicht sein Kind ist. Kommt z.B. nach 10 Jahren heraus, dass es nicht sein Kind ist hat dieser Mann einen Zeitrahmen von zwei Jahren wo er die Vaterschaftsanfechtungsklage einreichen muss. Dann wird der biologische ...
easyornot
Scrawled
Zitat von easyornot:Das Rechltiche ist im Moment uninteressant. Ich hatte meine Tochter gestern wieder bei mir (die Mutter hatte ein Vorstellgespräch). Das ist im Moment das Einzige was zählt.
Scrawled
Zitat von easyornot:(und das tut er).
Ex-Mitglied
Zitat von Scrawled:Bist du arbeitslos easy?
easyornot
Zitat von Scrawled:Wer sollte die kleine betreuen, wenn die Mutter arbeiten gehen sollte? Komisch, dass sie jetzt arbeiten gehen willst. Dein Geld will sie nicht. Das von dem Ehemann wollte sie ja mit dir so ausnutzen, wie das geht. Warum? Bist du arbeitslos easy?
Scrawled
Zitat von Mira:
Ich denke nicht, dass uns das etwas angeht.
Scrawled
Zitat von easyornot:Von mir bekommt sie nichts
easyornot
Zitat von Scrawled:Warum denn? Hat die kleine einen Kitaplatz?
Scrawled
Zitat von easyornot:bin nicht so informiert, ist nur Spekulation
easyornot
Zitat von Scrawled:Okay. Dann bist du wirklich nur mit der kurzen Frist beschäftigt.
Scrawled
Zitat von easyornot:?
Zitat von easyornot:Das Rechltiche ist im Moment uninteressant. Ich hatte meine Tochter gestern wieder bei mir (die Mutter hatte ein Vorstellgespräch). Das ist im Moment das Einzige was zählt.
easyornot
Zitat von paulaner:Das glaube ich nicht so ganz. Der EM kann dich durchaus verklagen auf Rückzahlung des Unterhalts der letzten zwei Jahre.
Scrawled
Zitat von easyornot:Allerdings muss er Ausgaben fürs Kind nachweisen.
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