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Eine Affäire genug für das ganze Leben?

B
Zitat von Scrawled:
Das Unterjubeln eines Kindes ist strafbar.
Echt? Werde aus Neugier mich mal schlau machen.

03.03.2021 15:50 • #1171


S
Zitat von easyornot:

Ja den gibt es.



Mir wäre es viel wichtiger, die Rechte zu bekommen als sonst noch was. So kann es von heute auf morgen unschön werden für dich. Aktuell hängt alles von den Emotionen der Frau ab.

03.03.2021 15:54 • x 1 #1172


A


Eine Affäire genug für das ganze Leben?

x 3


S
Zitat von easyornot:

Ich habe echt keine Ahnung was dann ist. Ich mag aber auch nicht über solche Szenarien nachdenken.



Ich verstehe. Dann wünsche ich Dir, dass der Ehemann hier nett ist bzw. dass er aus diesem Spiel so schnell wie möglich raus will.

03.03.2021 16:00 • x 1 #1173


E
Zitat von Scrawled:
Mir wäre es viel wichtiger, die Rechte zu bekommen als sonst noch was. So kann es von heute auf morgen unschön werden für dich. Aktuell hängt alles von den Emotionen der Frau ab.



Das ist nicht wirklich möglich die Rechte zu bekommen einfach so. Es macht auch keinen Sinn einen Verfahren von mir aus zu beginnen wo ich kaum Chancen habe und das lange dauert.

Es ist besser der Ruhe etwas Chance zu geben und das zu geniessen was ich im Moment geniessen kann: Die Zeit mit meiner Tochter.

03.03.2021 16:02 • x 2 #1174


paulaner
Zitat von Scrawled:
Das Unterjubeln eines Kindes ist strafbar.

Echt? Seit wann das denn?

Eine EF, die ihrem Mann ein Kind unterjubelt, wird in D nicht belangt.
Sie ist noch nicht mal verpflichtet den wahren Vater zu nennen (was ja hier keine Rolle (mehr) spielt).

03.03.2021 16:19 • x 1 #1175


S
Zitat von paulaner:

Echt? Seit wann das denn? Eine EF, die ihrem Mann ein Kind unterjubelt, wird in D nicht belangt. Sie ist noch nicht mal verpflichtet den wahren Vater zu nennen (was ja hier keine Rolle (mehr) spielt).



Ich hatte es schon mal gehört. Und das es in der Praxis nur schwierig ist zu beweisen, dass das Kind bewusst unterschoben wurde.

StGB §169?

03.03.2021 16:39 • #1176


B
Hier ein Urteil https://www.onlineurteile.de/urteil/dem...rgeschoben

Es wirkt sich auf den Unterhalt der Frau aus. Aber strafbar in dem Sinn ist es nicht.

03.03.2021 16:59 • x 1 #1177


B
Noch was dazu gefunden
https://www.google.de/amp/s/amp.focus.d...tml?espv=1

03.03.2021 17:11 • x 1 #1178


S
Zitat von Butterblume63:

Hier ein Urteil Es wirkt sich auf den Unterhalt der Frau aus. Aber strafbar in dem Sinn ist es nicht.



Vielleicht habe ich auch falsch verstanden. Ich gebe zu, ich habe nicht viel recherchiert zum Thema. Hatte es nur mal gehört.

03.03.2021 17:23 • x 2 #1179


A
Zitat von Scrawled:
Das Unterjubeln eines Kindes ist strafbar.


Für wen sollte das strafbar sein ?

Der Scheinvater kann theoretisch für das Kuckuckskind gezahlten Unterhalt von der Mutter zurückfordern. Allerdings ist anzunehmen, dass sich die Mutter auf den Verbrauch der Alimente beruft. Auch unterliegt sie keiner Schadensersatzpflicht. Tatsächlichen Erfolg verspricht nur der Regress gegen den biologischen Vater, aber auch hier ist der Rückforderungsanspruch auf zwei Jahre begrenzt.

04.03.2021 09:14 • #1180


B
Kleine Anmerkung: Ab dem Zeitpunkt wo der nicht biologische Vater erfährt,dass es nicht sein Kind ist. Kommt z.B. nach 10 Jahren heraus, dass es nicht sein Kind ist hat dieser Mann einen Zeitrahmen von zwei Jahren wo er die Vaterschaftsanfechtungsklage einreichen muss. Dann wird der biologische Vater für die ganzen Jahre rückwirkend zur Kasse gebeten.

04.03.2021 09:25 • x 1 #1181


A
Zitat von Scrawled:
Das Unterjubeln eines Kindes ist strafbar.


Natürlich hat es indirekt Folgen die EF. Der EM kann wahrscheinlich, wegen vollständiger Zerrüttung der Ehe die sofortige Scheidung begehren, also ohne Trennungsjahr. Wahrscheinlich entfällt auch nachehelicher Unterhalt. Sofern die EF, wegen Betreuung eines Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, entsteht ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegen den biologischen Vater.

Der Betreuungsunterhalt ist dabei zunächst auf die ersten 3 Jahre nach der Geburt des Kindes befristet. In dieser Zeit kann vom betreuenden Elternteil nicht erwartet werden, dass dieser einer Beschäftigung nachgeht. Eine Ehe der Elternteile ist dafür keine Voraussetzung.

Anspruch auf Betreuungsunterhalt kommt daneben noch in Betracht, dass zunächst nur eine Teilzeittätigkeit möglich sein sollte. Der Gesetzgeber verlangt demnach keinen abrupten Wechsel von der elterlichen Betreuung in die Vollzeittätigkeit. Demnach verlängert sich der Betreuungsunterhalt, wenn dies der Billigkeit entspricht in diesem Zusammenhang gelten in erster Linie kindbezogene Gründe.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ab einem Kindesalter von 3 Jahren grundsätzlich keine Notwendigkeit der persönlichen Betreuung mehr besteht. Eine Ausnahme gilt jedoch für individuell erhöhte Betreuungsbedürftigkeit eines Kindes, welche jedoch nachzuweisen wäre, wie beispielsweise eine Behinderung des Kindes oder einer erhöhten Pflegebedürftigkeit.

04.03.2021 09:29 • x 3 #1182


B
Ein sogenanntes Kuckuckskind berechtigt nicht zu einer Härtefallscheidung.

In den zwei Links wo das Bundesverfassungsgericht Urteile bestätigt hat ist vieles gut erklärt.
Z.B. würde Nachgebessert für die Kuckuckskind- Väter,dass die Mütter Auskunft über den biologischen Vater geben müssen. Dies war vor Jahren noch anders.

04.03.2021 09:35 • #1183


B
Nur für Easy ist dies alles ohne Belang,denn er will ja offiziell die Vaterschaft anerkennen und um die Nachzahlungen weiß er Bescheid.
Für die Kindsmutter wird es nun lustig denn so wie es aussieht ist ihr schönes Leben nun vorbei.

04.03.2021 09:40 • #1184


A
Zitat von Butterblume63:
Ein sogenanntes Kuckuckskind berechtigt nicht zu einer Härtefallscheidung.


Kommt auf den Einzelfall an, meine AF wurde ohne Trennungsjahr geschieden, da sie von mir schwanger war.

04.03.2021 09:45 • x 1 #1185


A


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