DieSeherin
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Zitat von thegirlnextdoor:Die Erbschaft selbst zählt nicht zum Zugewinn,
Zitat von Puschel8:So hatte ich das auch gemeint. Also alles, was in der Ehe erwirtschaftet wird.
thegirlnextdoor
Zitat von Modest8:Nein, aber als Anfangsvermögen. Wird gegen das Anfangsvetmögen gerechnet und der, der den höhen Zugewinn hat muss dem anderen die Hälfte davon ...
thegirlnextdoor
Zitat von Modest8:Die Erbschaft eines Ehegatten in der Ehe ist seinem Anfangsvermögen zuzurechnen..
Zitat von Modest8:@tina1955 das ist klar. Hab ich einen Denkfehler?
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