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Ehemann verlässt uns für die Liebe seine Lebens

DieSeherin
ich habe meinem exmann an einem bestimmten punkt der trennung mal gesagt, dass es uns beiden anscheinend nicht gelint, dass emotional und das sachlich zu regelnde zu trennen und deswegen werde ich über finanzielle dinge nicht mehr mit ihm sprechen - damit möge er sich bitte an meinen anwalt wenden. für alles, was die kinder betrifft, sei ich jedoch uneingeschränkt ansprechbar. und das habe ich ein paar mal wiederholen müssen und dann war ruhe im karton

17.03.2022 13:46 • x 6 #526


tina1955
@thegirlnextdoor, genau. Völlig richtig.
Die Summe wird erst in die Wertsteigerung einbezogen. Dann wieder abgezogen.

Mitunter ist aus dieser Summe ja viel mehr geworden, weil es zu einer Wertsteigerung kam.
Vom Gewinn der Wertsteigerung profitiert ihr 2 gemeinsam.

Aber als Einlage ins Vermögen bekommt man nur den Teil des Geldes, den man eingebracht hat bei der Trennung.

17.03.2022 13:49 • x 2 #527


A


Ehemann verlässt uns für die Liebe seine Lebens

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Modest8
Zitat von thegirlnextdoor:
Die Erbschaft selbst zählt nicht zum Zugewinn,

Nein, aber als Anfangsvermögen.

Zitat von Puschel8:
So hatte ich das auch gemeint. Also alles, was in der Ehe erwirtschaftet wird.

Wird gegen das Anfangsvetmögen gerechnet und der, der den höhen Zugewinn hat muss dem anderen die Hälfte davon zahlen, was dann der Zugewinnausgleich ist.

17.03.2022 13:52 • #528


T
@Modest8 ich glaube, dass du das etwas missverstanden hast. Lies mal in den Link, den ich in meinem Beitrag oben gepostet habe. Dort ist es gut erklärt.

17.03.2022 13:54 • x 1 #529


tina1955
Zitat von Modest8:
Nein, aber als Anfangsvermögen. Wird gegen das Anfangsvetmögen gerechnet und der, der den höhen Zugewinn hat muss dem anderen die Hälfte davon ...

Nein.

Ein Zugewinn ist immer die Hälfte .

Wert des Hauses 600000. geschätzt.
KAufpreis war 400000.

Du hast vorher 50000 gehabt.

Zugewinn somit 200000.

Von den 200000 bekommt jeder die Hälfte

Aber zusätzlich bekommst Du noch obendrauf Deine 50000 zurück.

17.03.2022 13:57 • x 4 #530


Modest8
@thegirlnextdoor ja das habe ich Zitat:
Für jeden Ehegatten ist der in der Ehe erwirtschaftete Zugewinn gesondert zu ermitteln. Der Ehegatte, der während der Ehe mehr Vermögen erwirtschaftet hat als der andere, muss die Hälfte der Differenz an den anderen als Zugewinnausgleich bezahlen.
Die Erbschaft eines Ehegatten in der Ehe ist seinem Anfangsvermögen zuzurechnen..

17.03.2022 13:58 • x 2 #531


tina1955
@Modest8, es spielt keine Rolle, wer mehr verdient hat.

17.03.2022 14:00 • #532


T
Zitat von Modest8:
Die Erbschaft eines Ehegatten in der Ehe ist seinem Anfangsvermögen zuzurechnen..

Ja, aber die Wertsteigerung des Erbes nicht.
Die wird 50:50 geteilt.

17.03.2022 14:02 • x 1 #533


Modest8
@tina1955 darum geht es nicht. Es zählt nur das Vermögen. Der, der mehr Zugewinn gemacht hat muss diese Differenz hälftig teilen. Nicht desto trotz ist der Termin beim Anwalt gemacht, ich denke der wird da genaue Aussagen treffen können.

17.03.2022 14:02 • x 2 #534


tina1955
In einer Ehe habt ihr beide zu dem Zugewinn beigetragen.
Auch eine Frau, die nichts verdient hat, weil sie Hausfrau war, bekommt die Hälfte vom Zugewinn

17.03.2022 14:03 • x 1 #535


tina1955
@Modest8, glaub mir, mein Ex hätte gekämpft, bis zur Ohnmacht, wenn er die Möglichkeit gehabt hätte, weniger als die Hälfte zu zahlen.
Er war Arzt, ich Krankenschwester.

17.03.2022 14:05 • x 2 #536


Modest8
@tina1955 das ist klar.

Hab ich einen Denkfehler?

17.03.2022 14:05 • x 1 #537


tina1955
@thegirlnextdoor , richtig.
Weil man nicht ermessen kann, inwieweit diese Summe x zur Wertsteigerung beigetragen hat .

17.03.2022 14:10 • x 1 #538


tina1955
Zitat von Modest8:
@tina1955 das ist klar. Hab ich einen Denkfehler?

Ja, Du hast einen Denkfehler.

17.03.2022 14:10 • #539


tina1955
@Modest8, lass Dich nicht von Deinem Mann verrückt machen. Deine Anwältin wird Dich dazu auch beraten können.

17.03.2022 14:18 • x 2 #540


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