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Ein Mann hat alles kaputt gemacht

N
Zitat von Seneca22:
würde ich dennoch Anzeige erstatten. Als „Schuss vor dem Bug“.

Und wie soll eine solche Anzeige bitte aussehen?
Ich wurde auf´s Übelste verar****. Deshalb möchte ich gegen XY Anzeige erstatten. Das wird nichts.

14.06.2023 14:58 • x 3 #31


S
@Balu85:

Ok, dann lasst solche Leute das weiterpraktizieren und beklatscht das bzw bedauert den armen, nicht einsichtigen Bigamisten.

Ich würde mir das nicht bieten lassen.

Würde mir das passieren, wird die Frau und Eltern des Bigamisten (als Grosseltern des Kindes) über die Sachlage informiert. Punkt.

14.06.2023 15:02 • x 1 #32


A


Ein Mann hat alles kaputt gemacht

x 3


L
Seit wann muss man eine Psychotherapie in Deutschland selbst bezahlen seneca? Wohl höchstens als Privatpatient mit einem SB im ambulanten Bereich.

14.06.2023 15:03 • x 5 #33


S
Zitat von naomi69:
Und wie soll eine solche Anzeige bitte aussehen?

Anzeige gem Paragraph dt 172 StGB:

Hr. XY führte, ohne mein Wissen, neben und während seiner Ehe mit Frau XY, eine Lebensgemeinschaft mit mir, Frau Laura… und zeugte ein Kind (den am TTMMJJJJ geborenen Mini XY).

14.06.2023 15:04 • #34


Balu85
Zitat von Seneca22:
Ok, dann lasst solche Leute das weiterpraktizieren und beklatscht das bzw bedauert den armen, nicht einsichtigen Bigamisten.

Du scheinst es nicht verstehen zu wollen, aus moralischer Sicht bin ich bei dir. Aber ich sehe halt da am Ende mehr Probleme als Nutzen. Vom Guten Gefühl dem richtig eins ausgewischt zu haben kann man nun mal nicht einkaufen, kein Kind ernähren, keine Miete zahlen. Und wenn sie gemeinsames Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben darf sie ohne Zustimmung des Vaters nicht einmal wegziehen.
Das hat nichts damit zu tun das ich sein Handeln gut finde oder kleinreden möchte.

Weißte allein mein innerer Richter hätte am liebsten den AM und später auch den Warmwechselgrund meiner NF geerdet und kurzgeschlossen. Aber es ändert nichts...es ändert garnichts und macht es nur schlimmer.

14.06.2023 15:17 • x 3 #35


N
Zitat von Seneca22:
Hr. XY führte, ohne mein Wissen, neben und während seiner Ehe mit Frau XY, eine Lebensgemeinschaft mit mir, Frau Laura… und zeugte ein Kind (den am TTMMJJJJ geborenen Mini XY).

Das ist aber halt leider nicht strafbar und will man sich in dieser schweren Lage noch lächerlich machen? Sicher nicht.

14.06.2023 15:19 • x 4 #36


Balu85
Zitat von Seneca22:
Anzeige gem Paragraph dt 172 StGB:

Wenn ich das richtig deute, greift das nur wenn der Herr die TE geheiratet hätte.

14.06.2023 15:20 • x 1 #37


S
@Chrome
Zitat von Chrome:
Noch einmal für dich, wenn kein Geld da ist, kann er auch nix zahlen, es gibt in Deutschland eine Grenze, kommt er nach Abzüge von Miete, Unterhalt der 3 Kinder aus der Ehe und der Mutter +Auto, Lebensmittel usw... nicht über diese Grenze, muss er kein Unterhalt zahlen, dann zahlt der Steuerzahler den Unterhalt über das Jugendamt.


welchen Teil von
Zitat von SchlittenEngel:
...ob er es zahlen können wird ist unklar,

hast Du nicht verstanden?

Und egal wie oft du es schreibst, davon wird auch nicht wahrer, dass der Anspruch der EF VOR dem des unehelichen Kindes käme und schon gar nicht kommt das Kind nach Miete und Auto. Er hat einen Selbstbehalt, davon kann er sein Auto zahlen.

Aber ja wenn alles nicht reicht, zahlt am Ende der Steuerzahler, zumindest einige Jahre lang.

14.06.2023 15:25 • x 3 #38


S
Zitat von naomi69:
Das ist aber halt leider nicht strafbar und will man sich in dieser schweren Lage noch lächerlich machen? Sicher nicht.

Wieso lächerlich machen ? Die Lebensgemeinschaft ist in vielen Bereichen der Ehe gleich gestellt. Wieso nicht auch in bigamistischen Praktiken ?

14.06.2023 15:26 • #39


N
Zitat von Seneca22:
Die Lebensgemeinschaft ist in vielen Bereichen der Ehe gleich gestellt. Wieso nicht auch in bigamistischen Praktiken ?

Weil es keine eingetragene Lebensgemeinschaft ist. Es ist nicht strafbar, jemanden übel zu hintergehen. Auch wenn es noch so verwerflich und verletzend ist.
Und was nicht strafbar ist, kann ich nicht anzeigen. Und wenn ich es doch versuche, mache ich mich lächerlich.

14.06.2023 15:34 • x 5 #40


Balu85
Zitat von Seneca22:
Die Lebensgemeinschaft ist in vielen Bereichen der Ehe gleich gestellt. Wieso nicht auch in bigamistischen Praktiken ?

Ich glaube du verwechselt da gerade etwas....die eingetragene Partnerschaft. Die ist der Ehe gleichgestellt.
Warum das nicht bei Bigamie gilt musst du den Gesetzgeber fragen.
Zumindest in dem von dir genannten Paragraphen ist die Rede davon das es strafbar ist eine weitere Ehe einzugehen und wenn ich das richtig gehe ist es sogar Strafbar jemand zu heiraten der schon liiert ist.

14.06.2023 15:35 • #41


Simone1978
Hmm, die TE war ab der Minute des Threaderstellens nicht mehr online. Dazu dieses Profilbild.
Glaubt ihr der TE oder sind schon wieder irgendwo Ferien?
Ihr müht euch ab und sie interessiert es gar nicht….

14.06.2023 15:36 • x 7 #42


VictoriaSiempre
Zitat von Seneca22:
Anzeige gem Paragraph dt 172 StGB:

§172 StGB bezieht sich auf Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften. @rschlochverhalten alleine ist nicht strafbar.

Zitat von Seneca22:
Die Lebensgemeinschaft ist in vielen Bereichen der Ehe gleich gestellt.

Wo das denn? Außer dass er unterhaltspflichtig ist gegenüber dem gemeinsamen Kind und u. U. auch der TE gegenüber, bis das Kind 3 Jahre alt ist.

Du verwechselst vielleicht grade eingetragene Lebenspartnerschaften mit Lebensgemeinschaften?

Leider ist die TE nach ihrem kurzen Eingangspost bisher nicht wieder aufgetaucht.

Zitat von Laura20071993:
. Ich rief seine angebliche Schwester an und es stellte sich heraus dass es seine Frau ist und das seid 14 Jahren

Woher wusstest Du denn von seiner „Schwester“ und woher hattest Du die Kontaktdaten?

Zitat von Laura20071993:
Jedes Mal wenn er weg fuhr war er mit ihr und den Kindern im Urlaub.

Also war er bei seiner ersten Familie nur im Urlaub zusammen? Sonst nicht?

Zitat von Laura20071993:
Ich liebe ihn und wir haben auch ein Kind zusammen es wird erst 1 Jahr alt aber es tut so weh.

Liebst Du ihn immer noch? Guck mal genauer hin. Sein Verhalten wäre für mich unverzeihbar und würde mir schnell helfen, mich zu entlieben.

Zitat von Laura20071993:
Ich habe alles für diesen Menschen getan.

Was denn „alles“?

Zitat von Laura20071993:
Ich bin wirklich ein guter Mensch und ich verstehe nicht womit ich dass verdient habe.

Sowas hat niemand verdient.

Sieh zu, dass Deine Unterhaltsansprüche - sofern noch nicht geschehen - geklärt werden und kümmere
Dich um Deine Zukunft ohne ihn.

Du gehst mit keinem Wort darauf ein, wie er reagiert hat, als er aufgeflogen ist. Würde bestimmt nicht nur mich interessieren.

14.06.2023 15:37 • x 2 #43


S
Zitat von naomi69:
Weil es keine eingetragene Lebensgemeinschaft ist.

Interessant. Bei uns in Ö sind auch nicht eingetragene Lebensgemeinschaften (= de facto Lebensgemeinschaften) in vielen Bereichen der Ehe gleich gestellt.

14.06.2023 15:37 • #44


S
Zitat von VictoriaSiempre:
§172 StGB bezieht sich auf Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften. @rschlochverhalten alleine ist nicht strafbar.

Was ist eigentlich der sachliche Grund für die Ungleichbehandlung ?

14.06.2023 15:38 • #45


A


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