Hallo du Liebende,
bist du finanziell unabhänig um von deinem Mann zu gehen?
So kann dies ein reizender Warnschuss vor dem Bug seines Lebensschiffes sein.
Wenn du nicht finanziell abgesichert bist, hast du Anspruch nach dem II Sozialgesetzbuch, Gesetz zur Sicherung Arbeitssuchender (Hartz IV)
Hier würden dir 364 Euro an Bedarf zum Leben monatlich zustehen
sowie ca. 291 Euro für dein erstes Kind
und weitere 291 Euro für dein zweites Kind.
Verbindliche Zahlen kann dir das Jobcenter nennen.
Dazu käme noch die Miete.
Euch steht so weit ich weiß eine Wohnung bis zu 75 qm zu. Und dies bei einem Quadratmeterpreis von in etwa 5-6 Euro
Das wären dann ca. 375 Euro
Auch hier bitte nachfragen.
Dazu kommen die Heizkosten geschätzt
in etwa 80 Euro monatlich.
Sowie ein Mehrbedarf für Kinder untr 16 Jahren von 36 Prozent von 364 Euro Bedarf. Also 131 Euro.
Hinzu kommt dann noch die Rundfunk und Fernsehbefreieung in Höhe von 17,84 Euro.
Bei der Erstasusttatung der neuen Wohnung, werden einmalig Hilfen zur Einrichtung gewährt.
Allerdings keine Neumöbel, als gebrauchte Möbeld und Elektrogeräte.
Von dieser oben genannnten Summe, wird das Arbeitseinkommen abgezogen, das du womöglich erzielst, falls du Arbeitr haben solltest.
Hier von darfst du bei 400 Euro Nebenverdienst 100 Euro behalten.
Darüber hinaus gibt es weitere Sätze was man behalten darf vom Einkommen.
Ferner wird der Unterhalt angerechnet den dein Mann für die Kinder bezahlen muss und wenn er meint nicht bezahlen zu müssen, setzt sich das Jobcenter mti ihm auseinander, soweit ich weiß.
Vermögen darfst du glaube ich 150 Euro pro Lebensjahr behalten.
Ich hoffe dir ein wenig hiermit gedient zu haben und verweise darauf, das dies keine Beratung war, als nur eine in etwa Berechnung was dir zustehen könnte. Also völlig unverbindlich.
Mach das ganze mal deinem Mann klar. Das du auch anders kannst!
Entweder er schläft nur mt dir oder du gehst!
Ich wünsche dir von Herzen alles Liebe und Gute
Little Drummer Boy
24.07.2012 10:05 •
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