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Zitat von tina1955:Ja klar, man kann doch nichts schätzen lassen, was einem nicht gehört
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Zitat von Heffalump:Du vertraust zu viel. Ich würde das nicht erwähnen.
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Zitat von Heffalump:und noch wohnt er bei ihr.
Zitat von Modest8:Er hat ja angeblich kein, sondern 16 Jahre meins gelebt. @Funkelstern Ich hoffe es so sehr!
Zitat von Modest8:Doch wir beide stehen im Grundbuch drin. Aber sein Zugewinn in der Ehe ist größer, dazu kommt ja auch noch, dass der Großteil des Hauses noch der Bank gehört. Ich hatte gesagt im Zuge dessen, dass er nicht will, verzichte ich auf den Zugewinnausgleich, über nehme das Dahrlen bei meiner Mutter alleine und werde ...
Zitat von Modest8:Da ich einige mitgebracht habe, ist sein Zugewinn höher und er muss es mir ausgleichen.
Richtig?
Zitat von Modest8:@tina1955 genau, der Zugewinn besteht aus Endvermögen- Anfangsvermögen. Daraus wird dann der Zugewinnausgleich ermittelt. Da ich einige mitgebracht ...
EineMitleserin
thegirlnextdoor
Zitat von Puschel8:Ausgenommen Erbschaften
Zitat von thegirlnextdoor:Die Erbschaft selbst zählt nicht zum Zugewinn, aber ggf. eine Wertsteigerung derselben
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