Butterblume63
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Butterblume63
Zitat von Scrawled:Echt? Werde aus Neugier mich mal schlau machen.Das Unterjubeln eines Kindes ist strafbar.
Scrawled
Zitat von easyornot:
Ja den gibt es.
Scrawled
Zitat von easyornot:
Ich habe echt keine Ahnung was dann ist. Ich mag aber auch nicht über solche Szenarien nachdenken.
easyornot
Zitat von Scrawled:Mir wäre es viel wichtiger, die Rechte zu bekommen als sonst noch was. So kann es von heute auf morgen unschön werden für dich. Aktuell hängt alles von den Emotionen der Frau ab.
Zitat von Scrawled:Das Unterjubeln eines Kindes ist strafbar.
Scrawled
Zitat von paulaner:
Echt? Seit wann das denn? Eine EF, die ihrem Mann ein Kind unterjubelt, wird in D nicht belangt. Sie ist noch nicht mal verpflichtet den wahren Vater zu nennen (was ja hier keine Rolle (mehr) spielt).
Butterblume63
Butterblume63
Scrawled
Zitat von Butterblume63:
Hier ein Urteil Es wirkt sich auf den Unterhalt der Frau aus. Aber strafbar in dem Sinn ist es nicht.
Andy61
Zitat von Scrawled:Das Unterjubeln eines Kindes ist strafbar.
Butterblume63
Andy61
Zitat von Scrawled:Das Unterjubeln eines Kindes ist strafbar.
Butterblume63
Butterblume63
Andy61
Zitat von Butterblume63:Ein sogenanntes Kuckuckskind berechtigt nicht zu einer Härtefallscheidung.
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